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Nr. 123 Es werden alle gesetzlich geregelten Luftschadstoffe, für die Immissionswerte bzw. Orientierungs- und Zielwerte definiert sind, betrachtet. Die Beurteilung erfolgt nach Stand des Wissens und der Forschung.HSubjektive Einschätzung, kein Kausalzusammenhang zum Vorhaben erkennbar.}Es besteht kein kumulativer Zusammenhang zwischen den Emissionen des Rundfunksenders und den Emissionen der geplanten Anlage.LEs gilt die 17. BImSchV. Die Auswirkungen wurden untersucht -> vgl. Nr. 123ÒEs gelten die Bestimmungen der 17. BImSchV. Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte wird überwacht. Der Stand der Technik wird durch die 17. BImSchV definiert. Dem Minimierungsgebot wird damit Rechnung getragen.\Brennstoffmix nicht relevant, sondern die Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV. Vgl. Nr. 123Lvgl. Nr. 123 Störfälle wurden betrachtet -> keine Auswirkungen zu befürchtenkein Zusammenhang zum Vorhaben.@Die Überwachung erfolgt gemäß den Anforderungen der 17. BImSchV.âEs wird ein jährlicher maximaler Abgasvolumenstrom beantragt, der überwacht wird. Der Antragsteller reduziert somit seine Emissionen. In der Ausbreitungsrechnung wird mit dem beantragten jährlichen Abgasvolumenstrom gerechnet.uSchadstoffgehalte des Brennstoffs unrelevant, da die Emissionskonzentrationen durch die Abgasreinigung begrenzt sind. vgl. Nr. 1111 vgl. Nr. 1107vgl. Nr. 1111 ÔDie Immissionsprognose und die UVU wurde fachgerecht angefertigt und berücksichtigt die Vorgaben der geltenden Vorschriften, insbesondere der TA Luft. Die Gutachten wurden durch die Genehmigungsbehörde überprüft.=Falsche Behauptung. Es gibt eine Bunkerstillstandsentlüftung.‚vgl. Nr. 123 Es gelten die Emissionsbegrenzungen der 17. BImSchV. Die Emissionsgrenzwerte werden eingehalten, dies wird überprüft.0Die 17. BImSchV definiert den Stand der Technik. vgl. Nr. 123 tDurch das Vorhaben befürchte ich eine erhebliche Gefährdung meiner Gesundheit. Die geplante Verbrennung von Klärschlamm lässt die Schwermetallbelastung im Boden und Luft stark ansteigen, die Schadstoffemissionen, die bei Transport, Lagerung und Verbrennung der vorgesehenen Brennstoffe entstehen, gefährden stark meine Gesundheit. Ich befürchte für mich das Auftreten von Allergien, Asthma und Atemwegserkrankungen. Das zu erwartende erhebliche Verkehrsaufkommen beim An- und Abtransport von Ersatzbrennstoffen, Verbrennungsrückständen und Filterstäuben birgt in sich zusätzliche Belastung durch Schadstoff- und Lärmemissionen. vgl. Nr. 20, 192, 199 çAls EU-Bürger erwarte ich die Einhaltung der verbindlichen EU-Richtlinien zur Luftreinhaltung, diese stehen rechtlich über der bei dem Vorhaben angedachten Anwendung der TA Luft. Die EU-Richtlinien sehen Jahresgrenzwerte vor, eine 3%-Ausnahmeregelung, wie in der TA Luft, kennt das EU-Recht nicht, es ist nur der eindeutige Grenzwert, der ab 2010 nicht überschritten werden darf, definiert. Durch die Anwendung der 3%-Regelung der TA Luft wird somit gegen geltendes EU-Recht verstoßen. vgl. Nr. 481 vgl. Nr. 409 vgl. Nr. 298 vgl. Nr. 10 úIch befürchte, dass ich sowohl durch Schadstoffemissionen bei Transport, Lagerung und Verbrennung der vorgesehenen Brennstoffe als auch bei der Zwischenlagerung und Transport von Filterstäuben und anderen Verbrennungsrückständen Krankheiten bekommen kann bzw. sich die bereits vorhandenen verstärken. Wenn ich erwachsen bin, möchte ich gerne gesunde Kinder kriegen. Einige der Stoffe, die aus der Anlage in unsere Luft gelangen, können sich aber Genschädigend Auswirkungen oder zu Unfruchtbarkeit führen. VDie Irrelevanzschwellen nach TA-Luft 4.2.2, 4.3.2, 4.4.1 und 4.5.2 werden eingehalten.ÔDie Irrelevanzschwellen nach TA-Luft 4.2.2, 4.3.2, 4.4.1 und 4.5.2 werden eingehalten. Die geplante Rauchgasreinigung entspricht dem Stand der Technik und ist in der Lage die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten..Vergleichbare Anlagen sind bereits in Betrieb. siehe 279QNeue Anlage ersetzt altes Schwerölkraftwerk. Alle Grenzwerte werden eingehalten.VDer biogene Anteil der Brennstoffe im Reststoffkessel ist ein Beitrag zum Klimaschutz. siehe A 349osiehe A 349; Die Irrelevanzschwellen nach TA-Luft 4.2.2, 4.3.2, 4.4.1 und 4.5.2 werden eingehalten. siehe A3492sämtliche gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten siehe A1106 siehe A 1567°Alle Vorgaben werden eingehalten. Gefährdungsanalyse wird bisher schon für aller relevantaen Bereiche bei Lang Papier durchgeführt. Dies wird auch für das neue HKW so geregelt.ÞAuf europäischer und nationaler Ebene wurden vor dem Hintergrund der EU-Erweiterung bzgl. der verschuldungsunabhängigen Produkthaftung gesetzliche Regelungen erlassen. Danach wären die Landwirte bei einem Störfall des Heizkraftwerkes in vollem Umfang für die Qualität ihrer Produkte haftbar und erheblichen Schadensersatzansprüchen von ... und Imageschäden ausgesetzt. Diese Schadensersatzansprüche würden dazu führen, dass die landw. Betriebe ... nicht mehr bzw. nicht mehr wirtschaftlich geführt werden könnten. Dies wiederum würde aufgrund der drastischen Reduzierung des Viehbestandes zu erheblichen Umsatzeinbußen meiner Tierarztpraxis führen. Zumindest müsste für diesen Fall ein Störfallentscheidungsfond eingerichtet werden. ×Schornsteine sind niedriger als der bestehende Kamin des Schwerölkraftwerks. Anlage fügt sich ein in die bestehenden industrielle Nutzung mit den Gebäuden der Papiermaschinen der Altpapierhalle und der Nebenanlagen.KDie betreffenden Grundstücke sind Eigentum der Gebr.Lang GmbH Papierfabrik.tfreiwillige Vorbelastungsmessungen wurden durchgeführt. Freiwilliges Bodenmonitoring wurde mit dem BBV vereinbart. siehe A 60108Außerdem habe ich in Informationen über das Heizkraftwerk gelesen, dass bei einem Stromausfall der Filter, der die Abgabe der Schadstoffe in die Luft verhindern soll, ausgeschaltet wird. Da Stromausfälle bei Gewittern häufig der Fall sind, befürchte ich, dass zu viele Schadstoffe ungehindert austreten können. äInsbesondere durch die Verbrennung dieser Stoffe entstehen hoch belastete und toxische Abgase, zudem Feinstäube, die über Windströme auf unser Wohnumfeld und Grundstück (Entfernung ca. 3 km zur Fabrik) getragen und niedergehen und unsere Gesundheit gefährden. Unbelastete Böden und saubere Luft sind die Basis für ein gesundes Wohnumfeld. Der Boden (Landwirtschaftliche Nutzflächen) als auch unser Gartengrundstück, Gewässer werden zusätzlich belastet und irreversibel kontaminiert. vDie vom Antragssteller angegebene Abluftbehandlung entspricht nicht dem Stand der Technik, wie der Vergleich der beantragten Grenzwerte mit den tatsächlichen Emissionskonzentrationen regulärer Abfallverbrennungsanlagen zeigt (z.B. AVA Augsburg). Die Anlage wird krebserzeugende Stoffe ausstoßen, durch die das Krankheitsrisiko im Einwirkungsbereich der Anlage erhöht wird. qDie Antragsunterlagen sind unvollständig. Es fehlt u.a. ein human- und ökotoxikologische Bewertung der Emissionen und Immissionen. Die Vorbelastung der Schutzgüter mit Schadstoffen wurde nicht ausreichend untersucht. Dies ist angesichts bereits vorhandener Belastungsquellen (...) unverzichtbar. Die Gesamtemissionen der kompletten Anlage wurden nicht berücksichtigt. vgl. Nr. 123, 124, 362 vgl. Nr. 475 fDa nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Betreiber auch das gesundheitliche Wohl der Bevölkerung berücksichtigt - und zwar langfristig - wenn von vornherein nur die unbedingt notwendigen, aber bei weitem nicht bestmöglichstes Sicherheitsstandards verwendet werden - so wird die Bevölkerung zu Versuchskaninchen für viele chemische Verbindungen (...) }Die eingesetzte Abgasreinigungstechnologie entspricht dem Stand der Technik, vgl. die Stellungnahme zu Nr. 29. Die Abkühlung der Abgase nach dem Verlassen der Kesselanlage erklärt sich im Wesentlichen aus der Zugabe von flüssigem Wasser mit dem feuchten Absorptionsmitteln und dem Rezirkulat sowie mit den Wärmeverlusten über Außenwände der Abgaskanäle und Aggregate. So kühlt sich das Abgas von 160 °C bis 200 °C nach dem Dampferzeuger auf ca. 140 °C im Schornstein ab. Die vom Antragsteller zitierten Werte sind nicht ganz korrekt bzw. nicht mehr aktuell. Daneben < wurde im Antrag kein Sprühabsorptionsverfahren beschrieben (Kalkmilch). Da eine derartige Anlage (reines Heizkraftwerk) in dieser Größenordnung meines Wissens bisher nicht existiert, zweifle ich die Berechnungen und publizierten Schadstoffkonzentrationen der Reststoffkessellinie bzgl. Emissionen und Immissionen somit grundsätzlich an. iEinhaltung Verbrennungsbedingungen vgl. Stellungnahme zu Nr. 28; Berechnung im Rahmen der Realisierung und Abnahme durch ZÜS Wassergehalte und schwankende Heizwerte Die Feuerung ist so ausgelegt, dass ein breites Spektrum von Mischungen verschiedener Brennstoffe mit unterschiedlichen Feuchtegehalten und Heizwerten beherrscht werden kann. Die Wirbelschicht ist dafür besonders geeignet, weil duch die Fluidisierung eine hohe Vergleichmäßigung im Wirbelbett erzielt wird. Genauere Informationen zur Funktion und Regelung der Brennstoffzugabe und Feuerungsregelung sind den Ziffern 4.8.6.1 und 4.8.6.2 zu entnehmen. ~ oBei der vorliegenden Anlagen handelt es sich nicht um eine Störfall-Anlage. Die freiwilligen Feuerwehr Ettringen wurde bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes mit einbezogen. Die technischen Einrichtungen zum Brandschutz gehen über die gesetzl. Anforderungen hinaus. Neben speziellen Gaslöschanlagen gibt es Sprinkler- und Sprühflutanlagen sowie Löschmonitore.0Anlage unterliegt nicht der Störfallverordnung. wIM Gutachten "Prüfung Störfallverordnung" sind auch ein Bunkerbrand und Ausfall der Rauchgasreinigungen berücksichtigt.”Es werden alle in der 17. BImSchV gesetzlich begrenzten Luftschadstoffe betrachtet. Dies gilt nicht nur für Luftschadstoffe, für die Immissions- bzw. Orientierungswerte definiert sind, sondern auch für alle übrigen Luftschadstoffe. Die Beurteilung erfolgt nach Stand des Wissens und der Forschung. Lang Papier ist ein Papierhersteller, kein Papierveredler; die genannten Tenside werden nicht eingesetzt.Die geplante Filtertechnik entspricht dem Stand der Technik und kann eine sichere Unterschreitung der Grenzwerte sicherstellen.äVorbelastung vgl. Nr. 80 Der neue Bauplatz liegt weder auf dem Gelände der heutigen noch im Bereich einer ehemaligen Deponie. Daher liegt keine Altlastenverdachtsverfläche vor.Das Gelände wurde früher landwirtschaftlich genutzt.RDeponie nicht Bestandteil des Verfahrens. Bauplatz ist kein Überschwemmungsgebiet.Die Grundwasserverhältnisse werden im Rahmen des Baugrundgutachtens untersucht. 'Bei Bedarf können entsprechende Maßnahmen (z.B. Kiesschüttungen) vorgesehen werden, sodass sich die Grundwasserverhältnisse im Bereich der Deponie nicht nachteilig verändern.ÐFür die Deponie gibt es einen rechtsgültigen Genehmigungsbescheid. Die Messungen an den Grundwasserpegeln rund um die Deponie werden entsprechend den Behördlichen Vorgaben durchgeführt. Siehe Nr. 942 siehe Nr. 942*Es ist keine Grundwasserabsenkung geplant.óDie anfallenden Verbrennungsrückstände wie Rost-, Kessel- und Bettasche, sowie Filterstäube aus dem Gewebefilter sind konzentrierte Schadstoffe und es handelt sich dadurch um sogenannte Sonderabfälle (insgesamt 194.300 t/a). D.h. davon entfallen allein 40.500 t/a auf Filterrasche mit Reaktionsprodukten. Dieser muss laut dem Europäischen Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsgesetz (E-PRTR) vom 18.01.2006 und 20.12.2006 ordnungsgemäß entsorgt werden. Hat der Antragssteller der Anlage dies lückenlos, nachvollziehbar und transparent im GA dargestellt und wer ist für den ordnungsgemäßen und vorgeschriebenen Ablauf der Verbringung, Transport und Lagerung dieser gefährlichen Stoffe dann zuständig und welches externe Überwachungssystem greift hier. Í(6) Die Wälder sollen aus ökologischen, ökonomischen und landschaftspflegerischen Gründen erhalten und insbesondere in den waldarmen Tälern der Wertach möglichst vermehrt werden (B III, Land- und Forst wirtschaft, 2.1.1).Zur Begründung wird angegeben, dass die Region Donau-Iller zu den relativ waldarmen Gebieten gehört. Im Gegensatz zum Landesdurchschnitt von Bayern mit ca. 35% sind in der Region nur 26% der Fläche bewaldet. An der Erhaltung und Vermehrung des Waldes besteht aufgrund der Bedeutung des Waldes hinsichtlich der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, als Erholungsraum für die Bevölkerung, als wesentliches landschaftsbestimmendes Element und als Lebens- bzw. Rückzugsraum für eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt ein starkes öffentliches Interesse (B III, Land- und Forstwirtschaft, 2.1.1).Die Auswirkungen des Vorhabens auf den geschützten Auwald sind nicht absehbar. Aufgrund der unmittelbaren Nähe sind Beeinträchtigungen jedoch zu erwarten. ÌDie UVU leidet zunächst in Bezug auf die Belastung der Umgebung mit Luftschadstoffen darunter, dass die fehlerhafte Immissionsprognose auch der UVU zu Grunde gelegt wird. Die UVU geht aber noch einen Schritt weiter und behauptet mutig, dass die Immissionsprognose eine Einhaltung der Irrelevanzkriterien bei allen Luftschadstoffen ergeben habe (so z.B. UVU, S. 8). Insoweit wird freilich verschwiegen, dass dies lediglich durch eine Erhöhung der nach TA Luft berechneten Schornsteine erreicht wurde. Weiterhin sind die Ausführungen zur Vorbelastung nicht nach-vollziehbar, die Einordnung der Empfindlichkeit baut auf der unplausiblen Abschätzung der Vorbelastung auf und ist damit gleichfalls zu beanstanden. Die eigentliche Außenwirkungsbetrachtung für das Schutzgut Luft ist offensichtlich unzureichend. Fachlich zu missbilligen ist insbesondere der sofortige Ausschluss von Staub- und Schadstoffemissionen durch den Baustellenverkehr aus der Auswirkungsbetrachtung. 2Die Annahme, erhebliche Auswirkungen auf den Menschen durch Lärm in der Bauphase seien nicht zu erwarten, ist unplausibel. Die Berechnung der zu erwartenden Dauerschallpegel in der Bauphase ist in keiner Form belastbar, da die UVU selbst davon ausgeht, dass der tatsächlich zu erwartende Baulärm nicht prognostizierbar sei, so dass auf typische Schallleistungspegel aus der Literatur zurückgegriffen werden müsse. Es wird bestritten, dass diese Werte zur Ermittlung der tatsächlich zu erwartenden Lärmbelastung in der Bauphase geeignet sind. Hinsichtlich der betriebsbedingt zu erwartenden Lärmbelästigungen ist nicht nachvollziehbar, wieso die UVU von einer "dominanten schalltechnischen Vorbelastung durch Schallimmissionen des öffentlichen Straßenverkehrs, hier insbesondere durch die Staatsstraße 2015" ausgeht. 7Die Fa. Gebr. Lang GmbH besitzt auf ihrem Werksgelände in Ettringen eine sog. Reststoffdeponie.(...). Eine vorläufige historische Erkundung und Gefährdungsabschätzung der Fa. Geotec Augsburg hat ergeben, dass bezüglich dieser Deponie wegen illegal verklappter Abfälle sowie häufig festgestellter Grundwasserbelastungen bei der Deponie ein Altlastenverdacht besteht. (...) Mit Erreichen der Nachsorgephase (2004) gilt für die Reststoffdeponie der Firma Lang somit das Bundesbodenschutzgesetz. Nach § 15 BBodSchG unterliegen Altlasten und altlastenverdächtige Flächen der Überwachung durch die zuständige Behörde. Diese hat die not-wendigen Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung anzuordnen (§ 9 BBodSchG). Seit der Stilllegung der Deponie im Jahr 2004 sind jedoch keinerlei dahingehenden Aktivitäten vorgenommen worden. sErstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für den Standort der Müllverbrennungsanlage (...) ist erforderlich VAus Haftungsgründen darf die Anlage nicht über einen Subunternehmer betrieben werden. `Mikrowellenbelastung durch Rundfunksender Wertachtal ist eine zusätzliche Belastung der Bürger. vgl. Nr. 330 hGefährdungspotenzial durch Bahnanlieferung, aufgrund maroder Strecke etc. (Zusammengefasste Einwendung) K[Die vorgesehenen Abluftmessungen für z.B. Dioxine, HG etc. sind in der 17. BImSchV festgelegt, jedoch als völlig unzureichend anzusehen. Es handelt sich hier lediglich nur um zeitlich begrenzte Einzelmessungen, wobei die Messungen von der Firma in Auftrag gegeben werden und der genaue Messtag schon im vornherein feststeht. Es kann somit der Brennstoffmix innerhalb der Messzeit genau abgestimmt werden, damit die Vorgaben- sprich Grenzwerte - eingehalten werden können. Sieht man dagegen ins europäische Ausland (z.B. Belgien) sind k< ontinuierliche Messungen gesetzlich vorgeschrieben. Diese liefern gravierende Unterschiede bzw. Überschreitungen gegenüber der deutschen Meßmethode. Hier werden wissentlich die betroffenen Bürger in der Umgebung in die Irre geführt und sind damit bei weitem höheren Belastungen ausgesetzt, als es die Einzelmessung aussagt. vgl. Nr. 255 10 Schutz der Grundrechte10.1.1tAus den errechneten Immissionswerten für Quecksilber ist ersichtlich, dass die zu erwartenden Werte etwa bei 50 % Grenzwerts liegen. Bei Störfällen, ungünstigen Windverhältnissen und erhöhten Werten im angelieferten Schlamm muss befürchtet werden, dass der Grenzwert überschritten wird, darüber hinaus besteht das Problem der Anreicherung von Quecksilber im Boden. (...) ØDie unter der AVV-Nummer 19 08 05 Schlämme sind bei einer Mitverbrennung (...) als besonders problematisch anzusehen. Auf eine Verbrennung solcher Schlämme muss daher verzichtet werden. (...). (...)Schlämme sind aus Umweltgesichtspunkten für eine Verbrennung in einem solchen Kraftwerk problematisch, da sie einen besonders großen Wassergehalt (...) aufweisen und der daraus resultierende niedrige Brennwert durch Stoffe mit hohem Brennwert kompensiert werden muss. (...) Ž(...) Es wird eine Schadstoffkonzentration für NOx von 200 mg/m³ angegeben. (...) Das Bundesumweltministerium hat am 17.09.2007 (...) den Entwurf einer Verordnung (...) übersandt, in dem ein Monatsgrenzwert von 100 mg/m³ festgelegt wird. Es ist anzunehmen, dass dies Verschärfung in Kürze in Kraft tritt und daher auch für ein Kraftwerk, das erst in einigen Jahren in Produktion geht, gelten muss. ÿ(...) Die aufgeführten Zahlen (LKW-Verkehr) sind nicht nachvollziehbar. Werden eigene Reststoffe wieder an die Ziegelei verfahren, errechnen sich deutlich höhere Zahlen. Es ist darzustellen, ob nicht bereits heute LKWs, die Stoffe/Waren anliefern auch die Ablieferung von Stoffen/Waren übernehmen (...). Darüber hinaus ist darzulegen, inwieweit Verkehr auf die Schiene umgelegt werden kann (mit konkreten Zahlen) um eine weitere Zunahme der Belastung durch Schwerlastverkehr für die Bevölkerung auszuschließen. »Zur Berechnung des Windfeldes sollte das Anemometer möglichst frei angeströmt werden. Die vom DWD genannte Anemometerposition liegt in unmittelbarer Nähe zur Papierfabrik (südlich davon). Da die komplexen Gebäudestrukturen der Papierfabrik in der Ausbreitungsrechnung modelliert worden sind, kann eine freie Anströmung nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grund wurde die Anemometerposition auf den höchsten Punkt im Rechengebiet verschoben. vgl. Nr. 290 vgl. Nr. 64Das EU-Recht ist hinsichtlich der Immissionswerte in der deutschen Gesetzgebung umgesetzt. Z.B. enthält die 22. BImSchV die Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Die Immissionswerte der TA Luft entsprechen den Immissionswerten der 22. BImSchV. Feststellung, keine Einwendung. vgl. Nr. 369íEs wird gerügt, dass aufgrund der überdimensionalen Strahler, die an dem Werk angebracht werden, unzumutbare Lichteinwirkungen entstehen, die das Werk zu einem weithin sichtbaren Punkt in der Landschaft machen. Die Gesamtlichtbelastung wurde nicht gemessen. Eine Untersuchung zur Belastung durch die neue Anlage fand nicht statt. Die Bewertung ist deswegen fehlerhaft. Eine Darstellung der einzelnen Lichtquellen liegt nicht vor. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter ist möglich. ¬Es ist zu befürchten, dass die beantragten Mengen von Ersatzbrennstoffen aus dem europäischen Ausland kommen. Dies steht im krassen Widerspruch zum a) Abfallwirtschaftskonzept des Landeskreises Unterallgäu (1. Vermeiden - 2. Verwerten - 3. Beseitigen; b) Abfallwirtschaftsplan Bayerns, der gerade für Kunststoffe eine möglichst hochwertige stoffliche Verwertung anstrebt. Die beantragte Anlage ist als Beseitigung einzustufen. bDie geplante Eingangskontrolle ist völlig unzureichend. Es werden lediglich 2 mal jährlich Analysen und Sichtkontrollen erfolgen. Die Abfälle werden daher weitgehend unkontrolliert in den Bunker gekippt. Eine wirksame Inputkontrolle gemäss dem Stand der Technik, wie er in der IVU-Richtlinie des Rates der EU definiert worden ist, ist zu gewährleisten. Die vorgesehenen Abluftmessungen sind unzureichend und entsprechen nicht dem Stand der Technik. Eine kontinuierliche Probenahme von Dioxinen und Furanen ist nicht vorgesehen. Die kontinuierliche Probenahme von PCDD/F bspw. Nach dem AMESA-verfahren ist mittlerweile Stand der Technik und daher auch in der geplante Anlage einzusetzen. (...) . Auch eine kontinuierliche Überwachung der Ammoniak-Emissionen ist nicht vorgesehen, aber angesichts des technisch bedingten Ammoniakschlupfes und der schädlichen Wirkungen von Ammoniak unerlässlich. UDie Aufbereitung der externen Reststoffe zu EBS ist nicht Teil des Antrages. Sie findet bei Lieferanten statt. Über den max. Chlorgehalt ist auch der max. PVC-Anteil begrenzt. Nach §4a (3) der 9.BImSchV sind die Brennstoffe über die AVV-Nummern sowie Angaben zu max. Schadstoffgehalten ausreichend definiert. Im Qualitätssicherungskonzept wird die Überwachung der Brennstoffqualität (in Verbindung mit Lieferantenausdits, unangemeldete Kontrollen durch die Überwachungsbehörde) dargestellt.éÜber die AVV und die max. Schadstoffgehalte sind diese Schlämme ausreichend definiert. Die max. zulässigen Schadstoffgehalte liegen unterhalb der Klärschlamm-VO. LP hat zugesagt die Emissionswerte im Internet zu veröffentlichen. §Schlämme mit der AVV 190805 haben sogar einen positiven Einfluss auf die Verbrennung und das Emissionsverhalten der Anlage. So trägt der im Klärschlamm enthaltene Ammoniak zur Reduzierung von Stickoxiden bei. FBD: Die energetische Verwertung von Klärschlämmen ist laut Bayerischem Abfallwirtschaftsplan ausdrücklich gewünscht. Gem. Ziff. III., 1.2.4 der Anlage zur Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern wird eine verstärkte Nutzung der verfügbaren Kapazitäten bei Kraftwerken angestrebt. Nach der Begründung zum Abfallwirtschaftplan (S. 16) "wird derzeit eine energetische Verwertung in Monoverbrennungsanlagen, Müllverbrennungsanlagen oder Kraftwerken favorisiert". ^Die Bandbreite der Brennstoffmischungen ist im Antrag definiert. Der Schutz der Bevölkerung ist durch die gesetzlichen Vorgaben (Emissions- und Immissionswerte sowie bereits auch durch Inputbeschränkungen) sichergestellt; dies wird über eine "worst-case"-Betrachtung (siehe Lufthygienisches Gutachten) nachgewiesen. Ziegeleien = stoffliche Verwertung0siehe aktualisiertes Qualitätssicherungskonzept.³Es werden keine gefährlichen Abfälle verbrannt; gegenüber MVAs unterliegen die Brennstoffe einer Überwachung und Kontrolle bevor sie zur Verbrennung gelangen; gleichzeitig gelten die gleichen strengen GW der 17.BImSchV wie für MVAs. FBD: Die Antragsunterlagen müssen im EÖT noch nicht bis ins letzte Detail vollständig vorliegen. Mit den Antragsunterlagen soll lediglich eine  Anstoßfunktion verwirklicht werden, damit sich Dritte zu dem Vorhaben äußern können. Diese Funktion der Antragsunterlagen ist nicht identisch mit der Genehmigungsfähigkeit, die die Unterlagen dann haben müssen, wenn über sie entschieden wird. Ein Erörterungstermin darf nicht immer erst dann stattfinden, wenn die Unterlagen so  vollständig sind, dass am nächsten Tag eine Entscheidung der< Genehmigungsbehörde ergehen darf. (VG Gera Vergl./Beschl. v. 20.11.2005, 2 k 2603/03 GE). Es ist vielmehr Sinn des EÖT, dass sich aus der Erörterung noch Nachbearbeitungsbedarf ergeben kann. Erkennt die Behörde im weiteren Verlauf, dass ohne die Kenntnis ergänzender Unterlagen Betroffenheiten nicht oder nicht vollständig geltend gemacht werden können, muss sie erneut auslegen (VGH Mannheim, NVWZ-RR 2003, 412 ff. , Leitsatz 6). Š FBD: Einwendungen sind gem. § 14 Abs. 1 der 9. BImSchV nur zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Der wirtschaftliche oder infrastrukturelle Bedarf der Anlage ist nicht Gegenstand des EÖT, da der Bedarfsnachweis keine Voraussetzung für die Genehmigung darstellt (Dietlein, in: L/R, § 10 BImSchG, Rn. 223; GK-Roßnagel, § 10 Rn. 502). DFBD: Einwendungen sind gem. § 14 Abs. 1 der 9. BImSchV nur zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Der wirtschaftliche oder infrastrukturelle Bedarf der Anlage ist nicht Gegenstand des EÖT, da der Bedarfsnachweis keine Voraussetzung für die Genehmigung darstellt (Dietlein, in: L/R, § 10 BImSchG, Rn. 223; GK-Roßnagel, § 10 Rn. 502). Lang Papier hält bei der Verbrennung der eingesetzten Reststoffe alle gesetzlichen Vorgaben ein, die max. Schadstoffwerte (bei den externen Stoffen) sind im Antrag angegeben und begrenzt.FEigeninteresse des HKW-Betreibers "saubere" Brennstoffe einzusetzen, um Korrosion zu verringern und Betriebszeiten zu verlängern bzw. Verfügbarkeit für die Dampf- und Stromerzeugung, also den Betrieb der Papierfabrik zu gewährleisten.Grenzwerte im Input und Emissionswerte an den Schornsteinen gelten unabhängig vom Betreiber.–Einsatz von Rinde ist kein worst-case Fall hinsichtlich Emissionen; vorhandene Analysen bestätigen, dass die Schadstoffwerte (z.B. Rinde) gering sind.Fist im Qualitätssicherungskonzept so integriert --> zuständige BehördeÑGeothermie liefert nicht die erforderlichen Dampfdrücke und Temperaturen. Es liegen keine sicheren Erkenntnisse vor über entsprechende Heisswasservorkommen in Ettringen. Alternative Konzeptprüfung nicht nötig.ÄProbenahme und Analyse durch zertifiziertes Labor (eigene Reststoffe), mit Datumsstempel, EBS-Analysen aus verschiedenen Aufbereitungsanlagen; Probenahmen und Analysen durch zertifizierte Labore; õIm Normalbetrieb wird deutlich unterhalb der Emissionsgrenzwerte gefahren. Daher führen höhere Schadstoffgehalte eventuell zu einer kurzfristigen Erhöhung der Betriebswerte aber nicht zu einer Überschreitung der Grenzwerte. Die installierte Messtechnik erlaubt eine schnelle Reaktion auf Veränderungen der Betriebswerte durch entsprechende Anpassung der Betriebsstoffe in der RRA sowie des Anlagenbetriebes selbst; temporäre Erhöhungen (Halbstundenmittelwerte) sind in der 17.BImSchV mit GW geregelt.keine gefährlichen Abfälle; ~Die beantragten Grenzwerte entsprechen den Vorgaben der 17. BImSchV und liegen teilweise für einzelne Schadstoffe sogar darunter. Die in der 17. BImSchV festgelegten Werte erachtet der Gesetzgeber als Standard, (Vorsorgewerte) bei dem eine Gefährdung der Umwelt nicht zu befürchten ist. Die Antragsstellerin weist darauf hin, dass diese Grenzwerte die zulässige Obergrenze darstellen, die sicher nicht überschritten werden darf. Sie dürfen nicht mit den zu erwartenden Betriebswerten verwechselt werden. Die tatsächlichen und stets etwas schwankenden Betriebswerte werden sich dem nur nähern. Zur sicheren Einhaltung der Grenzwerte muss ein ausreichender Puffer zwischen genehmigten Grenzwerten und erwarteten Betriebwerten liegen. Die Betriebswerte werden im Mittel jedoch deutlich unter den Grenzwerten liegen, damit auch die obere Schwankungsbreite der Betriebswerte noch sicher unter den Grenzwerten bleibt. Insbesondere für die organisatorischen Schadstoffe wie Dioxine und Furane und für die überwiegende Zahl der Schwermetalle ist sogar eine massive Unterschreitung, z.T. um Zehnerpotenzen zu erwarten, da für diese - physikalisch bedingt - beim gleichen Verfahren höhere Abscheidegrade erreicht werden oder auch weil deren Eintrag über den Brennstoff im Verhältnis geringer ist. Im Übrigen sei, was die Eignung der vorgesehenen Abgasreinigungstechnologie auf die Stellungnahme zu Nr. 29 verwiesen. Jvgl. die Stellungnahme zu Nr. 29; in Betrieb befindliche Anlagen beweisen, dass die beiden Verfahren als gleichwertig zu betrachten sind, was die Emissionswerte betrifft (jedoch mit den Vorteilen auf der Energieeffizienseite, Abwasserproblematik usw.); zum Teil werden nasse Verfahren zu Gunsten von trockenen Verfahren umgerüstetvgl. die Stellungnahme zu Nr. 29; Abgasmessungen entsprechen der 17.BImSchV, was heißt, dass nahezu alle Schadstofffraktionen kontinuierlich gemessen und in einem behördlich beaufsichtigten und zugelassenem Rechner ausgewertet werden; die installierte Messtechnik wird zusätzlich im Rahmen von Funktions- und Kalibrierungsprüfungen durch amtlich zugelassene Messinstitute überwacht. évgl. die Stellungnahme zu Nr. 29 und Nr. 33; die. Anlage ist auch auf zukünftige Entwicklungen ausgerichtet, wie z.B. auf die Einhaltung der Nox-Werte von 100mg/Nm³ als Jahresmittelwert. FBD: Vgl. Stellungnahme zu lfd. Nr. 33, 134.EIn den Antragsunterlagen ist unter Ziffer 4.8.4.5 dargestellt, wie durch die Speisewasserkonditionierung Korrosionen am Dampfdruckkörper entgegengewirkt wird. Weiterhin ist unter Ziffer 4.8.6.6 erläutert, dass durch die Anordnung und Schaltung der Konvektionsheizflächen Korrosionen verhindert werden. Auch ein Rohrreißer im Kessel ist im Antrag unter Ziffer 4.9.4, Tabelle 27 als mögliche Betriebsstörung betrachtet. Rohrreißer führen zu einer plötzlichen Druckänderung im Rauchgassystem, die unmittelbar erkennbar ist. Die mit einem Rohrreißer verbundenen hohen Dampfverluste werden durch die automatischen Überwachungssysteme der Anlage erkannt. Ein hoher Druckverlust löst automatisch eine Sicherheitskette aus, die zum Notabfahren der Anlage führt, d.h. die Brennstoffzufuhr wird sofort gestoppt. Die Abgasreinigungsanlage bleibt jedoch in Betrieb, d.h. im Abgasweg verbleibende Abgase werden weiterhin ausschließlich über die Abgasreinigungsanlage und den Schornstein abgeleitet. Ausgestaltung Feuerraum, Leerzüge, Beschichtungen usw. werden in die technische Ausführung der Reststoffkesselanlage einfliessen. Ein Rohrschaden an den Kesselheizflächen ist primär ein Verfügbarkeitsproblem und hat direkt keine Auswirkungen auf die Emissionsseite. Eine Begrenzung der Inputgrössen liegt aus Verfügbarkeitgründen im Eigeninteresse des Betreibers.ÒDurch die Herstellung von EBS und den Bau von Ersatzbrennstoffverbrennungsanlagen wird hingegen das Vermeidungsprinzip konterkariert, da ein Bedarf erzeugt und ein Markt geschaffen wird. Die Folge ist - insbesondere in Anbetracht der Menge an installierten, genehmigten, projektierten und auch in Ettringen geplanten Verbrennungskapazitäten - ein zunehmender Mülltourismus, verbunden mit Abfällen zweifelhafter Herkunft und nicht einschätzbarer Schadstoffbelastung. vgl. Nr. 138 vgl. Nr. 26 vgl. Nr. 27 œIn den Antragsunterlagen wird nicht dargestellt, wie die Vorgaben der 17. BImSchV zu Mindesttemperatur und Mindestverweilzeit eingehalten werden sollen. Weiterhin geht aus den Antragsunterlagen nicht eindeutig hervor, welche max. Feuerungswärmeleistung beantragt wurde und über welchen Zeitraum diese Leistung von der Anlage erbracht werden darf. Auch der beantragte Abgasvolumenstrom wird angezweifelt, insbesondere da dieser auf Grundlage eines nur geschätzten Bezugsauerstoffgehaltes von 8 % gerechnet wurde. Die in den Antragsunterlagen (6-1) zu findende Begründung für die Annahme eines Bezugssauerstoffgehaltes von 8 % ist unplausibel und nicht nachvollziehbar. vgl. Nr. 29, 31 vgl. Nr. 145 ‚Rauchgasreinigungsanlagen mit Wäschern bieten insbesondere in Situationen, in denen erhebliche Quecksilbereinträge über den Abfall zu erwarten sind, ein wesentlich höheres Maß an Sicherheit. Dagegen ist in der geplanten Anlage eine Abscheidung von Schwermetallen und organischen Schadstoffen wie Dioxinen und Furanen nur durch eine Herdofenkokszudüsung vor dem Geweb< efilter vorgesehen. –Die von der Anlage ausgehenden Schadstoffemissionen sind zu hoch und führen zu vermeidbaren Belastungen im Umfeld der Anlage. Ob die beantragten Grenzwerte eingehalten werden können, wird angezweifelt. Eine Beeinträchtigung der Gesundheit der im Umfeld der Anlage lebenden Menschen ist nicht auszuschließen. Dies ist insbesondere wegen der erheblichen Vorbelastung an diesem Standort besonders belastend. óStand der Technik (BREF-Dokumente, BAT-Arbeitsblätter). Auch den Vorgaben dieser Merkblätter entspricht die Anlage nicht dem Stand der Technik. Dies betrifft insbesondere die Feuerungstechnik, die Rauchgasreinigung und die Eingangskontrolle. vgl. Nr. 37 °Die vorgesehenen Abluftmessungen sind unzureichend. Es wird bspw. nicht ausgeführt, ob auch der Aerosol-Anteil und der gasförmige Anteil bestimmter Schadstoffe mit erfasst werden soll. Eine kontinuierliche Probenahme von Dioxinen und Furanen ist nicht vorgesehen. Die kontinuierlichen Probenahmen von PCDD/F bspw. nach dem AMESA-Verfahren ist mittlerweile Stand der Technik und daher auch in der geplanten Anlage einzusetzen. (...) vgl. Nr. 393 vgl. Nr. 41 vgl. Nr. 42 vgl. Nr. 1055 vgl. Nr. 48 vgl. Nr. 53  Die Bewertung der ermittelten Zusatzbelastung erfolgte nicht anhand von Kriterien zur Ermittlung einer wirksamen Umweltvorsorge sondern nahezu ausschließlich anhand von administrativen Werten und Bewertungskriterien, die nicht einer wirksamen Umweltvorsorge entsprechen. Dies ist unzureichend. Darüber hinaus sind die Angaben zur Bewertung der Zusatzbelastungen in der Immissionsprognose teilweise widersprüchlich. Im Rahmen der Immissionsprognose für Luftschadstoffe wurden insbesondere für das nahe Umfeld der Anlage bei einigen Schadstoffen relativ hohe Zusatzbelastungen ermittelt. Die Ermittlung dieser Zusatzbelastung ist fachlich nicht nachvollziehbar und unzureichend. ¦Der Standort der bisherigen Papierfabrik überhaupt kann bereits nicht als Ortsteil im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB angesehen werden, in dessen Zusammenhang sich die nunmehr geplante Bebauung einfügen soll. Dies ergibt sich daraus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die für den Bebauungszusammenhang prägenden baulichen Anlagen vorrangig dem Aufenthalt von Menschen zu dienen bestimmt sein müssen. Dies kann bei den in der unmittelbaren Nachbarschaft bereits vorhandenen Bauwerken der Firma Lang, insbesondere hinsichtlich der südlich des geplanten Vorhabens belegenen Altpapierhalle, bezweifelt werden. Büro- und Verwaltungsgebäude, Kantine und Schlosserei, die vorrangig dem Aufenthalt von Menschen dienen, befinden sich nur vereinzelt im südlichen Bereich des Betriebsgeländes. Die übrigen Gebäude dienen vorwiegend der Lagerung und Produktion und werden somit allenfalls vorübergehend von Menschen genutzt. ûAber selbst wenn man davon ausgehen würde, dass auch gewerblich genutzte Anlagen dem ständigen Aufenthalt von Menschen in diesem Sinne dienen, ist fraglich, ob die vorhandenen Bauten der Firma Lang ein derartiges Gewicht besitzen und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur sind, dass vom Vorliegen eines Ortsteils im Sinne des § 34 BauGB ausgegangen werden müsste. Vergleicht man die Anzahl der vorhandenen Bebauung mit der übrigen Bebauung in der Gemeinde Ettringen, fällt auf, dass die Anzahl der Bauwerke auf den Grundstücken der Firma Lang erheblich geringer ist. Aus diesem Grund muss bezweifelt werden, dass die vorhandene Bebauung auf den Grundstücken der Firma Lang ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. $Das vorgelegte schalltechnische Gutachten entspricht nicht in allen Punkten den Vorgaben der TA-Lärm und deshalb nicht geeignet, die tatsächlich zu erwartenden Lärmbelästigungen zu prognostizieren. Es ist davon auszugehen, dass beim Betrieb der geplanten Anlage in Wahrheit viel höhere Schallemissionen zu erwarten sind und es damit immissionsseitig zu Grenzwertüberschreitungen kommt. Insbesondere wird angezweifelt, dass die maßgeblichen Immissionsorte richtig gewählt wurden. Es ist nicht auszuschließen, dass es weitere relevante Immissionsorte im nahen Umfeld der geplanten Verbrennungsanlage gibt, die für eine Beurteilung wesentlich besser geeignet gewesen wären, als die gewählten Immissionsorte. Weiterhin ist anhand der Unterlagen fraglich, ob die herangezogenen Schutzansprüche korrekt gewählt wurden und ob alle von der Anlage ausgehenden relevanten Geräuschemissionen in dem hierfür erforderlichen Maße berücksichtigt wurden. Hierzu zählen auch die von Verkehrsgeräuschen ausgehenden Belastungen und die Belastungen durch die bestehende Anlage. ÁDes Weiteren wird ein massenstrom von 0,61 g/s angenommen, da "aufgrund der unmittelbaren Abschaltung der Feuerung die Verbrennungsmenge...um 90% reduziert wird". Dies ist eine unrealistische Annahme, da an anderer Stelle beschrieben wird, dass eine Abschaltung im Störfall manuell erfolgt und sich eine so große Menge an Brennstoff und sauerstoff im Kessel befindet, dass sich die Abgasmenge dadurch nicht sofort um 90 % verringert. Zusätzlich tritt bei Sauerstoffmangel in der Verbrennung durch die Abschaltung der Effekt ein, dass durch unvollständige Verbrennung der Schadstoffgehalt (z.B. NOx) drastisch erhöht wird. Diese unvollständige Verbrenung "Schwarzfall" wird ebenfalls nicht berücksichtigt. Behauptung.nicht relevant. vgl. Nr. 123bEs gelten die Bestimmungen der 17. BImSchV. Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte wird überwacht.BDie Reinigung der Abgase ohne Wasserabscheider reicht gerade mal aus, die Grenzwerte im Normalbetrieb einzuhalten. Bei Störfällen, mit denen man leider bei diesen Anlagen rechnen muss, ist keine weitere Sicherungs- bzw. Reinigungsstufe mehr vorhanden. Zudem entspricht der Einbau von Wasserabscheidern dem heutigem Stand der Technik und ist somit unverzichtbar. Die Betreiber der Anlage gehen bei der Berechnung der Schadstoffkonzentrationen der Abgase außerdem auch von der derzeitigen chemischen Zusammensetzung der Ersatzbrennstoffe aus. Laut Auskunft des in dieser Problematik erfahrenen Chemikers Herrn Hofmann und der wissenschaftlich anerkannten Prognosen wird der Gehalt an PVC in den Ersatzbrennstoffen immer mehr ansteigen, was zu einer erhöhten Freisetzung von den äußerst aggressiven und schädlichen Chlorgasen führt. Diese erhöhte Konzentration von Chlorgasen erfordert nicht nur eine wesentlich effizientere Abgasreinigung, sondern ist für die Anlage selbst gefährlich, da sie das Material angreift und schneller ermüden lässt. Die Folge ist zum einen eine geringere Wirtschaftlichkeit der Anlage, wenn man die häufigen Ausbesserungs- und Reparaturarbeiten einplant, zum anderen ein wesentlich höheres Risiko für Störfälle und Brände. Wie dabei Mensch, Leben und Umwelt gefährdet werden kann, möchte man sich besser nicht ausmalen. A 1885USchutzbedürftige Einrichtungen: In der Umgebung der (...) Anlage befinden sich schutzbedürftige Einrichtungen: Krankenhaus Schwabmünchen, Schule Ettringen, Gennach,m Langerringen; Altenheim Langerringen, Buchloe; Kindergarten Ettringen, Gennach, Langerringen; Schutzgebiete trinkwasserschutzgebiete, Wasservorranggebiete, Grundwasserschutz. vgl. Nr. 104, 105, 106, 348, 354 vgl. Nr. 177Luftreinhaltung - Immissionen vgl. Nr. 1115 vgl. Nr. 1116 vgl. Nr. 1114 vgl. Nr. 814A 2530}In Kapitel 11 des Luftgutachtens wird "im Untersuchungsgebiet von einer ländlichen Hintergrundbelastung mit 2-3 ug/m³ Schwebstaub ausgegangen. Dies berücksichtigt in keiner Weise die massive Vorbelastung durch das Schwerölkraftwerk. Wenn lt. Tabelle 33 auf S. 61 von einer Zusatzbelastung von 50 ug/m³ SO2 beim neuen Kraftwerk auszugehen ist, so muss die Vorbelastung durch das Schwerölkraftwerk, das mehr als die doppelte SO2 Menge/h emittiert von einer Vorbelastung von ca. 100 ug/m³ SO2 ausgegangen werden. Die Annahme ener Vorbelastung von 2-3 ug/m³ ist somit unzutreffend und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen sind falsch. Stadt SchwabmünchenA 7281PZur Verringerung der Schadstoffimmissionen sollte die vorgesehene Menge zur Verbrennung von Klärschlamm (40.000 t/a) deutlich reduziert werden. Darüber hinaus ist die < Anlieferung der Klärschlammenge auf einen Radius von max. 30 km um die Anlage zu begrenzen. Die im Brennstoffmix eingesetzten EBS sind ebenfalls deutlich zu reduzieren. ¡Die Stadt Schwabmünchen fordert die kontinuierliche Messung und Veröffentlichung aller austretenden Schadstoffe. Wie bereits in unserer ersten Stellungnahme gefordert, ist vor Inbetriebnahme des Heizkraftwerkes ein Bodenmonitoring im Trinkwasserschutzgebiet der Stadt durchzuführen. Das Ergebnis ist mit der Stadt anzustimmen. Die Beprobung ist nach der Inbetriebnahme beständig mindesten halbjährlich durchzuführen. }Die geplante Rauchgasreinigungsanlage ist zu optimieren. Dieser Anlage ist der neueste Stand der technik zu Grunde zu legen. }Die Fahrtrouten der An- und Abfahrten der Lieferanten zur Papierfabrik Lang sind mit den benachbarten Gemeinden abzustimmen. Gemeinde LangerringenA 7283ZUnzulässigkeit des Vorhabens nach § 35 Abs. 3 Nr. 2 BauGB Vorhaben im Außenbereich sind nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 2 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans widerspricht. :Unzulässigkeit des Vorhabens nach § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB Gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes und die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet. :Ebenso ist zu befürchten, dass die Gewässer im gemeindegbeiet durch den Schadstoffeintrag leiden werden. Da ein großer Teilbereich der Gemeindeflur (...) zum Vorranggebiet für die öffentliche Wasserversorgung zur Sicherung der Trinkwasserversorgung für die Region und die Stadt Augsburg im Regionalplan der Region Augsburg festgelegt wurde, ist die Gesundheit dieser Bürger ernsthaft gefährdet. ganz abgesehen davon, ist das innerhalb des Emissionsradius westlich von Gennach und südlich der OV-Straße Gennach-Ettringen liegende Gebiet verbindlich als Wasserschutzgebiet festgesetzt. Diese Tatsache kann nicht abgeholfen werden, da hier tatsächlich eine Beeinträchtigung des Wasserschutzgebietes erfolgt. Ein geologisches und hydrologisches Gutachten ist hierfür dringend gefordert. (...) vgl. Nr. 1911 rDas ökologisch besonders hochwertige bzw. wertvolle Gebiet des Gennacher Mooses ist als "Landschaftliches Vorbehaltsgebiet (...) im Regionalplan (...) ausgewiesen und bestimmt (u.a. FHH-Gebiet). Es ist gegenüber Umwelteinflüssen äußerst sensibel und besonders schützenswert. Dasselbe gilt für das Naturschutzgebiet Burghofweiher am Heimberg südlich von Langeringen. Eine Schädigung dieser Naturräume, die überörtliche Bedeutung besitzen, und zwar auch als Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten, ist zu befürchten. Insoweit ist nicht nur die Schädigung des Naturraums sondern auch die Luftbelastung und die Geruchsimmissionen relevant, die zu einer deutlichen Attraktivitätssenkung des Erholungsgebietes führen. Es werden somit dringend notwendige Erholungsgebiete der Langerringer Bürger beeinträchtigt, wodurch die Gemeinde gezwungen wird, planerisch Ersatz zu schaffen. QZu Recht wird in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung darauf hingewiesen, dass Funktionsverlust oder -beeinträchtigung des Landschaftsbildes in enger Wechselwirkung mit der Erholungsnutzung des Menschen stehen. Ein durch Störreize beeinträchtigtes Landschaftsbild führt zur Minderung der Erholungsfunktion des jeweiligen Landschaftsraums. Folglich würde durch die Verwirklichung des Vorhabens auch der Erholungswert der Umgebung beeinträchtigt werden. In der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird behauptet, relevante baubedingte Auswirkungen auf das Landschaftsbild seien durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Diese Behauptung kann keinesfalls aufrecht erhalten werden, zumal unberücksichtigt blieb, dass das Landschaftsbild durch die Landschaftsschutzgebietsverordnung  Wertachauen im Landkreis Unterallgäu in seinem Bestand geschützt wird. 10.2.2 10.3.3; 10.210.1; 10.3 als Gemeinde1.1.91.1.11.1.5 i.V.m. Luft1.1.1 i.V.m. Anlagensicherheit1.3.51.3.311.3.11.1.5??11.3.21.1.71.2.1'1.1.2; 1.1.3 i.V.m. speziellen Belangen1.1.21.2.31.1.32.5.12.5.22.1.22.1.32.1.12.1.42.1.62.1.52.12.3.1 2.1; 1.2.9ÜInsgesamt betrachtet ist die Existenz eines Bebauungszusammenhangs vorliegend zu verneinen, vielmehr ist davon auszugehen, dass es sich in der Umgebung zwar um teilweise bebautes Gebiet handelt, dieses aber nicht den Eindruck einer in sich geschlossenen Bebauung und damit eines Bebauungszusammenhangs vermittelt und im übrigen auch das Kriterium des Ortsteils nicht erfüllt ist. Es handelt sich damit bei dem geplanten Standort um Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB.ôAußerdem muss auf folgenden Zusammenhang hingewiesen werden: EBS können je nach Herkunft auch Altpapier enthalten. Aus der Fachliteratur ist bekannt, dass eine Unterversorgung des europäischen Marktes mit Altpapier befürchtet wird (Lit.: RECYCLINGmagazin 1/2008, S. 12/13). Wenn künftig zu wenig Altpapier auf dem Markt erhältlich ist, würde sich die Altpapiereinsatzquote bei der Fa. Lang möglicherweise deutlich verringern, mit entsprechenden Folgen für die Wirtschaftlichkeit und den Umweltschutz.ûDurch das deutlich zunehmende Verkehrsaufkommen werden Schadstoffbelastung und Lärm weiter zunehmen (Lage meines Grundstücks in geringer Entfernung zur Umgehungsstraße, ohne weitere Bebauung dazwischen). Darüber hinaus wird die Unfallgefahr zunehmen. GDie Anlage fügt sich nicht in die nähere Umgebung gemäß § 34 BauGB ein. Im Vergleich zu den bestehenden Gebäuden wäre der Sprung so groß, dass von einer Harmonie nicht ausgegangen werden kann. Bisher dominiert in der Ortsansicht von Süden der Kirchturm noch deutlich, was nach de Baum des Kraftwerkes nicht mehr gegeben wäre. ÐDurch das Vorhaben wird weiterhin in den Wasserhaushalt eingegriffen. Negative Auswirkungen auf den Auwald sind hierdurch zu erwarten. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung schweigt sich diesbezüglich aus.Durch die Errichtung und den Betrieb des Heizkraftwerkes u. a. auch durch die damit verbundene Schwadenbildung der Schornsteine wird das Landschaftsbild beeinträchtigt. Demzufolge würde die Verwirklichung des Vorhabens auch in dieser Hinsicht dem Ziel der Landschaftsschutzgebietsverordnung, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes zu bewahren, entgegen stehen. Mit der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes geht eine Beeinträchtigung der Erholungsfunktion des Landschaftsschutzgebiets einher. ˜Es wird angezweifelt, ob die Auswirkungen der Schadstofffreisetzungen im Rahmen eines Störungsfalles der Anlage korrekt ermittelt und bewertet wurden. vgl. Nr. 131 vgl. Nr. 132 vgl. Nr. 133 vgl. Nr. 134 vgl. Nr. 135 vgl. Nr. 144 vgl. Nr. 145 #Anlagentechnik - Rauchgasreinigung vgl. Nr. 150 vgl. nr. 157 vgl. Nr. 160 vgl. Nr. 170 vgl. Nr. 176 vgl. Nr. 120 ÍDurch die unzureichende Filtertechnik befürchte ich eine starke Belastung unserer Umwelt und damit einhergehende Schädigungen unserer Böden, Fauna und Flora und natü< rlich auch unserer eigenen Gesundheit. óMeine Schilddrüse ist schon den Antennen neben denen ich wohne zum Opfer gefallen, außerdem wohne ich neben einer "staubigen Mühle" und ich behandle als ... die Atemwegs- u. andere Erkrankungen der Kinder im Bereich des Müllheizkraftwerkes! °Da wir eine Mietwohnung in SMÜ besitzen, befürchte ich auch, dass diese nicht die entsprechenden Gewinne erzielt, die ich für die Absicherung meiner Altersversorgung brauche. ¾Die unmittelbare Nähe des geplanten Heizkraftwerkes gefährdet in höchstem Maße meine Gesundheit. Ich befürchte eine große Zunahme von Allergieneigungen sowie Auftreten von Herzkrankheiten. ËIn der Immissionsprognose wurde nachgewiesen, dass der Schutz vor Schadstoffdeposition, insbesondere der Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen gem. TA Luft Nr. 4.5 sichergestellt ist. Dieses Ergebnis ist auf das Schutzgut Wasser insofern übertragbar, als dass der Boden wesentlich sensibler gegenüber Schadstoffeintrag ist als Wasser. In der UVU wurde eine Akkumulationsprognose erstellt (Kap. 7.5.5). Die Bodenbelastung durch die Immissionen der Anlage unterschreiten die Orientierungswerte der UVPVwV und die Vorsorgewerte der BBodSchV im Immissionsmaximum mit max. 0,2% der Werte deutlich. Die Zusatzbelastungen sind nach UVPVwV unbeachtlich und führen zu keiner erheblichen Beeinträchtigung der Bodenfunktion. Einer Vorbelastungsermittlung der Böden ist nicht erforderlich, da aufgrund der sehr unbeachtlichen Zusatzbelastungen sichergestellt ist, dass die Vorsorge- und Orientierungswerte der BBodSchV und der UVPVwV eingehalten werden. 2. Absatz siehe Nr. 942<Der Daten zum Fahrzeugverkehr sind in Kap. 4-10 dargestellt.m76 LKW pro Tag (worst-case) = Fahrtbewegung = 6-22 Uhr (16 Stunden) = ca. 2 LKW pro Stunde (Fahrten) = 1 LKW, Die Antragstellerin geht zunächst davon aus, dass die eingesetzten Brennstoffe nicht wassergefährdend im Sinne des WHG § 19g sind. Aber auch wenn diese einer Wassergefährdungsstufe zuzuordnen wären, so handelt es sich doch um Feststoffe. Aus diesen treten keine flüssigen wassergefährdenden Stoffe aus, sodass keine weitergehenden Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten wie für flüssige wassergefährdende Stoffe erforderlich sind. Ungeachtet dessen wird der Brennstoffbunker als weiße Wanne, also wasserundurchlässig gemäß  WU-Richtlinie des DAfStb 11/2003 ausgeführt. Er ist damit so beschaffen und wird so betrieben werden, dass er dicht, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse hinreichend widerstandsfähig ist. Die Antragstellerin weist darauf hin, dass ihres Wissens an allen in Bayern genehmigten Dampfkesselanlagen, die mit Abfallbrennstoffen befeuert werden und die zur Zwischenspeicherung mit Tiefbunkern ausgerüstet sind - in der Regel handelt es sich bei dem Brennstoff um weitaus feuchtere Haushaltsabfälle - eine vergleichbare Konstruktion wie von der Antragstellerin für das neue HKW vorgesehen realisiert wurde.'genaue Angaben siehe Antragsunterlagen.VDie Verwertung / Entsorgung der Reststoffe erfolgt entsprechend den gesetzl. Vorgaben.siehe Genehmigungsantrag;Die Gewebefilter werden entsprechend den Vorgaben entsorgt.YDie während der Bauphase benötigten Flächen befinden sich innerhalb des Anlagengeländes. FBD: Die Antragsunterlagen müssen im EÖT noch nicht bis ins letzte Detail vollständig vorliegen. Mit den Antragsunterlagen soll lediglich eine  Anstoßfunktion verwirklicht werden, damit sich Dritte zu dem Vorhaben äußern können. Diese Funktion der Antragsunterlagen ist nicht identisch mit der Genehmigungsfähigkeit, die die Unterlagen dann haben müssen, wenn über sie entschieden wird. Ein Erörterungstermin darf nicht immer erst dann stattfinden, wenn die Unterlagen so  vollständig sind, dass am nächsten Tag eine Entscheidung der Genehmigungsbehörde ergehen darf. (VG Gera Vergl./Beschl. v. 20.11.2005, 2 k 2603/03 GE). Es ist vielmehr Sinn des EÖT, dass sich aus der Erörterung noch Nachbearbeitungsbedarf ergeben kann. Erkennt die Behörde im weiteren Verlauf, dass ohne die Kenntnis ergänzender Unterlagen Betroffenheiten nicht oder nicht vollständig geltend gemacht werden können, muss sie erneut auslegen (VGH Mannheim, NVWZ-RR 2003, 412 ff. , Leitsatz 6). Die max. Schadstoffgehalte der Brennstoffe sind in den Antragsunterlagen enthalten.’Abwasser siehe Kap 10.2 der Antragsunterlagen; Prüfung auf Anwendbarkeit der Störfallverordnung ist im Ordner 3 der Antragsunterlagen enthalten/neuer Bauplatz ausserhalb des Deponiebereiches!siehe Kap 9 der Antragsunterlagen|Es gibt keine Planung für eine weitere Kapazitätserweiterung der Papierfabrik. Derzeit sind max. 615.000 t / Jahr genehmigt.9Die Grenzwerte der 17. BImSchV werden sicher eingehalten.­Es ist die thermische Verwertung von eigenen Reststoffen beantragt. Dies ist gemäß einer Studie im Auftrag des Bayerischen Umweltministeriums ökologisch und ökonomisch sinnvoll. Klärschlämme aus Bayern werden derzeit in erheblichem Maß exportiert. Die thermische Verwertung liefert einen Beitrag zu Energieerzeugung. Im Antrag sind die Mengen der internen REststoffe dargestellt. Die Spuckstoffe extern + Bioschlämme extern sind Reststoffe aus Schwesterwerken im Konzern (bevorzugt Plattling). FBD: Einwendungen sind gem. § 14 Abs. 1 der 9. BImSchV nur zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Der wirtschaftliche oder infrastrukturelle Bedarf der Anlage ist nicht Gegenstand des EÖT, da der Bedarfsnachweis keine Voraussetzung für die Genehmigung darstellt (Dietlein, in: L/R, § 10 BImSchG, Rn. 223; GK-Roßnagel, § 10 Rn. 502). ˆDie minimalen und maximalen Brennstoffmengen sind im Antrag dargestellt. Je nach Jahreszeit und Verfügbarkeit von stofflichen Verwertungsmöglichkeiten für die eigenen Reststoffe kann es sinnvoll diese extern stofflich oder intern thermisch zu verwerten. Ein< e alleinige thermische Verwertung der beantragten Ersatzbrennstoffe ist aus verfahrenstechnischen Gründen (FWL-Diagramm) nicht möglich.˜Als Hersteller von Druckpapier auf Altpapierbasis - 90 % unseres Faserrohstoffes ist Altpapier - hat LP ein hohes Eigeninteresse, dass Altpapier stofflich verwertet wird. Beim Herstellprozess von EBS werden derartige Stoffe (wie Papier, Holz) zum größten Teil abgetrennt. FBD: Einwendungen sind gem. § 14 Abs. 1 der 9. BImSchV nur zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Der wirtschaftliche oder infrastrukturelle Bedarf der Anlage ist nicht Gegenstand des EÖT, da der Bedarfsnachweis keine Voraussetzung für die Genehmigung darstellt (Dietlein, in: L/R, § 10 BImSchG, Rn. 223; GK-Roßnagel, § 10 Rn. 502).Alle Brennstoffe haben einen positiven Heizwert und tragen somit zur Dampf- und Stromproduktion bei. Zweck der Anlage ist die Versorgung der Papierproduktion mit Dampf und Strom. Es kommt der §5 der 17.BImSchV (Grenzwerte) zur Anwendung. FBD: Bei der Abgrenzung der Abfallverwertung von der Abfallbeseitigung ist gem. § 4 Abs. 4 S. 2 Krw-/AbfG entscheidend auf den Hauptzweck der Anlage abzustellen. Dabei kommt es nach dem Bundesverwaltungsgericht darauf an "ob die Entsorgungsmaßnahme hauptsächlich in der Nutzung der stofflichen oder energetischen Eigenschaften des Abfalls - dann Verwertung - oder in der Beseitigung seines Schadstoffpotentials - dann Beseitigung - besteht" (Urt. v. 26.4.2007). Diese Rechtsprechung baut auf der Rechtsprechung des EuGH zur Abfallrahmenrichtlinie (RL 2006/12/EG) auf (EuGH, Entscheidungen v. 13.2.2003). Maßgebliche Kontrollfrage ist, ob dann, wenn die Abfälle für die Energieerzeugung nicht verfügbar wären, die Energieerzeugung mit anderen Materialien durchgeführt werden müsste (BVerwG, Urt. v. 26.4.2007). Der maximale Chlorgehalt im EBS liegt bei 1,5% (OS), bei Spuckstoffen bei max. 2% (OS) (anteilig an der Brennstoffmischung geringe Mengen). Alle anderen Brennstoffe haben einen deutlich niedrigeren Chlorgehalt und damit auch die zur thermischen Verwertung gelangende Brennstoffmischung.Die moderne Rauchgasreinigung mit integrierter HCl-Messung im Rohgas ist auch bei Ausschöpfung aller Maximalwerte auf der Brennstoffseite in der Lage, die GW der 17.BImSchV sicher zu unterschreiten (--> Verweis auf Roh-/Reingasberechnung (LfU) für beide Extremfälle gemäss FWL-Diagramm ?). Dies kann auch anhand von Betriebswerten bestehender Anlagen nachvollzogen werden. Die max. Schadstoffgehalte im Klärschlamm liegen unter den Grenzwerten der Klärschlamm-VO. Aus Verfügbarkeitsgründen der Anlage ist der Anlagenbetreiber bestrebt, insbesondere auch die Chlorwerte der eingesetzten Brennstoffe möglichst gering zu halten.iDurch Heft- bzw. Büroklammern kann es in Einzelproben zu erhöhten Kupferkonzentrationen kommen. Eine Hochrechnung der Max-Gehalte auf die gesamte Brennstoffmenge im Sinne von Mittelwerten verfälscht die tatsächlich zu erwartenden Werte erheblich. Bezogen auf EBS im Anlieferzustand (OS) liegt der max. Anteil von Kupfer nicht bei 0,25% sondern darunter (0,2%).:Klärschlamm liefert einen positiven Beitrag (Hu-Wert (kJ/kg) > 0) zur Energieerzeugung. Bayern exportiert erheblich Mengen an Klärschlamm. Eine thermische Verwertung innerhalb Bayerns mit verkürzten Transportwegen ist sinnvoll. Daneben wirkt sich KS bei der thermischen Verwertung positiv bei NOx-Reduzierung aus.þDer Einsatz von Rinde ist aus emissionstechnischer Sicht kein worst-case-Fall. Würde Rinde eingesetzt, müssten andere Brennstoffe (mit höheren Schadstoffgehalten) entsprechend reduziert werden. Die zulässige max. Feuerungswärmeleistung wird eingehalten.îDie Angabe 2mal jährlich bezieht sich auf interne Reststoffe und Klärschlämme, die eine konstante Qualität aufweisen. EBS wird entsprechend der jeweiligen Lieferantenmengen deutlich häufiger kontrolliert-siehe Qualitätssicherungskonzept.ØDie max. Schadstoffgehalte der einzelnen Brennstoffe sind unabhängig von der Herkunft der Materialien definiert; diese Beschränkungen stellen ein wesentliches Kriterium für die Anlagenverfügbarkeit des Heizkraftwerkes und damit für den Betrieb der Papierfabrik dar. FBD: Gegen den Transport der zur Verbrennung im HKW vorgesehenen Abfälle bestehen keine rechtlichen Bedenken. Vielmehr handelt es sich bei Abfällen zur Verwertung um ein im wesentlichen uneingeschränkt und frei handelbares Wirtschaftsgut. Da es sich bei den Abfällen in Ettringen ausschließlich um Abfälle aus dem Inland handelt, ist insbesondere auch die europäische AbfallverbrindungsRL (1013/2006/EG) gem. Art. 1 Abs. 2 AbfallverbringungsRL nicht anwendbar. ®Der Bebauungszusammenhang innerhalb der Gemeinde Ettringen zu den Grundstücken der Firma Lang wird bereits durch die vorhandene Straße und den Fluss, die Wertach, unterbrochen. Die Augsburger Straße, die in südlicher Richtung verläuft, ist in dem Bereich, in dem die Straße das Wohngebiet in Ostettringen begrenzt, lediglich einseitig bebaut. Auf der anderen Seite der Straße befindet sich eine große Grünfläche, an die sich schließlich die Gebäude der Papierfabrik der Firma Lang anschließen. Die vorhandene Straße unterbricht damit eindeutig den Bebauungszusammenhang. Auch in westlicher Richtung zur Papierfabrik besteht eine große Freifläche (Wertach und Grünfläche), die den Bebauungszusammenhang zur Wohnbebauung in Ettringen unterbricht. In nördlicher und östlicher Richtung befinden sich ausschließlich Grünflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der nach § 34 BauGB geforderte Bebauungszusammenhang ist somit nicht gegeben. lLetztlich kann die Frage, ob der bisherige Standort der Firma Lang gemeinsam mit dem Deponiegelände und der Kläranlage die Voraussetzungen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB erfüllt oder nicht, dahinstehen, da der jetzt zur Bebauung vorgesehene Standort auf dem bisherigen Betriebsgelände eine Randlage aufweist. Dies bedeutet, dass östlich und nördlich des zur Bebauung vorgesehenen Standortes zweifelsfrei keinerlei Bebauung mehr vorhanden ist und sich in westlicher Richtung die Kläranlage als typische Nutzung des Außenbereichs anschließt. In südlicher Richtung besteht als letztes vorhandenes Bauwerk eine Altpapierhalle der Firma Lang. Wie oben dargestellt, endet der Bebauungszusammenhang regelmäßig am letzten vorhandenen Baukörper, sofern nicht ganz besondere örtliche Gegebenheiten hinzutreten, die hier nicht ersichtlich sind. ^vgl. Nr. 27 / Absaugung des Anlieferbereiches vgl. Nr. 65 / Verbesserung der Geruchssituation  Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebiets  Wertachauen im Landkreis Unterallgäu (...Schutzzweck und Verbote sind Stellungnahme zu entnehmen...) Das geplante Vorhaben liegt zum Teil im Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietverordnung. Einzelne Bereiche des Betriebsgeländes der Firma Lang sowie der Umgebung sind als Landschaftsschutzgebiete sowie als Flächen mit Arten -und Biotopschutz ausgewiesen. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst die Wertach, deren Uferbereiche sowie ein durch Buschwerk und Gräben gekennzeichneten Wertachaltarm. Der Altarm liegt im Norden des Betriebsgeländes der Firma Lang und umfasst eine nördliche Teilfläche der Betriebskläranlage Lang. Im Osten umschließt der geschützte Altarm eine Werkhalle und die Reststoffdeponie. Im Inneren des Betriebsgeländes sind mehrere Biot< ope ausgewiesen.Es ist davon auszugehen, dass die geschützte Auwaldzone und die sonstigen geschützten Biotope durch das Vorhaben beeinträchtigt werden. Die Angaben in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung hierzu sind keinesfalls aussagekräftig. -bDie Firma plant, als Qualitätssicherung lediglich stichprobenartige Überprüfungen der EBS-Ladungen: Nur jede 35ste LKW soll überprüft werden. (...) Zahlreiche Vorkommnisse in der kürzeren Vergangenheit zeigen, dass die Kontaminierung von EBS-Lieferungen keine Ausnahme ist und so etwa das ungewollte Einbringen von z.B. einer Tonne Quecksilber oder von radioaktiven Substanzen vorkommen kann. Die Firma kann und will offensichtlich dieses Risiko von Schadstoffausstößen eingehen. Dieses Risiko betrifft mich aber ganz persönlich und direkt. Die Firma wird hier ihrer Sorgfaltspflicht in keiner Weise gerecht. ¬Eine spezifische, auf den betroffenen Raum bezogene, topografische Untersuchung wurde nicht durchgeführt. Das vorgelegte Gutachten ist nicht repräsentativ für die Region. vgl. Nr. 152, 255, 340, 361 vgl. Nr. 366 sDie Firma verschweigt in ihren Planungen, dass die Reststoffe aus der Papierherstellung nach wie vor z.B. die Ziegelindustrie ausgeliefert werden sollen, so lange dieses möglich ist. Die dazu notwendigen LKW-Fahrten werden unterschlagen. Nichtsdestotrotz sind diese Fahrten durch ihren Lärm, die Abgase und das erhöhte Verkehrsrisiko für mich eine persönliche Belastung. Ü(zusammengefasste Aussage) Die Anlage steht dem vorbeugenden Klimaschutz (ökologisches Umdenken) entgegen, so dass die Glaubwürdigkeit der Vermittlung des Klimaschutzes durch Eltern, Lehrpersonal nicht mehr möglich ist. BDurch den Bau des geplanten Heizkraftwerkes, befürchte ich einen starken Rückgang der Ansiedlung von jungen Familien, hier in der Region. Der hinzukommende Schülerschwund (geburtenschwache Jahrgänge) und der fehlende Zuzug junger Familien, werden über kurz oder lang eine Schließung, der hier ansässigen Schulen bewirken. ±Es ist somit festzuhalten, dass das geplante Vorhaben den Charakter des Landschaftsschutzgebiets verändern und den in der Verordnung festgelegten Schutzzweck zuwiderlaufen würde. Schaut man sich die Grenzen das Landschaftsschutzgebietes an, fällt auf, dass bereits ein nicht unerheblicher Teil des Schutzgebietes dadurch in seiner Funktion zunichte gemacht wurde, dass diese Gebiete von der Firma Lang bebaut wurden. Auch unter diesem Gesichtspunkt sind weitere Beeinträchtigungen nicht hinnehmbar. Würde man das Vorhaben zulassen, würde dies zwangsläufig dazu führen, dass große Teile des Landschaftsschutzgebiets zerstört würden. Die Unterschutzstellung würde insoweit ins Leere laufen. &Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB Selbst wenn man mit dem Vorhabenträger davon ausgehen würde, dass die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB zu beurteilen ist, müsste auch hier festgestellt werden, dass eine Zulässigkeit nach Bauplanungsrecht nicht gegeben ist. Wie bereits unter Punkt 9. c) dd) ausgeführt wurde, fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung nicht ein. Die geplante Bebauung ist wesentlich höher als die vorhandene. Außerdem würde das geschützte Landschafsbild der Wertachauen durch das Vorhaben verunstaltet werden. +ÏEigenart der Landschaft, Erholungswert, Orts- und Landschaftsbild Die Anlage wird zu einer erheblichen Veränderung des Landschaftsbildes führen. Die Darstellung der Auswirkungen der geplanten Anlage auf das Landschaftsbild in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung ist unzureichend. Eine ausreichende Bewertung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild ist daher anhand der vorgelegten Unterlagen nicht möglich. Durch das Vorhaben wird das Landschaftsbild beeinträchtigt. Optisch wird die Errichtung des Heizkraftwerks in den Landschaftsraum des Wertachauwaldes und damit in das Landschaftsschutzgebiet hineinreichen. Das Vorhaben soll sogar innerhalb der geschützten Flächen errichtet werden. Zum einen wird das Kesselhaus mit 47,4 m doppelt so hoch sein wie die übrigen Baukörper auf dem Gelände der Firma Lang. Zum anderen überragen die Schornsteine des Reststoffkessels und der GuD-Anlage mit 75 m bzw. 57 m bei weitem die Höhe der bestehenden Bebauung in der Umgebung. CXWie wird insgesamt bei Störfällen verfahren? Gibt es hierzu bereits Planungen? Wie wird in Katastrophensituationen verfahren? Wie kann eine so große Anlage im fehlerfall gefahrlos heruntergefahren werden - es ist mir beim besten Willen nicht nachvollziehbar, dass für eine derart große Verbrennungsanlage keine Störfallverordnung greifen soll? ªWas passiert mit den hochgiftigen Filtereinsätzen? Wo werden diese entsorgt? Wird von diesen Filtern (Dioxin/Furan belastet) eine weitere gesundheitsgefährdung ausgehen? Hinsichtlich der Einstufung des Wiesenbrütergebietes  Gennachmoos als Lebensraum mit mittlerer bis hoher Bedeutung wird durch die UVU zunächst die überregionale Wichtigkeit, gerade unter dem Aspekt des Schutzes des europäischen ökologischen Netzes hervorgehoben, dann jedoch wegen der beeinträchtigten Habitatqualität des Biotopes die Einstufung fehlerhaft zu niedrig vorgenommen. Es fehlen gänzlich Untersuchungen, dass der Biotopverbund alternativ in der Region gewährleistet wäre, etwa über Lebensräume gleicher Art (Wiesenbrütergebiet). Gibt es diese in der Region nicht  was sehr wahrscheinlich ist, dann kann die überregionale Wichtigkeit unter dem Aspekt des Schutzes des europäischen ökologischen Netzes nur zu einer Einstufung als Lebensraum mit sehr hoher Bedeutung führen. 7Aufgrund fehlender Untersuchungen dazu ist die in der UVU erfolgte Einstufung falsch. Die hervorgehobene besondere Eignung dieses Biotopes zur Erfüllung von Verbindungsfunktionen im Biotopverbund des europäischen ökologischen Netzes aufgrund der Größe ist zwar zutreffend festgestellt, aber nicht ausreichend bewertet. Um die Wichtigkeit und Bedeutung für die Verbundfunktion bewerten zu können, müssen die Lage von alternativen Verbindungsmöglichkeiten der gleichen Funktion in der Region untersucht, dargestellt und bewertet werden. Dies ist gänzlich unterblieben. jEine Bewertung der Auswirkungen der Schadstoffe auf die vorhandenen Biotope fehlt in der vorgelegten UVU. eDie Reststoffdeponie liegt auf Flur-Nr. 2914 der Gemarkung Ettringen. Nach dem Informationssystem Überschwemmungsgefährdeter Gebiete (IÜG) in Bayern der bayerischen Vermessensverwaltung liegt das Werksgelände der Fa. Lang GmbH zwar nicht in einem Überschwemmungsgebiet, jedoch in einem wassersensiblen Bereich. Diese Gebiete sind durch den Einfluss von Wasser geprägt. Nutzungen können hier durch über die Ufer tretende Flüsse und Bäche Wasserabfluss in sonst trockenen Tälern oder hoch anstehendes Grundwasser beeinflusst werden. Auch wenn  anders als bei Überschwemmungsgebieten  bei wassersensi< blen Bereichen aufgrund der Klassifizierung nicht von vornherein Nutzungsbeschränkungen und Verbote ausgesprochen werden dürfen, kann sich eine solche Verpflichtung des Staates daraus ergeben, dass bei näherer Untersuchung wassergefährdende Tatbestände anzunehmen sind. ®Durch den Bau des Heizkraftwerkes (Müllverbrennung) befürchte ich eine Verschlechterung der Luftqualität und dadurch eine Verschlechterung meiner Bronchitiserkrankung. (...) Neben den Abfallarten 19 12 07, 19 12 10 und 19 12 12, die im allgemeinen als Ersatzbrennstoffe bezeichnet werden, sollen große Mengen weiterer Abfälle in der beantragten Anlage verbrannt werden. Darunter befinden sich auch Abfälle mit sehr geringem Heizwert, die aufgrund ihres hohen Wassergehaltes größtenteils nicht selbstständig brennbar sind. (z.B. Bioschlämme, Klärschlämme, Deinkingschlämme). Solche Abfälle sind für ein Heizkraftwerk, insbesondere aber für eine thermische Verwertung von Abfällen ungeeignet. Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass es sich bei der geplanten Anlage in Wirklichkeit um eine Abfallbeseitigungsanlage handelt. Reine Abfallbeseitigungsanlagen unterliegen aber nach § 5 der 17. BImSchV erheblich strengeren Anforderungen als bloße Mitverbrennungsanlagen. vgl. Nr. 66, 165, 168 Die Auswirkungen der von der Anlage ausgehenden Schadstoffe auf die Grund- und Oberflächengewässer werden nicht ausreichend untersucht und bewertet. Auch wurden keine Untersuchungen zu Auswirkungen durch Schadstoffeinträge auf die Wasserqualität durchgeführt. Außerdem wird angezweifelt, ob eine umfassende und ausreichende Untersuchung der hydrogeologischen Verhältnisse am Standort vorgenommen wurde. In diesem Zusammenhang ist besonders die Frage von Bedeutung, ob es durch den Bau der Ersatzbrennstoffanlage zu einer negativen Beeinflussung der Grundwasserverhältnisse im Bereich der direkt benachbarten Altdeponie kommt, die zu einer verstärkten Freisetzung von Schadstoffen aus der Deponie ins Grundwasser führt. In den Antragsunterlagen finden sich hierzu nur unzureichende Aussagen. }In der Karte der Wasserschutzgebiete in Bayern (Dezember 2007) werden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt folgende Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen: - Gemeinde Siebnach: Wasserschutzgebiet Ettringen-Siebnach, Entfernung zum Betriebsgelände der Firma Lang: ca. 2,2 km - Gemeinde Hiltenfingen: Wasserschutzgebiet am Saugriesle, Entfernung zum Betriebsgelände der Firma Lang: ca. 7 km - Gemeinde Langerringen: Wasserschutzgebiet Gennach-Ettringen, Entfernung zum Betriebsgelände der Firma Lang: ca. 2 km Auswirkungen des Vorhabens auf die Wasserschutzgebiete werden in der UVU nicht bzw. nicht ausreichend dargestellt und bewertet. µ Die Wertach ist in der Gewässergütekarte der Regierung von Schwaben, Ausgabe: November 2003, etwa zwischen Kaufbeuren und Augsburg, in die Gewässergüteklasse II - III (kritisch belastet) eingestuft. Hierzu wird in der Legende zur Karte stich-punktartig ausgeführt:  Gewässerabschnitte, deren Belastung mit organischen sauerstoffzehrenden Stoffen einen kritischen Zustand bewirken; Fischsterben infolge Sauerstoffmangels möglich; Rückgang der Artenzahl bei Makroorganismen; gewisse Arten neigen zu Massenentwicklungen; Algen und Wasserpflanzen bilden häufig größere flächendeckende Bestände. Der Gewässerschutz bedarf deshalb der besonderen Beachtung. Dies blieb in der UVU unberücksichtigt. QŒNach dem Regionalplan der Region Donau-Iller soll die Energieversorgung in der Region so ausgebaut werden, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft ein ausreichendes, vielseitiges, preisgünstiges und langfristig gesichertes Energieangebot zur Verfügung steht. Dabei sollen die Belange des Natur- und Umweltschutzes, insbesondere auch der Schutz landschaftlich besonders wertvoller Gebiete berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Abfallwirtschaft/Abfallbeseitigung ist als Ziel im Regional-plan festgehalten, dass darauf hingewirkt werden soll, Abfälle in allen Teilen der Region vollständig zu erfassen und auf technisch und wirtschaftlich vertretbare Weise zu verwerten oder zu beseitigen, um Umweltbeeinträchtigungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. In der Region sollen Möglichkeiten zu gemeinsamen und grenzüberschreitenden Lösungen für die Verwertung oder Beseitigung von Abfällen offengehalten werden.WUnter dem Punkt Brennstoffmix wird ausgeführt, dass der Deinkingschlamm ggf. weiter an Ziegeleien verfahren wird und dann mehr EBS und Klärschlamm verbrannt werden. Dies widerspricht den Zielen der Energiegewinnung Verbrennung eigener Reststoffe und erhöht den Schadstoffausstoß zum Zweck der Gewinnmaximierung und zu Lasten der Bevölkerung. 0Eine detaillierte technische Beschreibung der einzelnen Komponenten (insb. Des Reststoffkessels mit der Rauchgasreinigung) ist dem GA nicht beigefügt. Eine solche Beschreibung ist ganz wesentliche Grundlage einer seriösen Beurteilung des Vorhabens und damit zwingende Voraussetzung für eine Genehmigung. Die Vorentstaubung im Kessel sowie der eingesetzte Gewebefilter sind nur vage beschrieben, was keinen Rückschluss auf die letztendlichen Emissionen erlaubt. ¯Es ist inakzeptabel, dass es für die Dauer des Abfahrens zu erhöhten Emissionen kommen kann. Dies ist durch andere Verfahren im Störungsfall auszuschließen, z.B. durch weitere Reinigungsstufen wie Elektrofilter und Nasswäscher. Beim Gewebefilter ist der Fall nicht dargestellt, dass mehrere Kammern gleichzeitig ausfallen. Hier - wie auch bei einem Glimmbrand des Gewebefilters - ist ein sofortiges Abfahren der Anlage notwendig. ÔSchlussendlich ist unklar, welche Wechselwirkungen der Anlagenemissionen mit den Emissionen der Kurzwellensendeanlage Wertachtal als der größten bestehenden europäischen Kurzwellensendeanlage zu befürchten sind. GWeiterhin wurde nicht ausreichend untersucht, inwieweit sich durch die SO2- und NO,-Emissionen in Verbindung mit emittierten Staubpartikeln Wechselwirkungen bei der Bildung von PM-10 ergeben. Über diese Bildungsmechanismen können sich PM-10-Frachten ergeben, die deutlich über denen liegen, die am Schornstein gemessen werden. «Unabhängig hiervon wird der angegebene Zweck des Vorhabens bezweifelt. Die Antragstellerin gibt an, das Vorhaben solle der Verwertung von Reststoffen vorrangig aus der eigenen Papierherstellung und nur zu einem geringen Teil aus anderen Werken der Myllykoski-Gruppe dienen (vgl. Antragsunterlagen 2-1). Gleichzeitig kann den Antragsunterlagen nämlich entnommen werden, dass die Deinkingschlämme und ein Teil der Papierfangstoffe weiter an Ziegeleien geliefert werden sollen. Dies hat dann einen verstärkten Einsatz von EBS zur Folge (vgl. Antragsunterlagen 4-11). Die Verwertung der betriebseigenen Reststoffe ist damit offenkundig allenfalls ein Nebenaspekt des geplanten Vorhabens.¬(5) In der Region Donau-liier soll ein ausreichender Wasserhaushalt für schutzwürdige Vegetationsbestände und Biotope sichergestellt werden (B 1 Natur und Landschaft, 5.9).ŒDie Fa. Lang beantragt die max. Grenzwerte aus der 17. BImSchV und stellt eine Anlage in Aussicht, die nur einen Bruchteil dieser Grenzen ausstößt. Das BVerwG hat im Jahr 2007 entschieden, dass eine Genehmigungsbehörde von sich aus die Grenzwerte herabsetzen kann, wenn feststeht, dass die konkret beantragte Anlage bessere Werte sicher einhält (Urteil des vom 26.04.2007, Az. BVerwG 7 C 15.06). É(...) Nur MVAs sind vom Emissionshandel befreit. Da Ersatzbrennstoffe Ersatz für Öl und Gas sind, muss dies auch in solchen Anlagen so behandelt werden u< nd muss dem Emissionshandel unterliegen. (...). wDie Angaben zur Sicherheit bei Störfällen sind äußerst widersprüchlich und basieren auf völlig unrealistischen Zahlen. Ð(...) wohne ich hier seit 6 Jahren mit meiner Familie (...) Luftlinie ca. 100 m vom Betriebsgelände der Fa. Lang entfernt. Dieses Vorhaben verletzt meine Rechte auf Leben und Unversehrtheit auf Erheblichste! ¼Die Schadstoffemissionen, die beim Transport und Verbrennung der vorgesehenen Stoffe und von den Verbrennungsrückständen selbst, freigesetzt werden, gefährden meine Gesundheit erheblich. sReduzierung der Kaminhöhe Die Kaminhöhe des Reststoffkessel wurde im Neuantrag bereits reduziert auf 75m. Stand der Technik der geplanten Abgasreinigung vgl. die Stellungnahme zu Nr. 29 Fortlaufende Anpassung an den Stand der Technik Die Antragstellerin wird auch zukünftig Anpassungen an den Stand der Technik durchführen, soweit sie dazu gesetzlich verpflichtet ist.l š½ ûStand der Technik vgl. die Stellungnahme zu Nr. 29 Anfahrbetrieb Es wird nicht deutlich, worauf sich der Autor mit dem Einwand "Die von der Anlage ausgehenden Schadstoffemissionen sowohl im Anfahrbetrieb als auch bei der Verbrennung der Abfälle sind zu hoch und führen zu vermeidbaren Belastungen im Umfeld der Anlage." bezieht. Vermutlich bezieht sich der Einwand auf die frühere Planung der Antragstellerin mit einem Bypassbetrieb beim Anfahren. Im neu eingereichten Antrag ist jedoch auf einen Bypassbetrieb verzichtet, vgl. die Stellungnahme zu Nr. 260; Anfahren bis zur Freigabe der Aufgabe der Festbrennstoffe erfolgt mit Erdgas, der Gewebefilter wird auch hier dauerhaft durchfahren. Die Einhaltung der Grenzwerte obliegt einer behördlichen Überwachung. 4 AµŸvgl. die Stellungnahme zu Nr. 1635; eine Rostfeuerung ist gem. Selbstverpflichtung nicht beantragt; keine gefährlichen Abfälle im Einsatz --> Hinweise zu AVV..Rvgl. die Stellungnahme zu Nr. 1635; ein Cl-Gehalt von 2,5% Cl ist nicht beantragt.|Derartige örtliche Besonderheiten, die für einen Innenbereichszusammenhang sprächen, sind nicht ersichtlich. Ganz im Gegenteil! Eine solche örtliche Gegebenheit könnte zum Beispiel die natürliche Grenze sein, die durch das vorhandene Landschaftsschutzgebiet  Wertachauen im Landkreis Unterallgäu gebildet wird. Da das geplante Vorhaben aber zumindest teilweise innerhalb dieses Landschaftsschutzgebiets verwirklicht werden soll, ist ei-ne solche besondere Gegebenheit auszuschließen. Es bleibt bei dem Grundsatz, dass der im Zusammenhang bebaute Ortsteil mit der letzten Bebauung endet. Ob die Bebauung mit der Grundstücksgrenze abschließt oder nicht, ist für die Abgrenzung von Außen- und Innenbereich unerheblich. Wollte man aber doch auf solche Grenzen abstellen, wäre festzustellen, dass jedenfalls die Grundstücke Fl.-Nr. 3172 und 2923 eindeutig nicht dem Außenbereich zuzuordnen sind. Es wurde eine Immissionsprognose und eine Akkumulationsprognose erstellt. Die Immissionswerte werden demnach eingehalten. Gemäß TA Luft 4.1 gelten die Immissionswerte auch bei gleichzeitigem Auftreten sowie chemischer oder physikalischer Umwandlung der Schadstoffe.vgl. Nr. 1682Falsch.™Kapitel 0 verweist auf Kapitel 4.8.5 und 4.8.6.1 des Antrages. Dort wird die Brennstoffregelung und -zuführung der unterschiedlichen Brennstoffe beschrieben. Die Mischheizwerte sind Rechenwerte, die sich durch die Umsetzung der Brennstoffregelung und -dosierung der einzelnen Brennstoffe mit den entsprechenden Einsatzmengen ergeben. Betrachtet wir immer der schlechteste Fall bei der Leistung (FWL) von 55MW Eine Beschränkung im Dauerbetrieb nach unten (selbstgängige Verbrennung) bzw. nach oben (Heizwert) erfolgt durch die Grenzen des Feuerleistungsdiagrammes (die nach Vergabe an einen best. Hersteller exakt definiert werden) sowie (nach unten) temporär durch den Einsatz der Erdgasstützfeuerung (in Abhängigkeit von der Rauchgastemperatur in der Nachbrennzone (Forderung aus 17.BImSchV). SDie unter der AVV-Nummer 07 02 13 (Kunststoffabfälle) angegeben Kunststoffe werden nicht näher bezeichnet, auf die konkrete Art der Aufbereitung von Hausmüll und Gewerbemüll und eine geeignete Qualitätssicherung wird im GA nicht weiter eingegangen. Die Art der Kunststoffe ist exakt zu bezeichnen, für problematische Kunststoffe (z.B. PVC) sind Obergrenzen festzulegen (...) um das Entstehen besonders gefährlicher Stoffe (...) zu vermeiden. Es ist genau zu beschreiben, wie sichergestellt wird, dass die Stoffzusammensetzung der angelieferten Kunststoffe der festzulegenden Spezifikation entspricht und wie verfahren wird, wenn die Spezifikation nicht eingehalten wird. Ferner ist darzulegen, wie die Öffentlichkeit permanent über den Qualitätssicherungsprozess und dessen Ergebnisse informiert wird. Darüber hinaus muss ersichtlich sein, von welchen Zulieferern die entsprechenden Abfälle bezogen werden, um eine Beurteilung zu ermöglichen, u.a. hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der langfristigen Beschaffenheit und der umweltschädlichen Auswirkungen durch Anfahren der Abfälle über große Entfernungen. 0Die Einstufung als Mitverbrennungsanlage hat nichts mit dem eingesetzten Brennstoffen zu tun, sondern vielmehr mit dem Zweck der Anlage als Energiebereitsteller oder thermischer Beseitigung. Unabhängig davon gelten hier die Grenzwerte der 17.BImSchV (§5), die drittschützend sicher unterschritten werden.3.1.19íDie Mehrzahl der LKW benutzt die Umgehungsstrasse. Die Anlieferzeiten sind festgelegt auf werktags 6-22:00 Uhr (Seite 4-88); éDie in der Region vorhandenen, kommunalen MA in Augsburg, Weißhorn und Kempten sind mit bestmöglicher Filterungstechnik ausgestattet und wurden und werden durch mich als Steuerzahler finanziert. Die Kapazität dieser Anlage deckt den Bedarf unserer Region sehr gut ab, wobei diese Anlagen bereits jetzt nicht unter Volllast laufen. (...) Durch die Konkurrenzsituation und die Möglichkeit der Firma, durch dieses Vorhaben eine günstigere Entsorgungsmöglichkeit für Müll anzubieten, verschafft sich die Firma einen Vorteil, der zu meinen Lasten geht: Obwohl ich gegen dieses Vorhaben bin, werden bei einer Realisierung dieses Vorhabens die öffentlich betriebenen MVA benachteiligt und darf als Steuerzahler dann für Straßen usw. auch noch zahlen. +Durch die langen Transportwege bei der Anlieferung der Brennstoffe (aus ganz Europa) zu den Vorsortierstellen und die daraus resultierenden Gefahren im Straßenverkehr sowie den entstehenden Schadstoffbelastungen durch den Schwerlastverkehr befürchte ich ein erhebliches Risiko für meine Gesundheit. Bestimmte Schadstoffe werden nur einmalig im Jahr im Abgasstrom gemessen, z.B. die hochgiftigen Dioxine. Da solche Messungen aufwendig sind, ist eine spontane Messung nicht möglich. D.h. die Fa. Lang wird im vorhinein wissen, wann diese Messungen stattfinden. Ich befürchte, dass die Fa. Lang den Brennstoffmix für den Zeitraum der Messung entsprechend manipuliert oder die Anlage entsprechend temporär anders konfiguriert. Damit stellen diese sporadischen Messungen für mich ein erheblichen Unsicherheitsfaktor dar, der zudem durch die Fa. Lang selbst beeinflussbar ist. Ich befürchte damit für mich, kein realistisches Bild für die < abgegebenen Gefahrenstoffe im Abgas erhalten zu können und damit die vor der laufenden Anlage ausgehende Gefahr für meine Gesundheit nicht beurteilen zu können. QDurch die Emissionen als auch die Folgen der Immissionen wie etwa der Anreicherung von Giftstoffen über die Nahrungskette ist es mir nicht mehr möglich, mich unbedenklich von den landwirtschaftlichen Produkten der Region zu ernähren. Ich fühle mich hier massiv in meinem Recht beeinträchtigt, mir meine Nahrungsmittel frei auszuwählen. vgl. Nr. 358 ÖDie Grenzwerte sind gerechnet für einen normalen, gesunden Menschen mittleren Alter und Gewicht. (...) Kinder haben ein erheblich geringeres Körpergewicht und -volumen, d.h. die Werte, die durch die Grenzwerte für Erwachsene festgelegt sind, werden bei ihnen wesentlich schneller überschritten. Ich fürchte für meine Kinder, dass sie durch die Emissionen dieser Anlage in ihrer Entwicklung erheblich und in einem nicht verantwortbaren Maß beeinträchtigt werden können. Bereits jetzt besteht eine Überkapazität in Deutschland. Der Preis je Tonne Müll ist von einst 100 EUR auf ca. 60 EUR gefallen. Für einige EBS-Verbrennungsanlagen ist durch den Preisrückgang bereits jetzt kein wirtschaftliches Handeln mehr möglich, einige haben bereits Insolvenz angemeldet und für andere wurden die Planungen aus Wirtschaftlichkeitsgründen zurückgenommen. Einzig durch den Einsatz möglichst kostengünstiger Verfahren ist der Betrieb einer solchen Verbrennungsanlage noch sinnvoll. Kostengünstig heißt bei Großindustriellen Anlagen aber auch stets und automatisch risikoreicher. Dieses erhöhte und von der Firma bewusst aus Profitgrünen eingegangene Risiko trage ich als anwohnender und betroffener Bürger: Ich akzeptiere diese Sozialisierung der Gefahren und Risiken nicht. ÙDurch den enormen Massenausstoß der Anlagen (bis zu 926.000.000 m³/a) werden enorme Massen an Schadstoffen in die Umwelt verfrachtet. Die Mengen der Schadstoffe sind durch die Grenzwerte auf bestimmte Anteile je Kubikmeter begrenzt. Die ausgestoßene Menge eines Schadstoffes ist damit direkt proportional zum Gesamtausstoß des Kraftwerkes. D.h. diese MVA wird große Mengen an Schadstoffen in der direkten und auch weiteren Umgebung ablagern. Rein berechnungstechnisch werden ca. 50 % innerhalb der durch die TA-Luft festgelegten Radius von knapp 4km niedergehen. D.h. 50 % der aus der Verbrennung von 408.000 t Abfälle pro Jahr entstandenen Abgase und darin verfrachtete Feinstäube usw. geht auf einer Fläche von 50 Quadratkilometern (4 km * 4 km * PI) nieder. (...). Zudem können sich Stoffe wie Dioxine über einen langen Zeitraum anreichern und über die Nahrungskette sogar noch kumuliert werden. Diese Gesundheitsgefährdung betrifft mich persönlich und gefährdet meine Gesundheit. † Im Hinblick auf die in der UVU für sicher gehaltene Schwadenbildung des HKW wurde lediglich festgestellt:  Der Einfluss der Schwadenbildung auf das Schutzgut Klima kann allerdings als gering betrachtet bewertet werden. Daraus wurde die wenig einleuchtende und nicht belegte Schlussfolgerung gezogen, es seien  keine erheblichen Auswirkungen [...] speziell auf das Mikroklima zu erwarten .jÝ7ÛDie verschiedenen Mikroklimata der Biotope wurden nicht untersucht, dargestellt und bewertet. Ebenso wurden die Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen nicht untersucht und bewertet. Maßgeblich für die Erheblichkeit der Auswirkung ist die eigen-ständige Beurteilung für jedes zu prüfende Biotop, sonst würde die Schutzanordnung des Art. 13 BayNatSchG und damit die Regelung des § 30 Abs. 1 BNatSchG leer laufen. Die Ausführungen in der UVU zum Klima sind nicht überzeugend. =Das Vorhaben verstößt gegen Art. 20a GG "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung". ÄDurch die bisher nicht geprüften Kumulgefahren der Emissionen aus der Realisierung des Vorhabens und der bereits jetzt durch den nahe gelegenen Rundfunksender Wertachtal verursachten Belastungen. ‚Die Einbringung von Schadstoffen in die Böden beeinträchtigt die Qualität der im eigenem Garten angebauten Gemüse und Obstsorten. zGesundheitsgefährdungen, da ich mich nicht mehr unbedenklich von landwirtschaftlichen Produkten der Region ernähren kann. ªGesundheitsgefahren durch besondere Risiken aus der ungenügenden Sicherung vor gesundheitlichen Folgen von Störfällen wegen der fehlenden mehrstufigen Rauchgasreinigung. vgl. Nr. 117 $Gleichzeitig verstößt das Vorhaben in seiner beantragten Form gegen § 5 Abs. 1 BImSchG, so dass ich befürchte, dass durch den Betrieb in der vorgesehenen Art und Weise u.a. schädliche Luft- und Bodenverunreinigungen und Lärmbelastungen auftreten, die zusätzlich zu den ohnehin schon vorhandenen Vorbelastungen meine Gesundheit maßgeblich gefährden werden. Weiterhin entspricht die Anlage nicht den Vorgaben des WHG, dem BNatSchG, dem Stand der Luftreinhaltetechnik, dem Stand der Sicherheitstechnik sowie den Vorgaben der TA Luft und der TA Lärm. ½(...) Die zusätzliche Verschmutzung der Luft, der produzierten Nahrungsmittel vor Ort --> Bioprodukte, und des Trinkwassers der Stadt SMÜ beeinflussen meine Gesundheit sehr stark negativ. }Des Weiteren sehe ich meine Kinder ungleich mehr gesundheitlich gefährdet, da sich alle Grenzwerte auf Erwachsene beziehen. ›Die Grenzwerte werden voll ausgeschöpft, obgleich technisch in der Rauchgasentgiftung vieles möglich wäre, um wesentlich weniger Schadstoffe auszustoßen. ‰Was passiert im Störfall z.B. Gewebefilter fällt aus --> keine weitere Abgasreinigungsstufe vorhanden, ungefilterte Abluft; Bunkerbrand. vgl. Nr. 9 Die Übertragung von Daten anderer Standorte auf S. 69 der Immissionsprognose überzeugt nicht, weil es an der notwendigen kleinräumigen Übertragbarkeit fehlt. Vorbelastungsmessungen nach TA Luft wurden nicht durchgeführt, sondern nur orientierende Messungen in den Monaten August bis Oktober 2008. Es wird bezweifelt, dass damit die stärksten Belastungen (sowohl örtlich als auch im Jahresverlauf) ermittelt wurden. Eine belastbare Aussage hinsichtlich der Gesamtbelastung kann auf dieser Grundlage nicht erfolgen. 5Als geeignete Flächen für eine Betriebserweiterung der Firma Lang kommen aus Sicht der Landschaftsplanung und des Naturschutzes mehrere Grundstücke östlich der Wertach im Anschluss an den bestehenden Betrieb in Betracht. Eine Betriebserweiterung sollte vornehmlich auf den Grundstücken mit den Flurnummern 2914/4 bis 2922, 3169 und 3175 erfolgen (vgl. Landschaftsplan der Gemeinde Ettringen, Erläuterungsbericht, S. 43, 44). Das nunmehr geplante Vorhaben nimmt jedenfalls mit den Grundstücken Flurnummer 2916, 2923, 3172 und 3172/5 offensichtlich solche Flächen in Anspruch, die im Rahmen des Landschaftsplanes gerade nicht als Alternativstandorte für die Erweiterung der Papierfabrik ausgewiesen wurden. Demzufolge steht der Landschaftsplan der Gemeinde Ettringen dem Vorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht entgegen. *Gemäß § 1 S. 1, S. 3 Nr. 1 RoV soll vor der Errichtung einer Anlage im Außenbereich im Sinne des § 35 des Baugesetzbuches (BauGB), die der Genehmigung in einem Verfahren unter Einbeziehung der Öffentlichkeit nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedarf und die in den Nrn. 1 bis 10 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufgeführt ist, ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden, wenn die Planung im Einzelfall raumbedeutsam ist und überörtliche Bedeutung hat.Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Bei der geplanten wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Papier durch Errichtung und Betrieb eines neuen Heizkra< ftwerks auf dem Werksgelände der Firma Lang handelt es sich um ein raumbedeutsames Vorhaben im Sinne des § 1 S. 1, S. 3 Nr. 1 RoV. Das Vorhaben bedarf nach Ansicht der Vorhabensträgerin einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach §§ 4 Abs. 1, 16 BlmSchG in Verbindung mit Nr. 6.2 Spalte 1, Nr. 1.1 Spalte 1, Nr. 8.1 Spalte 1 Buchstabe b), Nr. 8.11 Spalte 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb, Nr. 8.12 Spalte 2 Buchstabe b), Nr. 8.13 Spalte 2 des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BlmSchV). Das Vorhaben unterliegt gemäß Nr. 8.1.2 der Anlage 1 zum UVPG der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und ist damit, wie von § 1 S. 3 Nr. 1 RoV gefordert, in den Nr.1 bis 10 der Anlage 1 zum UVPG aufgeführt. Das Vorhaben wird im Sinne des § 1 S. 3 Nr. 1 RoV im Außenbereich errichtet. Diesbezüglich verweisen wir auf die folgenden Ausführungen unter Punkt 9. c) aa) und bb). Schließlich ist das geplante Vorhaben gemäß § 1 S. 1 RoV raumbedeutsam und von überörtlicher Bedeutung.Die bauliche Anlage wurde unter Berücksichtigung der Sicherheitskategorien SK 1 und 2 der IndBauR brandschutztechnisch konzipiert. Der Einsatz einer Werkfeuerwehr ist somit nicht erforderlich. Darüber hinaus werden im Bereich des EBS-Bunkers stationäre Löscheinrichtungen installiert.ÿDie Löschwasserrückhaltung ist prinzipiell aus brandschutztechnicher Sicht nicht erforderlich. Eine genaue Beschreibung kann dem Brandschutzkonzept in Abschnitt 8.3 entnommen werden. Unabhängig hiervon kann Löschwasser im EBS-Bunker zurückgehalten werden.Bei der betrachten Anlagen handelt es sich nicht um eine Störfall-Anlage. Ein Bunkerbrand wurde im Rahmen der Prüfung auf Anwendbarkeit der Störfallverordnung trotzdem betrachtet. Grundlage für die Betrachtung ist die kontinuierliche Freisetzung von Brandgas. GDas Vorhaben ist im Übrigen auch bauplanungsrechtlich unzulässig, da öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstehen. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 BlmSchG ist Voraussetzung für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung unter anderem die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach dem BauGB. Da ein Bebauungsplan bislang nicht existiert, beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB. Das Vorhaben ist nicht gemäß § 34 BauGB zu beurteilen, da sich dessen Standort nicht innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet. ,Im Falle eines Bunkerbrandes oder gar einer Explosion (...) entspricht die Anlage nicht dem Stand der Technik. Erschwerend kommt hinzu, dass die Firma Lang über keine speziell ausgebildete Werksfeuerwehr verfügt und die umliegenden Freiweilligen Feuerwehren nicht oder nur bedingt über Erfahrungswerte und Einsatzpläne und die dafür notwendige Technik verfügt. Da es sich hier um einen schnellstmöglich durchgeführten Feuerwehreinsatz handeln muss, kommen nur Berufsfeuerwehren in Frage - die im unserem Fall nicht unmittelbar zur Verfügung stehen (nächstgelegene Berufsfeuerwehr Augsburg, Fahrtzeit mind. 1 Std.). Es ist davon auszugehen, dass bei einem solchen Szenario nicht über die gebotene schnelle Einsatzmöglichkeit verfügt werden kann und die unmittelbare Umgebung über Gebühr in Gefahr gebracht wird. ðDer Standort befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einer Altdeponie. Aufgrund der seit mehreren Jahrzehnten immer wieder festzustellenden Schadstoffbelastung Grund-, Sicker- und Abwässern und Überschreitung der festgesetzten Referenzwerte besteht die Besorgnis von schädlichen Bodenveränderungen i.S.d. BBodSchG. Es ist daher eine Altlastenuntersuchung durchzuführen. Das Gefährdungspotenzial für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser ist nach derzeitigem Kenntnisstand als sehr hoch zu bewerten. Es ist daher nicht auszuschließen, dass auch am Anlagenstandort Altlasten auftreten oder der Anlagenstandort durch Altlasten beeinflusst wird. Ebenfalls befürchte ich, dass es durch den Bau oder den Betrieb der gegenständlichen Anlagenteile zu einer Mobilisierung der Altlasten bzw. der Schadstoffe z.B. durch Erschütterungen etc. kommen könnte. In der Folge wäre mit einer massiven Verunreinigung des Grundwassers, des Trinkwassers, der Brunnen des Antragsstellers, der Wertach und weiterer Gewässer zu rechnen. !Die Altlastenproblematik wurde im Rahmen der Planungen demnach bei weitem nicht ausreichend untersucht. Ich befürchte eine Belastung des Bodens, welche den Anbau von Obst und Gemüse aber auch den landwirtschaftlichen Betrieb (v.a. den Ökoanbau) unmöglich oder jedenfalls gefährden würde. vgl. Nr. 289 EDes weiteren sehe ich die Gesundheitsregion Unterallgäu als sehr gefährdet ein. Das Prädikat Gesundheitsregion würde der Landkreis Unterallgäu durch den Bau des Vorhabens nicht verdienen. Die durch Pfarrer Kneip geprägte Umgebung, v.a. die Stadt Bad Wörishofen würden großen Schaden nehmen. Auch könnte der Tourismus durch den drohenden Imageverlust einbrechen. Der drohende Arbeitsplatzabbau würde der Region wirtschaftlich, kulturell und menschlich sehr schaden. So könnten z.B. Arbeitsplätze in der Bad Wörishofer Therme abgebaut werden, verursacht durch den Tourismuseinbruch. "Inhalt sinngemäß vgl. Nr. 634, 69286874 ZaisertshofenA 2558A 2656ÒBei der Berechnung der Zusatzbelastung findet sich eine Reihe von Fehlern. Die Zusatzbelastung stellt nicht den worst-case-Fall dar. Die tatsächlich zu erwartenden Zusatzbelastungen werden deutlich höher sein. 80638 MünchenA X1A X2&Luftreinhaltung - Emissionsüberwachung 86853 GennachA 1639“Ich wohne direkt an einer der Straßen, die von den Lkws zur An- und Abfahrt zum/vom Werk genutzt werden. Bereits jetzt ist die Lärmbelästigung erheblich. Ab ca. 5 Uhr ist es bereits jetzt nicht mehr möglich, bei offenem Fenster zu schlafen. Ich fühle mich daher in meiner Gesundheit und Erholung beeinträchtigt. Dies wird sich durch den prognostizierten, erhöhten Lkw-Verkehr noch weiter verschlimmern. A 1708%Gesundheitliche Gründe, wie mögliche Verschlechterung bereits bestehender Allergien, Kontaminierung durch "Fallout" chemischer Verbrennungsrückstände von den angebauten Lebensmitteln im Garten, dadurch eine massive Einschränkung meiner gewohnten Lebensweise sowie des Wertes meiner Immobilie. 86865 Markt WaldA 181793049 RegensburgA 7170Ñ(...) Wenn Kamine ihren giftigen Rauch, wie aus den Planungsunterlagen des obigen Heizkraftwerkes zu entnehmen ist, in die Luft blasen, so wird dadurch (...) Schöpfung zerstört, was mich persönlich sehr betroffen macht. Um die Schöpfung zu bewahren, muss eine Kombination mehrerer wirkungsvoller Verfahrensschritte eingesetzt werden, um die anzustrebenden Vorsorgewerte zu erreichen. Nach 20 Jahren Betriebszeiten der AVA Augsburg ist sicherlich bis zum heutigem Zeitpunkt noch ein weiterer Fortschritt in der Technik von MVAs erfolgt. Außerdem ist bekannt, dass Dioxine und Furane wohl die stärksten Gifte sind, die durch Menschenhand geschaffen werden (...), die wie auch hier in der geplanten Anlage zu erwarten sind. Luftreinhaltung - Immissionen Sicherheit_Die Unterlagen müssen Angaben über vorgesehene Maßnahmen zur sparsamen und effizienten Energieverwendung enthalten, insbesondee Angaben über Möglichkeiten zur Erreichung hoher energetischer Wirkungs- und Nutzungsgrade, zur Einschränkung von Energieverlusten sowie zur Nutzung der anfallenden Energie. Diese Angaben sind dem Antrag nicht zu entnehmen. KDie Angaben zur Begründung zum Verzicht auf eine Geruchsimmissionsprognose sind unplausibel. Es werden allgemeine, nicht fachlich begründete Angaben zu potenziellen Geruchsminderungen getätigt. Insbesondere wegen der stark wasserhaltigen zur thermischen Behandlung vorgesehenen Abfällen. Insbesondere kommunaler Klärschlamm ist mit erheblichen Geruchsbelästungen zu rechnen. Eine Vorbelastungsermittlung mit einer Rasterbegehung gemäß GIRL fehlt ebenfalls, wiewohl die bestehende Anlage bereits zu Geruchsbelästigungen führt. Eine Gesamtbelastung wurde ebenfalls nicht ermittelt. (...) vgl. Nr. 1583 vgl. Nr. 1783 Die Angaben zur Einhaltung der Grenzwerte beruhen (...) nicht auf konkreten Messwerten an einer Referenzanlage. Die Angaben in den Formblättern sind anhand von nicht nachvollziehb< aren Annahmen fehlerhaft errechnet und können daher nicht als belastbare Daten angesehen werden. Eine Referenzanlage, mit der die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften nachgewiesen werden könnte, ist in den Genehmigungsunterlagen nicht angegeben. Es handelt sich demnach um eine unerprobte Anlagenkonzepton und -konstellation. ºDurch kumulative Anreicherung und die mittel- bzw. langfristige Senkung gesetzlicher Grenzwerte könnten Grundstücke als landw. Produktionsflächen für Nahrungsmittel ausscheiden. Deshalb wird die Gemeinde (...) gezwungen städtebauliche Planungen durchzuführen um entsprechenden Ersatz an landw. Flächen zu schaffen und die betroffenen Gebiete irgendeiner Nachnutzung zuzuführen, was den Planungszielen der Gemeinde Langerringen wiederspricht. Die Fa. Lang kommt in ihren Berechnungen zu dem Ergebnis, dass die Zusatzbelastung der Immissionen durch das neue Heizkraftwerk für alle Stoffe unter der sog. Irrelevanzschwelle der TA Luft sind. Diese Irrelevanzschwelle liegt je nach Stoff bei 3 oder 5 % des Grenzwertes. D.h. das neue Kraftwerk hat höhere Immissionswerte als das bestehende Schwerölkraftwerk, welches wegen seiner Umweltbelastungen nicht mehr betrieben werden darf. Hier wird die massive Vorbelastung des Schwerölkraftwerks nicht berücksichtigt. 3Grenzwerte sind nur für einige Stoffe festgelegt. In der geplanten Anlage reagieren jedoch mehrere tausende Stoffe miteinander, die mehrere hundertstausend neue Stoffe bilden, die weder gemessen geschweige denn in ihrer toxikologischen Wirkungen auf Menschen, Tiere und Natur bewertet werden können. (...). ZIm übrigen orientieren sich Grenzwerte an der Anfälligkeit eines 70 Kg schweren, gesunden Mannes. Keiner in meiner Familie entspricht diesem Idealbild. Alle müssen wir ein höheres Risiko in Kauf nehmen, insbesondere gilt dies für meine Kinder (...) wo bekannt ist, dass sie wesentlich anfälliger sind und empfindlicher reagieren als Erwachsene. Ein thermodynamisches utachten mit Nachweis der Einhaltung der verbrennungsbedingungen gemäß 17. BImSchV für den reststoffkessel fehlt in den Antragsunterlagen. Insbesondere die Behandlung von waserhaltigen Abfällen in der Wirbelschicht, schwankende eizwerte und die Eindüsung von Harnstofflösung in den Feuerraum lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zur Abfallverbrennung offen. Ohne diesen Nachweis ist aus Sicht des Einwenders eine Verbrennung von Abfällen nicht genehmigungsfähig. FZur Beweissicherung und Klärung der Frage, wie hoch die Kulturpflanzen und die Böden schon vor Inbetriebnahme der geplanten Anlage mit den Schadstoffen belastet waren oder sind, wird sowohl ein Boden- als auch ein Biomonitoring-Programm vor und während des Betriebs der anlage im Umkreis des Emittenten von einer(...)unabhängigen Stelle gefordert. (...) Wir lehnen das bisher von der Fa. Lang zur ermittlung des Ist-Zustandes durchgeführte Bodenmonitoring aus folgenden Gründen als absolut unzureichend ab: Der Gutachter ist nicht unabhängig; die Auswahl der zu untersuchenden Stoffe orientiert sich nicht am Emissionsspektrum; der betrachtete Zeitraum ist nicht umfassend genug und daher nicht aussagekräftig, er muss mind. ein ganzes jahr umfassen; die Vorbelastung ist nicht genügend erfasst; das Bodenmessnetz ist unzureichend. (...) 7(...) Deshalb fordere ich durchgängig niedrigere grenzwerte und zumindest die Untersuchung von den bedenklichen Stoffen, die bereits bekannt sind, aber deren Untersuchungen bisher nicht gefordert werden, z.B. die Stoffgruppe der hochresistenten perflorierten Tenside, die auch in der Papierveredelung vorkommen.$Die der TA Luft übergeordneten Luftqualitätsrichtlinien der EU kennen keine 3 %-Ausnahmeregelung. Das EU-Recht definiert einen eindeutigen grenzwert, der ab 2010 nicht überschritten werden darf. Die TA Luft verstößt in diesem Punkt spätestens ab 2010 gegen vorgehenden europäisches Recht. ...3Gemeinde Untermeitingen/Wasserzweckverband Lechfeld76139 KarlsruheA 7172PDas Energiediagramm in den Antragsunterlagen ist unvollständig und fehlerhaft. Die Nettostromerzeugung und der Eigenverbrauch der Anlage sowie die verschiedenen Wege der Energieverluste sind nicht angegeben. Zum Eigenverbrauch der Anlage fehlen konkrete Angaben. Es ist § 4d der 9. BImSchV, Angaben zur Energieeffizienz anzuwenen. ?Ich wende mich gegen dieses Vorhaben, da es in dieser Form massiv der Zielrichtung des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) im Unterallgäu entgegensteht. Als Gesundheits- und Tourismusregion, wie sich das Unterallgäu ja auch im Rahmen des LEADER-Programms selbst sieht und nach außen positioniert und damit wirbt, wäre es verlogen, dafür einerseits Fördergelder zu kassieren, andererseits lediglich Minimalstandards bei der Filtertechnik für das EBS-Kraftwerk einzufordern. Zumindest sollte die Anlagentechnik auf der Höhe der Zeit sein, damit möglichst wenige Schadstoffe in die Umwelt gelangen und eine möglichst große Sicherheit bei Störfällen gewährleistet wird. Zudem erfordert ein Werben mit dem Slogan "Gesundheitsregion" zwingend, dass die Größe der Anlage auch in einem angemessenen Verhältnis zum eigentlich Zweck steht, nämlich der Energieversorgung der Papierfabrik, und nicht in einem überdimensionierten Form genehmigt werden darf, die rein auf Gewinnmaximierung der Firma ausgerichtet ist auf Kosten der Gesundheit der örtlichen und überörtlichen Bevölkerung und der Glaubwürdigkeit des REK Unterallgäu. In diesem Sinne und um Schaden von der regionalen Tourismuswirtschaft abzuwenden, wäre es eh am Besten, die Zustimmung zu dem Vorhaben von einem gänzlichem Verzicht auf den Einsatz von Ersatzbrennstoffen abhängig zu machen.…Fehlerhafte Ermittlung und Bewertung der Schadstoffbelastung infolge von An- und Abfahrtsverkehr Die Darstellung des infolge des Vorhabens zu erwartenden externen Lkw-Verkehrs ist nicht plausibel. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien vom Entfallen oder Hinzutreten von Lkw-Transporten für die zu verbrennenden Stoffe ausgegangen wurde. Die insgesamt festgelegte Anzahl an zu er-wartenden Lkw-Fahrten erscheint damit als völlig beliebig. Insgesamt ist eine höhere Anzahl an Lkw-Franken und damit eine größere Belastung der Umgebung insbesondere durch Partikelemissionen zu befürchten (vgl. Immissionsprognose, S. 30). `3Ich fürchte, dass vermehrt LKW durch umliegende Ortschaften und damit auch durch Lamerdingen fahren werden, die die Autobahnmaut umgehen und deshalb alternative Routen wählen. Die geplante Verbreiterung des Eisenbahntunnels am Ortsende Lamerdingen Richtung Ettringen würde diese Alternative weiter fördern. ”(...) Da in der Gegend westliche Winde vorherrschen, werden die Emissionen des Heizkraftwerkes vor allem aus Richtung des Wohnsitzes meiner Kinder wehen. Auch die gesetzlichen grenzwerte eingehalten werden sollten, geht die Immissionsbelastung Lamerdingen durch das Kraftwerk i.V.m. dem Großsender und der Futtertrocknung sowie zwei Mobilfunksendern über das im ländlichem Raum Übliche bei weitem hinaus.A 1256A 1264A 1288A 1289A 1291¥(1) Laut dem Regionalplan der Region Donau-Iller sollen im maßgeblichen Gebiet Flächennutzungen mit wesentlichen Eingriffen in den Naturhaushalt und das charakteristische Landschaftsbild der Region möglichst vermieden werden. Die Bebauung soll künftig stärker Rücksicht auf Geländeformen nehmen (B 1 Natur und Landschaft, 1.2). Zu den Flächennutzungen, die den Naturhaushalt und das charakteristische Landschaftsbild der Region beeinträchtigen können, zählt vor allem die Siedlungstätigkeit (B 1 Natur und Landschaft, 1.2). Durch die Siedlungsentwicklung wurde das Landschaftsbild der Flusstäler bereits in der Vergangenheit ungünstig geprägt (B 1 Natur und Landschaft, 1.3). 1Die Rauchgasreinigung mit fünf Verfahrensschritten hält die Emissions-Grenzwerte der 17 BImSchV ein. Diese fünf Verfahrensschritte haben mit einer 5-stufigen Rauchgasreinigung nichts gemein. Die Anlage hat nur einen Gewebefilter und damit nur eine Reinigungsstufe und entspricht dem untersten Standard der derzeit in BRD betriebenen Anlagen. Die in Verordnung genannten Grenzwerte sind Höchstwerte und können du< rch technische Voraussetzungen noch wesentlich reduziert werden. Hier sollte das Vorsorgeprinzip nach der Immissionsschutzverordnung gelten, wonach die Rauchgasreinigung dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen hat und deshalb die Immissionen weiter reduziert werden. (...) Mit einem vertretbaren finanziellem Aufwand ist eine effektive mehrstufige Rauchgasreinigung zu realisieren. Damit könnten Emissionen an Schadstoffen wie Dioxine, Chlorverbindungen, Schwefel- und Stickstoffoxide, Quecksilber oder Kohlenmonoxid, die in die Luft und auf den Boden gelangen erheblich reduziert werden. Auch der verwendete Zyklon ist ungeeignet, Feinstäube abzufiltern. §Die Fa. Lang beantragt bei Quecksilberausstoß einen Mittelwert von 30 ug/m³ pro Tag, während der Durchschnitt der deutschen Müllverbrennungsanlagen 4 ug/m³ beiträgt. NGesundheitliche Folgen, Unversehrtheit, Krankheiten (siehe vorherige Punkte). \Zusätzlicher Lastverkehr wird die Belastung noch verstärken und bedeutet zusätzlichen Lärm. ’Die momentane Belastung durch Gestank, Lärm, Luftverschmutzung und Verkehrsbelastung ist schon jetzt eine Zumutung für die Ettringer Bevölkerung. SDas EU-Recht ist hier anzuwenden (Luftgrenzwerte in Deutschland nicht akzeptabel). XDer Grenzwert an Feinstaub darf nur an 35 Tagen im Jahr überschritten werden (Gesetz!). NGasförmige Giftstoffe können nicht gefiltert werden (Blei, Arsen, Dioxin...). rDie Überwachung der Emissionsgrenzwerte erfolgt gemäß 13. und 17. BImSchV. Diese definieren den Stand der Technik.šEs wurde ein Brandschutzkonzept erstellt, das auf den gültigen Anforderungen des bayrischen Baurechts beruht. Im wesentlichen werden brandschutztechnische Belange im Sinne der Industriebau-Richtlinie, die in Bayern als technische Baubestimmung umgesetzt ist, geregelt. Insbesondere in Fällen, in denen aufgrund fehlender Aufenthaltsräume gemäß BayBO nur Einhausungen vorliegen, wurde auch die Richtlinie R 108 des Verbandes der Großkraftwerksbetreiber (VGB) berücksichtigt. Explosionen im Reststoffsilo aufgrund von Wasserstofffreisetzung können vernünftigerweise ausgeschlossen werden (vgl. Lit.: Wasserstoffbildungspotential von MVA-Flugstäuben (L24), Dr. Gabriele Magel, Dr. Wolfgang Spiegel, CheMin GmbH, Am Mittleren Moos 48, 86167 Augsburg, www.chemin.de; Email: chemin@chemin.de (Literatur wurde im EÖT der Behörde übergeben)Das Kraftwerk wird zur Deckung des Energiebedarfs der Lang Papier errichtet. Es versorgt sich daher im günstigsten Fall selbst mit Strom. Daher ist ein Stormausfall i.d.R. nur ein systemimmanents Problem. Unabhängig davon ist der Fall der Schadstoffausbreitung im Rahmen der Prüfung auf Anwendbarkeit der StörfallV, unabhängig von der Erfordernis, geprüft worden und eine Gefährdung wurde ausgeschlossen. Gewebefilter funktioniert weiter;Naturzug, Trudelmotor; gezieltes Herunterfahren bei Wirbelschicht schnellerŒDie Messtechnik entspricht dem Stand der Technik und wird entsprechend den gültigen Regelwerken betrieben. Behördl zugelassene Emi-Rechner6Im Rahmen der Prüfung auf Anwendbarkeit der StörfallV wird eine Freisetzung von ungereinigtem Rauchgas beschrieben und bewertet. Dies schließt jeden Ausfall des Gewebefilters ein. kont. Überwachung Staubmessung ; Störung => Abschottung einer Filterkammer, 3 weitere ausreichend; jederzeit Reaktionsmöglichkeit«Flächen für die Feuerwehr werden in Abschnitt 8.1 des Brandschutzkonzeptes berücksichtigt und detailliert betrachtet. Feuerwehr kommt aus dem Ort; extra Feuerwehrzufahrt. óBei einem Stromausfall erfolgt eine generelle Abschaltung der Anlage. Dies ist ein automatisierter Prozess. Für diesen Prozess steht die erforderliche unabhängige Stromversorgung zur Verfügung. Einer speziellen Berücksichtigung der Messtechnik für das Abgas bedarf es deshalb für Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb nicht. Störfälle sind aufgrund der Mengen an störfallrelevanten Stoffen in der Anlage nicht zu erwarte. Es handelt sich nicht um eine Störfall-Anlagen im Sinne der StörfallV. =Die Ermittlung der Auswirkungen eines Brands im Brennstoffbunker sowie die Freisetzung von ungereinigtem Rauchgas wurden im Rahmen der Prüfung auf Anwendbarkeit der StörfallV (Kapitel 8) bewertet. Eine weitreichende Auswirkung konnte hierbei unter Berücksichtigung von kontinuierlichen Emissionsquellen ausgeschlossen werden. Die Anwendbarkeit der StörfallV wurde unter Berücksichtigung aller auf dem Betriebsgelände der Fa. Lang Papier eingesetzten störfallrelevanten Stoffe (gemäß Anhang I der StörfallV) ermittelt. Zur Bildung von Wasserstoff im Reststoff vgl. A 7170 SDie Bildung relevanter Wasserstoffmengen im Rahmen der Schlackelagerung ist nicht zu erwarten. In vergleichbaren Anlagen werden keine relevanten H2 Mengen festgestellt. Das ggf. in geringen Konzentrationen entstehende leichtflüchtige Gas H2 entweicht gefahrlos aus der Schlackebereich Zur Bildung von Wasserstoff im Reststoff vgl. A 7170 K(4) Es soll darauf hingewirkt werden, dass sich Maßnahmen in den Auwaldbereichen an der Wertach nicht negativ auf die schutzwürdigen Biotope und ihre Standortfaktoren auswirken (B 1 Natur und Landschaft, 5.3). Zur Begründung wird im Regionalplan ausgeführt, durch schwerwiegende Eingriffe wie Baulandausweisungen sind in den letzten Jahrzehnten große Teile des Auwaldes verloren gegangen. Um die noch vorhandenen Auwaldreste zu sichern, sind strenge Schutzvorschriften notwendig. Die Auwaldbereiche liegen oft in unmittelbarer Nachbarschaft dicht besiedelter Gebiete. Die naturnahe Waldstruktur und die Gewässerrandzonen sind besonders erholungswirksame Strukturelemente, die aber gleichzeitig empfindlich gegenüber einer intensiven Nutzung sind (B 1 Natur und Landschaft, 5.3). Das Vorhaben der Firma Lang soll zweifelsfrei im Auwaldbereich an der Wertach verwirklicht werden. Dass hierdurch schutzwürdige Biotope und deren Standortfaktoren negativ beeinträchtigt werden, kann zumindest nicht ausgeschlossen werden. Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung enthält hierzu keine brauchbaren Angaben. ¡Die Firma bezeichnet das Vorhaben stets als Heizkraftwerk. Eine Verbrennungsanlage, deren Hauptzweck aber nicht die Erzeugung von Energie und Dampf ist, sondern die Entsorgung von Abfällen, ist korrekterweise als Müllverbrennungsanlage zu bezeichnen. Ich fühle mich durch diese bewusste Fehlbenennung der Anlage getäuscht und die damit implizierte Verharmlosung persönlich betroffen. Das Vorhaben ist definitiv eine Müllverbrennungsanlage, da nur ein geringer Prozentsatz der eingebrachten Stoffe einen hohen Brennwert hat, der Großteil aber, wie etwa die Deinkingschlämme oder Klärschlämme nur sehr niederkalorisch sind und nicht als Brennstoff bezeichnet werden können. QDie EBS-Aufbereitungsanlagen sind nicht Tatbestand dieses Genehmigungsverfahrens.Vunter 5.1.5 wird das Thema Energieeffizienz betrachtet; dort sind Angaben zum Brennstoffnutzungsgrad gemacht (80%) mit der Angabe entspr. Wärmeschaltbilder; als KWK-Anlage erreicht die Anlage das R1-Kriterium der Abfallrahmenrichtlinie (von 0,65). Genaue Darstellung im Rahmen der 2.ten Teilgenehmigung nach Auswahl der einzelnen Komponenten.}unter 5.1.5 wird das Thema Energieeffizienz betrachtet; dort sind Angaben zum Brennstoffnutzungsgrad gemacht (80%) mit der Angabe entspr. Wärmeschaltbilder; als KWK-Anlage erreicht die Anlage das R1-Kriterium der Abfallrahmenrichtlinie (von 0,65). Genaue Darstellung im Rahmen der 2.ten Teilgenehmigung nach Auswahl der einzelnen Komponenten. Bzw. unter 5.1.4.: Dampfspeichersystem»Im Bereich der Spuckstoffaufbereitung können EBS-Lieferungen angenommen und über die dortige Anlagentechnik (Zerkleinerung, Förderbänder) innerhalb des Bunkerareals gezielt beprobt werdenœHinzu tritt, dass die nordwestlich des nunmehr geplanten Standortes vorhandene Kläranlage gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ein typischerweise dem Außenbereich vor-behaltener Betrieb ist. Auch die ehemals vorhandene Deponie, welche sich in südwestlicher Richtung zum geplanten Vorhaben befindet, spricht eher für die Außenbereichslage des Grundstücks. Die in der Umgebung des geplanten Standortes vorhandene Bebauung wei< st keine organische Siedlungsstruktur auf. Vielmehr handelt es sich wohl eher um eine Anreihung von Anlagen, die wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung typischerweise im Außenbereich errichtet werden und auch hier im Außenbereich angesiedelt werden sollten. Von einem eigenen Ortsteil kann hingegen nicht ausgegangen werden. Auch wenn man das Vorliegen eines Ortsteils bejahen müsste, befindet sich der geplante Standort des Heizkraftwerks jedenfalls nicht innerhalb eines Bebauungszusammenhangs. ÒEs handelt sich bei der benannten Anlage nicht um eine Störfall-Anlage. Die umgebenden Bereiche wurden im Rahmen des Abschnitts 8.4 "System der inneren und äußeren Abschottung" im Brandschutzkonzept betrachtet./vgl. Nr. 354 - Löschwasserversorgung in Abschnitt 8.2 des Brandschutzkonzepts - Löschwasserrückhaltung in Abschnitt 8.3 des Brandschutzkonzepts - brandschutztechnischen Abschottung des Gebäudes in Abschnitt 8.4 des Brandschutzkonzepts - Rauch- und Wärmeabzüge in Abschnitt 8.9 des Brandschutzkonzepts vgl. Nr. 345nvgl. Nr. 345 und 448 Im Falle des vorliegenden Sonderbaus werden die Anforderungen der IndBauR berücksichtigt.âEin Brand im Müllbunker wurde sowohl im Rahmen des Brandschutzkonzepts als auch im Rahmen der Prüfung auf Anwendbarkeit der StörfallV hinreichend betrachtet. Der Brandschutz erfolgt objektbezogen in spezifischer Art und Weise.zEine hinreichende Betrachtung eines Brandes im Gewebefilter erfolgt im Rahmen des Abschnitts 8.11 des Brandschutzkonzepts.¯Hinsichtlich der meteorologischen Eingangsdaten bestehen erheblich Zweifel bei mir. Z.B. ist die Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeiten nicht nachvollziehbar. Die Immissionsprognose sieht selbst Auffälligkeiten. Die dann folgende Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar und bedarf der behördlichen Prüfung. Jedenfalls ist es sicherlich nicht die Regel, dass bestimmte Windgeschwindigkeiten nicht erfasst werden. ÓDioxin- und Furanausstoß der Anlage werden nicht beziffert. Diese Schadstofffraktionen sind detailliert auszuweisen und es ist unumgänglich einen Alarmplan mit Warnstufen für die Bevölkerung zu erstellen. (...) ‚In Kap. 8.2 der "prüfung auf Anwendung der Störfallverorndung" wird der Ausfall der Abgasreinigung betrachtet. Als worst-case-Szenario müsste hier eine Explosion des eingedüsten Kohlestaubs in den Abgasstrom bzw. eine Gasexplosion des benachbarten Gaskraftwerkes bzw. des Gas-Nachbrenners im Reststoffkessel betrachtet sein. Solch eine Explosion könnte im worst-case nicht nur den Gewebefilter zerstören sondern auch den Kamin zum Einsturz bringen. Das im gutachten auf S. 19 beschriebene Szenario geht allerdings davon aus, dass "ungereinigtes Abgas durch den 75m hohen Schornstein freigesetzt wird" und der Gewebefilter noch intakt ist. ¡Die Gemeinde ... und der Wasserzweckverband befürchten wegen der vorherrschenden Westwinde langfristig eine Beeinträchtigung der neu gebauten Flachbrunnen. (...)mDie von der Land Papier geplante Sichtkontrolle als sachgerechte Eingangskontrolle für EBS zu definieren, ist nicht ausreichend und aussagekräftig bzgl. des Schadstoffgehaltes. Es existiert jedoch ein etwas teureres Messverfahren. (...). Ich beantrage die Fa. Gebr. Lang GmbH (...) und Lieferanten der Ersatzbrennstoffe zur Verwendung dieses Verfahrens zu verpflichten und entsprechende weitere Auflagen bzgl. Qualitätssicherung zu verhängen. Dies kann z.B. durch den Ausschluss der belasteten Abfallarten (...) für die EBS-Gewinnung sichergestellt werden. Ich beantrage u.a. diese EBS von der Genehmigung auszuschließen.øDie thermische Verwertung von Abfall (...) und Klärschlamm sorgen lediglich für eine Reduktion der Masse. Die aus der Verbrennung (...) resultierende Restaschen müssen deponiert werden, da es sich hier sogar teilweise um Sondermüll handelt. Lieferungen dieser zu verbrennenden Stoffe aus dem Ausland müssen dann in deutschen Deponien gelagert werden. Es ist anzunehmen, dass mittel- bis langfristig betrachtet Deponieplätze fehlen werden (...). Zusammenfassung: Daher Gesetzänderung in BImSchG aufnehmen.½%Auf derzeitiger Grundlage kann der Antrag nur abgelehnt werden. Die Antragsstellerin führt selbst an diversen Stellen auf, dass sie Unterlagen nachreichen will. Besonders problematisch und (...) völlig indiskutabel sind ihre Ausführungen zu den Sicherheitsbelangen. Diese betreffen mich massiv. Sie gehören daher vollständig in die Öffentlichkeitsbeteiligung und nicht erst im Rahmen der Detailplanung zwischen ihr und der Behörde und ohne die Einwirkungsmöglichkeiten betroffener Dritter abgestimmt, so wie sich die Antragsstellerseite das wünscht.ÂEine ökologisch zweckmäßige Wasserhaushaltssituation muss zur Erhaltung eines ausgewogenen Naturhaushalts und des vorhandenen Landschaftscharakters gewährleistet werden. Nach der Begründung des Regionalplans sollen deswegen bei größeren Planungen ökologische Wirkungsanalysen bzw. Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden, damit die durch Eingriffe in den Wasserhaushalt hervorgerufenen ökologisch negativen Folgeeffekte erkannt und gegebenenfalls verhindert werden können. Um das Grundwasser im Hinblick auf die Erhaltung eines ausgewogenen Naturhaushaltes zu schützen, ist im gesamten Gebiet der Region die Erhaltung der biologisch aktiven Bodendecke notwendig (B 1 Natur und Landschaft, 5.9). Ökologisch negative Folgeeffekte durch den Eingriff in den Wasserhaushalt werden in der von der Firma Lang vorgelegten Umweltverträglichkeitsuntersuchung nicht oder nur unzureichend dargestellt und bewertet. Hier sind weitere Untersuchungen erforderlich. 6Bedarf einer Abfallverbrennungsanlage: Derzeitige Studien belegen, dass in Deutschland die Abfallaufkommen rückläufig sind. Das geht bspw. Aus einer Prognose-Studie, oder auch aus einer Studie der Fa. Remondis vom 13.11.2007 hervor. In den ANtragsunterlagen ist nicht konkret erläutert, woher die Brennstoffe, insbesondere der Ersatzbrennstoff kommen soll. Auf dem deutschem Entsorgungsmarkt sind in den zurückliegenden Monaten Überkapazitäten entstanden. Um die Anlage also langfristig betreiben zu können und weil die Abfallmengen im Inlag nicht verfügbar sind, können zusätzliche Verbrennungskapazitäten nur vom Ausland gedeckt werden. Deutschland ist jetzt schon Müllimportweltmeister, wieso dann eine weitere Abfallverbrennungsanlage. Zudem sind andere Anlagen, wie z.B. die Augsvurger AVA nicht ausgelastet. (...) òIm Übrigen ist nicht nur die Abfallverbrennungsanlage/das HKW insgesamt in seinem Worst-Case-Fall zu betrachten, sondern auch in Verbindung mit der Papierproduktion. Es ist zu erwarten, dass sich die dortigen Belastungen durch eine Kapazitätserweiterung ändern werden. Bezeichnender Weise benennen die Antragsunterlagen eine Kapazitätserweiterung und verweisen auf ein anderes Verfahren. Dies ist unzulässige Salamitaktik. Die gesamten Auswirkungen des Vorhabens sind in diesem Verfahren zu prüfen.8Mir fehlt außerdem die komplette Beschreibung der komplexen Thematik der Steuerungs- und Regelungstechnik bzgl. der extrem vielfältigen Brennstoffe und der daraus resultierenden Rauchgasreinigung (...). Nachdem der beantragte brennstoffmix zumindest für mich unüberschaubar ist, muss die Steuer- und regelungstechnik für eine derartige Anlage meines Erachtens eventuelkl erst noch konzipiert und entwickelt werden, was unter Umständen gar fehlschlägt, da softwaretechnisch unter Umständen gar nicht realisierbar (...). Ist die Anlage überhaupt praktisch realisierbar? %Durch Störung der Möglichkeit, mich von landwirtschaftlichen Produkten der Region unbedenklich zu ernähren. Eine Versorgung mit Lebensmitteln aus der Region, insbesondere solcher Lebensmittel, welche ökologisch oder unter Bindung an die Bioland-Standards erzeugt werden, ist nach Aufnahme des Betriebs der Anlage nicht mehr möglich. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für Produkte der "Magnuswerke" in Holzhausen bei Landsberg, des Biolandbetriebes Scharnagel in Siebnach, des Biobauernhofes Tröbensberger in Buchloe, der Marke "von Hier" der Einzelhandelskette Feneberg, des Mühlenbetriebes Donath-Mühle in Stockheim/Bad Wörishofen, der Ölmühle Kappelbauer in Kutzenhausen bei Augsburg. < Ebenso ist bei gesunder Lebensweise und sorgfältiger Auswahl der Lebensmittel die Versorgung mit Obst und Gemüse aus dem eigenen Hausgarten in Dillishausen nicht mehr möglich, was für mich gerade als Vegetarier von enormer Bedeutung ist. Ich habe die Immobilie auch vor dem Hintergrund erworben, nach ökologischen Aspekten meine Nahrung selbst zu erzeugen. ™Allein schon wegen der Gebäudehöhen ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des Denkmalschutzes zu erwarten. Das gilt erst recht bei Betrachtung des Schornsteins und der weithin sichtbaren Abgasfahne. Die Anlage wird sich nicht nur negativ auf die Lebensumstände und Erholungsmöglichkeiten auswirken, sondern auch dem Tourismus in Bad Wörishofen sowie dem Feriengebiet Stauden schaden. Ú4. Des weiteren wird die Verletzung von Naturschutz- und Umweltrecht in direkter Anwendung der RL 35/2003 insofern gellend gemacht, als durch den Schadstoffeintrag in das Landschaftsschutzgebiet Wertachauen und die Biotope, wie sie in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) aufgelistet sind, (Kapitel 6, Abschnitt 6.3, S. 57 - 73, geschützte Biotope nach Art. 13d: S. 60, amtlich kartierte Biotope: S. 61) eine Vergiftung der Böden durch Schwermetalle eintreten wird. Der Vorhabenträger ließ schließlich unberücksichtigt, dass während der Bauphase bei der Aufstellung von EBS-Kraftwerken durch die Baustelleneinrichtung, Vormontageflächen u. Ä. ein Vielfaches des Platzbedarfs im Vergleich zum späteren Betrieb der Anlage erforderlich ist. Es ist damit zu rechnen, dass diese Flächen mindestens ebenso viel Fläche in Anspruch nehmen wie die Aufstellungsfläche des EBS-Kraftwerkes. Schaut man sich die Planunterlagen an, fällt auf, dass die Firma Lang für die Aufstellung des Kraftwerkes auf die umliegenden Freiflächen, d. h. die Deponie und das Landschaftsschutzgebiet ausweichen müsste. Bei Realisierung des geplanten Vorhabens würde diese Inanspruchnahme der Flächen zu unabsehbaren und bisher noch nicht untersuchten Schäden führen. In unserer Region gibt es eine ganze Reihe von Landschaftsschutzgebieten und Fauna Flora Habitat-Flächen, sowohl innerhalb der durch die TA-Luft festgelegten Grenzen als auch außerhalb. U.a. ist ein breiter Streifen der Wertach ein ausgewiesenes Gebiet besonderer Güte und mit hohem biologischem Wert. Ich befürchte, dass diese Gebiete durch die Immissionen erheblichen Schaden erleiden werden und meine jahrelange Arbeit für die Gebiete zunichte gemacht werden und damit ein nicht wieder gutzumachender Schaden an der Natur entsteht. vgl. Nr. 356 A 111886836 KlosterlechfeldA 111986862 LamerdingenA 1120 81477 MünchenA 1134A 838A 935A 959A 1142A 1177A 1196A 1219A 1254¿Ein erheblicher Teil der eingesetzten Energie dient tatsächlich nicht der Wärmegewinnung für die Produktion von Strom und Dampf, sondern der Verbrennung von Klärschlamm, welche keinen Beitrag zur "Energiebereitstellung oder der Produktion stofflicher Erzeugnisse" i.S.d. § 2 Abs. 7 der 17. BImSchV in einer "Mitverbrennungsanlage" leistet, insoweit liegt schlicht Müllverbrennung vor, für welche schärfere technische Standards einzurichten sind. $Es wird auch angezweifelt, ob Impuls- oder Tonzuschläge korrekt erteilt wurden. Bei der Darstellung der von der Anlage ausgehenden Zusatzbelastungen fehlt eine Karte mit Isophonenlinien. Es wird auch angezweifelt, dass die Gesamtbelastungen die Vorgaben nach Nr. 6.1 der TA-Lärm einhalten. vgl. Nr. 27 vgl. Nr. 65 vgl. Nr. 143 vgl. Nr. 161 vgl. Nr. 162 âEs werden erhebliche Geruchsbelastungen befürchtet. Eine detaillierte Prognose fehlt noch immer. Die Behauptung, dass es nach Umsetzung des Vorhabens weniger riechen wird als derzeit, ist weder nachgewiesen noch ausreichend. vgl. Nr. 64, 65 íDer Geruch ist v.a. bei ungünstiger Windrichtung sehr stark und unangenehm. Noch dazu wissen wir nicht, ob die bereits abgesonderten Dämpfe und Abgase sowie schon über die geltende Grenzwerte hinausgehen und somit schädlich (...) sind. vgl. Nr. 679 [Die Geruchsbelastung ist jetzt schon vorhanden und wird mit der neuen Anlage noch steigen. 'Auch die Auswirkungen der von der Anlage ausgehenden Schadstoffe auf den boden sowie die Grund- und Oberflächengewässer werden nicht ausreichend untersucht und bewertet. Bspw. wurden Untersuchungen zu Auswirkungen auf die Wasserqualität durch Schadstoffeinträge nicht ausreichend durchgeführt. vgl. Nr. 668 KDie geplante MVA will die grenzwerte der 17. BImSchV voll ausschöpfen und der Vorhabenträger plant eine Billigst-Rauchgasreinigung, die nur für Holzkraftwerke mit Naturholz geeignet ist. Die Planung verstößt gegen § 3 des BImschG, nach dem die dem Stand der technik entsprechende Vorsorge rechtsverbindlich einzuhalten ist (...). ™In den Antragsunterlagen wird nicht dargestellt, wie die Vorgaben der 17. BImSchV zu Mindesttemperatur und Mindestverweilzeit eingehalten werden sollen. ÝIch lehne das Vorhaben insgesamt ab, weil es zu zusätzlichen Immissionen v.a. in Form von Luftschadstoffen und Lärm führen wird, weil es zu Verunreinigungen und Belastungen des Bodens beitragen wird, weil neg. Veränderungen im Grundwasser (sowohl Schadstoffeintrag als auch ggf. beim Grundwasserstand/-pegel zu befürchten sind, weil Nachteile für das Kleinklima drohen, weil die Verunstaltung des Landschaftsbildes zu erwarten ist, weil es zu Lärmbelastungen kommen wie u.w.m. wIch befürchte, dass durch die geplante Neuerrichtung des Abfall-Kraftwerks alleine und im Zusammenwirken mit den weiteren Anlagen bzw. Anlagenteilen die bereits vorhandenen erheblichen Belastungen der Umweltmedien Luft, Boden und Grundwasser nochmals erhöht werden, z.B. mit krebserzeugenden Substanzen bzw. Verdachtsstoffen. Ich erwarte höhere Lärm- und Staubimmissionen sowie die Zunahme von Erschütterungen und Gerüchen. Die geplante Anlage wird weiterhin zu einer negativen Beeinflussung der Lebens- und Erholungsqualität des Wohn-Lebensquartiers führen. Außerdem werden negative Auswirkungen durch Störungsfälle befürchtet. vgl. Nr. 454 "Belastungen wegen Vorerkrankungen Im Antrag sind keine Aussagen enthalten, wie dem Minimierungsgebot der TA-Luft nachgekommen werden kann. Es ist nicht ausreichend, darzustellen, dass die Grenzwerte der 17. BImSchV eingehalten werden. Der Stand der Technik ist mittlerweile wesentlich weiter fortgeschritten. áWeiterhin ist zu befürchten, dass bei der gewählten Betriebsweise im Anfahrbetrieb erhebliche Mengen organischer Schadstoffe freigesetzt werden können. Auch in diesem Punkt entspricht die Anlage nicht dem Stand der Technik. >Weiterhin weisen bestimmte Abfallarten sehr hohe Chlorgehalte auf. Die geplante Anlage ist aufgrund ihrer einfachen Rauchgasreinigungstechnik für solche Abfälle nicht geeignet. Auch die Gehalte anderer Schadstoffe in einzelnen Abfallfraktionen, insbesondere aber im Klärschlamm und im Ersatzbrennstoff sind sehr hoch. FGerügt werden weiterhin die extrem hohen Schadstoffkonzentrationen in den verwendeten Ersatzbrennstoffen. Die Schadstoffkonzentrationen von PCB, Blei und Antimon liegen bei den Ersatzbrennstoffen um das 10 bis 16fache höher als bei den Reststoffen aus der Papierproduktion. Insbesondere die Kupferkonzentration liegt ungewöhnlich hoch. Um einen Anhaltspunkt zu geben: Zur Erfüllung des Gütezeichens RAL-GZ 724 für EBS mit einem Heizwert > 20 MJ/kg dürfte der Median der Kupfergehalte nicht höher als 120 mg/kg liegen. Beantragt wurde hingegen ein max. Kupfergehalt von 2500 mg/kg. Erforderliche Verbesserungen zur ursprünglich mit dem ersten Genehmigungsantrag beantragten Abgasreinigungstechnik wurden nicht vorgenommen. Insoweit wird auf die diesbezüglich relevanten Einwendungen Bezug genommen, soweit diese sich mit der Abgasreinigungstechnik befassen. LDie gewählte Abgasreinigungstechnik ist insbesondere im Blick auf die Verordnung zur Absicherung der Luftqualitätsanforderungen in der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen und der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vom 27.01.2009, welche die Luftqualitätsrichtlinie der EU sowie die dazu ergangenen Tochterrichtlinien weiter in nationales Recht umse< tzen soll, als veraltet anzusehen. Berücksichtigt man, dass das geplante Vorhaben einen Betriebszeitraum von 30 Jahren umfassen soll, drängt sich der Eindruck auf, das der Vorhabensträger offensichtlich noch kurz vor dem Inkrafttreten strengerer Emissionsgrenzwerte eine Genehmigung für eine Anlagentechnik erhalten will, die nicht nur weit von der besten verfügbaren Technik entfernt ist, sondern bereits absehbar als veraltet einzuordnen ist. ó(...) Es ist anzunehmen, dass das Grundwasser am Standort erheblich kontaminiert ist. Es handelt sich dabei um Schadstoffe wie Ammonium, DOC, AOX, Arsen, Blei, Cyanid und Phenole. Die für Detailuntersuchungen und Sanierungsmaßnahmen relevanten Auslöseschwellenwerte sind zum Teil um ein Mehrfaches überschritten. Bzgl. des Cyanids ist festzustellen, dass dieser Parameter über den gesamten bisherigen Untersuchungszeitraum seit 1975 auffällig hohe Messwerte zeigt. Die Messwerte liegen zum Teil bei mehr als dem 14-fachen des Auslöseschwellenwertes. Es ist davon auszugehen, dass die Bauarbeiter bei der geplanten Errichtung der Verbrennungsanlage erheblich gefährdet sind, da eine Grundwassersanierung bzw. die Beseitigung des durch das Grundwasser kontaminierten Bodens bisher nicht erfolgt ist. Eine bodenschutzrechtliche Sanierung ist ebenfalls nicht bekannt. Der Standort erweist sich daher als ungeeignet, da zunächst Untersuchungs- und voraussichtlich auch Sanierungsbedarf für die Grundflächen besteht. vgl. Nr. 96 vgl. Nr. 97 vgl. Nr. 174 lDaneben wird das Trinkwasser gefährdet, da die geplanten Filteranlagen mir völlig unzureichend erscheinen. ðEine Überprüfung der derzeitigen Wasserqualität nach Einleitung der Abwässer aus dem Klärwerk ist zu verfügen um festzustellen, ob nicht bereits heute eine starke Verschmutzung durch die Fabrik besteht, die nicht mehr vermehrt werden darf. ÆDurch ansteigende Kontamination des Bodens mit schlecht und nicht abbaubaren Stoffen wird auch das Grundwasser beeinträchtigt werden. Die Schadstoffe verschwinden nicht, sondern summieren sich auf. ŠDie Wasserschutzzonen der Umgebung sind den Immissionen direkt ausgesetzt und werden mittelfristig nicht aufrecht erhalten werden können. vgl. Nr. 96, 97 vgl. Nr. 96, 97, 241, 247, 315 Es wird angezweifelt, dass das vorgelegte Entwässerungskonzept den einschlägigen rechtlichen Vorgaben, insbesondere denen des WHG entspricht Die geplante Rauchgasreinigungsanlage entspricht nicht dem Stand der Technik. Die von der Anlage ausgehenden Schadstoffemissionen sind zu hoch und führen zu vermeidbaren Belastungen im Umfeld der Anlage. Eine Beeinträchtigung der Gesundheit der im Umfeld der Anlage lebenden Menschen ist nicht auszuschließen. Dies ist insbesondere wegen der erheblichen Vorbelastungen im Untersuchungsgebiet besonders bedeutsam. ŽDie in den Antragsunterlagen enthaltenen Angaben zur Abscheideleistung der Rauchgasreinigung sind widersprüchlich und nicht nachvollziehbar. Die Firma Lang geht mit keinem Wort auf den Einfluss des nahe gelegenen Rundfunksenders Wertachtal auf die Emissionen und Immissionen sowie das Mikroklima ein. Diese nicht geprüften Gefahren aus der Realisierung des Vorhabens stellen einen unbekannten Risikofaktor dar, der nicht übergangen werden darf. Ich befürchte für mich durch diese Kombination von Emissionen und hier insbesondere die Feinstaubpartikel und Radiowellen eine weitere Erhöhung der Gefahren durch diese ohnehin bestehende Vorbelastung der Gegend. 8.2.18.1.18.5.18.2.28.3.18.1.48.3.58.4.48.1.310.3.310.2.1 10.1.1; 10.3!10.1.1 i.V.m. speziellen Belangen10.4.310.410.10.1.1, 10.4.110.3.3; 10.4, 1010.1.1; 10.4.110.3.4.10.1.1 i.V.m. Belang Luft10.1.1, 10.3.410.3.3; 10.3.710.2 10.2, 10.3.4 10.2; 10.3.3.10.110.3ÆDies gilt insbesondere für die mit der oben genannten Verordnung eingeführten Jahresmittelwerte für Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid (vgl. §§ 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 4, 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 der 13. BImSchV n.F.). Aufgrund der in der Verordnung vorgesehenen Übergangsregelung (vgl. § 20a der 13. BImSchV n.F.) kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass für die beantragte Anlage nicht auch diese Jahresmittelwerte zur Anwendung kommen. Aus den Antragsunterlagen ist weder er-sichtlich, ob und wie diese zukünftig geltenden Grenzwerte ein-gehalten werden sollen. Aufgrund der veralteten Anlagentechnik wird in Abrede gestellt, dass die Anlage überhaupt in der Lage ist, diese Grenzwerte einzuhalten. ÁDer geltende Regionalplan der Region Augsburg enthält in Bezug auf die Errichtung von Anlagen zur Behandlung von Abfällen ebenso keine Regelungen wie für die Versorgung der Bevölkerung mit Wärme und Elektrizität durch Kraftwerke. Lediglich in Teil B IV 2 wird auf die Energieversorgung Bezug genommen. Hier findet sich unter 2.3 das Ziel, die Nutzung industrieller und gewerblicher Abwärme anzustreben, ohne raumordnerische Standortzuweisungen vorzunehmen. Im Gegenteil besteht ganz offensichtlich ein Konflikt mit raumordnerischen Vorgaben, da der Regionalplan in Teil B 1 4.3.4.1 Flächen im unmittelbaren Umfeld des geplanten Kraftwerks als Vorranggebiete für die öffentliche Wasserversorgung ausweist. Landes- und RegionalplanungA 3411­(Zusammenfassung) Betroffenheit von Landwirten (Milchliefergemeinschaft Siebnach) im Immissionsradius der Anlage. Befürchtung der Belastung von Böden, Nahrungspflanzen etc. #Die Bundesregierung hat am 05.12.2007 einen Verordnungsentwurf beschlossen, der für Kraftwerksneubauten eine Verschärfung des Grenzwertes für Emissionen von NOx-Frachten vorsieht. So wird für Stein- und Braunkohlekraftwerke ein Jahresmittelwert von 100 mg/m³ , angegeben als NO2 eingeführt. 3In den Planungen der Firma sind die Gesundheitsrisiken, die vom weiträumigen Transport der Brennstoffe und Verbrennungsrückständen her rühren, nicht berücksichtigt. Aussagen der Firma zufolge kommen die EBS aus einer Sortieranlage in Hessen aus ca. 450 km Entfernung. Über die Quelle des Mülls selbst wird nichts ausgesagt. Da aber bereits jetzt Verbrennungsüberkapazitäten in Deutschland bestehen, muss der Müll aus ganz Deutschland und Europa angeliefert werden. (...) Ich fühle mich persönlich betroffen als nachhaltig wirkender Bürger, dass durch das Vorhaben weitere Verbrennungskapazitäten entstehen und damit weiterer Müll über sehr große Strecken transportiert werden wird. Die mit den zusätzlichen Verkehrsaufkommen verbundenen Gesundheitsgefahren betreffen mich als Verkehrsteilnehmer direkt und persönlich. ÅEs ist nicht nachzuvollziehen, warum keine meteorologische Zeitreihe für Ettringen aufgestellt wurde und stattdessen Messungen anderen Standorte herangezogen werden wurden. In Ettringen herrschen spezielle Wetterverhältnisse (...) die durch genaue Messungen abgebildet werden müssen. Ausdrücke wie "sollte sich ebenfalls abzeichnen" zeigen, dass von einer Übertragbarkeit von Messungen an anderen Standorten nicht zweifelsfrei ausgegangen werden kann. ¦Lufthygienischer Gutachten: In Kap. 5.2. Wird auf das Qualitätssicherungskonzept verwiesen. Trotz dieses Konzeptes kann es vorkommen, dass Chargen mit hohem Schadstoffgehalt verbrannt werden; die Auswirkungen hiervon wurden nicht untersucht, können aber zu bedeutenden Gesundheitsgefährdungen der Bevölkerung führen. Es ist vollkommen unzulässig, mit einem Sauerstoffgehalt von 8% statt von 11% die Immissionsprognose durchzuführen. Damit wird der Vorgabe der 17. BImSchV zuwidergehandelt und die errechneten Immissionswerte liegen durch dieses unzulässige Rechenverfahren weit unter den tatsächlich auftretenden. Eine neue Immissionsprognose hat daher zwingend zu erfolgen. 8Das Schreiben vom 22.02.2008 wird bestätigt und ergänzt NInsbesondere hinsichtlich der in der UVU ohne Begründung und vor allem ohne Untersuchung ausgeschlossenen Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern wird der Zweck der UVU, konkrete und nicht nur abstrakte Wechselwirkungen zu untersuchen und zu bewerten, verfehlt. Dafür hätte für jedes Biotop aufgrund der prognostizierbaren Daten eine gesonderte Erheblichkeitsprüfung stattfinden müssen, insbesondere weil die Biotope im Untersuchungsgebiet sich in ih< rer Art, Funktion, Vielfalt und Größe sowie in ihrer Lage zur und ihrer Entfernung von der beantragten Anlage ganz und gar unterscheiden. ]Hinsichtlich der von der Anlage ausgehenden Lichtemissionen fehlt eine Untersuchung und damit auch eine adäquate Bewertung der Auswirkungen völlig. Insbesondere ist nicht untersucht und bewertet worden, wie die Lichtkegel in der Ausrichtung, Lichtstärke und Temperatur (Farbe) der einzelnen Lichtquellen auf das Umfeld außerhalb der Industrieanlage einwirken. Eine Untersuchung und Bewertung der prognostizierbaren Gesamtlichtbelastung der einzelnen Biotope fehlt. Angesichts der Möglichkeit, dass Blendwirkungen das Flugverhalten von Vögeln und Flugsäugern beeinträchtigen können, ist zu befürchten, dass eine lichtemittierende Anlage das nächtliche Nahrungsaufnahmeverhalten der genannten Tiere dergestalt beeinflusst, dass die Lichtquelle großräumig umflogen wird. Für die nachtaktiven Flugsäuger und Vögel könnte dies den Wegfall eines Großteils ihres Lebensraumes bedeuten. Dabei ist wegen der geradlinigen Ausbreitung des Lichtes auch zu berücksichtigen, dass wegen der Tallage der lichtemittierenden Anlage eine Wahrnehmung des direkten Lichtes auf erhöhten Geländeposition in sehr großem Umkreis möglich ist. ØIch fordere ein genaues meteorologisches Gutachten über Windrichtungs- bzw. Luftströmungsverhältnisse in Ettringen. Eine einjährige Studie über Windrichtungen und Ausbreitungsgebiete der Emissionen ist erforderlich. öunter 5.1.5 wird das Thema Energieeffizienz betrachtet; dort sind Angaben zum Brennstoffnutzungsgrad gemacht (80%) mit der Angabe entspr. Wärmeschaltbilder; als KWK-Anlage erreicht die Anlage das R1-Kriterium der Abfallrahmenrichtlinie (von 0,65)“Einwendungen sind gem. § 14 Abs. 1 der 9. BImSchV nur zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Der wirtschaftliche oder infrastrukturelle Bedarf der Anlage ist dementsprechend nicht Gegenstand des EÖT, da der Bedarfsnachweis keine Voraussetzung für die Genehmigung darstellt (Dietlein, in: L/R, § 10 BImSchG, Rn. 223; GK-Roßnagel, § 10 Rn. 502). ÁIch zweifle an, ob die Auswirkungen der Schadstofffreisetzungen im Rahmen eines Störfalles (z.B. eines Brandes) der Anlage korrekt ermittelt und bewertet wurden. Die Anlage entspricht hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes in weiten Teilen nicht dem Stand der Technik. Die Anforderung des Standes der Technik an Brandabschnitte und an das Feuerwiderstandsverhalten von Türen und Wänden werden nicht eingehalten. Ich zweifle weiterhin an, ob die vorgesehenen Löscheinrichtungen, die Einrichtungen der Branderkennung, die vorgehaltenen Löschwassermengen und das erforderliche Löschwasserrückhaltevolumen dem Stand der Technik entsprechen. Auch die Anforderungen an die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen werden nicht eingehalten. Es bleibt weiterhin unklar, ob die Rettungswege ausreichend gekennzeichnet sind. Das Gutachten zum Brandschutz ist daher zu überarbeiten und neu auszulegen. Auch die Angaben hinsichtlich des Explosionsschutzes sind unzureichend. Die angedachte Kaminhöhe verfälscht die Messergebnisse im direkten Umkreis der Anlage und verursacht eine Kontaminierung entlegenerer Gebiete. ÞEin Konzept zur Qualitätssicherung der Ersatzbrennstoffe wird nicht vor Inbetriebnahme der Anlage vorgelegt, was darauf schließen lässt, dass in diesem Bereiche keine Klarheit über die tatsächliche Durchführung herrscht. BIch fühle mich durch die vom erheblichen Verkehrsaufkommen selbst ausgehenden Schadstoff- und Lärmemissionen ebenso wie durch die deutlich gesteigerte Unfallgefahr persönlich betroffen. Diese Befürchtung habe ich besonders für meine Kinder. Die Erhöhung dieser Verkehrsgefahren ist diesen nicht zuzumuten und fahrlässig. vgl. Nr. 357 Die von der Fa. Lang ausgeführten Berechnungen bzgl. des Verkehrsaufkommens halte ich für einseitig und für mich als betroffenen Bürger falsch ausgelegt: Eine LKW-Fahrt, die aus Sicht der Firma als Endpunkt der LKW-Fahrt eine einzige Fahrt darstellt, sind für mich zwei Fahrten. D.h. aus den von der Fa. Lang prognostizierten zusätzlich 38 LKW-Fahrten pro Tag werden 76 LKW-Fahrten pro Tag. Damit ist die Berechnung der Firma nicht korrekt und damit die mich betreffendende Lärmbelastung doppelt so hoch wie von der Firma angesetzt. Durch diese Verharmlosung fühle ich mich nicht ernst genommen und befürchte, dass auch bei anderen, für mich als einfachen Bürger nicht nachvollziehbaren Werten eine ähnliche, für mich verharmlosende Berechnungsgrundlage durch die Fa. Lang zu Grunde gelegt wurde. vgl. Nr. 360 0Der Schwerlastverkehr muss dringend dirigiert werden und zwar über primär für die Fa. Lang angelegte Ostumgehung Ettringens Richtung Süden auf die A 96. Der Schwerlastverkehr Richtung Norden durch Hiltenfingen und dann die Südspange von Schwabmünchen auf die demnächst zweispurig ausgebaute B 17 muss auf ein Minimum reduziert werden. Ich befürchte einen weiteren Anstieg des Verkehrs, wenn die B 17 bald autobahnähnlich ausgebaut ist. Mit einem steigenden Lärmpegel einhergehend befürchte ich die Erhöhung der ganz allgemein vom Verkehr ausgehenden Gefahren. vgl. Nr. 362 vgl. Nr. 429 vgl. Nr. 458 vgl. Nr. 441 vgl. Nr. 453 vgl. Nr. 442 Da derzeit in Deutschland kein vergleichbares Kraftwerk in Produktion ist, ist für einen zweijährigen Versuchsbetrieb zu plädieren, wie dieser auch unter Beteiligung des TÜV und einer Fachhochschule für ein Kohlekraftwerk mit integrierter Ersatzbrennstoffverbrennung in Oberkirch vollzogen wurde. Hierbei werden Zugaben einzelner Anfallstoffe in geringen Mengen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die letztendlich nach Filterung verbleibenden Schadstoffe untersucht und gemessen, bevor die Genehmigung erteilt wurde. ÂDie Belastung der Böden kann durch die geplante Anlage zunehmen. Um ggf. nachweisen zu können, dass auf den Flächen (u.a. unserem privaten Grundstück) eine Anreicherung von Schadstoffen durch Emissionen der Anlage erfolgte, sollen vorab Bodenproben entnommen werden oder ein Bio-Monitoring erfolgen. Im Schadensfall muss die Beweislast umgekehrt werden, d.h. der Anlagenbetreiber hat darzulegen, dass eine Belastung nicht durch die Anlage erfolgte. =Die Schornsteinhöhe wurde rechnerisch so festgesetzt, dass für viele Stoffe die Immissionen gerade unterhalb der Irrelevanzgrenze liegen. Dies ist aus Vorsorgeaspekten heraus nicht tolerierbar und eine verbesserte Abgasreinigungstechnik sollte verfügt werden, um der Vorsorgepflicht für die Bevölkerung nachzukommen. ƒIch wohne ca. 8 km in Hauptwindrichtung vom Standort der Fa. Gebr. Lang GmbH Papierfabrik und des geplanten Heizkraftwerkes entfernt und bin (Mit-) Eigentümerin unseres Wohnhauses. Ich bin Allergikerin und leide zudem an Arthrose. Aus diesem Grunde lege ich natürlich Wert auf meine Ernährung und vermeide, insbesondere wegen meiner Arthrose-Erkrankung, entzündungsfördernde Substanzen. vgl. Nr. 459 vgl. Nr. 412, 413 Der Antrag verstößt auch gegen das Bauordnungsrecht. Bspw. Ist dem Brandschutz bisher längst nicht genüge getan, was meine Sicherheits- und Gesundheitsinteressen massiv berührt. Nicht klar nachvollzogen werden kann, ob notwendige Abstände eingehalten werden. SEs wird darauf hingewiesen, dass Ersatzbrennstoffe keine regenerative Energiequelle darstellen. Gerade EBS aus Gewerbemüll enthält einen höheren Anteil an Kunststoffabfällen als Hausmüll. Jedoch bedeutet das Verbrennen von Ersatzbrennstoffen die Verschwendung von Energie. Denn bei Kunststoffabfällen wird nur ein Teil des Heizwerts genutzt, die Herstellungsenergie geht zu 100 "% verloren. Das gilt erst recht für die Metallbestandteile. Recycling spart mehr Energie ein als durch Verbrennung zu erzielen wäre. Die Verbrennung von EBS passt nicht in die Zeit steigender Öl- und Rohstoffpreise. A 4067A 6492A 6670)vgl. Nr. 10, 12, 253, 280, 552, 802, 870 œÜberdies ist auf die bestehenden Konflikte zwischen dem geplanten Vorhaben der Firma Lang, den Regionalplänen der Region Donau-Iller und der Region Augsburg und des Landschaftsplans der Gemeinde Ettringen hinzuweisen: Der geltende Regionalplan der Region Augsburg enthält in Bezug a< uf die Errichtung von Anlagen zur Behandlung von Abfällen ebenso keine Regelungen wie für die Versorgung der Bevölkerung mit Wärme und Elektrizität durch Kraftwerke. Lediglich in Teil B IV 2 wird auf die Energieversorgung Bezug genommen. Hier findet sich unter 2.3 das Ziel, die Nutzung industrieller und gewerblicher Abwärme anzustreben, ohne raumordnerische Standortzuweisungen vorzunehmen. Im Gegenteil besteht ganz offensichtlich ein Konflikt mit raumordnerischen Vor-gaben, da der Regionalplan in Teil B 1 4.3.4.1 Flächen im unmittelbaren Umfeld des geplanten Kraftwerks als Vorranggebiete für die öffentliche Wasserversorgung ausweist. xDie Errichtung eines Kraftwerks im unmittelbaren Umfeld dieser Vorranggebiete hat Auswirkungen auf deren Funktion und kann die Eignung dieser Gebiete für die landesplanerisch vorgesehene vorrangige Nutzung beeinträchtigen. Des Weiteren wurde das Wertachtal mit Auwald als landschaftliches Vorbehaltsgebiet festgelegt, was ebenfalls im Widerspruch zum geplanten Vorhaben steht. RaumordnungùHinsichtlich der Vorbelastung für Böden aus dem Untersuchungsgebiet liegen offenbar ebenfalls keine dezidierten Daten vor, so dass auch hier ein schwerer Mangel besteht, der für die Bewertung der Schadstoffdeposition von erheblicher Bedeutung ist. vgl. Nr. 71 ïBefürchtet werden weiterhin - während der Bauphase und überhaupt - Erschütterungen, die einerseits zu Schäden an umliegenden Häusern führen und andererseits bei den dortigen Bewohnern ein Unwohlsein, Schlaflosigkeit etc. auslösen können. !Erwartet werden Beeinträchtigungen durch Erschütterungen, insbesondere durch die Errichtung der Anlage. Hierdurch können nicht nur Wohnhäuser und Bürogebäude beeinträchtigt werden, wegen der in der Nachbarschaft befindlichen Industrieanlagen bestehen auch zusätzliche Sicherheitsrisiken. Des weiteren wird durch die starke Bautätigkeit und die daraus resultierenden starken und lang anhaltenden Erschütterungen die eh schon instabile und unmittelbar daneben gelegene Betriebsdeponie stark in Mitleidenschaft gezogen. Hiervon gehen somit weitere Gefahren für die Natur und die Betroffenen aus (auch die Mitarbeiter und Bauarbeiter). Siehe hierzu Beispielhaft auch die jetzt schon deutlich erhöhten Werte zu Arsen und Zyanid im Sickerwasser der Betriebsdeponie und im Einleitungswasser der betriebseigenen Kläranlage in die Wertach. vgl. Nr. 947 vgl. Nr. 104 iHinsichtlich der Vorbelastung für Böden aus dem Untersuchungsgebiet werden keine Daten dokumentiert, so dass auch hier ein schwerer Mangel vorliegt. Zumindest Teile des Anlagenstandortes befinden sich auf einer Altdeponie. Es ist daher mit Altlasten zu rechnen. Es wird angezweifelt, dass diese Altlasten ausreichend im Rahmen der Planungen untersucht wurden. ôDer Verzicht auf Inanspruchnahme des Deponiestandortes bedeutet, dass erhebliche Risiken für die Gewässer (insbesondere Wertach) bestehen bleiben, da die Deponie nicht nach unten abgedichtet ist. Ein Rückbau der Deponie sollte verfügt werden. vgl. Nr. 414 ˆDie Betrachtung von "50 x Kaminhöhe = Radius" ist meiner Meinung nach für eine so große Anlage mit so schlechter Abgasreinigung nicht realistisch. Dies mag bei einer reinen MVA mit bester Rauchgasreinigung in Ordnung sein. Ob allerdings die Berechnung auf die geplante Reststoffverbrennungsanlage umgelegt werden kann bezweifle ich grundsätzlich. Die immissionsbedingten Belastungen treten je nach geologischer/topographischer beschaffenheit der Umgebung und je nach Windgeschwindigkeit und Wetterlage meiner Ansicht nach mit Sicherheit auch in 15-20 km Entfernung noch heftig auf, je nach Wetterlage eher noch verschärft. (...) Ich vermisse hier im Luftgutachten eine genaue Analyse bzgl. der topographischen Gegebenheiten vor Ort und zwar dahingehend, dass im großraum Schwabmünchen im Westen ein Höhenzug verläuft, der im osten, Süden und Norden in eine Ebene übergeht. Außerdem fehlt mir für die lufttechnische Betrachtung eine erprobte, ausgefeilte computergestützte strömungsmechanische berechnung der Rauchgas - und Schadstoff.ausbreitung und zwar unter Berücksichtigung der örtlichen Topographie und der sehr häufig vorherrschenden Föhnwetterlage. Die beantragten Höchstgrenzen für Schadstoffe wie Quecksilber, Cadmium, Blei, Arsen und Dioxine ist für mich nicht nachvollziehbar, zumal ansonsten von völliger Unbedenklichkeit und immer wieder von Irrelevanz gesprochen wird. Andererseits will die Fa. Lang diese angeblich irrelevanten Schadstoffmengen dann aber doch nicht schriftlich fixiert haben. Ergo muss also mit einer Emission der beantragten Höchstwerte ausgegangen werden und das ist für die Region meiner Meinung nach ökologisch und ökonomisch katastrophal. ôDa die einzelnen Komponenten der Brennstoffe im Bunker bzw. vor dem eigentlichen Brennofen vermischt werden und somit ein Abfallgemisch mittleren bzw. niedrigen Heizwertes entsteht, handelt es sich nicht mehr um ein Ersatzbrennstoffheizkraftwerk, sondern schlicht um eine Müllverbrennungsanlage. Diese wiederum unterliegt daher aber nicht mehr der BImSch, sondern dem Abfallentsorgungsgesetz. Hierzu ist aber ein deutlich anderes Genehmigungsverfahren nötig, das ich hiermit ausdrücklich beantrage. Es gibt Anzeichen dafür, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht korrekt erfolgte. So ist aus der Bekanntmachung z.B. nicht eindeutig und für jedermann zu erkennen, worum es bei dem Projekt geht. Beispielsweise wird nur durch die Bezugnahme auf die 17. BImSchV in der öffentlichen Bekanntmachung deutlich, dass es um die Verbrennung von Abfällen geht. Vorher ist nur von Ersatzbrennstoffen die Rede. Zudem wäre zu prüfen, ob die erforderlichen Unterlagen tatsächlich während der Dienstzeiten in allen betroffenen Gemeinden ausgelegt wurden. Die sog. Online-Veröffentlichung ist nicht was sie vorgibt zu sein. Es ist nur eine Übermittlung der Daten zur Gemeinde vorgesehen. Wie dem Bürger die Daten zur Verfügung gestellt werden ist nicht näher beschrieben. Muss der Bürger erst einen Antrag gemäß UIG stellen? Bekommt der Bürger sie nur zur Abschrift und Einsicht während der Amtszeiten wie den Antragsunterlagen? Oder erst nach längerer Auseinandersetzung mit der Gemeinde? Die nachlassende Bürgerfreundlichkeit im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren lässt nichts Gutes erahnen. Es handelt sich um eine unnötige Erschwernis bei der Zugänglichkeit der Daten. Warum können die Daten nicht im Internet veröffentlicht werden? Ist schon vom Antragssteller geplant, etwas zu verheimlichen? Fragen über Fragen. íAls optimale Technik sind Systeme zu nennen, die einen Wäscher zur effektiven Abscheidung von sauren Schadstoffen, Stäuben und anderen Schadstoffen, wie z.B. Quecksilber in Kombination mit einem Gewebefilter und der Eindüsung von Kalkhydrat und Aktivkohle aufweisen. Die effektivste Technik für die Entstickung von Rauchgasen stellen katalytische Verfahren dar. Rauchgasreinigungsanlagen mit Wäschern bieten insbesondere in Situationen, in denen erhebliche Quecksilbereinträge über den Abfall zu erwarten sind, ein wesentlich höheres Maß an Sicherheit. Dagegen ist in der geplanten Anlage eine Abscheidung von Schwermetallen und organischen Schadstoffen wie Dioxinen und Furanen nur durch eine Herdofenkokszudüsung vor dem Gewebefilter vorgesehen. \Inversionen, bei denen sich warme Luft wie ein Deckel über die kalte Luftmasse legt, in der Schadstoffe folglich nicht mehr in die freie Atmosphäre entweichen können (Inversionssperrschicht), verschlechtern deutlich die Luftqualität. Inversionswetterlagen treten vor allem in Verbindung mit Kälte und Nebel auf, was durch die Nähe des Flusses Wertach begünstigt wird. Es ist erwiesenermaßen vor allem das regionale Klima und das örtliche Mikroklima, das eine solche Temperaturumkehr hervorruft. Faktoren hierfür sind u.a. das vorliegende Gelände, Sonneneinstrahlung, Wolken oder Nebel. So sind in der näheren Umgebung (das schließt das in der UVU betrachtete Gebiet voll mit ein) tatsächlich häufiger solche von Nebel begleiteten Inversionswetterlagen zu beobachten, die oftmals über einen Zeitraum von mehreren Tagen auftreten. Dabei kann deutlich beobachtet werden, wie der Rauch aus dem Schornstein der jetzigen< Anlage nach unten gedrückt wird. Dies gilt auch und gerade in der kalten Jahreszeit, in der es insbesondere bei Bodenfrost in klaren Strahlungsnächten zu lufthygienisch relevanten Inversionen kommt. œIch wende mich insgesamt gegen das Vorhaben, da hierdurch mein Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit (Art. 2, Abs. 2 GG) und Eigentum verletzt wird. ²(...) Papier Lang Ettringen behindert und verhindert Recycling, da sie eine Heizkraftanlage mit Verbrennung von EBS (...) sowie Klärschlamm plant. Hier gehen bei der thermischen Verwertung (Verbrennung) wertvolle Roh- und Wertstoffe verloren. Uneingeschränkter Vorrang hat die Rückgewinnung von Wertstoffen aus Abfällen, da natürliche Rohstoffressourcen nicht unerschöpflich sind. Anzustrebendes Ziel ist es, Verbrauchsgüter in biologische Kreisläufe und Gebrauchsgüter in technische Kreisläufe zurückzuführen. Bei der Verbrennung von Klärschlämmen geht wertvoller verfügbarer Phosphor dem biologischen Kreislauf verloren. Dadurch wird eine bedrohliche Verknappung von Phosphor ausgelöst. Phosphor ist ein lebenswichtiges Element und nicht unerschöpflich. Die Verbrennung von Wertstoffen ist somit eine Vernichtung von Ressourcen. Außerdem ist es gefährlich Schwermetalle zu verbrennen, die in den Ersatzbrennstoffen enthalten sind. (...) Bei der Verbrennung gelangen die Schwermetalle in die Umwelt und vergiften diese. Für mich wird die Schöpfung, die in ihrer Fülle und Vielfalt Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen ist, durch die Heizkraftanlage (...) in vielfacher Weise bedroht. (...)A 2289A 4109A 4110'Es fehlen die erforderlichen Unterlagen für das Erlaubnisverfahren zur Betriebssicherheitsverordnung. (...) Die Grundwasserabsenkung wurde in ihren Auswirkungen auf die Natur nicht untersucht. Vor das erforderliche Wasserrechtsverfahren abgeschlossen ist, darf keine Teilgenehmigung erfolgen. žDie unmittelbare Nähe des geplanten Standorts zur Wertach bedingt zusätzlich starke Einflüsse auf das lokale Kleinklima. Bei diesen geologischen Besonderheiten (Wertachgebiet grenzt an das Hochfeld der Lechebene) dürften sich gravierende Unterschiede in der Betrachtung des vorherrschenden örtlichen Kleinklimas ergeben. Dies könnte sich insbesondere auf die Daten der zu Grunde liegenden Windrose (Verteilung und Stärke der Windströmung) auswirken. Während sich die Schadstoffe gemäß Großwetterlage hauptsächlich in den Richtungen ONO und WSW ausbreiten (entsprechend vorliegendem Gutachten), geschieht dies beim Kleinklima in Flusstälern meist in anderen Richtungen. £Die verwendeten Klug/Manier-Klassen in den Wetterdaten aus Landsberg-Penzing für die Ausbreitungsrechnung mit dem Programm Austal2000 führen somit zu Ergebnissen, welche nicht den realen Verhältnissen entsprechen. Es ist die Erstellung eines standortbezogenen meteorologischen Gutachtens unter Einbeziehung von Wind und Niederschlagswerten sowie der Inversionswetterlagenproblematik vom Vorhabensstandort erforderlich. Abgesehen davon, dass nur übertragene und damit in Annäherung geschätzte Werte Grundlage des fachlichen Gutachtens sind, widerspricht den tatsächlichen Gegebenheiten auch der Umstand, dass das willkürlich herausgegriffene Beobachtungsjahr 2001 (Lufthygienisches Gutachten Seite 12) als repräsentative Referenz für eine Laufzeit der Anlage von über 30 Jahren herangezogen wird. Ein über 30 Jahre gleich bleibendes Wetter angesichts sich jetzt schon abzeichnender Veränderungen ist schlichtweg unrealistisch. Denn wie den meteorologischen Daten der vergangenen Jahre zu entnehmen ist, kann ein Trend zur Änderung des regional vorliegenden Klimas beobachtet werden, das noch dadurch verstärkt wird, dass eine deutliche globale Änderung des Klimas in den nächsten Jahrzehnten zu erwarten ist. gBereits bei Bekanntwerden des ersten Antrages Anfang 2008 und trotz der damals "überraschenden" Aktion vom Antragstellerin und Landratsamt war ein Sinken der Grundstückspreise zu beobachten. Dieser Vorgang entspricht den Erfahrungen mit anderen Vorhaben ähnlicher Art. Die Tatsache wird dadurch bestätigt, dass er der Gemeinde Lamerdingen seit dem beginn des Antragsverfahrens nicht gelungen ist, für die Wohnbebauung erschlossene Gemeindegrundstücke zu veräussern. Ich bin Miteigentümerin eines Wohngrundstückes in Lamerdingen, welches hauptsächlich der Altesversorgung dient. Da seit dem Erwerb vor ca. 10 Jahren die Annuitäten für die aufgenommene Hypothek sich in Höhe und Zinssatz am Wert der Immobilie vor dem Bekanntwerden des Vorhabens orientierte, tritt durch diese Zahlungen ein Vermögensabfluss ohne Gegenwert ein, welcher durch das Vorhaben verursacht wurde. #Schutz der Grundrechte (Art. 12 GG)A 2288ErholungGesundheitsgefahren/Toxikologie#Schutz der Grundrechte (Art. 14 GG)86830 SchwabmünchenA 12 SonstigesLuftreinhaltung - Grenzwerte"Anlagentechnik - Rauchgasreinigung%Anlagensicherheit - Betriebsstörungen$Brennstoffeinsatz - Art und Herkunft1Brennstoffeinsatz - Qualitätssicherung/ KontrolleGerücheBodenschutz - AltlastenGeräusch-ImmissionenFlora und Fauna6Luftreinhaltung - Zusatzbelastung/ IrrelevanzkriterienLandschaftsbildGrund- und Oberflächengewässer86825 Bad WörishofenA 2389 86807 BuchloeA 2406Durch die geplante Müllverbrennung in einem Abstand von wenigen Kilometern sehe ich die Gesundheit meiner Person und die meiner Familie massiv bedroht. Eine Hauptgefahr sehe ich in der andauernden Aufnahme von Schadstoffen über die Atemluft, eine Situation, der man in keiner Weise aus dem Weg gehen kann. Zum anderen reichern sich die freigesetzten Schadstoffe über Jahre hinweg im Erdreich an, und können langfristig über selbst angebautes Obst, Beeren, Gemüse zu einer massiven Gesundheitsgefährdung führen. Das könnte langfristig dazu führen, dass wir auf unserem eigenen Grund und Boden jeglichen Eigenanbau einstellen müssen, um Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Zu berücksichtigen ist auch, dass solche Schäden später nie mehr rückgängig gemacht werden können, auch wenn sich in der Zukunft neue, bisher unbekannte Gefahrenpotenziale einzelner Substanzen ergeben sollten. Eine weitere Gefährdung unserer Gesundheit sehe ich langfristig auch beim Verbrauch von in der Gegend angebauten landwirtschaftlichen Produkten. A 2313´Durch die zu erwartenden Emissionen und Immissionen aufgrund des geplanten Kraftwerkes, und zwar sowohl im Normalbetrieb, als insbesondere auch bei sicher nicht ausschließbaren Betriebsstörungen bzw. Unfällen, erwarte ich - eine Verschlechterung meines Gesundheitszustandes, zum einen durch deren unmittelbaren Einwirkung auf meinen Körper, zum Anderen - mittelbar - durch deren Belastung von Böden und in der Umgebung erzeugter Nahrungsmittel - die unmittelbare Beeinträchtigung der Erholungsmöglichkeiten in der Umgebung, z.B. durch Belastung der genannten Badeseen und hier auch wiederum deren Einwirkung auf den Körper (evtl. Hautausschläge, etc.) - eine Wertminderung meines Grundstücks ‘Erhöhtes Verkehrsaufkommen und damit Lärm, Abgase und Feinstaub und nicht zuletzt die Vermehrung von Gefahrguttransporten sind nicht hinnehmbar. Diesem Ziel steht das Vorhaben der Firma Lang bereits wegen der Höhe der geplanten Schornsteine entgegen. Der Schornstein des Reststoffkessels soll eine Höhe von 75 m und der GuD-Schornstein soll eine Höhe von 57 m haben. Die Schornsteine überragen somit mit Abstand die in der Umgebung vorhandene Bebauung und sind weithin sichtbar. Das charakteristische Landschaftsbild wird hierdurch erheblich beeinträchtigt. (2) Das Wertachtal wird als landschaftliches Vorbehaltsgebiet im Regionalplan ausgewiesen (B 1 Natur und Landschaft, 2.1 Nr. 111). Demzufolge ist in diesem Gebiet den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht beizumessen.ˆAus den Planunterlagen, insbesondere der Umweltverträglichkeitsuntersuchung ist nicht ersichtlich, inwieweit dem Belang des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorliegend besonderes Gewicht beigemessen wurde. (3) Die als Landschaftsschutzgebiete geschützten Bereiche sollen in ihrem Bestand gesichert werden (B 1 Natur und Landschaft, 3.2). Das Vorhaben der Firma Lang liegt zum Teil im Landschaftssc< hutzgebiet  Wertachauen im Landkreis Unterallgäu , so dass von einer Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebiets ausgegangen werden muss. Die Verwirklichung des Vorhabens stünde einer Bestandssicherung des Landschaftsschutzgebiets entgegen. ~Die Fa. Lang hat keine speziell geschulte Betriebsfeuerwehr. Wir wissen nicht, ob die Feuerwehren der Umgebung überhaupt die nötige Ausrüstung hat. Bei einem Störfall könnte durch fehlende Ausrüstung oder Ausbildung wichtige Zeit verloren gehen, in der die Schadstoffe ungefiltert und in hoher Konzentration entweichen, möglicherweise nicht einmal durch den Kamin, sondern direkt. ~Die Überwachung der Emissionsgrenzwerte erfolgt gemäß 13. Und 17. BImSchV. Diese definieren den Stand der Technik. Das AMESA-System ist ein mit Einschränkungen bekanntgegebenes Langzeitprobenahmesystem (RdSchr. d. BMU vom 30. Dezember 1997, GMBl. Nr. 1 vom 13.01.1998 S. 8, 10) zur fortlaufenden Überwachung der Emissionen an Dioxinen und Furanen im Abgas von Anlagen der 17. BImSchV. Das System ist vor allem an belgischen Anlagen im Einsatz, in Deutschland hat sich der Einsatz nicht durchgesetzt. Dies liegt zum einen an den relativ hohen Investitions- und Betriebskosten (Investition ca. 80 T¬ je Linie, ca. 500 ¬ je Probe, ca. 1-2 Manntage/Monat Probenwechsel und Betreuung), zum anderen aber vor allem daran, dass durch die vorgeschriebenen Einzelmessungen in aller Regel eine deutliche Unterschreitung des Grenzwertes der 17. BImSchV nachgewiesen werden kann und das AMESA-System diese Messungen nicht ersetzt. Die Funktionsfähigkeit der Rauchgasreinigung im Hinblick auch auf die Dioxinemissionen wird durch die kontinuierliche Feuerraumüberwachung, die CO-, Hg- und Staubmessung nach unserer Einschätzung mit ausreichender Sicherheit belegt.<Insbesondere durch die Anlieferung und Lagerung der für Verbrennung in der Anlage vorgesehenen Abfälle ist von erheblichen Geruchsemissionen auszugehen. Diese werden im Rahmen der Immissionsprognose nicht berechnet, denn es fehlt eine Prognose der Geruchsimmissionen für die Anlage. Die seitens der Antragstellerin angebotene  Selbstverpflichtung zur Ergreifung von Geruchsminderungsmaßnahmen (vgl. Antragsunterlagen, 0-4) ersetzt keinesfalls die erforderliche Geruchsimmissionsprognose. Da auch von der bereits bestehenden Anlage erhebliche Geruchsemissionen ausgehen, hätte im Rahmen der Umweltvertraglichkeitsuntersuchung auch eine Ermittlung der Vorbelastungssituation bei Gerüchen vorgenommen werden müssen. Hierbei handelt es sich um einen schweren Mangel der Antragsunterlagen. Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei dem vorgesehenen Reststoffkessel um eine hundertprozentige Abfallverbrennungsanlage handelt, in der besonders geruchsintensive Stoffe verfeuert werden. Es ist deshalb zu besorgen, dass durch das Vorhaben unzumutbare Geruchsbelästigungen ausgelöst werden. hIch bin Angler und fische in der Wertach. Da Schwermetalle und Dioxine über Fische sehr schnell in die Nahrungskette gelangen, beantrage ich, dass die Genehmigungsbehörde eingehende Untersuchungen anordnet, um zu klären, wie die Vorbelastung in die Wertach und den zahlreichen Fischgewässern, die um Ettringen liegen, heute ist und wie sich der Schadstoffeintrag durch die zur Genehmigung anstehenden Anlage auf den Fischbestand und die Schadstoffbelastung der Fische auswirkt. Nur so kann geklärt werden, ob die in der Umgebung der Anlage lebenden Fische überhaupt für den menschlichen Verzehr geeignet sind. (...).Die beantragte Filteranlage ist in ihrer Konzeption unzureichend, da notwendige Komponenten zur Behandlung des durch den Brennstoffmix entstehenden Rauchgases fehlen. Die Angaben der Firma zum prozesstechnischen Aufbau der Filterung sind missverständlich. Der geplante Einsatz von produktionsbedingt anfallenden Spuckstoffen ist als sehr bedenklich einzustufen. Spuckstoffe sind unsortierte Abfallfraktionen mit erhöhten Schwermetallgehalten. Eine Verbrennung dieser erfüllt den Sachbestand der Müllverbrennung und nicht den des EBS-Einsatzes. »Die Berechnung der LKW-Fahrten durch die Firma an sich ist fehlerhaft: Die Gegenrechnung der wegfallenden Schweröltransporte wiegt dieses nicht auf. Die Angaben der Fahrten für die sonstigen Betriebsstoffe sind ebenfalls entweder gar nicht dargestellt bzw. zu gering angesetzt. D.h. das mich betreffende Lärm- und Verkehrsrisikoaufkommen wird von der Firma falsch dargestellt und ich bin im wesentlich höheren Maße betroffen wie vorgebracht. ¤vgl. hierzu Abschnitt 6 des vorliegenden Brandschutzkonzepts Die baurechtliche Einordung ist detailliert aufgeführt. Grundlage ist neben der BayBO auch die IndBauR.0siehe Nr. 65 / Verbesserung der Geruchssituation/vgl. Nr. 65 / Verbesserung der GeruchssituationBei einem Großteil der in den Unterlagen genannten Störfälle ist nicht beschrieben, wie der Schadstoffausstoß konkret eingedämmt werden soll und welche Risiken und Gesundheitsgefahren davon ausgehen. Durch diese in Teilen verschwiegene bzw. nicht dargestellte Risikopotential fühle ich mich persönlich betroffen und befürchte einen nicht handhabbaren und negativen Einfluss auf meine Gesundheit. vgl. Nr. 369 ÿIch sehe meine Gesundheit durch die Schadstoffemissionen, die im Rahmen des Transports, der Lagerung und der Verbrennung der vorgesehenen Brennstoffe entstehen, massiv beeinträchtigt. Die notwendige Vorsorge wird durch die Firma nicht Rechnung getragen. XFür die geplante Filteranlage ist gerade der unterste technische Standard geplant, der die derzeit gültigen Grenzwerte im Normalbetrieb einhalten kann. Insbesondere mit Blick auf die in den nächsten paar Jahren anstehenden schärferen Grenzwerte verletzt die Firma hier ihre Vorsorgepflicht. Zudem sind bereits ausreich< end technische Möglichkeiten verfügbar, auch die voraussichtlichen Grenzwerte einzuhalten. Aus rein finanziellen Gründen kommt die Firma ihrer Vorsorgepflicht nicht nach. Ich fühle mich persönlich durch dieses Verhalten und Unterlassen der Vorsorge persönlich betroffen. Die Firma tut vorsätzlich zu wenig zur Eindämmung möglicher Gesundheitsrisiken durch bereits jetzt als zu hoch eingestufte, aber noch nicht in Gesetze gefasste Grenzwerte und gefährdet damit meine Gesundheit auch in der Zukunft über das von mir tolerable Maß hinaus. vgl. Nr. 361 vgl. Nr. 378 vgl. Nr. 371 $Ca. 20 % des verbrannten Mülls bleibt als hoch belastete Asche zurück. Diese muss über die Straße entsorgt und zu weit entfernten Deponien transportiert werden. Sowohl durch den dadurch entstehenden Verkehr fühle ich mich belastet als auch durch diese Gefahrguttransporte an sich gefährdet. |Die Entsorgung der hoch toxischen Abfallprodukte wird nicht dargestellt und die amtlichen Unterlagen zur Verwendung fehlen. ¢Die Region wird durch das Existieren einer Anlage dieser Art seine touristische Attraktivität verlieren und damit weitere Existenzen und Arbeitsplätze gefährden. vgl. Nr. 353 ÊEs ist nicht ersichtlich, dass die Anlage bauplanungsrechtlich zulässig ist. Einen Bebauungsplan gibt es nicht. Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Außenbereich handelt, denn ein einzelnes Industrieunternehmen schafft noch lange keinen Ortsteil. Eine Außenbereichssatzung sehe ich nicht. Selbst wenn man das Gebiet dem Innenbereich zuordnen würde, ist die Zulässigkeit bauplanungsrechtlich bisher nicht erkennbar. Um ein faktisches Industriegebiet handelt es sich sicherlich nicht, weil eine eindeutige diesbezügliche Einordnung nicht möglich ist. Abzustellen ist auf die von dem Vorhaben betroffene Umgebung. Hierzu zählt z.B. auch die unmittelbar südlich an das Betriebsgelände der zu ändernden Anlage Wohnbebauung sowie die übrigen -nichte industriellen- Nutzungen in der Nachbarschaft. Denn dort kommen nicht nur Luftschadstoffe sowie die Lärmemissionen der Papieranlage samt Verbrennungsanlagen an, sondern das Vorhaben ist von dort aus sehr gut einsichtig. (Geändert wird die Anlage insgesamt. Bereits dies zeigt, dass im Rahmen des § 34 Abs. 2 BauGB nicht allein dieses ein Werksgelände betrachten darf, sondern die Umgebung. Im übrigen würde die Qualifizierung als faktisches Industriegebiet nach dem eindeutigen Wortlaut des § 34 Abs. 2 BauGB alleine die Art der zulässigen Nutzung (Industrie) betreffen, nicht aber das Maß der Nutzung. Diesbezüglich müsste sich das Vorhaben also ohnehin einfügen i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB. An einem Einfügen fehlt es. Dies gilt bereits deshalb, weil die Gebäudehöhen offenbar deutlich über den Bestand hinausgehen. Bisher ist -halbwegs - eine Verträglichkeit gegeben, denn die Gebäudehöhen und die Dimensionen der Bauwerke insgesamt fallen zur freien Landschaft ab. Bei Verwirklichung des Vorhabens wird das Gegenteil vorliegen. <vgl. hierzu Abschnitt 6 des vorliegenden Brandschutzkonzepts¸Eine Qualitätssicherung erfolgt nicht nur durch den Lieferanten der Ersatzbrennstoffe, sondern auch eine Eingangsprüfung bei der Firma Lang ist zwingend nötig. Da die EBS mit großen LKW-Ladungen oder mit der Bahn angeliefert werden, ist ein Bereich nötig, in dem die LKW´s bzw. aggons komplett entladen und dann die (...) Stichproben zur Qualitätsprüfung entnommen werden können. Das Abkippen der Ladung in den Brennstoffbunker ist hier ungeeignet, da hier nur noch die oben zu liegenden kommenden Bereiche der EBS zugänglich sind. Eine sog. Sichtprüfung einer gesamten LKW-Ladung ist hierbei im Müllbunker nicht möglich. Da diese Prüfung auch bei schlechtem Wetter, im Winter oder bei Wind möglich sein muss, ist hierzu unbedingt eine geschlossene Halle in der entsprechenden Größe notwendig. Die Antragsunterlagen enthalten diese Halle bisher nicht, so dass davon ausgegangen werden muss, dass eine Qualitätssicherung der EBS gar nicht möglich ist. äAuf Seite 4-14 Kap. 4.6.3.1 des Genehmigungsantrages wird ausgeführt, dass für Spuckstoffe umfangreiche Vollanalysen aus der Vergangenheit vorliegen, die eine Aussage über gleichbleibende Ergebnisse zulassen und eine seperate Eingangsprüfung somit nicht erforderlich machen. Diese Aussage ist so eindeutig falsch. Im Anhang 4.11 ist nach Seite 4-90 eine exemplarische Analyse der internen und externen Reststoffe eingefügt. Bei den Spuckstoffen sind hier aber nur Werte für die Inahlte C, S, Cl und Asche aufgeführt. Für alle anderen Stoffe, wie z.B. sämtliche Schwermetalle, sind keine Angaben vorhanden. Außerdem sind langfristige Mittelwerte nicht geeignet eine kontinuierliche, geringe Schadstoffbelastung der Spuckstoffe nachzuweisen. ÿEine Übertragung der verwendeten Wetterdaten auf den Standortbereich ist fachlich nicht korrekt. Im Alpenvorland herrschen häufig durch Schwachföhnwetter lokal sehr unterschiedliche Wettersituationen vor. Dies induziert oft Wetterlagen mit regional vollkommen unterschiedlichen Luftschichtungen, welche sich innerhalb von Abständen größer als 10 Kilometer deutlich unterscheiden können. Im Gegensatz zum weiter südlich gelegenen Landsberg-Penzing ist um Ettringen häufiger mit Inversionswetterlagen zu rechnen. ÈIn der Bestandssituation ergeben sich tatsächlich LKW-Fahrtbewegungen u.a. der Fa. Lang (nicht ausschließlich) zur innerhalb des Nachtzeitraumes von 22-6 Uhr. Mit dem geplanten Vorhaben sind keine zusätzlichen LKW-Fahrten zur Nachtzeit geplant oder beantragt. Die dem beantragten Vorhaben zuzurechnenden Verkehre sind ausschließlich auf den Tageszeitraum von 6-22 Uhr beschränkt. Somit ergeben sich keine Zusatzbelastungen. Die Angaben sind somit korrekt. 2In den Planungen der Firma sind die Gesundheitsrisiken, die vom weiträumigen Transport der Brennstoffe und Verbrennungsrückständen her rühren, nicht berücksichtigt. Aussagen der Firma zufolge kommen die EBS aus einer Sortieranlage in Hessen aus ca. 450 km Entfernung. Über die Quelle des Mülls selbst wird nichts ausgesagt. Da aber bereits jetzt Verbrennungsüberkapazitäten in Deutschland bestehen, muss der Müll aus ganz Deutschland und Europa angeliefert werden. (...) Ich fühle mich persönlich betroffen als nachhaltig wirkender Bürger, dass durch das Vorhaben weitere Verbrennungskapazitäten entstehen und damit weiterer Müll über sehr große Strecken transportiert werden wird. Die mit den zusätzlichen Verkehrsaufkommen verbundenen Gesundheitsgefahren betreffen mich als Verkehrsteilnehmer direkt und persönlich. ÌDa die Anlage eine Laufzeit von 30 Jahren hat, sind entsprechende Prognosewerte für Windrichtung und Windgeschwindigkeit aus den einschlägigen Klimamodellen für die Immissionsprognose heranzuziehen. (...)ÐDie Annahme eines durchschnittlichen Sauerstoffgehaltes von 8 Vol% im Jahresmittel als ungünstiger Betriebsfall ist unbegründet und willkürlich. Es wird nicht dargelegt wie dieser angebliche Maximalwert in der Anlage messtechnisch überwacht und geregelt eingehalten werden soll. Der reguläre Betriebswert wird mit 7 Vol% Sauerstoff angegeben und ist für ein Heizkraftwerk als sehr hoch anzusehen. Geringere Werte sind technisch realisierbar. Die genehmigende Behörde wird aufgefordert einen wesentlich geringeren Wert als 6 Vol% Bezugssauerstoffgehalt und entsprechende messtechnische Kontrolleinrichtungen zwingend vorzuschreiben oder ansonsten die Genehmigung zu verweigern. Falls diese Restriktion nicht erfolgt, ist eine neue Ausbreitungsberechnung bei entsprechenden Emissionsmassenströmen mit 11 Vol% Sauerstoff (Wert für MVA nach 17. BImSchV) zu erstellen, um die dann möglichen, erheblichen höheren Schadstoffemissionen in ihrem Immissionsverhalten bewerten zu können.v(...) Trotz des absehbaren Gefahrenpotentials wird von der Gebr. Lang GmbH nicht genügend getan, um die Gefahren für die Bevölkerung auf ein absolutes Minimum zu reduzieren: Die geplanten Filtermaßnahmen entsprechen bei weitem nicht dem technisch Machbaren und erfüllen auch nicht die bei reinen Müllverbrennungsanlagen üblichen Standards. Eventuell auftretende Störfälle mit erhöhter Freisetzung von Schadstoffen sind nach meinem Kenntnisstand mit der geplanten Filtertechnik nicht ausreichend zu beherrsc< hen. Auch sind die geplanten Schadstoffmessungen in großen Zeitabständen absolut nicht ausreichend. Es ist ohnehin nicht möglich, den Ausstoß aller potentiell gefährlichen Stoffe messtechnisch zu erfassen. Deswegen wäre es aus meiner Sicht die einig akzeptable Lösung, den Schadstoffausstoß mit Hilfe einer optimalen Filteranlage auf das technisch unvermeidbare Maß zu begrenzen. A 2425•Unter dem Punkt (Schutzgut Landschaft) werden die Auswirkungen auf das Landschaftsbild als gering bis mäßig beschrieben. Diese Bewertung ist nicht haltbar. Die Höhen des Kraftwerkgebäudes und Kamin beeinflussen das Landschaftsbild in höchst negativer Weise. Die Höhe des Kraftwerkgebäudes, das etwa der Höhe des Kirchturms in Ettringen entspricht, wird über mehrere Kilometer hinweg das Ortsbild prägen. ¡Da diese Abweichungen ... eine besonders relevante, zusätzliche Auswirkung der Anlage auf die zu betrachteten Schutzgüter darstellt, wird beantragt den zeitlich kontinuierlichen Nachweis des Funktionszustands der Abgasreinigung mit Hilfe der besten verfügbaren Messtechnik der Öffentlichkeit (z.B. über Internet) ohne zeitliche Verzögerung zugänglich zu machen. Die kontinuierliche Veröffentlichung nur eines Schadstoffwertes ... reicht nicht aus .... Eine Dokumentation der zeitlich kontinuierlichen Messung von mindestens 10 beantragten unabhängigen Schadstoffwerten innerhalb des Abgasstroms ist hierbei zum Beweis der Funktionsfähigkeit als unteres Limit anzusehen. ...ProdukthaftungÄVon der geplanten Anlage bin ich unmittelbar durch die zu erwartenden Auswirkungen betroffen, weil die kommunalen Restmüllverbrennungsanlagen Stützfeuer aus Heizöl oder Gas benötigen, da keine energetisch hochwertigen Abfälle in der Restmüllmenge enthalten sind, nach dem Konzept des Landkreises Vermeiden - Verwerten - Verbrennen. Stattdessen werden aus den gesammelten Kunststoffabfällen EBS hergestellt und keiner stofflichen Verwertung zugeführt. òZur Reduzierung der verkehrstechnischen Gefährdungen sollte die Fa. Lang für Materialien außerhalb der 200km Zone die Bundesbahn und den vorhandenen Bahn-Anschluss zur Anlieferung und Abtransport im Sinne einer Selbstverpflichtung verwenden. ÉVon der geplanten Anlage bin ich unmittelbar durch die zu erwartenden Auswirkungen betroffen, weil Klärschlamm als Verbrennungsmaterial bezeichnet wird, obwohl Klärschlamm allein nicht brennfähig ist. ŽInsbesondere hinsichtlich des Biotopes 7830/30  Niedermoorreste in der Goldenen Weide westl. von Gennach muß davon ausgegangen werden, dass bereits aufgrund der im Gutachten angenommenen Häufigkeit und Ausbreitungsklasse der Windrichtungsverteilung eine besondere Belastung dieses Lebensraumes mit sehr hoher Bedeutung (zählt laut ABSP Augsburg zu den hochwertigsten Lebensräumen dieser Art im Landkreis Augsburg; nach Art. 13 d BayNatSchG geschützt) zu erwarten ist. Schon der ausgestoßene Wasserdampf kann einen erheblichen Einfluss auf Flora und Fauna dieses Biotops insbesondere auf die dort derzeit anzutreffenden besonders schützenswerten Tier- und Pflanzenarten der roten Liste, namentlich das vom Aussterben bedrohte Wald-Wiesenvögelchen (Coenonympha Nero), die stark gefährdete Einfache Wiesenraute (Thalictrum simplex) sowie die gefährdeten Pflanzenarten Kugel-Rapunzel (Phyteuma orbiculare), (...) |In dem Zusammenwirken von Schadstoff- und Wasserstoffausstoß gelten vorstehende Ausführungen in besonderem Maße. Bei Windstille oder Inversionswetterlagen könnten diese in schweren Schwaden zu Boden sinken und dort in erhöhter Konzentration zu Schadstoffeinträgen führen. Dies wurde für dieses und auch für die anderen Biotope nicht untersucht und demzufolge auch nicht bewertet. !Zudem kann hier ohnehin nicht Irrelevanzschwellen abgestellt werden, denn von diesen wurde offenbar schon zu oft Gebrauch gemacht. Aus den Scopingunterlagen im Vorfeld der ersten Auslegung ergibt sich, dass der Richtwert an mind. Einem Immissionsort überschritten wurde, trotz 3 dB(A) Messabschlag. Jetzt ist von einer Lärmsanierung die Rede, die vor Inbetriebnahme der geänderten Anlage abgeschlossen sein soll. Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese gesichert den notwendigen Erfolg bringt. Jedenfalls ist offensichtlich, dass die Grenze des Zulässigen bereits erreicht ist. Angesicht dieser kritischen Situation lässt die Immissionsprognose nicht mit hinreichender Sicherheit erkennen, dass es nicht zu erheblichen Belästigungen (oder gar schädlichen Umwelteinwirkungen) durch Lärm kommen wird. ZIch befürchte Lärm- und CO2-Belastung durch erhöhte Verkehrsbelastung der Lkw-Transporte. 7Ich pendle täglich an meine Arbeitsstelle nach München und bin aufgefordert einen 100%igen Einsatz mit vollster Gesundheit meiner Arbeit zu bringen. Ettringen war für mich ein Kompromiss zwischen Nähe zu München und einer ländlichen Gegend, mit Erholungswert. Eine weitere Lärmbelästigung ist nicht akzeptabel. vgl. Nr. 660 vgl. Nr. 674 vgl. Nr. 678 ­Es ist eine starke Vorbelastung durch den Lärm der bisherigen Anlage vorhanden. Im Außenbereich unserer Immobilie (Dachterrasse, Garten, Terrasse, Pavillon) sowie bei offenen Fenstern hört man die Fabrik sehr laut. Ebenso ist häufig stundenlanges sehr lautes "Tuten" zu hören, vor allem am Sonntag. Der Zug der täglich in die Fabrik und wieder herausfährt, sowie die Lkws auf den Zufahrtstraßen erzeugen einen erheblichen Lärm. vgl. Nr. 66, 67 Die bestehende Papierfabrik macht bereits viel Lärm, den ich jede Nacht in meinem Zimmer höre. Wie viel Lärm kommt noch dazu? Die Anlage wird bei Nacht sicherlich nicht stillstehen? Was ist, wenn ich nun vielleicht gar nicht mehr schlafen kann? Oder gar meine Geschwister krank werden? åDies betrifft insbesondere die Kupferkonzentration, die nur ein Beispiel für die durch den Betrieb des Reststoff-Heizkraftwerks hervorgerufene, abfallrechtlich nicht hinzunehmende Verschwendung bietet: Die Kupferkonzentration im zur Verbrennung angelieferten EBS beträgt nach den Antragsunterlagen max. 0,25 % (vgl. Genehmigungsantrag, 4-12); das bedeutet eine Verschwendung dieses wertvollen Metalls in Höhe von 11 bis 27,5 kg pro Stunde, je nach Szenario lt. Antragsunterlagen 4-22. Die an sich nachvollziehbare Absicht der antragstellenden Papierfabrik, betriebseigene Reststoffe in einer eigenen Anlage zu entsorgen, erscheint durch einige Aussagen im Text unglaubwürdig, wenn z.B. beantragt wird, bis zu ca. 40.000 t Klärschlamm mit einem Heizwert von lediglich 1.000 kJ/kg mitverbrennen zu wollen. Dies ist vom Energieertrag her völlig sinnlos bzw. sogar kontraindiziert und würde zu einem zusätzlichen Bedarf an EBS führen, um einen für die Verbrennung ausreichenden Heizwert zu erreichen. Im Übrigen sind die Angaben zu den Mischheizwerten unplausibel. Die Tatsache, dass der in der geplanten Anlage zu verbrennende Abfall aus unterschiedlichen Fraktionen besteht, die auch unterschiedliche Heizwerte aufweisen, wird nur unzureichend berücksichtigt. Die in den Antragsunterlagen zu findende Behauptung (vgl. Antragsunter-langen 4-12), der Einfluss der unterschiedlichen Heizwerte auf die Leistung des Reststoffkessels sowie die Berücksichtigung innerhalb der Schadstoffbilanzierungen sei in "Kapitel 0" erläutert, ist unzutreffend. |Ebenso ist zu bemängeln, dass in den Aufstellungen typischer Brennstoff< mischungen (vgl. Antragsunterlagen, 4-22) der Massenstrom  Rinde fehlt. Dieser würde, wie aus der Tabelle auf Seite 4-25 hervorgeht, mit 20.000 t/Jahr und einem Heizwert von 4 bis 8 MJ/kg mit einer Feuerungswärmeleistung in der Größenordnung von rund 4.000 kW nicht unerheblich zur Gesamtleistung beitragen. Mit Hilfe der geplanten nicht katalytischen Entstickung kann aller Voraussicht nach der Grenzwert der 17. BImSchV für Neuanlagen von 100 mg/m' nicht eingehalten werden. Der in der Anlage zum Einsatz geplante Harnstoff ist für die Stickoxidabscheidung nicht optimal geeignet. çAuch entspricht die SNCR-Technik als primäre, feuerungstechnische Maßnahme (Eindüsung von harnstofflösung in den feuerraum) als alleinige Maßnahme zur Stickoxidreduzierung nicht dem Stand der Technik. Erfharungsgemäß lässt sich auf diesem Weg lediglich eine Stickoxidreduzierung von ca. 60 % in einem engen Temperaturfenster um 900°C realisieren. Zudem sind durch den zwangsläufig bei dieser Methode entstehenden "Ammoniakschlupf", entsprechende Zusatzemissionen an Ammoniak die Regel. vgl. Nr. 149 vgl. Nr. 36 vgl. Nr. 259 vgl. Nr. 152 vgl. Nr. 674 ¿Es wird auch angezweifelt, dass die im Bunker gelagerten Abfälle hinsichtlich ihrer Wassergefährdung korrekt eingestuft wurden. Die Abfälle können auch flüssige wassergefährdende Stoffe enthalten, so dass insgesamt eine Einstufung des Bunkerinhaltes als flüssiger wassergefährdender Stoff vorzunehmen ist. Aus diesem Grund sind die einschlägigen Vorgaben des WHG und der bayrischen VAwS zu beachten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. KDie Belastung der Gemeinde Hiltenfingen, die keine Umgehungsstraße hat, ist durch einen hohen LKW-Verkehr bereits heute sehr stark durch Lärm und Abgase belastet. Ein Teil der 350 LKWs pro Tag, die heute bereits die Fa. Lang anfahren, fahren durch Hiltenfingen. Deshalb beantrage ich für den Standort "Hiltenfingen, Ampel" Feinstaub- und Ozonmessungen an repräsentativen Werktagen durchzuführen, um eine Aussage darüber treffen zu können, ob die gesetzlichen Vorgaben heute eingehalten werden und ob die Zusatzbelastung durch den zusätzlichen LKW-Verkehr der Bevölkerung zuzumuten ist. (...). Die Fa. Lang Papier wird so lange wie es möglich ist, die Deinkingschlämme in der Ziegelindustrie entsorgen. Damit kommt ein beachtliches zusätzliches Verkehrsaufkommen auf Hiltenfingen zu, denn es sollen bis zu 166.000 t externe Abfallmengen nach Ettringen transportiert werden. Die in den Antragsunterlagen aufgeführten Berechnungen zum LKW-Verkehr gehen von falschen Voraussetzungen und Annahmen aus und bildet deshalb das zu erwartende Verkehrsaufkommen falsch ab. Es wird in Realität viel höher sein. #Ein Qualitätsmanagement zur Minimierung des Gehaltes an z.B. krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden sowie sehr umweltgefährdenden und bioakkumulierenden Schadstoffen fehlt, so dass dem Minimierungsgebot nicht hinreichend dauerhaft sicher Rechnung getragen wird. Brennstoffeinsatz - Sonstiges(Luftreinhaltung - Emissionen im Störfall/Anlagensicherheit - Brand- und Explosionsschutz86833 SiebnachA 25A 2986833 EttringenA 114!Verkehr (Emissionen/Immissionen) 86856 HiltenfingenA 155ÛDie Schadstoffe die ins Erdreich eindringen werden die Wasserversorgung in Schwabmünchen beeinträchtigen. In Siebnach ist ein Brunnen für die Staudenwasserversorgung, die Schadstoffe werden das Trinkwasser verseuchen. 86842 TürkheimA 292/Abfall - Ordnung und Ziele der Abfallwirtschaft?A 1300 (entspricht vom Inhalt, Aufbau, etc. Einwendung Nr. 1106[die Einwendungen wurde mit der Bearbeitungen der Einwendung aus A 1106 bereits abgehandelt. 86854 AmbergA 1356’Der Bau der Anlage hätte eine Wertminderung meines (Grund-)Eigentums und erhöht die Instandhaltungs-/ Betriebskosten für Mobilien und Immobilien. Der Bau des Kraftwerkes wird zu einem massiven Wertverlust unseres Grundstücks und unserer Immobilie führen. Dies verletzt unsere Eigentumsrechte eklatant. Dazu trägt auch die Höhe des Kraftwerkes bei, das vom weiten zu sehen ist und künftige Käufer abhalten wird. TEigentumsrechte, Wertminderung der Grundstücke und Immobilien (siehe vorh. Punkte). vgl. Nr. 11, 12, 13 /Wertminderung der Immobilien (Zusammenfassung) ±Da bereits vorgeschädigte Menschen sowie Kinder und ältere Menschen nachweislich sehr viel sensibler auf diese Schadstoffe reagieren als gesunde Menschen, ist die Einschätzung der UVU, dass die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit als gering zu betrachten sind, schlichtweg falsch. Allein 30 % unserer Bevölkerung leidet an Allergien. Das gleiche gilt für Herzkranke, Asthmatiker und Menschen mit Krebsschäden in der Familie. %Umweltverträglichkeit - Alternativen A 5463 86836 GarbenA 5561A 5564A 5566A 5663A 566982256 FürstenfeldbruckA 568087561 OberstdorfA 5692A 6006A 6008A 601087754 KammlachA 1220A 1326A 5851A 592386316 FriedbergA 5924$Bereits heute leide ich unter den vielen LKW-Fahrten durch unseren Ort, v.a. durch die, die im Zeitraum von 22.00 Uhr und 6.00 Uhr erfolgen. Die Angaben der Fa. Lang zu den derzeitigen Zeiten der An- und Abfahrten ist nicht korrekt. Es findet ein großer Teil der Transporte auch nachts statt..sinngemäß Nr. 10, 12, 253, 280, 552, 802, 870 Bauordnung86836 UntermeitingenA 6014A 6232A 6308A 6332A 64911Ich selbst, das habe ich in meiner Erklärung vom 20.02.2008 schon getan, leide seit Jahren schon an Atemnot, Asthma, Atemwegserkrankungen wie Bronchitis, Allergien aller möglichen Form. An manchen Tagen kann ich das Haus gar nicht mehr verlasen und bin auf verschiedene Inhalationsanwendungen angewiesen. –(4) Im Landschaftsplan der Gemeinde Ettringen wird ausgeführt, durch eine weitere Bebauung innerhalb der ursprünglichen Wenachaue werde eine wichtige Chance zur Umsetzung übergeordneter Ziele, nämlich die Erhaltung und Regenerierung der Wertachaue, zunichte gemacht. Die bereits bestehende  flaschenhalsartige Situation des Wertachauwaldes in Ettringen würde noch verstärkt werden. Aus der Sicht der Landschaftsplanung und des Naturschutzes handelte es sich bei den zur Bebauung vorgesehenen Grundstücken um einen ökologisch empfindlichen und schützenswerten Bereich innerhalb der ursprüngliche Wertachaue. Sowohl aus landschaftsgestalterischen Gründen als auch aus Gründen der überregionalen Biotopvernetzung sollte eine weitere Einengung und Abriegelung des Wertachverlaufes und der noch vorhandenen umgebenden Freiflächen vermieden und daher auf eine weitere Bebauung in diesem Bereich möglichst verzichtet werden.6- In der Nachtzeit wird von keiner relevanten schalltechnischen Vorbelastung ausgegangen. Der Gutshof Kellerberg ist ein Restaurant und wird häufig für größere Veranstaltungen genutzt, deren Nutzung sich ebenfalls in den Beurteilungszeiträumen Nacht (22 bis 6 Uhr) erstreckt. Einhergehend mit dieser Nutzung ergeben s< ich durch diese Anlage wesentliche Schallemissionen durch den Parkverkehr, Kommunikationsgeräusche im Freien o.ä., die bei der vorliegenden Untersuchung nicht mit berücksichtigt wurden. Dies müsste als Vorbelastung in die Untersuchung mit einfließen§ 5 Abs. 1 BImSchGA 562/1A 1218Nichtbeachtung der Vorgaben der Industriebaurichtlinie Gemäß Art. 3 Abs. 2 S. 1 BayBO sind weiterhin die vom Staatsministerium des Innern oder der von ihm bestimmten Stelle durch öffentliche Bekanntmachung als technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln zu beachten. Zu diesen technischen Regeln gehört auch die Industriebaurichtlinie (IndBauRL). Die Industriebaurichtlinie regelt als technische Baubestimmungen die Mindestanforderungen an baulichen Brandschutz von Industriebauten. Es handelt sich hierbei um Mindestanforderungen insbesondere an die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile, die Größe der Brandabschnitte und der Brandbekämpfungsabschnitte, die Anordnungslage und Länge der Rettungswege. (... = Auszug aus Richtlinie in Stellungnahme) 7@Verstoß gegen Vorgaben des Regionalplans der Region Donau-Iller Die von der Anlage ausgehenden Schadstoffemissionen sind zu hoch und führen zu vermeidbaren Belastungen im Umfeld der Anlage. Ob die beantragten Grenzwerte eingehalten werden können, wird angezweifelt. Eine Beeinträchtigung der Gesundheit der im Umfeld der Anlage lebenden Menschen ist nicht auszuschließen. Dies ist angesichts der erheblichen Vorbelastung an diesem Standort besonders belastend. ßGesundheitliche Folgen, durch die langfristige Verunreinigung von Gewässern und Böden, die Teil unserer Nahrungskette sind, sodass Schadstoffe auch durch die regionalen Nahrungsmittel aufgenommen werden, v.a. Schwermetalle IGesundheitliche Folgen, durch minimale Kontrolle der Emissionsmessungen. ªGesundheitliche Folgen, durch ein nicht klar definiertes langfristiges Betreiberkonzept, welches die spätere Wandlung in ein reines Müll-Heizkraftwerk nicht ausschließt. _Gesundheitliche Folgen, durch unzureichende Informationen der Bevölkerung durch den Betreiber.  (8) Die für die Erholung besonders geeigneten Gebiete der Region sollen erhalten und gesichert werden. In diesen Gebieten sollen Umweltbelastungen möglichst gering gehalten werden. Diesbezüglich wird in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (S. 156) ausgeführt, der Standort des Kraftwerkes werde von den für die Erholung wichtigen Gebieten bereits heule als Industriekulisse wahrgenommen. Es sei deswegen davon auszugehen, dass die Veränderung des Landschaftsbildes die Erholungsqualität nur geringfügig schmälern werde. Mit den Wirkfaktoren gingen nur geringe Auswirkungen auf die Erholungsnutzung einher. Diese Ausführungen sind schon deshalb nicht nachvollziehbar, weil das Vorhaben die Höhe der bisher in der Umgebung vorhandenen Bebauung wesentlich überschreiten wird. Hiermit ist auch eine erhebliche Veränderung Landschaftsbildes und damit der Erholungsqualität verbunden. Dies widerspricht den Zielen im Regionalplan. þ(9) Die Energieversorgung in der Region soll so ausgebaut werden, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft ein ausreichendes, vielseitiges, preisgünstiges und langfristig gesichertes Energieangebot zur Verfügung steht. Dabei sollen die Belange des Natur- und Umweltschutzes, insbesondere auch der Schutz landschaftlich besonders wertvoller Gebiete, berücksichtigt werden. Vor allem soll angestrebt werden, bei bestehenden Energieerzeugungsanlagen die Schadstoffemissionen auf das nach dem Stand der Technik mögliche Maß zu reduzieren und den Anteil umweltfreundlicher Energiearten zu erhöhen (B, X, Energieversorgung, 1.1). Aufgrund der unzureichenden Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes widerspricht das Vorhaben den Zielen des Regionalplans. LDurch die unzurreichenden Filteranlagen werden verstärkt Niederschläge in Form von Quecksilberausscheidungen, Feinstäuben, Stickstoffdioxide und Schwefeldioxide und Furane auf uns niedergehen. Bei anderen Anlagen gab es bereits Bunkerbrände und unkontrollierte Ausscheidungen, wenn die Anlagen ausfielen oder es zu Störfällen kam. »Auch könnte es bei Gefahrguttransporten zu Unfällen kommen und dabei könnten die hochgiftigen Reststoffe freigesetzt werden, die dann wiederum zu einer Gefahr für Leib und Seele würden. ½Verstärktes Verkehrsaufkommen bereits bei Transport der Abfälle von den Ursprungsorten zu den Sortierstandorten entstehende Unfallgefahr und Schadstoffbelastungen durch Schwerlastverkehr. šRein vorsorglich stellen wir, (...), Strafantrag gegen die Betreiber der Anlage wenn diese in Betrieb genommen wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung. !vgl. Nr. 257, 283, 312, 326, 393 vgl. Nr. 440 vgl. Nr. 616 vgl. Nr. 418 vgl. Nr. 419 vgl. Nr. 112, 163, 272, 395 vgl. Nr. 405 ÄDie Belastung durch die Sendeanlage Wertachtal für meine Gesundheit ist bereits vorhanden und bedarf keinen Zusätzlichen. Ich kann die Störungen der Sendeanlage an meiner Stereoanlage empfangen. vgl. Nr. 273, 274 ÊDie geplante Anlage entspricht nicht dem Stand der Technik, dem Stand der Sicherheitstechnik sowie den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben der Luftreinhaltung und Lärmbegrenzung des BImSchG und seiner Verordnungen. Die Immissionsprognosen verstoßen gegen die TA Luft bzw. die TA Lärm. Weiterhin verstößt die Anlage gegen städtebauliche Grundsätze und das Bauplanungsrecht. Nicht zuletzt finden sich Verstöße gegen das Wasserrecht und das Naturschutzrecht. ‚Zur näheren Festlegung des Standes der Technik in verschiedenen Technologiebereichen hat die EU-Kommission ein gemeinsames Forschungsbüro in Sevilla eingerichtet. Dort werden für die einzelnen Industriebereiche so genannte  reference documents über die best verfügbare Technik erarbeitet (sogenannte BREF-Dokumente, im Folgenden zitiert als BAT-Arbeitsblätter) und veröffentlicht. Die hier einschlägigen BREF-Dokumente liegen seit August 2006 vor. Auch nach den Vorgaben dieser Merkblätter entspricht die Anlage nicht dem Stand der Technik. Dies betrifft insbesondere die Feuerungstechnik, die Rauchgasreinigung und die Eingangskontrolle. iBei der Firma Lang führt die Umsetzung des Vorhabens dagegen zu erheblichen Kostenvorteilen, die durch mich als Bürger mitfinanziert werden und bei mir zu erheblichen Vermögensverlusten führen. Indirekt trage ich weitere Verluste durch meine Steuerzahlung mit, dadurch dass der Allgemeinheit bzw. der öffentlichen Hand finanzielle Nachteile entstehen (z.B. dadurch, dass bestehende Müllverbrennungsanlagen nicht mehr kostendeckend betrieben werden können, weil immer weniger Müll verfügbar ist). Es ist nicht tolerierbar, dass auf Kosten der Bürger - und unter Kosten sind auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit zu subsumieren - der Profit eines einzelnen Unternehmens finanziert wird, der umso größer werden kann, je minderwertiger die Rauchgasreinigungsanlagen ausgerichtet werden. Das Unternehmen stelle hier eine Minimallösung vor, um den Profit zu maximieren. jEine Vorbelastungsprüfung ist nicht in ausreichender Form durchgeführt worden. Wegen der jahrzehntelangen Belastung der Böden mit Schadstoffen aus der Papierfabrik sowie weiteren Industrieanlagen in der Umgebung (...) kann die Übernahme von Werten weit entfernter Messstellen und eine punktuelle, kurzzeitige Prüfung keine intensive Bodenuntersuchung ersetzen. ýDie Rauchgasreinigung ist absolut unzureichend. V.a. bei Störfällen und Ausfall des einzigen Filters (z.B. bei Filterbrand) können Schadstoffe ungehindert entweichen, da keine zusätzl< iche Reinigungsstufen (z.B. Elektrofilter oder Nasswäscher) zusätzliche Sicherheit bieten. Der Zyklon ist nicht dazu in der Lage, Feinstäube abzuscheiden, die besonders gesundheitsgefährdend sind. Insgesamt sind folgende Stufen für die Rauchgasreinigung zu fordern: 2 Elektrofilter, Nasswäscher, DE-NOx-Anlage, Gewebefilter. Das Vorhaben verstößt in seiner beantragten Form gegen § 5 Abs. 1 BImSchG, so dass ich befürchten muss, dass durch die zu erwartenden Schadstoffimmissionen und Lärmbelastungen meine Gesundheit gefährdet wird, insbesondere wenn die hohe Vorbelastung mit betrachtet wird. Das Vorhaben entspricht außerdem weder dem BNatSchG, noch dem Stand der Luftreinhaltetechnik (nur ein Filter anstelle eines mehrstufigen Verfahren, SNCR-Verfahren ist durch SCR Verfahren etc.), dem Stand der Sicherheitstechnik sowie den Vorgaben der TA-Luft und TA-Lärm. €Da bereits heute ca. 18 Mio. t. Abfälle zur Verwertung aus dem Ausland importiert werden, weil die in Deutschland verfügbaren Mengen nicht mehr für den Betrieb der bestehenden Müllverbrennungsanlagen ausreichen, bestehen besondere Risiken durch den Import besonders schadstoffhaltigen Materials aus Ländern, in denen nicht die gleichen Standards zur Abfalltrennung und Qualitätssicherung bestehen. Der Firma sollte eine Verpflichtung auferlegt werden, dass EBS und Klärschlamm aus höchstens 50 km Entfernung angeliefert werden und es sollte ein Verbot erteilt werden, dass das gleiche Unternehmen die EBS anliefert und die Anlage betreibt. ÉIn naher Zukunft wird in Ettringen bei der Firma Lang ein Schwerölkraftwerk abgeschaltet, welches andere Firmen wegen seiner Umweltverschmutzung schon vor 20 Jahren stillgelegt haben. Nach EU-Recht hätten die Filter schon seit langem verbessert werden müssen. Bei Lang hat man sich die Betriebserlaubnis mehrmals verlängern lassen, obwohl die utopisch hohen Grenzwerte z.B. bei Schwefeldioxid mit 95 % und 97 % (nur auf dem Papier) voll ausgeschöpft wurden.89874 TussenhausenA 552!Luftreinhaltung - Schornsteinhöhe Umweltverträglichkeit - MethodikíVielmehr hat sich der Vorhabensträger insoweit gerade nicht auf einen Mindestheizwert verbindlich festgelegt. Es finden sich lediglich bei der Beschreibung des Feuerungsleistungsdiagramms Anmerkungen dazu, bis zu welchen Maximal- und Mindestheizwerten die Anlage "dauerhaft" betrieben werden kann. Eine Worst-Case-Betrachtung wird damit gerade nicht vorgenommen, da der Antragsteller selbst offen lässt, die Anlage zumindest zeitweise mit höheren oder niedrigeren Mischheizwerten zu betreiben.íDie Abhängigkeit eines Unternehmens von Ersatzbrennstoffen birgt außerdem eine Reihe von Risiken: Zum einen könnten Ersatzbrennstoffe auf dem Markt knapp werden, da durch den Zubau großer Verbrennungskapazitäten (60 Anlagen sind derzeit geplant oder in Bau) demnächst mehr als genügend Verbrennungskapazität vorhanden sein dürfte. Durch den Preisanstieg bei Rohstoffen, auch Energierohstoffen, wird das werkstoffliche Recycling ökonomisch attraktiver werden und weitere Abfallmengen binden können. Damit droht eine Verteuerung von EBS wie bei allen Brennstoffen. Auch der Import von Abfällen aus anderen Ländern dürfte keinen Ausweg bieten, da damit zu rechnen ist, dass das Recycling und die Verbrennung von Abfällen auch anderswo zunehmen werden. mDie Einspruchsfristen sind zu kurz, dem Bürger sind längere Einarbeitungszeiten einzuräumen. Deshalb wird ein neues verlängertes Einspruchsverfahren gefordert. Sowohl die Standort-Gemeinde als auch der Kreis ist seiner Informationspflicht nicht nachgekommen. Der Antrag ist aufgrund von Verfahrensfehlern abzulehnen. Es wurde keine Bürgerversammlung durchgeführt. ±Des Weiteren geht aus der 1. Teilgenehmigung nicht hervor, wer dieses Kraftwerk beantragen bzw. betreiben wird und/oder wie und wo dieses montiert werden soll. Montageflächen sind auf dem Gelände nicht vorhanden, nicht ausgewiesen und auch nicht Bestandteil dieser Teilgenehmigung. Es mir also nicht möglich, diese Anlage in seiner Gesamtheit zu beurteilen und die entsprechenden Einwendungen diesbezüglich und zum jetzigen Zeitpunkt zu formulieren. Da ich nicht erwarte, dass nachfolgende Teilgenehmigungen für die jetzt nicht beantragte Montage und das Betreiben der Anlage öffentlichkeitsbeteiligt beantragt und abgehalten werden, betrachte ich die Anlage als nicht genehmigungsfähig. ïIch befürchte, dass hier keine Mitverbrennungsanlage geplant wird, sondern eine Abfallbeseitigungsanlage nach 4. BImSchV, Nr. 8.1 Spalte 1 und 5. BImSchV und ggf. anderen Gesetzen und Verordnungen, die diesen Sachverhalt bestätigen. (...) ñEs wird gerügt, dass die ganze Deponieproblematik offenbar in einem anderen Verfahren - ohne meine Beteiligung - geklärt werden soll. Es könnte gut sein, dass die Flurstücke für die hier geplante Anlage gar nicht zur Verfügung stehen. (...) vgl. Nr. 1580 vgl. Nr. 1581 vgl. Nr. 1582 vgl. Nr. 1584 vgl. Nr. 1585 A 6728 vgl. Nr. 125 vgl. Nr. 391 ÌDa der Grundwasserleiter im Einzugsbereich der neuen Flachbrunnen nur eine geringe und wegen des Bodenaufbaues kaum schützende Überdeckung besitzt, kann das Risiko eines Schadstoffeintrages nicht akzeptiert werden. (...) Auch wenn der laufende Ausstoß entsprechender Schadstoffe (z.B. Schwermetalle) als unter dem grenzwerten liegend angenommen wird, wäre doch nicht hinreichend gewährleistet, dass über längere Zeiträume hinaus eine Anreicherung solcher Schadstoffe über einen weiten Bereich an der Erdoberfläche erfolgen könnte. Da ein natürlicher Abbau dieser Schadstoffe nicht zu erwarten ist, wäre die Summenbildung über längere Zeit hinweg eine massive Beeinträchtigung des Bodens und damit des Trinkwassers. Auf jeden Fall werden durch die Fundamente (acht Meter) starke Eingriffe in den Grundwasserverlauf zu erwarten sein. Dem Antrag liegt weder eine befristete Erlaubnis auf Eingriffe in den Grundwasserverlauf für die Bauzeit noch für die nachfolgende Betriebszeit vor. vgl. Nr. 163 ½Durch die erheblichen Schadstofffrachten ist eine richt- und grenzwertüberschreitende Akkumulation von Schwermetallen im Boden im o.g. Umkreis der Anlage und eine Schädigung des Landschaftsschutzgebiets Werlachauen durch weiteren Schadstoffeintrag zu erwarten. Diese Gefahr ist auch nicht untersucht worden, noch wurde hier eine evtl. Vorbelastung der Böden durch den bisherigen Betrieb der Anlage überprüft, um den critical load festzustellen. ¶Vor allem Dioxine erweisen sich im Boden extrem haltbar mit Halbwertszeiten von 10 Jahren und mehr. Jedoch darf der kumulative Eintrag solcher Stoffe nicht vergessen werden, der dazu führen würde, dass der Boden über Jahrzehnte hinaus derart kontaminiert würde und eine weitere v.a. landwirtschaftliche Nutzung ausgeschlossen wäre. Dies gilt ganz besonders beim nicht bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage, vor allem im Katastrophenfall. ¿Das Betreibermodell ist nicht beschrieben. Die Fa. Lang lässt sich hier alle Möglichkeiten offen. Wahrscheinlich ist eine separate GmbH, an der die Firma Lang beteiligt ist. Meine Befürchtung ist, dass diese GmbH nur dem Zweck dient, Haftungsfälle und Verantwortung von der Fa. Lang selbst fernzuhalten. Durch die Einführung dieses Betreibermodells ist es für die Firma möglich, bei entstehenden Schäden nur mit sehr geringen Mitteln zur Schadensregulierung beitragen zu müssen. Der Rest wird, wie in solchen Fällen üblich, von der Allgemeinheit getragen. D.h. ich als von der Firma und z.B. einem entstandenen Störfall ohnehin geschädigter Bürger, obliegt dann auch noch die Regelung der Folgekosten. vgl. Nr. 377 vgl. Nr. 375 ÌDas Interesse für eine Teilgenehmigung ist auf S. 1-3 f. nicht nachgewiesen. Wieso eine vollständige Beschreibung erst nach Bestellung von Anlagenteilen erfolgen können soll, erschließt sich nicht. Finanzielle Risiken werden zwar behauptet aber nicht nachgewiesen. Ein angeblicher zeitlicher Vorteil wird nicht qualifiziert. Auf der anderen Seite ist die Aufteilung in mehrere Teilgenehmigungsverfahren für die Nachbarn nachteilig, weil sich ihr Rechtsschutz ggf. wegen der Mehrzahl an Verfahren kompliziert und verteuert. Zudem fallen aus diesem Grund erfahrungsgemäß Unterlagen aus dem V< erfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung heraus. Auch dies ist für die Betroffenen nachteilig. Gemäß § 8 Abs. 1 BImSchG handelt es sich bei einer Teilgenehmigung um eine Ermessensentscheidung. Die Unterlagen reichen nicht aus, ermessensfehlerfrei gegen die Interessen die Nachbarn, gegen die Interessen der beteiligten Behörden (...) und zu Gunsten der Antragsstellerin entscheiden. xVernichtung von Ressourcen: Die Fa. Lang Papierfabrik lobt ihr Konzept ob ihrer vermeintlichen Umweltfreundlichkeit. Die Zukunft gehört nicht mehr der Müllverbrennung, durch die unwiederbringlich wertvolle Rohstoffe vernichtet werden. Auch ist anzuzweifeln, ob durch die immer wiederkehrende Notwendigkeit, Verpackungen neu herzustellen, eine energetische Einsparung erfolgt. öIch möchte auch, dass die Trinkwasserqualität erhalten bleibt. Dies wird aber aufgrund des geplanten Vorhabens schwer zu realisieren sein. Es befindet sich nämlich ein Trinkwasserschutzgebiet der Stadt Schwabmünchen in direkter Nähe der Anlage. ãDie vermehrten Lärm-, Abgas- und Feinstaubausstöße sind für die Menschen, die Tiere und die Umwelt, die in den Umlandgemeinden, (...), mit diesen Ausstößen der geplanten Anlage leben müssen, unakzeptabel und nicht hinnehmbar. Große Sorgen bereitet mir auch das drohende, erhöhte, durch die Anlage verursachte Verkehrsaufkommen und das daraus folgende Verkehrsrisiko. Die Sicherheit der Schüler, die täglich die Schulwege gehen bzw. fahren müssen, ist dadurch erheblich gefährdet. In den Ortschaften, die direkt mit dem erheblich ansteigendem Durchgangsverkehr der LKW konfrontiert werden, befindet sich zudem Kindergärten. Kindergärten befinden sich z.B. in den Ortschaften Ettringen, Gennach, Langerringen, Schwabmünchen, Hiltenfingen, Türkheim usw. Mit dem zunehmenden Lastkraftverkehr steigt die Gefahr für Kindergartenkinder erheblich an. Die Sicherheit dieser Kinder muss gewahrt bleiben. ×Die zu erwartenden steigenden Gefahrguttransporte bürgen für die anliegenden Ortschaften , einschließlich de, Wohnort Gennach, erhebliche, noch gar nicht abzuschätzende Gefahren. Bei einem Verkehrsunfall eines Gefahrguttransportes in unserem Ort Gennach wären z.B. die erforderlichen Geräte der Freiwilligen Feuerwehr gar nicht zur Verfügung. Diese Sicherheitslücke ist für die Bewohner "Gennachs" und die angrenzenden Umlandgemeinden unakzeptabel und nicht hinnehmbar.  In den Antragsunterlagen wird nicht dargestellt, wie die Vorgaben der 17. BImSchV zu Mindesttemperatur und Mindestverweilzeit eingehalten werden sollen. Weiterhin geht aus den Antragsunterlagen nicht eindeutig hervor, welche maximale Feuerungswärmeleistung beantragt wurde und über welchen Zeitraum diese Leistung von der Anlage erbracht werden darf. Auch der beantragte Abgasvolumenstrom wird angezweifelt, insbesondere da dieser auf Grundlage eines nur geschätzten Bezugssauerstoffgehalts von 8 % berechnet wurde. Die in den Antragsunterlagen (6-1) zu findende Begründung für die Annahme eines Bezugssauerstoffgehalt von 8 % ist unplausibel und nicht nachvollziehbar. ŠDie geplante Rauchgasreinigung soll mit einer nicht katalytischen Entstickung (SNCR-Verfahren) ausgerüstet werden. Zur Abscheidung von Stäuben, deren Inhaltsstoffen sowie sauren Schadgasen und gasförmigen Stoffen, wie z.B. Quecksilber, ist ein Quasitrockenverfahren vorgesehen. Diese Technik stellt keineswegs das optimale Reinigungsverfahren für eine Abfallverbrennungsanlage dar. Das Vorhaben entspricht damit nicht den Anforderungen der EU-Richtlinie 96/61/EG "Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung", nach deren für Anlagen mit anderen nur Feuerungswärmeleistung über 50 MW die beste verfügbare Technik einzusetzen ist. Der zusätzliche Lkw-Verkehr von 6 LKWs pro Tag, den die Firma Lang errechnet hat, kann getrost vergessen werden. Eine Anlage dieser Größenordnung muss irgendwann ausgelastet werden. Lang Papier lässt in seiner Genehmigung und in der öffentlichen Argumentation diesen Punkt offen. (...). 86836 KlostenlechfeldA 4114A 4275A 4278A 4610A 4812A 4913A 4916A 491786845 Groß????A 5339?A 5423A 6011Bauleitplanung86862 GroßkitzighofenA 6706A 7243Markt TürkheimA 7247A 7250Es ist nicht plausibel, dass das Immissionsmaxima der ungünstigsten Ausbreitungssituation bei lediglich 500 m Abstand liegt, während im lufthygienischen Gutachten festgestellt wird, dass das Immissionsmaxima ca. 1600 m nordöstlich der Fa. Lang Papier liegt. A 3422A 3424 vgl. Nr. 357A 3620Geräusch-Immissionsprognose ArbeitsschutzUVU unbrauchbarkeine VerfahrensalternativenLichtimmissionen86831 EttringenA 1613ÒDer Betreiber der Anlage sollte zukünftige Schäden und Beeinträchtigungen an der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung durch Schadstoffemissionen finanziell voll übernehmen mit der bei ihm liegenden Beweislast. ßIch entnehme den Ansinnen der Fa. Lang, dass die gesamte Auslegung nur der Gewinnmaximierung und nicht durch die Nachhaltigkeit für das bestehen der Fa. Lang in Symbiose mit der Landschaft und der Bevölkerung ausgelegt ist.mDie Art und Herkunft der Abfälle ist durch Zertifikate zu belegen. Hinsichtlich Kunststoffabfällen wird, um eine Minimierung der Schadstofffracht zu gewährleisten, gefordert, dass eine Gütesicherung gem. RAL-GZ-724 der Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e.V. erfolgt und nur Ersatzbrennstoffe mit entsprechendem Gütezeichen eingesetzt werden. Da die Bauleitplanung bis dato nicht entsprechend angepasst wurde (§ 1 Abs. 4 BauGB, Anpassungspflicht), wurden auch die öffentlichen und privaten Belange nur ungenügend berücksichtigt (§ 1 Abs. 7 BauGB, Abwägungspflicht). Nach § 1 BauGB werden hohe Anforderungen an die Bauleitplanung gestellt. Nach den dort festgelegten Grundsätzen sollen Bauleitpläne u.a. dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Z.B. ist in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB festgelegt, dass bei der Aufstellung der Bauleitpläne "die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen sowie das Klima" zu berücksichtigen sind. Da dies in den Unterlagen nicht oder nur unzureichend dargelegt ist, erhebe ich speziell hier meinen Einwand und behalte mir daher auch eventuelle weitere rechtliche Schritte gegen die Gemeinde Ettringen und das Landratsamt Mindelheim vor. Da sich das geplante Vorhaben im Außenbereich der Gemeinde Ettringen befindet, kommt dem § 35 BauGB eine besondere Bedeutung zu. Sonstige Vorhaben sind, und um ein solches handelt es sich hier, schon dann unzulässig, wenn öffentliche Belange beeinträchtigt werden. Hier sehe ich einen direkten Zusammenhang zur geplanten Größe, Technik, Immissions- und Emissionsverhalten der Anlage, sowie zur Ver- und Entsorgung der geplanten Anlage, sowie zur Ver- und Entsorgung der geplanten Anlage (eine deutliche Zunahme des Lkw-Verkehrs ist hier bei den angegebenen Massen des Antrages zu erwarten). Die Emissionsfaktoren und Mengenangaben für den Lkw-Verkehr werden angezweifelt. Besonders, da der derzeitig noch stattfindende Bahntransportverkehr äußerst gefährdet ist (...) vgl. Nr. 913 vgl. Nr. 654 vgl. Nr. 33 ÛWir werden in Zukunft eine weitaus höhere Verkehrsbelastung durch zusätzlichen LKW-Verkehr bekommen, als derzeit argumentiert wird. Trotz unserer Umgebung haben wir inner Ort in Ettringen immer noch sehr viel Schwerlastverkehr. Dieser wird zunehmen. Zudem glaube ich nicht, dass unsere Straßen dieser Belastung gewachsen sind. Die baulichen Reparaturkosten werden ebenfalls zunehmen. Ich gehe davon aus, dass das von Steuergeldern bezahlt wird und nicht von der Firma Lang. Verkehrssicherheit gefährdet vgl. Nr. 647 vgl. Nr. 652 vgl. Nr. 653 vgl. Nr. 157 vgl. Nr. 923, 22, 23 vgl. Nr. 487 vgl. Nr. 661 vgl. Nr. 417 vgl. Nr. 493 vgl. Nr. 333 vgl. Nr. 690 vgl. Nr. 728 vgl. Nr. 731 vgl. Nr. 7, 8, 195 7Durch den sinkenden Erholungswert in der Umgebung und den Rückgang des Tourismus (v.a. hier in Sichtweite der "Wo< lke" über der Firma Lang) werden wir unser Haus nicht wie geplant z.T. als Ferienobjekt vermieten können - dadurch entstehen uns finanzielle Einbußen, die für unsere Alterssicherung geplant waren. QBei einer neuen Schwangerschaft erhöhte Gefahr für mich und das ungeborene Kind. "Einwendung entspricht Nr. A 561/1 3Zudem befürchte ich ein erhöhtes Auftreten von Krebserkrankungen. Die chemischen und toxischen Verbindungen, die durch die Verbrennung von Ersatzbrennstoffen, Störstoffen, Deinking-Schlämmen, Bioschlämmen, Fangstoffen, Reststoffen, Schadstoffen, Spuckstoffe etc. entstehen sind größtenteils wissenschaftlich noch nicht nachweisbar. Demzufolge können die medizinischen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt noch nicht vorausgesagt werden. Die Menschen, die mit der Anlage im Alltag leben müssen, sollten daher nicht als "Versuchskaninchen" missbraucht werden. #Inhalt sinngemäß vgl. Nr. 192, 704 Nicht zuletzt muss auch die drohende, zunehmende, wegen des geplanten Vorhabens verursachte Abwanderung der Bevölkerung sehr ernst genommen werden. Menschen werden aus um die Gesundheit ihrer Familien, ihrer Kinder, ihrer Angehörigen die Region verlassen und sich ein Wohnort in einer unbedenklicheren schadstoffärmeren Gegend suchen. Ein eindrucksvolles Beispiel: Der niedersächsische Landkreis Holzminden hat in den vergangenen 35 Jahren rund 10 % seiner Bevölkerung verloren, bis 2021 sollen es weitere 16 % sein. (Quelle: ...) Dieser zu befürchtende Trend ist ein unschätzbarer Verlust der Region. Deshalb ist dieser unakzeptabel und nicht hinnehmbar NBesonders bei Ostwind leide ich unter Allergien u. Atemwegsbeschwerden. (...) \Messungen sind erforderlich: 1. Am Schornstein, 2. Unangemeldet von unabhängigen Fachleuten –Es ist nicht erkennbar, dass die Genehmigungsvoraussetzungen des BImSchG eingehalten werden können. Daher beantrage ich die Genehmigung zu versagen. Â(...) Einer zusätzlichen Belastung will ich mich aber nicht weiter aussetzen. Ich wohne, Luftlinie, ca. 300 m vom geplanten Kraftwerk entfernt und werde den Emissionen direkt ausgesetzt werden. uEs ist völlig falsch - und das gilt für alle Belastungen - einzig und alleine die Emissionen der neuen Abfallverbrennungsanlage und des GuD-Kraftwerkes zu betrachten. Die Reservekessel gehören dazu. Sogar die Kessel 2 + 3, denn diese sollen verbindlich erst abgeschaltet werden, wenn die neue Anlage bereits seit 1,5 Jahren läuft. Es kann also einen Parallelbetrieb geben. ¶Mein Elternhaus befindet sich 5 km südlich der geplanten Anlage. Ich besuche das Gymnasium in Türkheim, 6 km von der geplanten Anlage. Ich leide bereits an Allergien, Heuschnupfen und Neurodermitis, diese Krankheiten werden sich durch die Schadstoffe die von der Anlage ausgehen verschlimmern. Ich spiele beim (...) Fussball und trainiere eine Jugendmannschaft, der Amberger Sportplatz befindet sich 6 km südlich der geplanten Anlagen. ¢Ich hatte einen Herzinfarkt und einen Schlaganfall. Durch den vermehrten Ausstoß gefährlicher Schadstoffe wird sich mein gesundheitlicher Zustand verschlechtern. þWir sind Eigentümer eines 2000 qm großen Grundstücks bebaut mit unserem Wohn- und Bürogebäuden im Passivhausstandard, 4.5 km vom Standort der geplanten Anlage entfernt. Betroffen ist dadurch die gesamte Familie. Auf dieser Fläche haben wir einen Gemüsegarten, Beerensträucher und Obstbäume. Auf einer benachbarten Fläche halten wir Schafe und Hühner. (...). Den restlichen Bedarf unserer Familie an Obst und Gemüse decken wir durch den regionalen Ökoanbau (...), die ebenfalls durch die Anlage betroffen ist. õDie Ufer- und Ettringer Straße Türkheims wird häufig als Abkürzung zur Umgehungsstraße Türkheim verwendet (...). Wobei die Fahrer sich nicht an die Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften halten. Aus zusätzlich 21 Fahrten entstehen daraus zusätzliche Gefährdungen, die nicht hinnehmbar sind. Auch die Lieferzeiten sind nicht konkret benannt. Tatsächlich sind in Spitzenzeiten wesentlich mehr LKW-Fahrten zu erwarten. Die aus den Anlieferungen ermittelten Schadstoffbelastungen werden daher unterschätzt. ‘Anbauflächen, Wälder, Grundstücke und Immobilien unterliegen bei Bau der Anlage einem, zum Moment nicht bezifferbarem Wertverlust. Eine Garantie zur Werterhaltung wird von der Firma Lang nicht gegeben. Ich fordere hier eindringlich ein fachmännisches Immobilien-Wertgutachten ein, welches mich die Höhe des Wertverlustes meiner Immobilie sowie meiner landwirtschaftlichen Grundstücke, ersehen lässt. vgl. Nr. 400 ÕEin zertifizierter biologischer Anbau von Agrarprodukten und Nahrungsmitteln ist in der Umgebung der Anlage nicht möglich und beschränkt die Menschen in der betroffenen Region in ihrer Lebensqualität nachhaltig. TRaumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sind nach § 3 Nr. 5 ROG Planungen einschließlich der Raumordnungspläne, Vorhaben und sonstige Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird, einschließlich des Einsatzes der hierfür vorgesehenen öffentlichen Finanzmittel. Durch das fragliche Vorhaben wird Raum in Anspruch genommen. Die überörtliche Bedeutung des Vorhabens ergibt sich zunächst aus der breiten Streuung zu erwartender Schadstoffbelastungen. Aufgrund der Tatsache, dass das Vorhaben zu-mindest teilweise in einem ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet liegt, welches Bestandteil des bayerischen Biotopverbundes ist, ist zu erwarten, dass Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft aufgrund der Wechselwirkungen zwischen den Umweltgütern großräumige Auswirkungen haben. Die Bewertung der ermittelten Zusatzbelastungen erfolgte nicht anhand von Kriterien zur Ermittlung einer wirksamen Umweltvorsorge sondern nahezu ausschließlich anhand von administrativen Werten oder anderen Bewertungskriterien, die nicht einer wirksamen Umweltvorsorge entsprechen. Dies ist unzureichend. Darüber hinaus sind die Angaben zur Bewertung der Zusatzbelastungen in der Immissionsprognose teilweise widersprüchlich. Weiterhin wird bemängelt, dass die Immissionsprognose solche Schadstoffbelastungen, die auf dem Werksgelände selbst auftreten, nicht berücksichtigt. Dies widerspricht den Bestimmungen von Anhang VI der Richtlinie 1999/30/EG vom 22.04.1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft. ýEs wurde versäumt, Wetterdaten für verschiedene Quellhöhen am Vorhabensstandort zu erheben. Die Übertragbarkeit der entfernten Stationen (...) trifft auf einzelne Parameter teilweise oder näherungsweise zu, es wurde aber keine insgesamt für sämtliche wesentliche Parameter zutreffende Windklassenstatistik für unterschiedliche Quellhöhen ermittelt. Deshalb ist die Immissionsprognose mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, die dazu führen, dass die Verhältnisse nicht zutreffend wiedergegeben werden. (...)TBei den Auswirkungsbetrachtungen von Abweichungen des bestimmungsgemäßen Betriebes wird davon ausgegangen, dass ein Ausfall der Abgasreinigung sofort erkannt werden würde, um in einem solchen Fall, daraufhin umgehend die Verbrennungsluft abzuschalten und die Brennstoffzufuhr zu unterbinden. Ein Nachweis der Implementierung der notwendigen Messtechnik zur Erkennung des Ausfalls der Abgasreinigung ist nicht bzw. nur ungenügend zu entnehmen. Die Sicherstellung der Ergebnisse aus der Analyse des Szenarios zur Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs bei Ausfall ... setzt lediglich die kurzzeitige Ableitung (Annahme eines Zeitraum von 500 Sekunden) von ungereinigtem Abgas ... voraus. Diese engen Voraussetzungen können nur durch eine gesicherte, kontinuierliche messtechnische Überwachung der wirksamen Funktionen der Abgasreinigung erfüllt werden. ‚Umweltzonen wurden richtigerweise eingeführt mit dem Ziel der Reduzierung von Feinstaub. Zwischenzeitliche erste Ergebnisse bspw. in NRW belegen, dass die Wirkungen von Umweltzonen nur gering sind. Für Umweltzonen müssten konkrete besorgliche Anzeichen bestehen, die bereits heute bzgl. Feinstaub kritische Werte belegen. Dies ist in den Ortschaften Ettringen und Umfeld nicht bekannt. zDa diese Garantie (Garantie auf körperliche Unversehrtheit) nach menschlichem Ermessen nic< ht gegeben werden kann, allein schon wegen des heterogenen Brennstoffmixes mit einer entsprechenden Vielzahl an chemischen Verbindungen im Abgas lehne ich diese Anlage ab. Eine stichprobenartige Kontrolle des Brennstoffes durch Anlieferer und Betreiber (schlimmstenfalls in einem Firmenkonstrukt unternehmerischer Partnerschaft o.ö.) kann diese Sicherheit von den unvorhersehbaren Gefahren dieser Anlage nicht bieten. Eine unabhängige kontinuierliche behördliche Kontrolle wäre unterster Sicherheitsstandard; selbst dann sind noch Zweifel angebracht. Bedrohlich ist die geplante Anlage für mich insbesondere durch die unmittelbare Nähe zur dörflichen Wohnbebauung ohne schützende Pufferzone; hier müssen andere Sicherheitskriterien gelten als beim Bau eines EBS-Kraftwerkes in einem Industriegebiet. :îIm Moment ist es in Hiltenfingen mit den LKWs schon nicht im Rahmen, aber wie wird es erst wenn pro Tag (bis zu) 76 LKW die Hiltenfinger Hauptstraße entlang fahren. Dazu kommen auch noch andere LKWs von anderen Firmen und die hohe Anzahl der PKWs. Natürlich spricht die Fa. Lang von 38 LKWs (nur Hinfahrt) und diese werden natürlich nicht alle durch Hiltenfingen zur B 17 fahren. Fakt ist aber, dass ein Großteil der Lastwagen den Weg über die B 17 nimmt und nicht Richtung Türkheim fährt. ...kIn manchen Städten der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit dem 1.1.2008 so genannte Umweltzonen. Weitere Städte folgten am 1.3.2008. Die Bevölkerung wird dadurch vor überhöhter Feinstaubbelastung sowie damit verbundener gesundheitlicher Schäden geschützt. Warum also schlägt die Fa. Lang GmbH genau den entgegengesetzten Weg ein - einen gewaltigen Rückschritt¼Stand der Technik bei der Reinigung der Abluft aus Abfallverbrennungsanlagen sind mehrstufige Systeme, bestehend bspw. aus einem Gewebefilter, einem mehrstufigen Wäscher, einem Katalysator zur Abscheidung von Stickoxiden sowie einem Adsorptionsverfahren zur Abscheidung von Dioxinen und Quecksilber. Die beantragte Anlage weist dagegen ein System auf, in dem mit Hilfe von Aktivkohle bzw. Herdofenkoks die Schadstoffe in einem einzigen Reinigungsschritt abgeschieden werden sollen. Der überwiegende Anteil der in Deutschland betriebenen Abfallverbrennungsanlagen weist dagegen ein mehrstufiges Reinigungssystem auf. Die Reingasemissionen liegen i.d.R. deutlich unter denen von einstufigen Systemen. A 333 Naturschutz$Schutz der Grundrechte (Art. 20a GG)86825 KirchdorfA 1043Luftreinhaltung - EmissionenLuftreinhaltung - ÜberwachungEnergie)Luftreinhaltung - Immissions-VorbelastungYDie zur Vorbelastung durch Luftschadstoffe ermittelten Daten sind unzureichend. Insbesondere fehlen Daten zu klassischen Luftschadstoffen (z.B. Nox, SO2, HCl) und Schwebstaub sowie dessen Inhaltsstoffen im Untersuchungsgebiet. Hierfür werden lediglich Daten der Messstationen in Kempten und Augsburg genannt. Diese Daten sind nicht ausreichend, die Belastung im Untersuchungsgebiet darzustellen, da das vorhandene Gewerbe insbesondere die Papierfabrik jetzt schon zu erheblichen spezifischen Belastungen des Untersuchungsgebietes beiträgt. Hierfür sind Messungen im Untersuchungsgebiet erforderlich. $Luftreinhaltung - Immissionsprognose'Abfall - Entsorgung anfallender Abfälle86899 LandsbergA 1002BaurechtAnlagentechnikLärm BodenschutzGewässerschutzLicht Kategorie Nr.Kategorie GruppeKategorie (exakte Zuordnung) GrundrechteLandschaft/ Erholung Gesundheit BrennstoffeAbfallLuftNaturUVU Verfahren'Luftreinhaltung - Meteorologische DatenA 519 ---86874 TussenhausenA 551A 561/1A 1027Verfahrensfragen - AllgemeinA 1106SozialverträglichkeitVerkehr±Soweit die geplante Anlage Abfälle verbrennen soll, dient sie, gemessen am geringen Beitrag zur insgesamt für die Papierproduktion nötigen Energie hauptsächlich eben nicht der Energieerzeugung sondern der Verbrennung von Abfällen. Für das Fehlschlagen der dabei angestellten Wirtschaftlichkeitsrechnungen hat die Antragsstellerin - soweit dies bisher bekannt ist - im Rahmen des möglichen durch eine Ausgliederung des Betriebs versucht Sorge zu tragen. Keine Sorge bereitet der Antragsstellerin offensichtlich die gesamt-gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens. Es muss auch für die Genehmigungsbehörde offensichtlich sein, dass die Konzeption des Vorhabens auf dem bedarf aufbaut, bestimmte Abfallmengen aus dem betrieb in Ettringen und aus anderen Betrieben des Konzerns so kostengünstig wie möglich zu entsorgen. Ausgehend von diesem Entsorgungsbedarf wird der Versuch unternommen, durch Einsatz von "Ersatzbrennstoffen" in einer Mitverbrennungsanlage die Entsorgung so kostengünstig wie möglich zu gestalten bzw. sie profitabel zu gestalten. Dazu gehört auch der Versuch, auftretende Risiken zu verschweigen oder zu verniedlichen und damit die Kosten für die Umweltvorsorge zu vermeiden. A 2147 § 823 BGBA 3414A 3419 StörfälleKlimaWechselwirkungenA 1976A 2750A 3405A 349Lfd. Nr.Ort des EinwendersInhalt der Einwendung86836 ObermeitingenA 1"Schutz der Grundrechte (Art. 2 GG)(Luftreinhaltung - Immissionen (Störfall)"Verfahrensfragen - VollständigkeitA 3407,Das Naturschutzgebiet (Gennacher Moos und Westliche Wälder) wird durch die vermehrte Belastung von Schadstoffen stark gefährdet. Das Naturschutzgebiet dient zum Artenschutz von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Durch den Bau des Heizkraftwerkes sehe ich diesen Zweck als stark gefährdet an. (...) <ÁDie Emissionen der Anlage gefährden im hohen Maße die Artenvielfalt und damit das ökologische Gleichgewicht. Unser Naturschutzgebiet Gennacher Moor ist bedroht und unmittelbar betroffen. (...) ™(...) Es wurde nicht berücksichtigt, dass der Bereich Hiltenfingen/Ettringen in einem Vogelzugkorridor liegt und Beeinträchtigungen ziehender Vögel durch den hohen Schornstein sowie die Abgasfahne zu befürchten sind. ... Die durchgeführte Vorprüfung lasst diese ermittelten Schutzpflichten völlig außer Acht, entspricht somit nicht den Vorgaben des BNatSchG und ist auch in fachlicher Hinsicht unzureichend. ÛFür den geplanten Standort soll eine Beurteilung der möglicherweise betroffenen Biotopstrukturen im Gennacher Moos (Flora/Fauna) erfolgen. Der Untersuchungsraum ist nach den Auswirkungen des Kraftwerkes und tierartenspezifisch festzulegen. Zusätzlich (...) ist eine Beurteilung der Bedeutung der Flächen für den Arten- und Biotopschutz zu erarbeiten. Außerdem sind Ausführungen zur Störungsempfindlichkeit zu machen. Für den weiteren Untersuchungsraum (Standortumgebung) ist eine Kategorisierung der ökologischen Ausstattungsmerkmale anhand der folgenden Kriterien zu erstellen: Naturnähe, ökologische Vielfalt, Vorkommen gef. Arten, Bedeutung der Fläche, Belastungsgrad, weitere Funktionen (entspricht Grundlagen Biotopbewertung) Wenn das Verkehrsaufkommen auf der Straße steigt, wird dies einen noch höheren Tribut unter den Wildtieren fordern. Auch wird die zunehmende Lärmbelästigung die Einstände im Auwald (Landschaftsschutzgebiet) ungünstig beeinflussen. Das Rehwild ist ständig beunruhigt und schreckhaft. Die ständige Beunruhigung führt zu einem erhöhten Energieverbrauch und dadurch zu einem vermehrten Verbiss. Es wird auch abwandern um sich ruhigere Einstände zu suchen (Anmerkung: aufgrund Jagdrevier des Einwenders spielt Abwanderung eine Rolle) ÃÄDie Schadstoffbelastung au er Luft die sich auf Pflanzen und Boden anreichert macht mir zusätzlich sorgen. Das Wild äst ständig von den belasteten Pflanzen. Somit reichern sich die Schadstoffe, vor allem Schwermetalle im Wildkörper an. Als Jäger darf ich belastetes Wildbrett nicht mehjr als Nahrungsmittel in Verkehr bringen, sondern muss es über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgen. Die Belastungen dürften vom Schwarzwild her bekannt sein. WGründliche Erhebung der Biodiversität: Durch die komplexe Einwirkung auf abiotische und biotische Faktoren rechne ich hier mit einer Gefährdung und fordere zur Erhaltung der Biodiversität eine Deckungsvorsorgeverpflichtung die entstehende Schäden auch dann noch begleicht, wenn die Fa. Lang oder nachfolgende Besitzer in Insolven< z etc. gehen. vgl. Nr. 1125 vgl. Nr. 1030 °Die Aussagen zum Natur- und Landschaftsschutz sind unzureichend. Das Gelände selbst wurde nur unzureichend untersucht. Tatsächlich sind besonders geschützte Arten zu erwarten. /Die Anlage wird zu einer erheblichen Veränderung des Landschaftsbildes führen. Die Darstellung der Auswirkungen der geplanten Anlage auf das Landschaftsbild ist unzureichend. Eine ausreichende Bewertung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild ist daher anhand der vorgelegten Unterlagen nicht möglich. vgl. Nr. 95 vgl. Nr. 95, 301 Es sollte jetzt und in Zukunft regelmäßig ein Boden-,Pflanzen- und Biomonitoring durchgeführt werden. Diese exakte Belastungsmessungen sind unbedingt erforderlich nach einer 100jährigen Verbennung von Kohle und Schweröl und natürlich nach einem Bau eines sog. Heizkraftwerkes. ’Exakte, kontinuierliche Einzelemissionsmessungen von Dioxinen, Furanen und Schwermetallen müssen gewährleistet sein, auch schon im Probebetrieb. vgl. Nr. 308, 324, 417 vgl. Nr. 17, 94 vgl. Nr. 272 vgl. Nr. 392 vgl. Nr. 464 ¡Anlieferung und Abtransport durch Lkw belastet durch Lärm und Abgase zusätzlich die Umwelt, zumal durch die eingeführte Mautgebühr auf Autobahnen die Lkw schon heute nachweislich die Landstraßen bevorzugen. Wichtig der Hinweis auf die Einführung von Umweltzonen in Großstädten, bei denen der Schwerlastverkehr zur Verhinderung von Feinstaubbildungen draußen bleiben muss. Dieser Zusammenhang muss auch hier greifen. vgl. Nr. 195 ²Wie wird die Schlacke gelagert und wie wird das Lager entlüftet? Wie erfolgt die Beladung der Lkw und wo befindet sich das Endlager? Ist eine langfristige Endlagerung gesichert? vgl. Nr. 534 öAbluftmessung: Weiterhin stellt sich die Frage, ob die Messtechnik auch nach einem Stromausfall, verursacht durch einen Störfall noch funktioniert, denn da wäre es besonders wichtig! Ist also die Messtechnik an die Notstromtechnik angeschlossen? Einer Firma, die Umweltschutz so praktiziert, kann man keine Müllverbrennungsanlage genehmigen, die derart großen Risiken für die Bevölkerung und für die Natur birgt. Es wird immer wieder von den Langarbeitsplätzen gesprochen. Die durch die geplante Anlage gefährdeten Arbeitsplätze in der Landwirtschaft, dem Fremdenverkehr, in Bad Wörishofen sind mindestens genauso schützenswert und zahlenmäßig weit überlegen. Es ist wohl unbestritten, das die, durch die Anlagen verursachten Schäden an Gesundheit und Umwelt, die die Bevölkerung tragen muss, höher sind, als der Gewinn des Konzerns. Solange unsere Politik nicht endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und dem Fortschritt, der Gesundheit und der Wiederverwertung den Vorrang geben und nicht der Umweltzerstörung und Rohstoffvernichtung, solange müssen wir uns, und in diesem Fall ich mich gegen den Wahnsinn bei Firma Lang mit dieser Einwendung wehren. xDie Wirtschaftlichkeit des Heizkraftwerkes ist auch deshalb fraglich, weil bereits jetzt in Deutschland eine Überkapazität an Verbrennungsanlagen besteht. Wollen wir wirklich zulassen, dass man den Müll vom Ausland über unsere Straßen kutschiert, unsere Luft erst mit den Benzin/Dieselabgasen und dann mit den schwermetallhaltigen Rauchgasen der Anlage verpestet, für die entstehenden giftigen Schlacken Lagerstätten sucht und sie dafür wieder erst quer durch Deutschland transportiert? Wegen dieser vielen Transporte besteht wiederum eine Gefahr für Leben und Umwelt, wenn es zu Verkehrsunfällen kommt und Giftmüll austritt. (...) Noch deutlicher würde sich diese Schadstoffimmission auf das im Angelberger Forst liegende FFH-Gebiet auswirken. Da dort eine Kultivierung der Landschaft ausgeschlossen ist und nach wissenschaftlichen Untersuchungen gerade im Fall von Dioxinverseuchung (die restlichen Giftstoffe noch nicht eingerechnet) in den obersten 35cm noch nach einem Jahr 90% der Ausgangsmenge gebunden sein würde, wäre das (nun auch in Verbindung mit den restlichen Giftstoffen) eine nachhaltige Schädigung der dort beheimateten Tier- und Pflanzenwelt. ÄDaraus leitet sich für mich folgende Erkenntnis ab: - Die Fa. Lang hat keine Standortsicherung im Auge, damit auch keine sicheren Arbeitsplätze - Die Fa. Lang baut trotz Mehrkosten den Kamin höher um den Ausstoß großflächiger zu verteilen und damit die Grenzwerte pro Flächeneinheit auf das gewünschte Ergebnis zu reduzieren und nimmt dabei billigend in Kauf das noch mehr Fläche und damit die Umwelt belastet wird - Die Fa. Lang verzichtet bewusst auf den Stand der Technik (was an anderen Anlagen ähnlicher Bestimmung durchaus Stand der Technik ist und mit Erfolg Verwendung findet) bezogen auf die Abgasreinigung --> wo ist hier die Nachhaltigkeit und der Schutz der Menschen und der Umwelt zu erkennen?øMeine Erwartungen an die Fa. Lang: - Reduzierung der Kaminhöhe auf ein Minimum - Erfüllung der Abgaswerte nach möglichem Stand der Technik und vergleichbaren Anlagen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt - selbstständige Überprüfung der Anlage auf den Stand der Technik alle 10 Jahre durch die Fa. Lang und die genehmigende Behörde. Die Nachbesserung im Fall der Erkennung von Schwachstellen auf den dann aktuellen Stand der Technik macht sich die Fa. Lang selbst zur Auflage i.S.d. Nachhaltigkeit—Von der geplanten Anlage bin ich unmittelbar durch die zu erwartenden Auswirkungen betroffen, weil zu erwarten ist, dass die Nahrungsmittel aus der Region über die Norm belastet werden u.a. durch Schwermetallanreicherung in der Nahrungskette. Der Landkreis Unterallgäu verfolgt das Konzept eines "Kneipplandes" in einer Gesundheitsregion in das sehr viele Steuergelder investiert werden. Die regionale Vermarktung von Lebensmitteln aus der Region, wird seit vielen Jahren durch Steuergelder unterstützt. Es hat im Landkreis Unterallgäu zusätzlich der Verein ProNah e.V. gegründet, der sei gesamtes Konzept "Lebensqualität durch Nahversorgung" ausgerichtet hat. fDie diesbezüglich möglichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet  Angelberger Forst , auf die im Untersuchungsgebiet liegenden Landschaftsschutzgebiete  Wertachaue und  Augsburg  westliche Wälder , den gleichnamigen Naturpark sowie das landschaftliche Vorbehaltsgebiet Wertachtal wurden ebensowenig untersucht und bewertet, wie die Auswirkungen auf die gesetzlich geschützten Biotope im Untersuchungsgebiet. Dabei wäre auch zu untersuchen und zu bewerten gewesen, ob die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini) und das Große Mausohr (Myotis myotis) unbeeinträchtigt im östlichen Teil des FFH-Gebietes und den sich anschließenden Biotopen im Untersuchungsgebiet nächtlich aktiv bleiben können. Gleiches wäre für das Untersuchungsgebiet hinsichtlich der nachtaktiven Vögel die in diesem leben, beispielsweise Kiebitz und Schleiereule, zu untersuchen und zu bewerten gewesen. ^Hinsichtlich des Biotopverbundes geht die UVU für das  Gennachmoos davon aus, es sei eine dringende Verbesserung der Habitatqualität durch die Anhebung des Grundwassers bzw. die Abflussverzögerung des Oberflächenwassers notwendig. Zugleich wird dem  Gennachmoos eine < wichtige Funktion im biotischen Gefüge eingeräumt. Die beantragte Anlage wird ganz erhebliche Mengen Wasser verdampfen, die aus der näheren Umwelt - und damit dem unter Naturschutzgesichtspunkten für dieses spezielle Biotop schon jetzt zu niedrigem Grundwasser - entnommen werden. Die Anlage wird dadurch also mit Sicherheit das  Gennachmoos und den durch dieses verknüpften überörtlichen Biotopverbund beeinträchtigen, was letztlich zu einer erheblichen Beeinträchtigung des europäischen ökologischen Netzes führen würde. Hierzu fehlt eine Untersuchung und Bewertung in der vorgelegten UVU. vgl. Nr. 26 vgl. Nr. 451 vgl. Nr. 53 vgl. Nr. 417 vgl. Nr. 170 vgl. Nr. 665 vgl. Nr. 145A 3421ÇInsgesamt beruht die Erfassung der Vorbelastungssituation (s. TZ 6.12 der UVU Müller BBM) auf eine Schätzung, da "keine Vorbelastungsdaten zur Verfügung stehen". Angesichts dieser unsicheren Datenlage ist es unverantwortlich und nicht genehmigungsfähig, wenn Schadstoffemissionen der Anlage hart an die gesetzlichen Grenzwerte "hin gerechnet" werden, wie dies im vorliegenden Antrag u.a. über die entsprechende "Justierung" der Schornsteinhöhe geschieht. A 1874`Durch den Betrieb der Verbrennungsnanlage steigt die Schadstoffkonzentrationen in der Luft, im Wasser und im Boden in einem größeren Radius rund um die Anlage. Die Trinkwasserqualität leidet deutlich darunter, das Erntegut der umliegenden Äcker und Wiesen weist dann immer höhere Konzentrationen an Schwermetallen und anderen Schadstoffen auf, über die Nahrungskette (...) führt dies letztendlich auch zu einer erheblichen gesundheitlichen Belastung des Menschen. Bereits bestehende Vorerkrankungen werden verstärkt, Atemwegserkrankungen und Allergien nehmen zu und die Entstehung von Krebs wird begünstigt. 86853 LangerringenA 1567 OttobeurenA 2003Von der geplanten Anlage bin ich unmittelbar durch die zu erwartenden Auswirkungen betroffen, weil ein Nachweis über eine dauerhafte Verfügbarkeit von Ersatzbrennstoff (EBS) in der geplanten Menge in den Genehmigungsunterlagen nicht erbracht wird. In Anbetracht dessen, dass derzeit an Dutzenden von Orten in Deutschland und Europa derartige Kraftwerke geplant oder im Bau sind, muss die Verfügbarkeit der geplanten Brennstoffe ernstlich in Zweifel gezogen werden. Infolge dessen ist zu befürchten, dass die entsprechenden Brennstoffe über weite Strecken "Mülltourismus" transnational angeliefert werden, was zu weiteren massiven Beeinträchtigungen der Umwelt führen würde, oder aber dass stofflich sinnvoll wiederverwertbare Abfälle aus Kostengründen der Verbrennung zugeführt werden. LamerdingenA 2030õDie für den Betrieb von Mitverbrennungsanlagen vorausgesetzte Qualität der Brennstoffe in der Praxis nicht gewährleistet, es muss davon ausgegangen werden, dass sich durch ein Zusammenfügen unterschiedlicher Brennstoffchargen und -qualitäten aus unterschiedlichen Sortierstandorten und -prozessen Qualitätsverlusten ergeben, die zum Verlust der Voraussetzungen für eine dauerhafte Behandlung als Mitverbrennungsanlage führen. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass das im Antrag beschriebene Grobkonzept zur Inputkontrolle unzureichend ist. In diesem Konzept bleibt vollständig offen, wann und wo die seltenen Stichproben gezogen werden sollen und welches sofort wirksame Maßnahmen gegenüber dem betroffenen Lieferanten ergriffen werden. Das Vorhaben verletzt insbesondere die Vorgaben des § 6 Abs. 2 KWG, da nicht alle einzelnen eingesetzten Brennstoffe den geforderten Feuerungswirkungsgrad von 75% aufweisen. Darüber hinaus wird der Grundsatz des Vorrangs der stofflichen Verwertung von Ressourcen missachtet. &Das metereologische Gutachten des Deutschen Wetterdienstes vom 4.7.2007 in Ordner 3/5, TZ 18 (...) trägt in der Überschrift zu TZ 6.2 (S. 5 von 14) noch die Standortangabe "Gersthofen". Es ist ursprünglich für ein anderes Antragsverfahren angefertigt worden; die entsprechende Änderung der Ortsangaben wurde schlampig durchgeführt. Die Verwendbarkeit für den Standort Ettringen ist nicht gesichert. Darauf weist bereits die Tatsache hin, dass nach TZ 7.1 des Gutachtens (S. 6 von 14) auf die Untersuchung anderer Windmessstationen verzichtet wurde. ¨Selbst wenn man das o.g. metereologische Gutachten für die Prüfung einer genehmigung heranziehen wollte, ist zu berücksichtigen, dass der Standort Landsberg/Penzing für die Beurteilung der Windverhältnisse wegen seiner Lage auf einer höher gelegenen Fläche über dem Lechtal nicht mit der Tallage Ettringens verglichen werden kann; dazu kommt, dass der Lech an vielen Tagen des JAhres eine deutliche Wettergrenze darstellt. èZum Nachteil der Allgmeinheit führt die drohende Belastung der Verkehrs-Infrastruktur nicht nur durch den Transport der Brennstoffe in der unmittelbaren Umgebung des geplanten Standortes, sondern auch durch erhebliches Verkehrsaufkommen aus großen Entfernungen, ggf. grenzüberschreitend zu den Sortierstandorten und dann erst anschließend zum Standort Ettringen. Die von Lang GmbH verbreitete Information, die Brennstoffe kämen aus Hessen und Bayern kann wegen des bereits jetzt bestehenden Mangels an Brennstoffen für bestehende Verbrennungsanlagen nur bedeuten, dass die Stoffe ursprünglich zum erheblichen Teil aus dem benachbarten Ausland zur Vorsortierung nach Bayern und hessen und daran anschliend zum Standort gebracht werden sollen. vgl. Nr. 502 ƒDie TA Luft selbs wird überdies unzureichend beachtet. Aus S. 69 des lufthygienischen Gutachtens ist zu entnehmen, dass messungen der Vorbelastung nur in der zeit zwischen 04.08 bis 31.10.08 vorgenommen wurden. Dieser Zeitraum ist angesichts der Länge der zur Verfügung stehenden Zeit und der sommerlichen Jahreszeit ohne typische Inversionslagen zu kurz für aussagekräftige Messungen. vDIE VERBLEIBENDEN INHALTEN DER EINWENDUNG ENTSPRECHEN DER EINWENDUNG NR. A 7170 ! Und werden nicht erneut aufgeführt. vgl. Nr. 443, 444 vgl. Nr. 5 €Persönliche Betroffenheit: Nahrung (Gesundheit), Feinstaub Erholungsbelastung, Mülltourismus, Krankheit Die persönliche Betroffenheit entspricht in Inhalt und Wortlaut vorherigen Stellungnahmen und wird daher nicht erneut und dezidiert aufgeführt. Die entsprechenden Inhalte der Einwendung werden zusammen mit der persönlichen Betroffenheit weiterer Bürger gemeinsam berücksichtigt. Über dies sind infolge der erhöhten Verkehrsbelastung, der Lärm-, geruchs- und Lichtimmissionen und der Luftverschmutzung erhebliche Einschränkungen meiner Wohn- und Lebensqualität zu befürchten. Die zu erwartenden Immissionen beeinträchtigen die ungestörte Nutzung meines Gartens und lassen erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob Kräuter, Gemüse und Obst aus dem Garten nich verzehrt werden können. Hiermut verbunden ist auch die Besorgnis gesundheitlicher Beeinträchtigungen für mich, meine Ehefraue und meine drei minderjährigen Kinder. ÇMeine Wohn- und Lebensqualität sehe ich insbesondere durch die bauliche Dimensionierung des geplanten Vorhabens beeinträchtigt. Die Schornsteine, der 47,5 m hohe Baukörper der geplanten Anlage und die vom HKW ausgehenden Rauch- bzw. Dampfwolken würden weithin sichtbare Fremdkörper in den landschaftlich wertvollen Wertachauen und in den Erholungsgebieten "Augsburg-westliche Wälder" ... darstellen. Das Landschaftsbild ... würde verschandelt werden. ... vAuch lässt die Anlage in der geplanten Form eine Veränderung des regionalen Klimas erwarten, von der ich unmittelbar betroffen wäre. So verursacht der zu erwartende Industrieschnee Glätte und Unfallgefahren sowie einen erhöhten Raum- und Streuaufwand. Um meine Pa< tienten betreuen zu können, bin ich darauf angewiesen, mit meinem Pkw lange Fahrtstrecken zurückzulegen. (...) Persönliche Betroffenheit: Nahrung (Gesundheit), Feinstaub Erholungsbelastung, Mülltourismus, Allergie, Asthma, Verkehrslärm wg. Umgehungstrasse, Gerüche, Industrieschnee, Störfall, Bunkerbrand, Vorbelastung Mobilfunk Art. 2, 12, 14, 20a sowie § 5 Abs. 1 BImSchG. Die persönliche Betroffenheit entspricht in Inhalt und Wortlaut vorherigen Stellungnahmen und wird daher nicht erneut und dezidiert aufgeführt. Die entsprechenden Inhalte der Einwendung werden zusammen mit der persönlichen Betroffenheit weiterer Bürger gemeinsam berücksichtigt. ¤Das noch stärkere Verkehrsaufkommen und die Lärmemissionen werden unvermeidbar bleiben und werden das Leben hier in dem beschaulichen Ort erheblich verschlechtern. :In der unmittelbaren und weiteren Umgebung des geplanten Heizkraftwerkes werden Grundnahrungsmittel produziert und Milchwirtschaft betrieben. Sogar Biogemüse angebaut. Durch die dann freigesetzten Feinstäube, Schwermetallen und Dioxinen werden die Böden vergiftet und die Nutztiere Belastungen ausgesetzt werden. +Wenn diese Anlagen in der Art und Weise von ihnen genehmigt wird, werden wir hier in der näheren Umgebung, aber auch in weiteren Landkreisen (da ein hoher Schornstein geplant) mit Beschwerden und Krankheiten zu tun bekommen, die es in dieser Weise und Anzahl bisher bei uns noch nicht gegeben hat. Durch das geplante Vorhaben werde ich auf mein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 des Grundgesetzes) sowie in meinem Recht auf Eigentum (Artikel 14 des Grundgesetzes) beeinträchtigt. Durch den Betrieb der Anlage in der vorgesehenen Art und Weise befürchte ich, dass u.a. schädliche Luft- und Boden-Verunreinigungen auftreten, die zusätzlich zu den ohnehin schon vorhandenen Vorbelastungen (u.a. durch das vorhandene Kraftwerk mit schwerem Heizöl verursacht) meine Gesundheit maßgeblich gefährden werden. BDie Schadstoffemissionen und -immissionen bei der Verbrennung, aber auch der Anlieferung und Lagerung der vorgesehenen Brennstoffe, sowie beim Abtransport der Verbrennungsrückstände und Filterstäube gefährden meine Gesundheit. Die örtliche Nähe zum Kraftwerk und die Lage meines Grundstücks in einer der Hauptwindrichtungen führen dazu, dass meine Lebensqualität erheblich eingeschränkt ist, u.a. dadurch, dass selbst angebautes Obst und Gemüse nicht mehr bedenkenlos gegessen werden kann. Gleiches gilt für die nicht mehr unbedenkliche Ernährung von Produkten aus der Region. y(7) In der Gemeinde Ettringen sollen die Auwälder entlang der Wertach zu Bannwäldern erklärt werden. Bis zum Inkrafttreten der Bannwaldverordnung sollen Planungen und Maßnahmen unterbleiben, die geeignet sind, die Erklärung zu Bannwald in Frage zu stellen (B III, Land- und Forstwirtschaft, 2.4.1). (...) Aus der Karte 3  Landschaft und Erholung zum Regionalplan ist ersichtlich, dass auch das Gebiet, auf dem das Vorhaben der Firma Lang verwirklicht werden soll, zum Bannwald erklärt werden soll. Laut dem Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Ettringen (S. 40) wurden die Waldflächen im Anhalt an die Vorgaben des Regionalplans beziehungsweise des Waldfunktionsplans für die Erklärung zum Bannwald kartiert und dem Landratsamt Unterallgäu zur Ausweisung mit der notwendigen Verordnung übergeben. Eine verbindliche Erklärung ist jedoch offenbar bislang nicht erfolgt. Dennoch haben, Maßnahmen zu unterbleiben, die geeignet sind, eine Erklärung zum Bannwald in Frage zu stellen. Aufgrund des geplanten Standortes des Heizkraftwerks muss davon ausgegangen werden, dass die Ausführung des Vorhabens geeignet wäre, eine Bannwalderklärung in Frage zu stellen. vgl. Nr. 1083 sinngemäß vgl. Nr. 1083 *sinngemäß Nr. 98, 241, 247, 315, 420, 877 ·Das Heizkraftwerk,..., wird in der Nähe der Werksdeponie errichtet. Die Deponie ist nicht endgültig saniert, sondern nur unzureichend nach oben abgedichtet. Nach unten besteht keinerlei dem heutigen Stand entsprechende Abdichtung. Es ist nicht bekannt, welche Stoffe und Altlasten sich in dieser Deponie befinden. Die in den Grundwassermessstellen rund um die Deponie gemessenen Schadstoffe geben dringenden Anlass zu höchster Besorgnis vor allem um das Grundwasser. Nun soll ein gigantischer Baukörper in unmittelbarer Nähe errichtet werden. Dazu müssen immens tiefe Fundamente errichtet werden. Der Grundwasserspiegel befindet sich aber nur knapp unter dem Geländeniveau. Sowohl beim Bau der Anlage als auch naher werden sich größere Veränderungen bei den Grundwasserströmen und -strömungen ergeben, die vor einem Baubeginn erst noch untersucht und beurteilt werden müssen, v.a. ob die Gefahr einer weiteren Verunreinigung des Grundwasser besteht. ×In Bezug auf die Immissionen werden die Auswirkungen auf die Grund- und Oberflächengewässer nicht ausreichend dargestellt und untersucht. Es ist zu befürchten, dass belastete Niederschlags- oder sonstige Abwässer ins Grundwasser und damit letztlich ins Trinkwasser oder die Brunnen in unseren Gärten gelangen. Das Gebiet zählt zu den Grundwassergefährdungsgebieten. Der Schutz des Grundwassers ist daher bei der Anlagenplanung in besonderer Art und Weise zu berücksichtigen. Dies ist nicht in ausreichendem Maße erfolgt. Es wird angezweifelt, ob die in der UVU ermittelten Belastungen auf die Grund- und Oberflächengewässer im Untersuchungsgebiet durch zu erwartende Immissionen fachlich korrekt ermittelt und bewertet wurden. –(10) Es soll darauf hingewirkt werden, dass Abfälle in allen Teilen der Region vollständig erfasst und auf technisch und wirtschaftlich vertretbare Weise verwertet oder beseitigt werden, um Umweltbeeinträchtigungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Möglichkeiten zu gemeinsamen und grenzüberschreitenden Lösungen für die Verwertung oder Beseitigung von Abfällen sollen offengehalten werden (B, XII, Technischer Umweltschutz, 2.1.1). Eine technisch und wirtschaftlich vertretbare Abfallverwertung findet vorliegend nicht statt, so dass das Vorhaben auch in diesem Punkt dem Regionalplan widerspricht. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter Punkt 1. und 2.. §(11) Im Bereich der Wertachauen solle die Reinigung des Abwassers verbessert werden (B, XI, Wasserwirtschaft, 4.1), Nach der Begründung des Regionalplans ist es erforderlich, die Gewässergüte der Flüsse in der Region Donau-Iller zu verbessern. Im Flussgebiet der Wertach ist insbesondere in der Gemeinde Ettringen eine Verbesserung der Abwasserbeseitigung erforderlich (B, XI, Wasserwirtschaft, 4.1). Es ist davon auszugehen, dass sich die Gewässergüte bzw. die Abwassersituation in der Gemeinde Ettringen eher noch verschlechtern würde, wenn das geplante Vorhaben der Firma Lang verwirklicht werden sollte. Die von der Firma Lang vorgelegten Unterlagen enthalten keine Angaben zu der Frage, ob die firmeneigene Kläranlage zur Klärung der Abwasser aus dem Kraftwerk geeignet ist. Dies muss angesichts der Tatsache, dass die Kläranlage schon heute nicht in der Lage ist, die Grenzwerte z.B. bei Zyaniden einzuhalten, bezweifelt werden. IDie Herstellung von Ersatzbrennstoffen aus Abfällen (EBS) und der Bau entsprechender Verbrennungsanlagen widersprechen dem Vermeidungsprinzip des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, nach dem die Abfallvermeidung i< n der Zielhierarchie die oberste Priorität hat. Dieses Ziel wird auch in Abschnitt 111.1 der Anlage zum Bayerischen Abfallwirtschaftsplan festgeschrieben. Durch die Herstellung von EBS und den Bau von Ersatzbrennstoffverbrennungsanlagen wird hingegen das Vermeidungsprinzip konterkariert, da ein Bedarf erzeugt und ein Markt geschaffen wird. Die Folge ist - insbesondere in Anbetracht der Menge an installierten, genehmigten, projektierten und auch in Ettringen geplanten Verbrennungskapazitäten - ein zunehmender Mülltourismus, verbunden mit Abfällen zweifelhafter Herkunft und nicht einschätzbarer Schadstoffbelastung. ìZudem fallen bei der Herstellung von EBS in Vorbehandlungs- und Vorschaltanlagen Sekundärabfälle an und es wird Energie aufgewendet. Hinzu kommen durch die Transporte zusätzliche Transportemissionen und ein zusätzlicher Energieaufwand. KEs stellt sich die grundsätzliche Frage, ob das geplante Projekt, (...), angesichts der genannten gesetzlichen Vorgaben überhaupt genehmigungsfähig ist. Zu bedenken ist nämlich auch, dass nach Abschnitt 11 4.7. der Anlage zum Bayerischen Abfallwirtschaftsplan die Annahme von Abfällen außerhalb Bayerns nur ausnahmsweise und nur unter Berücksichtigung der Entsorgungssicherheit und der Beseitigungsautarkie Bayerns erfolgen darf, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Es dürfen aber nicht bewusst Überkapazitäten geschaffen werden, die dann zu einem Ferntransport des Abfalls führen. Das Vorhaben (...) ist in der beantragten Form nicht genehmigungsfähig. Gerügt wird zunächst, dass die Voraussetzungen für die Durchführung eines Teilgenehmigungsverfahrens nicht vorliegen, da ein berechtigtes Interesse der Antragstellerin im Sinne des § 8 S. 1 Nr. 1 BlmSchG nicht ersichtlich ist. Insbesondere greifen die seitens der Antragstellerin hierfür in den Antragsunterlagen angeführten Gründe offensichtlich nicht durch, da die Tatsache, dass die Anlagenteile aus wirtschaftlichen Gründen erst mit Vorliegen einer Genehmigung bestellt werden können, nicht erhellt, wieso dies die Durchführung eines mehrstufigen Genehmigungsverfahrens erfordern würde. Es drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass das gesamte Verfahren für die Einwender noch undurchsichtiger gestaltet werden soll. ×Auch für die hier beantragte Teilgenehmigung muss sichergestellt sein, dass für die beantragten Anlagenteile die aus § 5 BlmSchG und die aus § 7 BImSchG in Verbindung mit den jeweiligen Verordnungen ergebenden Pflichten erfüllt werden und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes dem geänderten Anlagenbetrieb nicht entgegenstehen. Die Änderung einer Anlage bzw. eines Anlagenbetriebs muss also in gleicher Weise wie eine Erstgenehmigung den Voraussetzungen aus § 6 BImSchG entsprechen (...). Dies gilt auch im Rahmen einer Teilgenehmigung (...) Die Erfüllung der Grundpflichten im Sinne von § 6 Abs. 1 Ziff. 1 BImSchG muss dabei in Bezug auf die beantragten Anlagenteile  sichergestellt sein. § 6 BImSchG erfordert insoweit eine günstige Prognose der Behörde auf der Grundlage der vorn Antragsteller vorgelegten Unterlagen; es darf also kein Zweifel daran bestehen, dass die gesetzlichen Pflichten aus § 6 BImSchG eingehalten werden können (...). xIm Widerspruch zu den einschlägigen Vorschriften ist in den Antragsunterlagen ausgesagt, die Anlage unterliege nicht den Bestimmungen der 12. BImSchV (Störfallverordnung), da keine Stoffe in Betriebsbereichen vorhanden seien, die Mengenschwellen aus Anhang I Spalte 4 der 12. BImSchV vorhanden seien. Tatsache ist aber: Es sind giftige bzw. cancerogene Stoffe vorhanden, die die Mengenschwellen überschreiten, zumindest im RRA-Produktsilo (Filterstaub). Die im Filterstaub vorliegende Partikelgröße ist atemgängig. Für Blei und weitere giftige Stoffe ist in der Summe in jedem Fall hier das Giftigkeitsmerkmal gemäß Anhang 1 der Richtlinie 67/548/EWG erfüllt, die Bestandteil der 12. BImschV ist. In der Einschätzung der Fa. Lang fehlt völlig eine Angabe organischer Schadstoffe sowohl für die eingesetzten Abfälle als auch für die Sekundärabfälle. Ich verweise hier auf PAK, PCDD/F, coplanare PCB, die zu bewerten sind. Es ist daher ein Gutachten zur Anlagensicherheit und ein Brandschutzgutachten und Explosionsschutz-Dokument gemäß den Vorschriften der 12. BImSchV und der Ex-RL unter Einbeziehung möglicher Störfallszenarien zu erstellen. ŠIm nahe gelegenen Augsburg, wird eine Müllverbrennungsanlage betrieben, die für die Verbrennung der gewerblichen Abfälle, kommunaler Klärschlämme und Ersatzbrennstoffe erheblich besser geeignet wäre, da mit entsprechender Filteranlage ausgestattet. Trotzdem ist diese nur zur Hälfte ausgelastet und hat ein jährliches Volumen von 200.000 t. Und in Ettringen sollen 400.000 t verbrannt werden. …Die Anlage ist zunahe am Wohngebiet. Der Mindestabstand ist zu gering, dadurch besteht die Gefahr des Bunkerbrandes, Deponiebrandes. eEine nachvollziehbare und ausreichende Untersuchung oder auch nur Darstellung der Verfahrensalternativen wurde nicht vorgenommen. Die UVP verstößt damit gegen die Vorgaben des § 4e Abs. 3 der 9. BImSchV. Ich rege hiermit an, auch für dieses projekt eine alternative Energieversorgung, z.B. über Biogas, wie sie u.a. bei der Firma Vion/Moksel AG in Buchloe neu installiert wurde, anzustreben. Gerade in einer landwirtschaftlich geprägten Region sollte der vergleichsbare kleine Teil des Energiebedarfs, welcher nicht aus der Verbrennung von Gas oder Öl gewonnen werden soll, auch mit Bioenergie darstellbar sein. eVerfahrensalternativen, die das Gesetz ausdrücklich fordert, wurden nicht untersucht. Die fehlenden Verfahrensalternativen wurden im Antrag damit begründet, dass es sich um einen Folgeantrag handele. Im ersten Antrag wurden allerdings die Verfahrensalternativen ebenfalls vergessen. Der Notwendigkeit für die Anlage ist deshalb nicht nachvollziehbar. (...) vgl. Nr. 801 vgl. Nr. 695 ¯Es werden nach wie vor erhebliche nachteilige Einwirkungen durch Lichtimmissionen befürchtet. Dies gilt während der Bau- und Betriebsphase sowie für Menschen und Flora/Fauna. IDie Lichtimmissionen während der Dunkelheit führen zu einer weiteren Erhellung des Nachthimmels über Ettringen und drohen seltene Insektenarten die ihr Biotop im Gennacher Moos und dem Auwald haben als sog. Lichtfalle. Betroffen sind insbesondere äußerst seltene Spezies wie Totenkopfschwärmer "Augsburger Bär und Hirschkäfer". Der Genehmigungsantrag entspricht hinsichtlich der Angaben zu den zu verbrennenden Abfällen nicht den Vorgaben der 9. BImSchV. fsinngemäß = Im übrigen orientieren sich Grenzwerte an der Anfälligkeit eines 70 Kg schweren, gesunden Mannes. Keiner in meiner Familie entspricht diesem Idealbild. Alle müssen wir ein höheres Risiko in Kauf nehmen, insbesondere gilt dies für meine Kinder (...) wo bekannt ist, dass sie wesentlich anfälliger sind und empfindlicher reagieren als Erwachsene. 4vgl. Nr. 61, 97, 140, 178, 179, 180, 187, 388, 389 :Windgeschwindigkeiten nicht übertragbar (zusammengefasst) wWertminderung der Immobilien (Zusammenfassung): = Grundstückspreise, Pachterlöse; Immobilien, Mieterlöse; Müllgebühren sinngemäß Nr. 359 sinngemäß Nr. 1114, 1115, 1116 GZusammenfassung: Ker< nkraftwerk, Finanzkrise, Saharawind, Wertminderung *Das Vorhaben, dass durch seinen Brennstoffmix eindeutig dem Hauptziel der Müllentsorgung gewidmet und damit als Müllverbrennungsanlage zu bezeichnen ist. Ich fühle mich durch diese bewusste Irreführung durch die Fa. Lang betroffen und vorsätzlich falsch informiert. Das Vorhaben ist definitiv eine Müllverbrennungsanlage, da nur ein geringer Prozentsatz der eingebrachten Stoffe einen hohen Brennwert hat, der Großteil aber, wie etwa die Deinkingschlämme oder Klärschlämme nur sehr niederkalorisch sind und nicht als Brennstoff bezeichnet werden können. vgl. Nr. 1370 ^Die LKW-Fahrten sind geschönt, in der Presse immer wieder beschönigende Darstellungen zu finden. Durch die Risiken von besonders schadstoffhaltigen Material aus Ländern, in denen nicht wie in Deutschland Abfälle getrennt werden (...) da die inländisch verfügbaren Mengen nicht mehr für den Betrieb der bestehenden Müllverbrennungsanlagen ausreichen. æDie Schornsteinhöhenbestimmung erscheint nicht plausibel berechnet zu sein. Aus der Abgasgeschwindigkeit an der Mündung von 20,2 m/s bei einer Abgastemperatur von 140°C und einem Kaminmündungsquerschnitt von 2,835287 m² in der Protokolldatei ergibt sich ein Volumenstrom von 206.182,1 m³/h. Umgerechnet auf den Normzustand ergibt das einen Volumenstrom von 136.315,22 Nm³/h feucht. Mit der Angabe aus den Antragsunterlagen von 31,9 Vol.-% Wasserdampf im feuchtem Abgas ergibt sich als Eingangswert in der Immissionsprognose ein damit trockener Normvolumenstrom von 92.830,664 Nm 3/h. Dies ist selbst für einen Abgasvolumenstrom mit einem Betriebssauerstoffgehalt von 8,0 Vol.-% unplausibel, dieser ist im Antrag mit 109.100 m³/h angegeben. ìDie QPR des DWD erscheint nicht sachgerecht zu sein und enthält wertende Textformulierungen. Der verantwortliche Gutachter sollte zum Erörterungstermin vorgeladen werden, um die Übertragbarkeit der Wetterdaten zu sachgerecht erläutern. Es wurde nicht der vom DWD empfohlene Anemometerpunkt in der Immissionsprognose verwendet, sondern ein im Rechts- und Hochwert jeweils um mehr als 3000 m abweichender Koordinatenpunkt. Diese Vorgehensweise ist vom Verfasser des lufthygienischen Gutachten zu begründen. mDie orientierenden Messungen decken nur einen kurzen Zeitraum ab. Die Daten entfernter Messstationen sind nicht übertragbar. Da Bagetellmassenströme überschritten sind und wegen der fehlerhaften Immissionsprognose eine Irrelevanz nicht nachgewiesen ist, sind Vorbelastungsmessungen gemäß den Vorgaben der TA Luft 2002 an maßgeblichen Immissionsorten durchzuführen. Unzureichende Antragsunterlagen: Fehlender Nachweis der Einhaltung der Verbrennungsbedingungen der 17. BImSchV durch ein thermodynamisches Gutachten; fehlendes Baugrundgutachten; Altlas Bauphase; fehlendes hydrogeologisches Gutachten; Bauantrag; fehlender Standsicherheitsnachweis. QBrennstoffmix: Verbrennung gehorcht strengen physikalischen und chemischen Gesetzmäßigkeiten. Keiner will eine Schwelung. Explosionen sind in der geplanten Anlage im Kesselbereich mit den beantragten Brennstoffen im Regelfall nicht zu erwarten. Es sei denn, es rutscht doch etwas unter. Das Qualitätssicherungskonzept ist an dieser Stelle unzureichend. Wichtiger ist noch die Frage, wie denn der brennbare Abfallmix zusammen gestellt werden soll? Die Anlage wird automatisch beschickt. Eine große Bedeutung kommt generell dem Kranführer im Bunker zu. Den gibt es bei der beantragten Anlage nicht - diese wichtige Aufgabe wird nur zeitweise besetzt sein. Auch hier soll gespart werden. In Kombination mit den extrem niedrigen Heizwerten der Fraktionen ist nicht sicher gestellt, dass die notwendigen Verbrennungstemperaturen (mind. 850°C) zuverlässig erreicht werden. Das ist insofern von Bedeutung, als dass das nachgelagerte Filtersystem nicht den Erfordernissen technischer moderner Anlagen entspricht. Der Gewebefilter arbeitet nur in einem definierten Temperaturfenster. Dies ist nicht gewährleistet. In den Infoveranstaltungen zum ersten Antrag erläuterte die Fa. Lang ausführlich, warum ein Bypass um den Gewebefilter notwendig sei. Es war die Rede davon, dass es der Gewebefilter beim Anfahren platzen könnte. Dass auf die veraltete Technik des Bypasses verzichtet wurde ist zu begrüßen - (...). Leider steht das Platzen des Gewebefilters noch im Raum. Dieses Szenario ist im aktuellen Antrag nicht ausreichend dargestellt. Warum soll er jetzt nicht mehr platzen? Die Ausführungen vor einem Jahr waren doch so überzeugend.... (...) Da die Anlage als Verbrennungsanlage für Abfälle gemäß 17. BImSchV beantragt wird, muss befürchtet werden, dass per Anzeigeverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung weitere Abfälle beantragt und genehmigt werden, die Anlage also zu einer reinen Müllbehandlungsanlage wird. ŽIm Untersuchungsgebiet liegt das als besonders wertvoll eingestufte Erholungsgebiet der Gemeinde Ettringen nordwestlich von Siebnach. Dort bilden die Buchenwälder der Hangleite in Verbindung mit einem kleinräumigen Nutzungswechsel zwischen Waldrand, Grünland und zahlreichen Strukturelementen und Lebensräumen ein Gebiet von besonderer landschaftlicher Schönheit. Es ist davon auszugehen, dass das Erholungspotential dieses Gebietes durch das geplante Heizkraftwerk - insbesondere wegen der weithin sichtbaren Schornsteine und der vom HKW ausgehenden Wasserdampfschwaden - massiv beeinträchtigt wird. In dieser Hinsicht sind Untersuchungen erforderlich. wDer Erholungswert (Wandern, Radfahren) in unserer schönen Landschaft wird durch eine Luftverschmutzung beeinträchtigt. tBeeinträchtigung der Erholungsfunktion der nahe gelegenen Landschaftsschutzgebiete und Fauna Flora Habitat-Flächen. ÅDie Erholungsfunktion des Naturparks westliche Wälder und der Wertachauen ist stark eingeschränkt. Das gleiche gilt für die nahe gelegenen Landschaftsschutzgebiete und Fauna Flora Habitat-Flächen. nWir wohnen in einer der schönsten Gegenden Bayerns mit hohem Erholungs- und Freizeitwert. Diese für mein persönliches Wohlergehen sehr wichtigen Werte werden durch das geplante Vorhaben erheblich beeinträchtigt. Eine freie Entfaltung in der Natur und unmittelbaren Umgebung der Anlage wird mir aufgrund meiner Befürchtungen für meine Gesundheit nicht mehr möglich. Die Naherholungsräume im Bereich Gennach/Türkheim/Markt-Wald gehen unwiderruflich verloren. Damit wird auch die Basis für ein gesundes Wohnumfeld zerstört. Kinder sind unsere Zukunft aber nur, wenn wir die Grundrechte wahren und bekannte Gefährdungen minimieren. vgl. Nr. 6, 9, 113, 223 rDass der Bau eines Gaskraftwerkes durchaus möglich wäre zeigt derselbe Konzern in seinem Werk in Plattling. Warum nicht auch am Standort Ettringen? Aus den öffentlich zugänglichen Umweltberichten des Konzerns ist ersichtlich, dass der Standort Plattling einen wesentlich höheren spezifischen Energiebedarf zur Papierherstellung vorweist als der Standort Ettringen. Wenn es sich für den Standort Plattling um die ökonomisch und ökologisch sinnvollste Lösung handelt, verliert der Standort Ettringen im direkten Gegenzug den Anspruch auf Wirtschaftlichkeit seiner geplanten Anlage. Zudem und ebenfalls aus den öffentlich zugänglichen Umweltberichtes ersichtlich, benennt die Firma Lang ihre Reststoffe zu einem großen Teil als wiederverwertbar, was in den Umweltberichten des Plattlinger Werkes durchaus nicht so dargestellt ist. Warum verbrennen, wenn wieder verwertet werden kann. bDurch die Bildung von Wasserstoff kann es bspw. zu Explosionen in den Reststoffsilos kommen. Die Sicherheitsaspekte sind zentrale, drittschützende Gesichtspunkte. Die bisherigen Darlegungen sind bei weitem nicht ausreichend (siehe auch fehlende Unterlagen). Die Nachbarn haben erhebliche Beeinträchtigungen durch Störfälle zu erwarten. In direkter Nachbarschaft liegt die Altpapierlagerhalle. Sollte ein Brand übergreifen, könnte er von hier die ganze Anlage erfassen und die benachbarten Nutzungen durch Immissionen und durch das weitere Übergreifen des Brandes gefährden. Die Aussagen in den Antragsunterlagen, dass auf die geplante Verbrennungsanlage die Anforderungen der 12. BImSchV (Störfallverordnung) nicht zutreffen, zweifle ich an. Unter Nr. 6.1.5 der Unt< erlagen will die Antragsstellerin offenbar die Bestimmungen des § 16 Abs. 2 der 17. BImSchV zum Weiterbetrieb der Anlage bei Ausfall der Rauchgasreinigungsanlage für sich in Anspruch nehmen. Die wird gerügt. Im übrigen wäre dies dann aber dem Regelbetrieb zuzurechnen und müsste in der Immissionsprognose erfasst werden, was offenbar nicht geschehen ist. AnlagensicherheitèAbluftmenge: Es werden 927 Mio. m³ Abluft erzeugt. Bedenkt man, dass die Schadstoffe auf ein gesundheitsverträgliches Maß zu reduzieren sind, muss diese Abluftmenge ca. 1000 mal im Jahr - also fast 3x täglich - ausgetauscht werden (z.B. Feinstäube 10mg --> 10 ug Vorsorgewert. das System ist überfordert, dafür sind jährlich fast 1000 Milliarden m³ frische unbelastete Luft notwendig. Die unterstellte Durchmischung wird nicht stattfinden. Die Schadstoffe verbleiben in der Region. Der Antragssteller hat nicht nachgewiesen, dass die Verdünnung der Schadstoffe erfolgen wird. Die Abluftmenge ist falsch angegeben, die daraus resultierenden Emissionen falsch und die Immissionsberechnung des halb falsch. Die Anlage ist nicht genehmigungsfähig. …Es sind nur EBS mit dem RAL Gütesiegel einzusetzen. (...) Da davon auszugehen ist, dass der Betreiber und der Lieferant der EBS das gleiche Unternehmen ist, besteht ein Interessenkonflikt. Es ist davon auszugehen, dass EBS schlechter Qualität in der Ettringen Anlage verheizt wird. Angesichts knapper werdender Abfälle, wird der letzte Drecke (...) ohne ausreichende QS verfeuert werden. aDie Anlage befindet sich wahrscheinlich im Außenbereich der Gemeinde Ettringen, zumindest werden Flurmarken außerhalb beim Bau beeinträchtigt. Schon deshalb ist ein Raumordnungsverfahren notwendig. Gerade aber, weil die angrenzenden Landkreise Augsburg und Ostallgäu maßgeblich betroffen sein werden. Deshalb sind sie in das Verfahren mit einzubinden. Die Gefährdung meiner Gesundheit sehe ich insbesondere durch die Schadstoffemissionen die beim Transport, der Lagerung und der Verbrennung der vorgesehenen Brennstoffe sowie bei der Zwischenlagerung und Transport der Filterstäube und anderen Verbrennungsrückständen ausgehen. sinngemäß Nr. 1558 sinngemäß Nr. 131  Zusammenfassung:Feinstsaubbelastung, hierdurch Gesundheitsschäden, Zeitungsartikel: Rückgang Feinstaubbelastung in USA, hierdurch gesteigerte Lebenserwartungen oMax. Schadstoffgehalte - Mit den Werten aus Tabelle 13 ergeben sich vollkommen unannehmbare Werte für den jährlichen Eintrag an gefährlichen Stoffen. Berücksichtig man den Durchsatz gemäß Brennstoffmix aus Tabelle 17 ergeben sich bspw. für Quecksilber und bei einem Ansatz von 8.500 Betriebsstunden ein jährlicher Eintrag von 340 kg. Dies kann nur durch die weitere Reduktion von EBS und durch den Verzicht auf heizwertarme Fraktionen (Klärschlamm) vermieden werden. Durch die Tab. wird nachgewiesen, dass die Mengen besonders bedenklicher Schadstoffe im kommunalen Klärschlamm und im Ersatzbrennstoff weit über den entsprechenden Werten bei den eigenen Reststoffen (...) liegen. So liegen die max. Schadstoffgehalten für Quecksilber bei 2 bzw. 1,5 mg/kg TS im Vergleich zu 0,5 bis 1 mg/kg TS und für Blei bei 150 bzw. 400 mg/kg TS gegenüber 40 bis 400 (Spuckstoff) mg/kg TS. Ähnlich problematisch ist die Situation bei Arsen, Chrom und den Arsen-artigen Antimon. Diese Werte legen nahe, dass auf eine Verbrennung von kommunalen Klärschlamm und Ersatzbrennstoff komplett verzichtet werden muss, um eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung vollkommen auszuschließen. Es ist darzulegen, wie die genannten Brennstoffe durch geeignete Zusammensetzung und Herkunft so verändert werden können, dass zumindest Werte erreicht werden, wie sie für die eigenen Reststoffe aufgeführt sind. gAls Betreiber und Besitzer von Photovoltaikanlagen sehe ich durch den Bau der Ebb-Anlage der Firma Lang für meine wirtschaftliche Existenz enorme Verluste voraus. Bereits jetzt ist die Ablage während der Winterzeit über mehrere Tage bzw. Wochen durch Industrieschnee (verursacht durch die Fa. Lang, Nachweis kann erbracht werden) bedeckt. Somit kann keine Energie gewonnen werden. Durch den Bau der EBS-Anlage würde zusätzlich über das ganze Jahr Ruß und Feinstaub bzw. eitere Verunreinigungen sich auf den Modulen absetzen. Was wiederum zur Folge hätte, dass die Anlage ständig gewartet und gereinigt werden müsste. Außerdem sind durch die Emissionen aus der Anlage Schäden am Alurahmen sowie der Glasfläche zu befürchten. Wert ersetzt mir die Kosten? Hiermit mache ich die Fa. Lang für die Wertminderung verantwortlich. Es wird Schadensersatzanspruch geltend gemacht. #Durch eine deutliche Verminderung der Lebensqualität in unserem ländlichem Raum z.B. in Form von meinem zukünftig belasteten Gemüsegarten, verunreinigten Niederschlägen und mit Schadstoffen versehener Luft sehe ich mein persönliches Gewohnheitsrecht verletzt und nicht aufrecht zu erhalten. ãDenn die beantragte Rauchgasreinigung widerspricht § 3 BImSchG, nach dem die dem Stand der Technik entsprechende Vorsorge rechtsverbindlich einzuhalten ist. Dies beinhaltet u.a. entsprechende Abgasgrenzwerte, mehrere Reinigungsstufen (die auch tatsächlich geeignet sind, giftige Rückstände aus der Verbrennung zurückzuhalten) und den produzierten Sekundärabfall. Eine Rauchgasreinigung nach aktuellen Maßstäben beträgt nicht wie beim o.g. Antrag ca. 10 % der Baukosten sondern 50%. Ein geregeltes ruhiges Leben wird unmöglich sein. Der Gedanke, eine umweltbelastende Anlage in unmittelbarer Nähe zu haben, würde meine Psyche schwer belasten. Die Angst vor Störfällen, Unregelmäßigkeiten in der geplanten Anlage würde immer in mir existieren. C Fachliche Mängel durch Abgasfahnenüberhöhung Weiterhin berechnet der Antragsteller die Geschwindigkeit, mit der die Abgase aus dem Schornstein treten, falsch: Die Austrittsgeschwindigkeit von 20,3 m/s ist für den gegebenen feuchten Abgasvolumenstrom des Reststoff-HKW deutlich zu hoch angesetzt. Damit wird die  Abgasfahnenüberhöhung (der Bogen, in dem die Abgase austreten) unrealistisch nach oben verschoben. Dadurch werden im Ergebnis der Ausbreitungsrechnung die Schadstoffe weiträumiger in die Fläche verteilt. Dies hat die Konsequenz, dass die Maximalwerte der Immissionsjahreswerte im Untersuchungsgebiet, insbesondere für die Schwermetalle, in vorliegenden Fall deutlich zu niedrig berechnet wurden. Da bei Quecksilber bereits eine Überschreitung der Irrelevanzgrenze vorliegt, ist die gesamte Ausbreitungsrechung falsch. .ìDie möglichen Störfälle sind auf vielen Seiten in den ausgelegten Unterlagen aufgelistet. Daraus ist zu entnehmen, dass bei einigen dieser Störfälle das Risiko der ungefilterten Schadstofffreisetzung nicht eindämmbar und begrenzbar ist. Dies gilt u.a. für Bunkerbrände, die,(...), oft über mehrere Tage hinweg unkontrolliert sehr große Mengen an undefinierbaren Schadstoffen und Schadstoffmixen freisetzen. (...) Der Schadstoffgehalt dieser Verbrennung des Bunkerinhaltes ist enorm, es entstehen hier große Mengen u.a. äußerst giftiger Stoffe wie etwa Dioxine. Ein Bunkerbrand ist in aller Regel nicht löschbar. Da die Firma im Bunker Brennstoff für mehrere Tage vorhält, sind die erzeugten Abgasen und Feinstäube bei der Verbrennung im Bunker gigantisch. Diese nicht zurückhaltbaren und nicht filterbaren Abgase und Schadstoffe werden durch den Brand auch in höhere< Luftschichten verfrachtet und verteilen sich damit sowohl auf die nähere Umgebung der Anlage als auch weiter in die Region hinaus. (...) !vgl. Nr. 104, 105, 106, 348, 354 rEine besondere Gefahr geht auch aus dem mangelhaften Brandschutz der geplanten Anlage hervor. Spezielle aus der räumlichen Nähe der bestehenden Altpapierlagerhalle und den geplanten Brennstoffbunkern. Hier kommt verstärkend die unzureichende Ausstattung und Ausbildung, sowie Mitgliedsstärke der betriebseigenen Feuerwehrleute und der ortsansässigen freiwilligen Feuerwehr Ettringen hinzu. Die Vorhaltung einer entsprechenden qualifizierten, ausgestatteten und ausreichend starken, eigenen Werkfeuerwache wird daher gefordert. Siehe hierzu im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz vorrangig dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit sowie als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung. Dies diesbezüglich einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnung sind als Mindestanforderung zu verstehen. vgl. Nr. 354 vgl. Nr. 104, 347 «Bei einem jederzeit möglichen Störfall im geplanten Heizkraftwerk bzw. Mülllagerplatz wäre ein Großaufgebot aller umliegenden Rettungskräfte unabdingbar um die Arbeitnehmen und Bevölkerung vor Ort entsprechend zu versorgen. Als 1. Kommandant der freiwilligen Feuerwehr Lamerdingen sehe ich die Landkreise, die Gemeinden, mich und meine Mannschaft entgegen unserem Auftrag aus dem bayrischen Feuerwehrgesetz außer Stande mit der vorhandenen Feuerwehr- und Katastrophenschutzinfrastruktur sinnvoll, schnell eingreifen zu können, geschweige den Eigenschutz und Menschenrettungen vorzunehmen, sowie die Bevölkerung, mich, meine Familie und die Umwelt vor schlimmeren Unheil zu bewahren. Es ist nicht gewährleistet, dass bei einem Brand die Zufahrtswege - gerade in Stoßzeiten - immer für die Feuerwehr freigehalten werden kann. Dies ist jetzt schon zu Stoßzeiten der Fall, wenn die Lkws vor dem Einlass ins Werk ab 6:00 Uhr, teilweise bis zum Kreisverkehr auf der Staatsstraße bis hin zur Pforte Nord stehen. Im Genehmigungsfall der Anlage erhöht sich der LKW-Verkehr entsprechend. Die Stoßzeiten werden in diesem Fallt ebenfalls stark erhöht sein. (...) " Wohin mit den vielen Lkws auf der Straße, da diese nachweislich zum heutigen Zeitpunkt schon überlastet ist?". Es werden heute schon zu wenig Stellplätze auf der Stellfläche der Firma Lang vorgehalten. Ein Durchkommen für die Feuerwehr ist somit fast unmöglich und ein schnelles Eingreifen nicht gewährleistet. Dazu sollte die schon erteilte Genehmigung für die Zu- und Durchfahrten vor und auf dem Betriebsgelände - wie kurz in dem Brandschutzgutachten erwähnt - nochmals überarbeitet werden oder die dafür notwendigen Stellflächen von der Firma Lang bereitgestellt werden. Im Antrag sind keine Aussagen enthalten, wie dem Minimierungsgebot der TA-Luft nachgekommen werden kann. Es ist nicht ausreichend darzustellen, dass die Grenzwerte der 17. BImSchV eingehalten werden. Der Stand der Technik ist mittlerweile wesentlich weiter fortgeschritten. ?Die Angaben zur Energieeffizienz der Anlage sind unzureichend. Entgegen der Vorgaben in Nummer 5.4.1.4 TA Luft lässt sich den ausgelegten Unterlagen nicht entnehmen, inwieweit Möglichkeiten, die Emissionen des Notstromdieselaggregats durch motorische und andere dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen weiter zu vermindern, ausgeschöpft wurden. ¼Die Messergebnisse sind einer toxikologischen Bewertung im Rahmen eines toxikologischen Gutachtens zu unterziehen. Ein toxikologisches Gutachten wurde vom Vorhabensträger nicht vorgelegt. äZur Emissionsminderung ist festzustellen, die Reduzierung von Emissionen für Anlagenkomponenten, die ohnehin im Rahmen einer Sanierung zur Einhaltung der aktuellen gültigen Vorschriften erforderlich ist, kann im Rahmen des beantragten Vorhabens als Emissionsminderung nicht geltend gemacht werden. Die Reduzierung der Emissionen der Altanlage ist auch unabhängig vom beantragten Vorhaben gesetzlich bzw. im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Vorschriften vorgeschrieben. Gemäß der Altanlagenregelung in Ziffer 5.4.1.2.2 der TA Luft 2002 endet die Sanierungsfrist mit Ablauf des 24.07.2012 für Staub- und Schwefeldioxidemissionen. Daher kann die Stilllegung der Kessel 2 und 3 mit Heizöl S als Brennstoff nicht als emissionsmindernde Maßnahme im Zusammenhang mit der beantragten wesentlichen Änderung zum Ansatz kommen, da ab dem Zeitpunkt 24.07.2012 unabhängig vom beantragten Vorhaben ohnehin uneingeschränkt die Emissionsbegrenzungen gemäß der 5.4.1.2.2 der TA Luft 2002 einzuhalten sind. åIch bin Allergikerin und befürchte sowohl durch die Schadstoffemissionen bei Transport, Lagerung und Verbrennung der vorgesehenen Brennstoffe als auch bei der Zwischenlagerung und Transport von Filterstäuben und anderen Verbrennungsrückständen eine zusätzliche Gefährdung bzw. Verschlechterung meines Gesundheitszustandes. Desgleichen gefährden auch die vom erheblichen Verkehrsaufkommen selbst ausgehenden Schadstoff- und Lärmemissionen und die dadurch erhöhte Unfallgefahr meine Gesundheit. Ich leide außerdem unter extrem häufigen Binde- und Hornhautentzündungen, verursacht u.a. durch Allergien und sehr trockene Augen! Die oft notwendige Cortisonbehandlung bereitet meinem Augenarzt bereits jetzt Sorgen; ich fürchte die Auswirkungen auf meine Sehkraft und die Gesundheit meiner Augen allgemein, wenn durch diese Anlage noch eine hohe Schadstoffbelastung unserer Luft dazu kommt. Zusätzlich bin ich Diabetikerin und die Gesundheit der Augen bedarf bei diesen Menschen auch besondere Fürsorge.Bei der Prüfung, inwieweit die Emissionsmassenströme aus dem Reststoffkessel und der GuD-Anlage die Bagatellmassenströme nach Nummer 4.6.1.1 TA Luft überschreiten, geht die Immissionsprognose (5. 26) fehlerhaft davon aus, dass die Bagatellmassenströme beim Parameter Staub nicht überschritten werden. Dies ist ausweislich Tab. 13 der Immissionsprognose (S. 26) unzutreffend, da für den Parameter Gesamtstaub der Emissionsmassenstrom des Reststoff-HKW mit 1,09 kg/h den Bagatellmassenstrom von 1 kg/h klar übersteigt. ¥Die verwendete Korngrößenverteilung der emittierten Stäube entspricht nicht den Vorgaben der TA-Luft. Der Industrieschneeeffekt wurde in keiner Form berücksichtigt. ÃEs wird angezweifelt, dass der in der Immissionsprognose zu Grunde gelegte Abgasvolumenstrom korrekt ist und dass die Kessel zur Spitzenlasterzeugung in ausreichendem Maße berücksichtigt wurden. ØDas lufthygienische Gutachten geht weiterhin von der falschen Voraussetzung aus (S. 18), dass sich die höchsten Emissionen bei einem Heizwert von 4.000 kJ/kg ergeben würden. Bei HCI und den Schwermetallen gilt dies sicher nicht. Ein Blick in die Antragsunterlagen zeigt, dass bei einem Heizwert von 8.430 kJ/kg der Anteil an EBS deutlich höher liegt und im gesamten Abfall-Input somit eine überhöhte Schwermetallkonzentration und ein höherer Chlorgehalt vorliegen würden. Daher muss die Berechnung mit anderen Emissionsfrachten durchgeführt werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass die einstufige trockene Rauchgasreinigung die angenommenen Werte einhalten kann, so dass die Irrelevanzgrenzen auch deswegen für einige Parameter überschritten werden. vgl. Nr. 47  Die Angabe in den Antragsunterlagen zu den jährlichen Betriebsstunden und Jahresfrachten sind nicht plausibel. In der Emissionsprognose wäre ein ganzjähriger Betrieb des Reststoffkessels mit 8.760 Stunden zu berücksichtigen gewesen. Eine Begrenzung der jährlichen Betriebszeit auf 8.500 Stunden wurde nicht beantragt. Demzufolge ist mit höheren Emissionsfrachten zu rechnen, als in der Immissionsprognose angegeben. ÚÜberdies wird angezweifelt, ob das verwendete Berechungsmodell für eine Ausbreitungsrechung für die geplante Anlage in Ettringen ausreichend geeignet ist. Die Tallage des Standorts wurde in keiner Form berücksichtigt. MFehlende Übertragbarkeit der meteorologischen Zeitreihe der Messstation Landsberg In der Häufigkeitsverteilung Windgeschwindigkeit über das Jahr 2001 an der DWD-Station Landsberg-Penzing (Abb. 2, S. 12 Lufthygienisches Gutachten) sind keine Windgeschwindigkeiten < von 1,4- 1,8 km/h enthalten, außerdem werden nicht vergleichbare Wetterdaten für die Windverteilung herangezogen. Die verwendeten Daten der DWD-Wetterstation in Landsberg/Penzing sind nämlich lückenhaft. Die hierfür verantwortliche ungenaue Messung des DWD ohne Nachkommastelle zeigt die Mängel der Datenbasis auf. Insbesondere Schwachwinde werden augenscheinlich dadurch ungenügend bewertet. Diese mangelhafte Datenbasis für die Windgeschwindigkeiten und - richtungen kann nicht als repräsentativ für die lokalen Verhältnisse in der näheren Umgebung der Anlage betrachtet werden. QáDiese in der Darstellung fehlenden Windgeschwindigkeiten kommen aber tatsächlich vor und müssen bei der Ausbreitungsrechnung berücksichtigt werden. Würde man diese Winde berücksichtigen, würden die Bagatell- und Irrelevanzschwellen der TA-Luft überschritten, weil durch die nicht berücksichtigten Schwachwindlagen die zugrunde gelegte Ausbreitungsrechnung fehlerhaft von viel zu optimistischen Werten ausgeht. Hinzu kommen noch weitere mit dieser Einwendung gerügte Fehlerquellen. M(...) Im Gegensatz zum weiter südlich gelegenen Landsberg-Penzig ist häufig mit Inversionswetterlagen zu rechnen. Die unmittelbare Nähe des geplanten Vorhabens zur Wertach bedingt zusätzlich starke Einflüsse auf das lokale Kleinklima. Nachweislich liegt Ettringen und Umgebung mehrmals im Jahr unter einer dicken Nebelschicht, während in Landsberg strahlender Sonnenschein herrscht. Es sind die Erstellung eines standortbezogenen meteorologischen Gutachtens unter Einbeziehung von Wind und Niederschlagswerten sowie der Inversionswetterlagenproblematik vom Vorhabensstandort erforderlich. ¦AUSTAL2000 Log-Datei Aus der Austal2000 Log-Datei ergibt sich, dass (...) eine fehlerhafte Immissionsprognose durchgeführt wurde. Das Rechenprogramm gibt in der Log-Datei hierzu Warnhinweise aus. (Textzeilen in Einwendung kopiert-hier nicht aufgeführt). Die Protokollzeilen des Rechenprogramms machen deutlich, dass eine grob fehlerhafte Immissionsprognose vorgelegt wurde, welche die Kriterien TA Luft nicht erfüllt. Ò(...) Im besonderen sind die lungengängigen Feinstäube (PM 0,1 bis 2,5) ein nicht gelöstes Problem, an dem auch die besten Filteranlagen derzeit noch scheitern. Es ist dem Antrag des Vorhabens nicht zu entnehmen, wie diese Fraktion zuverlässig durch die Rauchgasreinigung in umfassenden Maße zurückgehalten werden soll. (...) Der Feinstaubausstoß wird genau bei diesen 10 mg/m³ (PM 2,5) liegen, so dass mit einem Rückgang der Lebenserwartung zu rechnen sein wird. îGrenzwerte der 17. BImSchV bewerten emittierte Schadstoffe aus Abfallverbrennungsanlagen jeweils nur einzeln, statt in ihrer Gesamtwirkung. Die Synergieeffekte aller ausgestoßenen Luftschadstoffe wird im Antrag nicht bewertet. Diese komplexen chemischen Reaktionen und Verbindungen sind aber bei einem Betrieb der Anlage vorhanden und führen zu schädlichen Auswirkungen. Selbst vermeidlich einfache Synergieeffekte bleiben unbeachtet. (...) Anm. Ein Beispiel zu SO2 ist in Einwendung auf S. 14 ¹sinngemäß Nr. 74 rDer Nachweis bei seltenen Ereignissen ist nicht erbracht. Die Spitzenpegel sind teilweise nicht nachvollziehbar. vgl. Nr. 177 ›Die geplante Anlage unterliegt der Arbeitsstättenverordnung, für deren einzelne Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeschreibung erfolgen muss. Es ist nicht nachvollziehbar, wie dem erforderlichen Schutz (insbesondere Schallschutz) innerhalb des Gebäudes) auch tatsächlich nachgekommen werden kann. Was die Belastung durch Luftschadstoffe angeht wird gerügt, dass ein Beurteilungspunkt auf dem Anlagengelände fehlt. vgl. Nr. 622 Verletzung der Berufsfreiheit ­Die Gesundheit für mich und meine Frau, sowie für meine Kinder und Enkel wird gefährdet durch die gasförmige Deponie des Abfalls im sog. "Heizkraftwerk" in unserer Atemluft, hervorgerufen durch eine mangelhafte, billige Rauchgasfilterung, die unverständlicherweise eben noch bis zum Jahr 2013 genehmigt ist. In der Emission des o.g. Werkes binden sich an Feinstäuben gefährliche, bekannte und unbekannte Gifte, unter anderem Dioxine, Furane und Schwermetalle. Die Feinstäube bilden ein unkalkulierbares gesundheitliches Gefahrenpotenzial, besonders für unsere Atemwege, da diese bei der Einatmung bis in die feinen Lungenalveolen und dann weiter bis ins Hirn vordringen können. (...) bDiese sog. Heizkraftwerke sind chaotische, chemisch nicht zu steuernde Großsyntheseanlagen, die teilweise unbekannte Giftstoffe mit Langzeitwirkungen produzieren. Bei einer wahrscheinlich bereits hohen Vorbelastung (...) kann die zu erwartende Zusatzbelastung durch das zu genehmigende Vorhaben das gesamte ökologische System zum Kippen bringen und somit starke gesundheitliche Schäden bewirken. Deshalb ist es erforderlich, dass unbedingt eine toxikologische Umweltverträglichkeitsprüfung der jetzigen und bisherigen Vorbelastung über ein Jahr lang penibel an mindesten drei Messpunkten durchgeführt wird. ‡Zusammenfassend betrachtet ist die Immissionsprognose ist nicht nachvollziehbar und entspricht nicht den Vorgaben der TA-Luft. Die prognostizierten Zusatzbelastungen liegen deutlich unterhalb der Belastungen, die unter ungünstigsten Bedingungen durch den Anlagenbetrieb tatsächlich verursacht werden können. Es wird angezweifelt, ob der der Immissionsprognose zu Grunde gelegte Abgasvolumenstrom korrekt ist und ob die Kessel zur Spitzenlasterzeugung in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Es wird angezweifelt, ob das verwendete Berechnungsmodell für eine Ausbreitungsrechnung für die geplante Anlage in Ettringen ausreichend geeignet ist. vgl. Nr. 17 ?Weiterhin weisen bestimmte Abfallarten sehr hohe Chlorgehalte auf. Die geplante Anlage ist aufgrund ihrer einfachen Rauchgasreinigungstechnik für solche Abfälle nicht geeignet. Auch die Gehalte anderer Schadstoffe in einzelnen Abfallfraktionen, insbesondere aber im Klärschlamm und im Ersatzbrennstoff sind sehr hoch. 7Das für die Anlage prognostizierte Verkehrsaufkommen, insbesondere das LKW-Aufkommen ist nicht in ausreichendem Maße konservativ abgeschätzt worden. Tatsächlich sind in Spitzenzeiten wesentlich mehr LKW-Fahrten zu erwarten. Die aus den Anlieferungen ermittelten Schadstoffbelastungen werden daher unterschätzt. vgl. Nr. 791 vgl. Nr. 15vgl. Nr. 1798 vgl. Nr. 1129 vgl. Nr. 1130 rIn der Anlage werden hohe Mengen an Filterstäuben anfallen, die aufgrund der einstufigen Auslegung der RGR nicht entsprechend den Vorgaben des KrW-/AbfG und dem BImSchG so getrennt gehalten werden können, dass eine hochwertige Verwertung der einzelnen Rückstände möglich wäre. Die hohen Elementgehalte des Brennstoffes verursachen eine hohe Belastung der Schlacken, so dass besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind und eine Verwertung der Schlacken nur noch bedingt möglich sein wird. Dem Minimierungs-, Vermeidungs-, Getrennthaltungs- und Verwertungsgebot des KrW-/AbfG und BImSchG wird insgesamt nicht Rechnung getragen. vgl. Nr. 805 vgl. Nr. 806 vgl. Nr. 812 lES HANDELT SICH ZUM EINWENDUNG NR. A 2030 - diese Einwendung kann somit als ungültig bezeichnet werden. !!! Das mir gehörende Anwesen (...) (enthalten in der Liste bayrischer Baudenkmäler) gebaut im Jahre 1768 sollte doch nach umfangreicher Restaurierung der Nachwelt unbelastet und unbeschädigt erhalten bleiben. Das sehe ich durch das geplante Vorhaben gefährdet. QDie Gemeinde (...), erheben hiermit Einwendungen (...), da durch dieses die Planungshohlheit der Gemeinde Untermeitingen und das Recht der Untermeitingen Bürger, sowie des gesamten Versorgungsgebietes des Wasserzweckverbandes (... Art. 2 II GG) und Eigentum verletzt wird, bzw. aufgrund der vorgelegten Planungen als möglich erscheint. úDie Gemeinde Untermeitingen sowie die Wassergewinnungsanlagen des Verbandes liegen im Immissionsbereich des geplanten Heizkraftwerkes, so dass davon auszugehen ist, dass sich erhebliche Luftimmissionen des HKW im Gemeindegebiet ... Auswirken können. MDie genannten Schutzgüter sind nicht nur Privat- und Allgemeininteresse, sondern auch Gegenstand der im Rahmen der Bauleitplanung nach BauGB beachtenden Belange. Da sich die unten weiter ausgeführten Verletzungen v< on Schutzgütern auch unmittelbar auf die weitere städtebauliche Planung der Gemeinde beziehen, ist diese unmittelbar in ihrer Planungshoheit verletzt. Beispielweise wäre es zukünftig städtebaulich nicht sinnvoll bzw. äußerst problematisch, eine weitere Bebauung im Immissionsbereich zuzulassen, da jedenfalls die nachfrage nach Bauplätzen in diesem gebiet nicht mehr oder nur in reduziertem Umfang gegeben ist. Weiter könnte das Immissionsgebiet nur noch eingeschränkt landw. genutzt werden, da aufgrund des Schadstoff- und Schwermetalleintrags in den Boden die Landwirtschaft wohl langfristig nicht mehr produzieren würde. (...). ZEin entscheidendes Qualitätskriterium für Ausbreitungsbereichungen ist die korrekte Erstellung von Eingabedateien für das verwendete Rechenprogramm. Für die Nachvollziehbarkeit ist es notwendig, dass zu Dokumentation aller im Rahmen des Immissionsprognosegutachtens durchgeführten Ausbreitungsberechnungen die zugehörigen Eingabedateien und Protokolldateien abgedruckt werden. Bei der Verwendung von Austal 2000 kann auf die Eingabedatei nur dann verzichtet werden, wenn eine Protokolldatei vorliegt, die alle Eingabeparameter wiedergibt. Dies ist im vorliegenden Antrag nicht der Fall. Die Rechenvorgänge der Immissionsprognose sind nicht überprüfbar. Die Austal2000 Log-Datei, welche die Eingabe- und Ausgabewerte erkennen lassen soll, enthält für die Schadstoffemissionen der Kraftwerksquellen (in g/s) keine zahlenmäßigen Werte sondern nur Fragezeichen. Die Modelberechnungen sind jedoch plausibel und nachprüfbar durchzuführen. Die Eingangsdaten der Rechnungen für die Schadstoffe sind somit unbekannt in die Ausbreitungsberechnung eingeflossen, entsprechend ist auch das gesamte Ergebnis der Immissionsprognose anzuzweifeln. Die Immissionsprognose stellt hinsichtlich der Einschätzung der Auswirkungen des Vorhabens auf alle Schutzgüter einen zentralen Kernpunkt dar. Deshalb ist es notwendig die Ausbreitungsberechnung neu durchzuführen und die Planunterlagen erneut auszulegen. ;Bezugssauerstoffgehalt (sinngemäß vorheriger Ausführungen) |Ersatzbrennstoff ist kein chlorfreier Brennstoff. Abhängig von der Herkunft schwankt der Gehalt an Chlorverbindungen. Je nach Lieferquelle sind durchaus nennenswerte Chlorgehalte zu erwarten. Es ist daher zu konstatieren, dass ein Anteil an Quecksilber oxidiert wird und damit Staub gebunden emittiert wird, der größer ist als (...)in der Immissionsprognose berücksichtigt wurde. ,Die BBodSchV enthält Prüf- und Maßnahmenwerte für Schadstoffe in Böden, bei deren Überschreitung von einer schädlichen Bodenveränderung ausgegangen werden muss. Für eine eventuell daraus resultierende Einschränkung der landw. Und gärtnerischen Bodennutzung ist es dann unerheblich, wann und wie diese Schadstoffe in den Boden gelangten. Neben Schadstoffeinträgen in Böden sind auch Immissionen auf Kulturpflanzen zu erwarten. Entsprechend hohe Schadstoffbelastungen auf und in Kulturpflanzen könnten bei zu Anerkennungs- und Vermarktungsproblemen führen. iDie o.g. Betriebe sind als Produzenten von Futter- und Lebensmitteln von der Produkthaftung betroffen. (...) Nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden ist ein Haftungshöchstbetrag von 85 Mio. ¬ , für Sachschäden unbegrenzte Haftung vorgesehen. Mögliche Anlastungen hieraus muss die Firma Lang als Antragssteller tragen, bei einer Umkehr der Beweislast. (...) Der Antragssteller legt nicht dar, woher diese Abfallmengen, insbesondere aber der Ersatzbrennstoff kommen sollen. Auf dem Entsorgungsmarkt in Deutschland zeichnen sich derzeit erhebliche Überkapazitäten ab. Aufgrund der zukünftig zu erwartenden Überkapazitäten ist zu befürchten, dass mittelfristig mit einem Preisverfall auf dem Abfallmarkt zu rechnen ist. Es ist äußerst fraglich, ob vor diesem Hintergrund die für die Anlagen erforderlichen Mengen tatsächlich langfristig vertraglich gebunden werden können. >In Bezug auf Dioxine und Furane ist bekannt, dass ein Wirkungspfad Futterpflanzen-Weidetiere-Milch existiert. Die Ablagerung der Stoffe in den Futterpflanzen führt zur Anreicherung der Stoffe im Fettgewebe der Tiere sowie in der Milch der Kühe. Dementsprechend steht zu befürchten, dass das Futter in der Umgebung des geplanten Heizkraftwerkes mit Dioxinen und Furanen kontaminiert werden könnte und der von mir als Arzt betreute Milchviehbestand der Bauern entsprechend beeinträchtigt werden würde. Dies würde sich negativ auf den Betrieb meiner Tierarztpraxis auswirken. ±(...). Wir fordern daher, dass der Anlagenbetreiber für Schäden, die durch den Betrieb der geplanten Anlage entstehen und aus denen Schadensersatzansprüche i.S.d. o.g. Gesetze sowie weiterer diesen Themenkreis betreffende Rechtsgrundlagen und Vorschriften entstehen, bei Umkehr der Beweislast tragen muss. Wir fordern die Genehmigungsbehörde auf, die o.g. Haftungsregelungen Teil eines eventuellen Genehmingungsvertrages zu machen. CROSS COMPLIANCE ERGÄNZEN …Neben den Abfallarten 19 12 07, 19 12 10, 19 12 12, die im allgemeinen als Ersatzbrennstoff bezeichnet wird, sollen große Mengen weiterer Abfälle in der beantragten Anlage verbrannt werden. Darunter befinden sich auch Abfallarten mit sehr geringem Heizwert, die aufgrund ihres hohen Wassergehaltes größtenteils nicht selbstständig brennbar sind (z.B. Bioschlämme, Klärschlämme, Deinkingschlämme). Solche Abfälle sind für ein Heizkraftwerk, insbesondere für eine thermische Verwertung von Abfällen ungeeignet. Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass es sich bei der geplanten Anlage in Wirklichkeit um eine Abfallbeseitigungsanlage handelt. vgl. Nr. 1057 vgl. Nr. 814 vgl. Nr. 1090 *vgl. Nr. 10, 12, 253, 280, 552, 802, 870 ŸAls ... Muss ich befürchten, dass die landw. Nutzung in der Umgebung beeinträchtigt wird. Die von mir betreuten Bauern halten Milchvieh, mein Haupterwerb liegt in der medizinischen Behandlung und Betreuung des Milchviehbestandes. Es ist zu erwarten, dass infolge der Realisierung des Vorhabens diese landw. Nutzung beeinträchtigt oder in ihrer Existenz sogar gefährdet wird, so dass mein Haupterwerb bedroht wäre. gferner sind keine Schadstoffanalysen für den internen und externen Klärschlamm vorgesehen. Chargen, welche Stoffe enthalten, die z.B. aufgrund ihres Schadstoffgehaltes nicht zur Verbrennung zugelassen sind, sowie Stoffe die zu Betriebsstörungen führen können oder zur Verbrennung ungeeignet sind, können daher nicht erkannt und auch nicht aussortiert werden. nIm Genehmigungsabtrag ist die Absaugung des Bunkers nur unzureichend beschrieben. Von einer gesicherten Unterdruckhaltung ist man ebenfalls weit entfernt. Hier ist eine lüftungstechnische Optimierung im Gutachten zwingend erforderlich. Zum Schutz für das beschäftigte Personal ist außerhalb der Fahrspuren ein abgesaugter Platz für die Sichtkontrolle einzurichten. vgl. Nr. 257 gIn den Antragsunterlagen fanden sich keine Angaben zur Abscheideleistung der Rauchgasreinigung wieder. /Weiterhin ist zu befürchten, dass bei der gewählten Betriebsweise im Anfahrbetrieb die komplette Rauchgasreinigungumgangenwird. Aufgrund der dabei im Anfahrprozess entstehenden DeNovoSynthese, können innerhalb kürzester Zeit Dioxinfrachten entstehen, welche mehr als die zulässige Jahresmenge betragen. êZudem hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2007 entschieden, dass eine Genehmigungsbehörde auch dann von sich aus, die Grenzwerte herabsetzen kann, wenn feststeht, dass die konkret beantragte Anlage bessere Werte sicher einhält. vgl. Nr. 100 IEs wird bezweifelt, dass das Baugrundstück komplett zur Verfügung steht. vgl. 28, 29, 30, 31, 33 vgl. Nr. 270 FMeine besondere Affinität zu gesunder Nahrung und intakter Natur wird deutlich sichtbar dadurch, dass ich ausgebildete Ernährungsberaterin TCM bin und Ende April dieses Jahres an der SKA Bad Wörishofen die Ausbi< ldung zur Kursleiterin Heilpflanzenkunde beginnen werde. Die Genehmigung des Vorhabens führt dazu, dass mir mein zweites berufliches Standbein entzogen wird. Ich kann keine Exkursionen mit Kursteilnehmern in die nähere kontaminierte Umgebung machen. (Zusammenfassung: aufgrund belasteter Pflanzen, die nicht mehr als Heilpflanze verwendet werden könnten).Der von der Fa. Lang beauftragte Gutachter hätte die Verpflichtung gehabt die entsprechenden Messergebnisse in das Umweltgutachten einzubringen und als Vorbelastung zu werten. Das gilt insbesondere im Hinblick auf den neu zu erwartenden Ausstoß von Dioxinen und Furanen. Î6ÜZu den jeweiligen Bereichen, Störfallschutz, Abfallbeauftragter usw. ist geschultes Personal einzustellen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) hat ein Betreiber-/Arbeitgeber die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden wird. Dazu sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung alle Arbeitsplätze einzeln zu bewerten und die sich daraus ergebenden erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen. (...). vgl. Nr. 1049 vgl. Nr. 649 vgl. Nr. 19 vgl. Nr. 1059 vgl. Nr. 1060 vgl. Nr. 664 vgl. Nr. 665 vgl. Nr. 64 vgl. Nr. 32 vgl. Nr. 38 ´Untersuchungen zum Biotopverbund sind nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und haben keinen Einfluss auf die Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen. Vgl. z.B. Nr. 93ÝIn der UVU wurden die Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere untersucht. Im Ergebnis sind durch den Betrieb der Anlage keine schädlichen Immissionen, die sich negativ auf die Tier- und Pflanzenwelt zu erwarten. Kategorie LRAð(...) Bestmögliche Stand der Technik für Filteranlagen an Müllverbrennungsanlagen. Insbesondere wäre darauf zu achten, dass durch die beantragte Befreiung zur Lagerung der Brennstoffe keine erheblichen Geruchsbeeinträchtigungen auftreten. ÕDas Gutachten des DWD vom 4.6.07 weist erhebliche Schwachpunkte auf: - in der Nähe des Anlagenstandortes gibt es keine Wetterstation - die drei betrachteten Wetterstationen Landsberg, Memmingen und Augsburg weisen erhebliche Unterschiede in der Windrichtung und Windgeschwindigkeit auf. Es ist deshalb ... unzulässig einen Standort als repräsentativen Standort auszuwählen, zumal die Begründung hierfür völlig unzureichend ist. (...) - für die Immissionsprognose werden die meteorologischen Parameter eines Bezugsjahres, und zwar des Jahres 2001 herangezogen. - Abb. 4 (Lufthyg. Gutachten): Häufigkeitsverteilung 1,4 bis 1,8 m/s fehlt im Diagramm und es ist zu folgern, dass dies zu einem Fehler der Immissionsprognose führt.pDie Untersuchungen zur Vorbelastung sind vollkommen unzureichend: - Der Messzeitraum der orientierenden Immissionsmessungen erstreckte sich lediglich auf den Zeitraum 4.08 bis 31.10.08. Dies ist ein zu kurzer Zeitraum um repräsentativ zu sein. - In diesem Zeitraum ... war das Schwerölkraftwerk z.T. außer Betrieb - Die orientierenden Immissionsmessungen wurden nur an vier Punkten durchgeführt. So werden in nördlicher Richtung, also ein Bereich des besonders durch Schwachwinde stark exponiert ist, keine Messungen durchgeführt. - Am MP 1 wurden deutlich erhöhte Bleikonzentrationen gemessen. Diese wurden ... als Ausreißer gewertet. Diese Wertung ist jedoch unzulässig und ich fordere die Genehmigungsbehörde auf, den Grund für die erhöhte Blei-Deposition festzustellen und dies in die Gesamtbewertung des Vorhabens einfließen zu lassen. - Orientierende Immissionsmessungen sind vollkommen unzureichend, um die Vorbelastung der Region hinreichend genau einschätzen zu können. So wurden z.B. keine repräsentativen Bodenuntersuchungen und keine repräsentativen Untersuchungen auf Schadstoffe am pflanzlichen Aufwuchs durchgeführt. ... ªDie Auswirkungen durch Baulärm wurden ebenfalls nur unzureichend ermittelt und bewertet. Gleiches gilt für die durch den An- und Abfahrtsverkehr zu erwartenden Lärmimmissionen. Es ist nicht ersichtlich, welche Art von Fahrzeugen insbesondere für die Anlieferung von Brennstoffen verwendet werden sollen. Die zu erwartenden Lärmbelästigungen hängen aber unter anderem davon ab, welche Art von Lastkraftwagen zum Einsatz kommt. vgl. Nr. 66 šEs wird angezweifelt, ob die herangezogenen Schutzansprüche korrekt gewählt wurden und ob alle von der Anlage ausgehenden relevanten Geräuschemissionen in dem hierfür erforderlichen Maße berücksichtigt wurden. Hierzu zählen auch die von Verkehrsgeräuschen ausgehenden Belastungen und die Belastungen durch die bestehende Anlage. Es wird auch angezweifelt, ob Impuls- oder Tonzuschläge korrekt erteilt wurden. vgl. Nr. 67 ZDie Auswirkungen durch Baulärm wurden ebenfalls nur unzureichend ermittelt und bewertet. vgl. Nr. 165 vgl. sinngemäß Nr. 674 Es ist nicht nachvollziehbar und wird bezweifelt, dass tatsächlich alle Emissionsquellen der neuen hier geplanten Anlagenteile wie auch der Gesamtanlage angegeben sind und auch in die Immissionsprognose eingegangen sind. Tatsächlich ist mit höheren Belastungen zu rechnen. vgl. Nr. 66, 67, 168 ÏEbenfalls sehe ich durch das Bauvorhaben deutliche Einschränkungen meiner Freizeitmöglichkeiten im Naherholungsbereich durch eine Gefährdung der Wasserqualität in nahe gelegenen Badeseen (z.B. Baggerweiher nordöstlich der Sendeanlage Wertachtal) und einer erheblichen Verschlechterung der Luftqualität. Die Wertachauen stellen im östlichen Landkreis ein unverzichtbares Naherholungsgebiet dar, deren Nutzung durch die geplante Anlage deutlich eingeschränkt wird. °Aufgrund meiner beruflichen gutachterlichen Tätigkeit im Bereich des Lärmimmissionsschutzes habe ich nach Durchsicht des entsprechenden Gutachtens des Ingenieurbüros Müller BBM (...) erhebliche Mängel festgestellt (...): - Bei der Schallausbreitungsberechnung wird auf eine veraltete Norm (E DIN ISO 9613-2) verwiesen. - Es wurden keine Zuschläge für Impuls- sowie Tonhaltigkeit angesetzt. Gerade bei industriellen Großanlagen treten eine Vielzahl impuls- und tonhaltiger Geräuschquellen auf, so dass deren Nichtberücksichtigung nicht vertretbar erscheint. Die im Gutachten angegebenen Beurteilungspegel sind aufgrund deren Nichtberücksichtigung somit als deutlich zu gering eingesetzt. vgl. Nr. 176 ÀDie (...) UVU ist nicht vollständig und teilweise nicht richtig, da sie weder die Wertachtalsender noch andere in der Region vorhandene Vorbelastungen einbezieht, bzw. genügend würdigt. Beachte hierzu auch die direkt angrenzenden Landschaftsschutzgebiete. Als Beispiel führe ich hier die Null-Variante (UVPG) an, in dieser soll ein Projekt konkret betrachtet werden als wenn das Projekt nicht umgesetzt wird und die Konsequenzen dieser Vorgehensweise auf die Umwelt und Gesellschaft abzuschätzen ist. Eine besondere Rolle kommt der Null-Variante in der UVP zu, da damit beurteilt werden kann, ob die Umsetzung eines Projektes unbedenklich ist und/oder ob daran ein öffentliches Interesse besteht. (...). …In diesem Zusammenhang ist besonders die Frage von Bedeutung, ob es durch den Bau der Ersatzbrennstoffanlage zu einer negativen Beeinflussung der Grundwasserverhältnisse im Bereich der direkt benachbarten Altdeponie kommt, die zu einer verstärkten Freisetzung von Schadstoffen aus der Deponie ins Grundwasser führt. In den Antragsunterlagen finden sich hierzu nur unzureichende Aussagen. vgl. Nr. 682 °Eine Überschwemmungsgefahr ist, (...), wegen der unmittelbaren Nähe zum Fluss Wertach nicht ausgeschlossen, v.a. wenn sich die Überschwemmungen der letzten Jahre wiederholen. vgl. Nr. 942 vgl. Nr. 689 C... Das Beeinträchtigungspotenzial von Schwermetallen und Stickstoffverbindungen auf die eutrophierungsempfindlichen Pflanzengesellschaften der Schutzgebiete (z.B. Gennacher Moos, Wertachauen) ist nicht dargestellt und in die Beurteilung einbezogen. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf Ammoniakimmissionen zu richten. vgl. Nr. 1126 7Die UVU ist unvollständig, insbesondere bzgl. der Auswirkungen auf nationale und europäische Schutzgebiete. Die Vorgaben zum Schutz der menschlichen Gesundheit helfen diesbezüglich nicht weiter. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf (potentielle) FFH- und Vogels< chutzgebiete kann nicht ausgeschlossen werden. =Die Realisierung des Vorhabens führt bei der Antragsstellerin bzw. der künftigen Betreiberin zu erheblichen Kostenvorteilen. Die Finanzierung dieser Vorteile trage ich als Bürger der Region durch individuelle Vermögensverluste ebenso wie über Nachteile, welche der Allgemeinheit bzw. der öffentlichen Hand entstehen. ÒBereits bei Bekannt werden des ersten, inzwischen zurückgezogenen Antrages waren Wertverluste bei den Immobilien in den umliegenden Orten zu beobachten, ich bin mit Eigentümer(in) einer Wohnimmobilie in (...). _Eine Realisierung des Vorhabens ist geeignet, die wirtschaftlichen Belange der Allgemeinheit zu schädigen, in dem sie die Existenz der mit Geldern der Bürgerinnen und Bürger errichteten kommunalen Müllverbrennungsanlagen, welche teueren und restriktiveren technischen Standards genügen müssen, gefährdet und damit Eigentum der Allgemeinheit schädigt. vgl. Nr. 127-129 €Durch den Bau der Müllverbrennungsanlage habe ich einen Wertverlust meiner Immobilien sowie sinkenden Erlös aus Mieteinnahmen. Die Antragsstellerin muss neben der Absicherung und Übernahme aller entstehenden finanziellen Schäden an meinen landwirtschaftlichen Flächen und Produkten eine Haftungssicherheit ihrerseits bereitstellen, die nicht durch die Firmierung in einer GmbH untergraben wird. ³Eine Teilgenehmigung kann nach den gesetzlichen Vorschriften nur dann ergehen (§ 8 S. 1 Nr. 3 BImSchG), wenn eine vorläufige Beurteilung ergibt, dass bezüglich der Voraussetzungen des § 6 BImSchG im Hinblick auf die Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage keine unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen (positive vorläufige Gesamtbeurteilung). Hiervon erfasst sind insbesondere auch die Vorsorgepflichten des § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG. Diese Voraussetzungen liegen bei o. g. Vorhaben nicht vor, insbesondere kann ein vorläufiges positives Gesamturteil des Gesamtvorhabens nicht getroffen werden. Im Einzelnen ergeben sich folgende Ablehnungsgründe für die beantragte Änderungsgenehmigung: ~(...) Für die Schaffung der beantragten Kapazitäten zur Reststoffverbrennung besteht kein Bedarf; aufgrund der zunehmenden Verknappung von Ersatzbrennstoffen ist ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage über den vorgesehenen Zeitraum nicht möglich. Die Anlage ist für einen maximalen Jahresdurchsatz von ca. 408.000 t ausgelegt, davon max. 90.000 t Ersatzbrennstoffe. Der Antragsteller legt nicht dar, woher diese Abfallmengen, insbesondere aber der Ersatzbrennstoff kommen sollen. Auf dem Entsorgungsmarkt in Deutschland zeichnen sich derzeit erhebliche Überkapazitäten ab. Aufgrund der auch zukünftig zu erwartenden Überkapazitäten ist zu befürchten, dass mittelfristig mit einem Preisverfall auf dem Abfallmarkt zu rechnen ist. Es ist daher auch äußerst fraglich, ob vor diesem Hintergrund die für die Anlage erforderlichen Mengen tatsächlich langfristig vertraglich gebunden werden können. Die Firma Lang macht keine konkreten Aussagen zur Quelle und Zusammensetzung der einzusetzenden EBS oder Klärschlämme, die nicht innerhalb des Werkes oder innerhalb des Myllkykoski-Konzerns anfallen. Bereits heute besteht, aufgrund des seit 2008 bestehenden Überangebots an Verbrennungskapazität in Deutschland, ein hoher Kostenzwang und damit die Notwendigkeit, diese Stoffe zu möglichst geringen Kosten verbrennen zu können, um damit einen günstigen Preis für die Anbieter der EBS machen zu können. Dies resultiert zwangsläufig in der günstigen und billigsten Technik, die gerade noch die aktuellen Grenzwerte erfüllt. Die Firma nimmt damit bewusst und vorsätzlich hin, dass, trotz bestehender,, qualitativ hochwertiger technischer Möglichkeiten, v.a. bei Störfällen erhebliche Mengen an ungereinigten Abgasen in die Umwelt entlassen werden. Dadurch sehe ich meine Gesundheit massiv gefährdet.ÈDie Gemeinde Langerringen verliert als Wohnort und Naherholungsgebiet erheblich Attraktivität. Als Nachbargemeinde befürchten wir, dass der Transport der externen Brennstoffe auch über das Gemeindegebiet und zu einer erheblichen Zunahme des Verkehrs führen wird. Die Gemeinde fordert daher, dass der Transport im größtmöglichen Anteil über den vorhandenen Bahnanschluss abzuwickeln ist. Die Anlieferung von Brennmaterialien muss über die Staatsstraße abgewickelt werden. Die Ortsverbindungsstraßen von Hurlach nach Langerringen, von Untermeitingen nach Langerringen, vor Hurlach nach Schwabmühlhausen und von gennach nachEttringen sind vom Zuliefererverkehr und Abtransportverkehr der Firma Lang freizuhalten. A 7316-*2. Die Verletzung der Rechte der Menschen im oben genannten Umkreis der geplanten Anlage aus ihren Eigentumsrechten (Art. 14 GG). Die jeweiligen Grundstückseigentümer werden durch die von der Anlage ausgehenden Immissionen beeinträchtigt. Hierdurch werden die Grundstückswerte erheblich gemindert. xDas von der Firma Lang beantragte Vorhaben ist nicht genehmigungsfähig, weil u.a. Rechte Dritter, die mit dieser Einwendung geltend gemacht werden, entgegenstehen. Es werden folgende drittschützende Rechtspositionen aufgeführt: 1. Die Rechte aller im Umkreis der Anlage lebenden Menschen. Diese sind in ihrem Recht auf Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 GG) verletzt, weil - wie nachstehend aufgeführt - diverse Bestimmungen des Immissionsschutzrechts verletzt sind. Der Umkreis der Anlage bestimmt sich durch einen Kreis mit einem Halbmesser der 50fachen Schornsteinhöhe zusätzlich des Gebietes mit den maximalen Immissionsaufschlaghöhen. Ú3. Die Eigentums- und Berufsausübungsrechte der landwirtschaftlichen Betriebe im Umkreis der Anlage. Diese Rechte werden durch die von der Anlage ausgehenden Immissionen rechtswidrig verletzt. Insbesondere ist hier der Biohof Albert Scharnagl in Ettringen zu erwähnen. Dieser Biohof ist besonders belastet, weil zu befürchten ist, dass dieser durch die von der Anlage ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen seine ökologische Wirtschaftsweise nicht mehr ausüben kann. Die von der Anlage emittierten Stoffe, insbesondere die Schwermetalle, werden zu einer Vergiftung und Schädigung der landwirtschaftlichen Böden führen, so dass der landwirtschaftliche Betrieb nicht mehr als Biobetrieb betrieben und zertifiziert werden kann. qGleichzeitig verstößt das Vorhaben in seiner beantragten Form gegen § 5 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz, so dass befürchtet werden muss, dass durch den Betrieb in der vorgesehenen Art und Weise unter anderem schädliche Luft- und Bodenverunreinigungen und Lärmbelastungen auftreten, die zusätzlich zu den ohnehin schon vorhandenen Vorbelastungen die Gesundheit der im Umkreis lebenden Menschen maßgeblich gefährden werden. Außerdem entspricht die geplante Anlage nicht den Vorgaben des WHG, dem BNatSchG, dem Stand der Luftreinhaltetechnik, dem Stand der Sicherheitstechnik sowie den Vorgaben der TA-Luft und der TA-Lärm. Ein gravierender Schwachpunkt der vorgelegten Gutachten liegt darin, dass sie die Wechselwirkungen der geplanten Anlage mit anderen, die menschliche Gesundheit beeinträchtigenden Einflussfaktoren nicht oder nur vollkommen unzureichend erfasst. Hierzu zählen u.a.: - radioaktive Belastung durch das Reaktorunglück von Tschernobyl - Die hohe Belastung durch die Sendeanlage Wertachtal sowie ... zahlreicher Mobilfunkanlagen - Wie wir erfahren haben, plant die Fa. Lang auf der neuen Anlage eine Mobilfunkanlage in Zusammenarbeit mit Fa. Vodafon. vgl. Nr. 69, 814 sPersönliche Betroffenheit: Angaben werden zusammengefasst, soweit sie den bereits anderen Einwendungen sinngemäß entsprechen. Familie betroffen (5km Entfernung im Süden), Gefahrenpotenzial insbesondere bei Schwachwindlagen aus Süden, kranke Tochter (Neurodermitis) --> Schutz ihrer Gesundheit, Eigentum Einfamilienhaus (Wertverlust); Angebotes Obst, Gemüse (Ernährung); vgl. Nr. 1244 vgl. Nr. 1245 vgl. Nr. 374 vgl. Nr. 855 vgl. Nr. 9, 13 ,14 ˆAbfälle beim Betrieb der Anlage: An ascheförmigen Abfällen bleiben bei einer Wirbelschichtfeuerung pro Jahr > 90.000 t zur Entsorgung übrig. Im Falle der Installation eines solchen Ofens soll die Bettasche in Containern zwischengelagert und von Lkws abtransportiert werden. Die Kesselasche und die Filterasche soll mitt< els Silo-Lkw abtransportiert werden. Entsorgt werden z.B. Bett- und Kesselasche von einem Unternehmen aus Wiesbaden! In den Antragsunterlagen sind die Angaben über den genauen Verbleib (Ort der Deponie) der schwermetallhochangereicherten Fraktionen völlig offen. Neben diesen Unterlagen muss die Antragsstellerin verpflichtet werden, vor Genehmigungserteilung ein Konzept zur Qualitätssicherung der Ersatzbrennstoffe (EBS) vorzulegen, nicht erst "bis zur Inbetriebnahme", da die Auslegung und der Betrieb der Anlage (Rauchgasreinigung) auf die Qualität der EBS abgestellt werden muss. úDie UVU spricht davon, dass bisher keine Untersuchungen (Vorbelastung) vorgenommen wurden, wie hoch die vorhandene Belastung der Umwelt in der Umgebung des Kraftwerkes ist. Deshalb gehe man davon aus, dass bisher eine in ländlicher Umgebung übliche, ganz geringfügige Belastung vorliege. In Ettringen wird aber schon seit 100 Jahren Papier hergestellt. Die Papierherstellung ist ein Industriezweig der anderenorts nachgewiesenermaßen immense Umweltschädigungen hervorgerufen hat. Im Übrigen wird in der Papierfabrik seit etwa 50 Jahren Schweröl zur Energieerzeugung eingesetzt und angeblich 36000 t pro Jahr und das bis zum Ende der 70er Jahre ohne jegliche Filteranlage. Es ist unwahrscheinlich, dass die Vermutungen der Gutachter in diesem Punkt richtig sind. Luftschadstoffe: (Zusammenfassung, da sich die Aussagen aus anderen Einwendungen ableiten lassen: Erhöhung Belastung Feinstaub durch HKW, Schwermetalle die sich auch in Boden anreichern, Dioxine und Furane, unbekannte Verbindungen die sich aufgrund des Brennstoffmixes bilden können. $sinngemäß Nr. 29, 31, 145, 257, 393 ZInversionen, bei denen sich warme Luft wie ein Deckel über die kalte Luftmasse legt, in der Schadstoffe folglich nicht mehr in die freie Atmosphäre entweichen können (Inversionssperrschicht), verschlechtern deutlich die Luftqualität. Inversionswetterlagen treten vor allem in Verbindung mit Kälte und Nebel auf, was durch die Nähe des Flusses Wertach begünstigt wird. Es ist erwiesenermaßen vor allem das regionale Klima und das örtliche Mikroklima, das eine solche Temperaturumkehr hervorruft. Faktoren hierfür sind u.a. das vorliegende Gelände, Sonneneinstrahlung, Wolken oder Nebel. So sind in der näheren Umgebung (das schließt das in der UVU betrachtete Gebiet voll mit ein) tatsächlich häufiger solche von Nebel begleiteten Inversionswetterlagen zu beobachten, die oftmals über einen Zeitraum von mehreren Tagen auftreten. Dabei kann deutlich beobachtet werden, wie der Rauch aus dem Schornstein der jetzigen Anlage nach unten gedrückt wird. Dies gilt auch und gerade in der kalten Jahreszeit, in der es insbesondere bei Bodenfrost in klaren Strahlungsnächten zu lufthygienisch relevanten Inversionen kommt.MFehlende Übertragbarkeit der meteorologischen Zeitreihe der Messstation Landsberg In der Häufigkeitsverteilung Windgeschwindigkeit über das Jahr 2001 an der DWD-Station Landsberg-Penzing (Abb. 2, S. 12 Lufthygienisches Gutachten) sind keine Windgeschwindigkeiten von 1,4- 1,8 km/h enthalten, außerdem werden nicht vergleichbare Wetterdaten für die Windverteilung herangezogen. Die verwendeten Daten der DWD-Wetterstation in Landsberg/Penzing sind nämlich lückenhaft. Die hierfür verantwortliche ungenaue Messung des DWD ohne Nachkommastelle zeigt die Mängel der Datenbasis auf. Insbesondere Schwachwinde werden augenscheinlich dadurch ungenügend bewertet. Diese mangelhafte Datenbasis für die Windgeschwindigkeiten und - richtungen kann nicht als repräsentativ für die lokalen Verhältnisse in der näheren Umgebung der Anlage betrachtet werden.SDie Müllentsorgung der umliegenden Landkreise und des Regierungsbezirkes ist gesichert. Die Kapazitäten der ... Vorhandenen Anlagen (...) sind damit nicht auszulasten. Die Ersatzbrennstoffe müssen von weit her angefahren werden bzw. werden aus dem umliegenden Ausland importiert. Es wird noch mehr LKW-Verkehr durch unser Dorf Gennach und die umliegenden Ortschaften fahren. Dies stellt eine unzumutbare Belastung an Lärm und Abgasen dar. Ebenfalls wird durch den bau des Werkes und den Transport der EBS der LKW-Verkehr stark zunehmen und auch durch Gennach führen. Die Verkehrssicherheit meiner Kinder ist dadurch sehr gefährdet. Die Straßenverhältnisse werden immer schlechter, was uns Bürger finanziell nicht zumutbar ist. Die Verkehrsbelastung in meinem Umfeld nimmt immer mehr zu und hinzu kommt auch die zusätzliche Abgasbelastung und der Lärm.ODie Gemeinde würde als Wohnort erheblich an Attraktivität verlieren. Als mittelbare Nachbargemeinde befürchten wir, dass der Transport der externen Brennstoffe (Müll) auch über das Gemeindegebiet und damit zu einer erheblichen Zunahme des Verkehrs führen würde. Die Gemeinde fordert deswegen, dass die Zulieferung soweit wie möglich über den vorhandenen Bahnanschluss abzuwickeln wäre. Die übrige Anlieferung von Brennmaterialien müsste ausschließlich über die Staatsstraße (...) abgewickelt werden. Die Ortsverbindungsstraßen von Urlach nach Langeringen und von Untermeitingen nach Langerringen müssten vom Zulieferer- und Abtransportverkehr der Firma Lang freigehalten werden. Die Firma Lang hätte in diesem Fall ihre Spediteure strikt anzuweisen, für den reinen Anlieferer- und Zuliefererverkehr nicht diese Ortsverbindungsstraßen zu benutzen.ýDas in den Antragsunterlagen beschriebene Grobkonzept zur Inputkontrolle ist unzureichend. Insbesondere ist die Anzahl der vorgesehenen Stichproben zu gering, es bleibt offen, wie und wo die Stichproben genau gezogen werden sollen. Die Maßnahmen und Sanktionen, die beim Überschreiten der zulässigen maximalen Schadstoffkonzentrationen in einer Probe gegenüber dem betroffenen Lieferanten getroffen werden sollen, sind vollkommen unzureichend. Eine wirksame Inputkontrolle ist auch Stand der bestverfügbaren Technik, wie er in der IVU-Richtlinie des Rates der EU definiert worden ist. Eine Kontrolle auf Radioaktivität ist ebenfalls nicht vorgesehen. Es wird angezweifelt, ob die geplante Anlage in diesem Punkt dem Stand der bestverfügbaren Technik entspricht.ßIch befürchte, dass das Unternehmen die Störfallproblematik nicht wichtig genug nimmt (...). Ich kann nicht beurteilen, was für Auswirkungen genau ein Störfall auf die Umwelt und Mensch hat, da keine entsprechende Beurteilung/Gutachten vorliegt. Ich beantrage daher das Störfallkonzept/Gutachten vor dem Erörterungstermin (...) einzufordern (...). Wie z.B. will das Unternehmen damit umgehen, wenn ein brand im Brennstofflager ausbricht, wenn die Filteranlage oder der Strom ausfällt (...) und welche Auswirkungen das für Mensch und Umwelt hat?. Ein entsprechendes Gutachen für die Umwelteinwirkungen bei Störfällen fehlt und ist nachzubessern. Kann die hiesige Feuerwehr, die als Ersatz für eine Werksfeuerwehr dient und beim Störfall zum Einsatz kommt, überhaupt mit den Dimensionen einer solchen Anlage umgehen? Was sind für die entsprechende Aufrüstung der Feuerwehr Ausrüstung für steuerliche Mittel notwendig.? Was für Gesundheitsgefährdungen sind die Feuerwehrleute dann ausgesetzt?¿Der beschriebene Chlor-Anteil im sog. Ersatzbrennstoff in Höhe von 1,5% ist am Markt nicht wirtschaftlich verfügbar. Gegenwärtig sind EBS mit Chlor-Anteilen von 2,2-2,6% wirtschaftlich verfügbar. Es ist davon auszugehen, dass in naher Zukunft sogar Brennstoffe mit wesentlich höheren Chlor-Anteil - Schätzungen gehen von über 3% bis 3,5% aus, verbrannt wird. Die Anlage ist laut Antrag nicht dafür ausgelegt. Es ist mit Störungsfällen zu rechnen. þDie 17. BImSchV ist 19 Jahre alt. Die damals zugrunde gelegten Vorbelastungen sind nicht mehr zeitgemäß - die Hintergrundbelastungen haben zugenommen (...). Toxikologische Sensitivitätsanalysen kommen zu anderen Ergebnissen bezüglich Zusatzimmissionen. U - Kurzzeitige Geräuschspitzen wurden zu gering angesetzt. In der zitierten Veröffentlichung (technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen...) werden bereits kurzzeitige Geräuschspitzen von Lwa >= 120 dB(A) (z,B. Entlüften von Bremsen bei Lkw) angesetzt. Bei Industrieanlagen sind zudem grundsätzlich weit höhere Geräuschspitzen zu erwarten, weshalb in der vorliegen< den Untersuchung die Geräuschspitzen als zu gering bewertet erscheinen. - Im Kapitel 9 wird ausgeführt, dass in einem Abstand von mehr als 100 m keine spürbaren Erschütterungen mehr auftreten. Hier besteht grundsätzlich Einverständnis. Einhergehend mit dem Auftreten von Erschütterungen ist jedoch sog. Sekundärluftschall (übertragen durch das Medium Boden), der im vorliegenden Fall als weit aus kritischer zu bewerten ist. Selbst bei größeren Abständen kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese wahrnehmbar sein können und aufgrund deren tief frequenten Anteils erhebliche Belästigungen für Anwohner auftreten können. Auf diese Problematik wird im vorliegenden Gutachten nicht weiter eingegangen.öFahrradtouren oder andere sportliche Aktivitäten im Wertachtal oder in den "Westlichen Wäldern" werden durch den Betrieb der Anlage und die dadurch verursachten Schadstoffemissionen bei bestimmten Wetterlagen zu gesundheitsgefährdenden Aktionen. Innerhalb des Emissionsradiuses der geplanten Anlage liegt auch das Gennacher Moos und der Gennacher Birkensee. Außerdem liegt auch der Langerringer Baggersee unweit des Standortes der Fa. Lang in östlicher Richtung. Als Naherholungsgebiet ist beides für mich ebenso von Bedeutung wie die Weiheranlage im Naturschutzgebiet am Heimberg südlich von Langerringen, ca. 7 km in der Hauptwindrichtung vom Standort entfernt, der Langerringer Baggersee und der Gennacher Birkensee im Sommer - wie für viele andere - auch zum Baden. vgl. Nr. 642 hZusammenfassung: Beeinträchtigung der Wälder (Härtle Wald, Wertach Auwald, Afrawald); Kinderspielplätze YIch gehe ebenfalls davon aus, dass es bei bestimmten Wetterlagen die geruchsbelästigung signifikant zunehmen wird, weil ich heute schon die sehr markanten gerüche der Anlage bei SW-Windrichtung (220°) wahrnehmen kann. Und gerade SW-Windrichtung ist bei uns hier die bestimmende, überwiegende Wetterlage und nicht 252°, wie im Antrag publiziert. %Zusammenfassung Verkehr (entspricht vorherigen Punkten): Lärm, Diesel-Abgabe (Emissionen), Verkehrsgefahr, Fahrbahnverschleiß die der steuerzahler zahlen muss, weitere Kosten durch den notwendigen Bau weiterer neuer straßenverbindungen aufgrund des erhöhten Zulieferer- und Abtransportverkehr gAnhand der aktuellen Unterlagen ist für mich die Zusammensetzung der EBS-brennstoffe der werkseigenen Abfallstoffe und des Klärschlammes nach wie vor unklar und auch die Qualitätssicherung der festen, pastösen und flüssigen brennstoffe ist nicht spezifiziert. Mir fehlt bei der Größenordnung der geplanten Anlage die Spezifikation eines Qualitätsmangements. ¥Die Planungen des Antrags setzen sich zwar mit der Genehmigung für die Errichtung der Gebäude auseinander und nicht mit der Verbrennungsanlage Ansicht sich und deren Betrieb auseinander. Beides kann aber unabhängig voneinander betrachtet werden. Ich fühle mich persönlich betroffen durch diese Vorgehensweise, da ich für die folgenden Genehmigungsschritte, die voraussichtlich und üblicherweise ohne Öffentlichkeitsbeteilung stattfinden werden, meine persönliche Meinung und Betroffenheit nicht mehr darstellen können würde. Meine in diesem Brief gemachten Einwendungen beziehen sich damit sowohl auf die im Betreff genannte Planung als auch die folgenden Verfahrensschritte. áNovellierung der 17. BImSchV, Reduzierung der Stickoxidemissionen, SNCR. Die SNCR Entstickung ist nicht geeignet, die Emissionsbegrenzung für Stickstoffoxide gemäß dem Entwurf der Novelle der 17. BImSchV sicher einzuhalten. ‚Bei der Umrechnung des Abgasvolumenstroms auf 11 Vol.-% Bezugssauerstoffgehalt gemäß der 17. BImSchV ergibt sich ein Abgasvolumenstrom von 141.300 Nm³/htr. Entsprechend sind die Emissionsmassenströme 30 % höher als in den Antragsunterlagen angegeben ist. Damit sind auch die Immissionskonzentrationen und Depositionswerte entsprechend 30% höher als in der Immissionsprognose berechnet. Die geplante Rauchgasreinigung entspricht nicht dem Stand der Technik. Die von der Anlage ausgehenden Schadstoffemissionen sowohl im Anfahrbetrieb als auch bei der Verbrennung der Abfälle sind zu hoch und führen zu vermeidbaren Belastungen im Umfeld der Anlage. Ob die beantragten Grenzwerte eingehalten werden können, wird stark angezweifelt. Eine Beeinträchtigung der Gesundheit der dort lebenden Menschen ist nicht auszuschließen. Dies ist besonders wegen der erheblichen Vorbelastung an diesem Standort besonders belastend. vgl. Nr. 1865 ‰ - In Kapitel 15 finden sich keine Verweisquellen, aus welchen die Ansätze für spezifische Schallemissionen für z.B. Dampfturbinem Notstromdiesel o.ä. entnommen wurden. - In Kapitel 5 wird ausgeführt: "...Bei den Schallschutzmaßnahmen handelt es sich um Ausführungsbeispiele, die in der weiteren schalltechnischen Detailplanung noch konkretisiert werden müssen...". Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um eine Genehmigungsplanung, bei welcher die notwendigen Angaben für die Ausführung von Bauteilen und deren Schalldämmung bereits ausreichend Berücksichtigung finden müssen. Insoweit fehlen hier relevanten Angaben für die Bauausführung. ÜUmweltgefährdung, langfristige Umweltzerstörung. Wer hilft wenn in 50 Jahren die Umwelt verseucht ist? Die Fa. Lang? Nein, die ist dann weg. Die Suppe löffeln unsere Enkel und Urenkel aus und das nur wegen kurzfristigem Gewinndenkens einer Firma. Wie die Firma gewinndenkend agiert, sieht man ja daran, dass nicht einmal die heute machbaren Rußfilter eingeplant werden, sondern nur die allereinfachste Version. In anderen Bundesländern werden viel höhere Standards verlangt. cAußerdem gibt es nachweislich bereits vorhandene Überkapazitäten an Müllverbrennungsanlagen. (...) FVon dem geplanten Heizkraftwerk bin ich unmittelbar betroffen, da sich mein Wohnort Buchloe in dem Bereich befindet, in dem wegen der im Jahresmittel vorherrschenden westlichen Winde Schadstoffe aus dem geplanten Kraftwerk zu erwarten sind und wo deswegen auch eine langjährige Ablagerung dieser Schadstoffe stattfinden kann. ›Abgeleitet aus erwarteten Mittelwerten der Schadstoffgehalte der verschiedenen Brennstoffe gegen z.B. 50 kg Quecksilber pro Jahr aus dem Kamin (Antrag aus dem Jahr 2008). Dies bei einer Konzentration des Tagesmittelwertes von 0,03 mg/m³. Die Konzentration des Halbstundenmittelwertes dieses Schwermetalls liegt jedoch schon 66 % höher, nämlich bei 0,05 mg/m³. Mengenreduziert gilt dies auch für den jetzt vorliegenden Antrag. Warum wird für den Beispielstoff Quecksilber vor dem Hintergrund des Schutzes von Mensch und Natur nicht mit dem höheren Halbstundenmittelwert gerechnet? Es werden erwartete Mittelwerte von Schadstoffkonzentrationen in Milligramm bzw. Nanogramm je kg angegeben. Wiederum basieren die Grundlagen der Rechengänge auf Konzentrationsangaben, welche nicht belegt sind. Mit den Rechenergebnissen wird dann aber die Einhaltung von Grenzwerten dargestellt. Bei den Stoffen Cd, Th, As, Pb, Cr, Co, Cu, Mn, Ni, Benzo(a)pyren werden "Mittelwerte der Probenahmenzeit" zugrunde gelegt. Welche Zeitintervalle wurden hierbei in welcher Anlage mit welchen Inputstoffen nach welcher Rauchgasreinigung herangezogen? Bei den beiden kanzerogenen Stoffgruppen der Dioxine und Furane schließlich fehlen diese Angaben vollkommen (Tagesmittelwerte? Halbstundenmittelwerte? / Mittelwerte der Probenahmezeit?). Ich fordere deshalb vollständige und belastbare Daten als Rechengrundlage des Antrages. Daneben ist eine kontinuierliche Messung der emittierenden Schadstoffe in der Kaminanlage von einem unabhängigen Institut unumgänglich. Die beantragten Ausnahmegenehmigungen des Messungen sind hinsichtlich der Immissionen der Umgebung i.S.d. Verbraucherschutzes nicht nachvollziehbar. ŒAuf örtliche Vorbelastungsuntersuchungen kann auch nicht aus Gründen sog. Irrelevanter Zusatzbelastungen verzichtet werden, denn die sog. Irrelevant ist nicht gesichert. Klarzustellen ist, dass die Bewertung anhand der Prognose für die nach TA Luft ermittelten Schornsteinhöhen durchzuführen ist. Ansonsten könnte die seit 30 Jahren verpönte "Politik der hohen Schornsteine" fortgesetzt werden. ãHinsichtlich der Vorbelastung für Böden aus dem Untersuchungsgebiet werden keine Daten dokumentiert, so dass au< ch hier ein schwerer Mangel besteht, der für die Bewertung der Schadstoffdeposition von erheblicher Bedeutung ist. vgl. Nr. 39, 41, 42 vgl. Nr. 40 vgl. Nr. 21 vgl. Nr. 24, 25, 26 ?Die Emissionsfaktoren für den Lkw-Verkehr werden angezweifelt. RIch halte die Irrelevanzgrenzen im Übrigen jedenfalls in der vorliegenden Situation nicht für anwendbar. Sie sind insgesamt zu hoch und entbehren jeder fachlichen Grundlage. Zudem bürgen sie gerade dann die Gefahr, dass trotz ihrer Einhaltung schädliche Umwelteinwirkungen entstehen, wenn es im Einwirkungsbereich weitere Emittenten gibt.Anlagentechnik - AnlagenkonzeptåWährend der Bauphase wird eine erhebliche Lärmbelastung erwartet. Die Unterlagen sind diesbezüglich nach hiesiger Auffassung noch immer nicht ausreichend. Denn die Berechnungen gehen von nicht nachvollziehbaren Annahmen hinsichtlich der einzusetzenden Baumaschinen aus. Die dortigen Ausführungen erscheinen teilweise widersprüchlich: Einerseits ist die Rede davon, dass die Lärmpegel nachts etwas abgesenkt werden müssten, andererseits aber werden keine konkreten Maßnahmen gefordert. ErschütterungenÝDer Antrag weist nach wie vor eine Menge Unklarheiten auf. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Betriebszeiten der neuen Anlagenteile wie auch der bestehenden Heizkessel, die -angeblich- in Reserve gehen oder endgültig abgeschaltet werden. Hier ist ebenfalls nicht erkennbar, ob die Immissionsprognose den sog. worst-case annimmt. Unklar bleibt demnach auch, ob z.B. in Situationen des Übergangs vom Reserve- in den Regelbetrieb die Kurzzeitgrenzwerte sicher eingehalten werden. ÆHinsichtlich der bestehenden Papierfabrik ist teilweise diffus von der Berücksichtigung einer Kapazitätserhöhung die Rede. Es ist nicht nachvollziehbar, ob diese in realistischer Höhe erfolgt ist. ÑEs ist fehlerhaft, lediglich die Zusatzbelastung außerhalb des Betriebsgeländes zu betrachten. Eine derartige Sichtweise ist mit den europäischen Luftqualitätsrichtlinien nicht in Übereinstimmung zu bringen. }Die Antragsunterlagen geben keine ausreichende Auskunft zur Vorsorge gegen Korrosion in der Dampfkesselanlage und hieraus resultierende mögliche schädliche Umwelteinwirkungen, wie z.B. eine korrosionsbedingten Abriss oder eine Leckage dampfführender Rohrleitungen, die rauchgasseitig beheizt werden und hierbei entstehende Emissionen von Luftschadstoffen im Betriebsstörungsfall. &Nach eigenen Recherchen verfügt die Firma Lang auch nicht über diverse Löschwasserrückhaltebecken, in denen das kontaminierte Löschwasser gezielt gesammelt werden kann. So kann dann das Löschwasser ungereinigt in Boden und Wasser gelangen. Weiter ist keine ausreichend dimensionierte Ab. bzw. Zulaufleitung zur bestehenden Kläranlage vorgesehen. Dies ist insoweit gefährlich, da in unmittelbarer Nähe die Wertach und einige FFH-Schutzgebiete liegen. Weiter ist die Trinkwasserversorgung der umliegenden Gemeinden dadurch in höchstem Maße gefährdet. Die geplanten, beziehungsweise beantragte Zwischenlager sind so nicht den Vorschriften entsprechend. Außerdem befinden sie sich zumindest teilweise auf einem eingetragenen Landschaftsschutzgebiet. Zumindest aber auf einer ökologisch erhaltenswerten Landschaftsfläche die eine besondere Fauna und Flora und darüber hinaus schützenswerte Tierarten beherbergt. Eine Untersuchung und ein Gutachten auf eventuell gefährdete Arten ist im Antrag bisher nicht enthalten. Dies ist unbedingt nachzuholen, da in dem bisher weitestgehend unberührten Gebiet z.B. seltene Erdhummelarten vorkommen. Dies gilt teilweise auch für das Gelände der geplanten Anlage und deren Gebäude, sowie für die neue geplanten Zufahrtsstraßen und Wege zu den geplanten Zwischenlagern und insgesamt zum ganzen Vorhaben. ºIn den Berechnungen zur Ausbreitung des Abgasausstoßes werden nicht die richtigen, bzw. nicht alle nötigen Parameter genommen (TA Luft - nicht alle anzusetzenden Windgeschwindigkeiten). vgl. Nr. 21, 22 Ÿ(Zusammengefasste Aussage) Unfruchtbarkeit von Männern; bei Schwangerschaft Gefahr für Kind im Mutterleib, Wachstumsschädigungen, Erbgutveränderung, Gendefekt vgl. Nr. 193, 204, 373 vgl. Nr. 276 ðIm Brandschutzkonzept ist keine Maßnahme beschrieben, mit der ein Brand im Gewebefilter der Abgasreinigungsanlage entdeckt werden kann. Ebenso fehlt eine Angabe dazu, wie in einem solchen Fall vorgegangen werden soll. Zur Abgasreinigung werden Aktivkohle - oder Herdofenkokshaltige Gemische eingesetzt. In diesem können sich im ungünstigsten Fall durch Funkenschlag oder durch Selbstentzündung Glimmnester bilden, die sich zum Gewebefilterbrand ausweiten können. Weil in solchen Glimmnester Kohlenmonoxid entsteht, können sich durch eine CO-Differenzmessung besser als über eine Temperaturerhöhung des Abgases entdeckt werden. Um einen Brand im Gewebefilter frühzeitig zu entdecken zu können, sollte daher eine CO-Differenzmessung im Abgas erfolgen. áBemängelt wird weiterhin, dass die mit schwerem Heizöl betriebenen Kessel 2 und 3 allein mit der Begründung, diese Kessel würden spätestens im Jahr 2012 abgeschaltet werden, nicht in die Immissionsprognose einbezogen wurden. àEin gemeinsamer Betrieb der neu beantragten Anlagenteile und der in der Betrachtung außer Acht gelassenen Kessel ist nicht ausgeschlossen. Dem Antrag kann lediglich die  Anmerkung entnommen werden, die Kessel 2 und 3 würden  im Jahre 2012 stillgelegt. Die Inbetriebnahme der neuen Anlagen ist für Februar 2012 geplant (vgl. zum Vorstehenden Antragsformular 1.1). Da die tatsächliche Entwicklung, insbesondere der genaue Zeitpunkt des Abschaltens der Kessel 2 und 3 nicht mit Gewissheit zu prognostizieren ist, hätten im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung auch die Kessel 2 und 3 in der Immissionsprognose Berücksichtigung finden müssen. Im Übrigen kann die Stilllegung der Kessel 2 und 3 nicht als emissionsmindernde Maßnahme berücksichtigt werden. Die Verpflichtung zur Emissionsbegrenzung besteht gemäß 5.4.1.2.2 TA-Luft ohnehin, weswegen die Stilllegung der Kessel 2 und 3 nicht als emissionsmindernde Maßnahme im Zusammenhang mit der beantragten Änderung geltend gemacht werden kann. 3Bei genauer Betrachtung ist die Immissionsprognose (...)nicht nachvollziehbar und entspricht nicht den Vorgaben der TA-Luft. Die prognostizierten Zusatzbelastungen liegen deutlich unterhalb der Belastungen, die unter ungünstigsten Bedingungen durch den Anlagenbetrieb tatsächlich verursacht werden können. hIm Gegensatz zum Brandgutachten besteht für den Brandfall im Müllbunker dasselbe Gefahrenpotenzial wie im Müllbunker einer Müllverbrennungsanlage. Die Reststoffe enthalten zwar keine Glutnester, die im Hausmüll vorkommen können, jedoch ist eine sichere Verhinderung von Bränden der trocken im Müllbunker gelagerten EBS nicht auszuschließen. Funkenflug von rauchender Mitarbeitern, aus den Abgasanlagen der anliefernden LKW können ebenfalls eine Brandursache sein. Da auf dem Gelände der Papierfabrik Ettringen auch große Mengen an Altpapier und neuwertigem Papier gelagert werden, ist besonders auf den Brandschutz zu achten. Auch ein brand im Papierlager kann auf den Müllbunker übergreifen. (...) Ob im Brandfall das gesamte Abgas über die Rauchgasreinigung geführt < werden kann, ist auch den Unterlagen nicht ersichtlich. Es wird hier der Brandschutz wie für eine Müllverbrennungsanlage gefordert. Da der Müllbunker bis in die obere Grundwasserschicht reicht ist nicht auszuschließen, dass im Brandfall, wo hohe Temperaturen eine Rissbildung in der Bunkerwand begünstigen, Schadstoffe ins Grundwasser eintreten können. (...) ZEs ist zu befürchten, dass es durch die Schlackelagerung zu einer Explosionsgefahr kommt. UIch wohne in der Wohnsiedlung Ettringen-Ost, die direkt neben Lang Papier liegt. Unsere Siedlung mit über 600 Einwohnern hat nur eine Zufahrtstraße. Bei Störfällen und Bränden ist diese Straße, die direkt auf Langpapier zuführt, nicht befahrbar. Eine Fluchtmöglichkeit meiner Familie und die Zufahrt für Rettungsdienste ist somit unmöglich. 0siehe sinngemäß Punkte zur Kategorie Sicherheit Die vorgesehene Rauchgasreinigung ist nicht geeignet, bei einem Störfall entsprechenden Schaden von der Umwelt abzuwenden, weil nachgeordnete Filter fehlen. ¦Es wird beantragt, Fa. Lang zu verpflichten, das im Antrag nur rudimentär vorgelegte Qualitätssicherungs- und Störfallkonzept noch vor einer evtl. Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde vorzulegen, da dort wesentliche Dinge, wie Eingangskontrolle der Ersatzbrennstoffe, Störfallbehandlung etc. beschrieben sein müssen. Derartige Anlagen sind von Störfällen betroffen und nicht, wie im Antrag behauptet, ohne Störfälle. vgl. Nr. 446, 2006 vgl. Nr. 687 #Das Zusammenwirken von Lichtemissionen und Wasserdampfemissionen wurde ebenfalls nicht bewertet. Das emittierte Licht wird in der Wasserdampfschwade gestreut. Dieses diffuse Licht wurde hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen nicht in der UVU berücksichtigt. ¸Ich habe 2 Meerschweinchen die ganz viel Gras aus unserem Garten fressen. Da aber die giftigen Stoffe sich im Boden anreichern, habe ich Angast, dass das Futter meine Tiere umbringt. Die bereits bestehende Schadstoffbelastung unseres Bodens, möglicherweise hervorgerufen durch das seit Jahrzehnten betriebe Schwerölkraftwerk der Firma Lang wurde bisher nicht getestet. Vielleicht haben wir schon die gesetzlich zulässige Grenze erreicht. $Es wird angezweifelt, dass die Untersuchungen der Auswirkungen der geplanten Anlage auf Flora und Fauna im Untersuchungsgebiet korrekt durchgeführt wurden. Im Rahmen der Immissionsprognose für Luftschadstoffe wurden insbesondere für das nahe Umfeld der Anlage bei einigen Schadstoffe relativ hohe Zusatzbelastungen ermittelt. Die Bewertung dieser Zusatzbelastungen ist fachlich nicht nachvollziehbar und unzureichend. Darüber hinaus ist die Bewertung der von der Anlage im Betrieb und im Bau ausgehenden Lärmimmissionen auf die im nahen Umfeld der Anlage lebenden Tiere unzureichend. Hinzuweisen ist dabei darauf, dass hinsichtlich geschützter Arten und Gebiet jeweils auf das konkrete Schutzbedürfnis abzustellen ist und nicht etwa prinzipiell auf Werte, die zum Schutz des Menschen festgelegt werden. ’Nach § 2 UVPG sind nicht nur die Auswirkungen der beantragten Anlage im Hinblick auf die einzelnen Schutzgüter sondern auch Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern zu untersuchen. Eine solche Untersuchung hat im Rahmen der UVU nur unzureichend stattgefunden. Eine Möglichkeit zur Untersuchung von Wechselwirkungen beim Schutzgut Mensch bietet die Ermittlung der maximalen Zusatzbelastung durch kanzerogene und toxische Schadstoffe mittels eines Belastungspfadmodells. Dabei wird im Rahmen eines konservativen Ansatzes davon ausgegangen, das sich eine betrachtete Referenzperson ein Leben lang (70 Jahre) während und nach der gesamten Betriebszeit (30 Jahre angenommen) an der ungünstigsten Einwirkungsstelle aufhält und die gesamte pflanzliche Nahrung und das Futter zur Produktion der tierischen Nahrung der  Referenzperson von dieser ungünstigsten Einwirkungsstelle bzw. von der ungünstigsten Einwirkungsstelle stammt, an welcher eine Nahrungs- und Futtermittelproduktion aufgrund der standörtlichen Verhältnisse nicht auszuschließen ist. Eine Bewertung der Auswirkungen mit Hilfe des Belastungspfadmodells hat nur für Dioxine und Furane stattgefunden.âNach § 2 UVPG sind nicht nur die Auswirkungen der beantragten Anlage im Hinblick auf die einzelnen Schutzgüter sondern auch die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern zu untersuchen. Eine Untersuchung zu den Wechselwirkungen hat im Rahmen der UVU nur unzureichend stattgefunden. Eine Möglichkeit zur Untersuchung von Wechselwirkungen beim Schutzgut Mensch bietet die Ermittlung der max. Zusatzbelastung durch kanzerogene und toxische Schadstoffe mittels eines Belastungspfadmodells. Dabei wird im Rahmen eines konservativen Ansatzes davon ausgegangen, dass sich eine Betrachtete Referenzperson ein Leben lang (70 Jahre) während und nach der gesamten Betriebszeit (30 Jahre angenommen) an der ungünstigsten Einwirkstelle aufhält und die insgesamt pflanzliche Nahrung und das Futter zur Produktion der tierischen Nahrung der "Referenzperson" von dieser ungünstigsten Einwirkungsstelle bzw. von der ungünstigsten Einwirkstelle stammt, an welcher eine Nahrungs- und Futtermittelproduktion aufgrund der standörtlichen Verhältnisse nicht auszuschließen ist. Eine Bewertung der Auswirkungen mit Hilfe eines Belastungspfadmodells hat nur für Dioxine und Furane stattgefunden. Weiterhin wurde nicht ausreichend untersucht, inwieweit sich durch die SO2- und NOx-Emissionen i. V.m. emittierten Staubpartikeln Wechselwirkungen bei der Bildung von PM-10 ergeben. Über diese Bildungsmechanismen können sich PM-10-Frachten ergeben, die deutlich über denen liegen, die am Schornstein gemessen werden.  - In Kapitel 11 wird auf die Thematik der tieffrequenten Geräusche (übertragen durch das Medium Luft) eingegangen. Die in Kapitel 11 prognostizierten Pegel liegen deutlich oberhalb der menschlichen Hörschwelle. Die Berücksichtigung der schalldämmenden Wirkung von Fenstern kann zwar grundsätzlich angeführt werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass eine ausreichende Belüftung von Schlafzimmern nur bei geöffnetem bzw. gekippten Fenster gegeben ist, weshalb der Ansatz der Schalldämmung von Fenstern bei der Bewertung der tief frequenten Geräusche zu hinterfragen ist. - Auf eine Bewertung von Erschütterungen während des Bauzustands (Arbeiten zur Herstellung der Baugrubenumschließung, Verdichtungsarbeiten, o.ä.) wurde im vorliegenden Gutachten nicht eingegangen. - Im EDV-Eingabeprotokoll (Anhang B) wurde bei einer Vielzahl von Schallemissionen (z.B. Innenpegel Dampfturbine, Kesselhaus,...) ein Wert Li = 0 dB(A) angesetzt. Dies würde grundsätzlich bedeuten dass hier keine Schallemissionen auftreten. Dies ist aus meiner Sicht zu prüfen. YBrennstoffmengen: Papierreststoffe haben im Mittel einen niedrigen Heizwert. Die beantragten Schlämme im Schnitt noch niedrigere. Die Lösung zur Erhöhung des mittleren Heizwertes des Brennstoffmixes lautet: "Einsatz von Ersatzbrennstoffen". Um neben eigenem Abfall den kommunalem Klärschlamm mitverbre< nnen zu können, wird eine "Stützfeuerung" mit aufbereiten Haus- und Gewerbemüll beantragt. Ironischerweise möchte der Antragssteller allerdings, wiederum entgegen dem Zweck des Antrages, den Deinkingschlamm (ca. 200.000 t/a) und den Fangstoff (ca. 58.000 t/a) weiterhin ganz oder teilweise bei der Ziegelherstellung einsetzen, wenn für die Ziegeleien keine geeigneten Ersatzstoffe zur Verfügung ständen. Die entstehende "Lücke" im Brennstoffmix sollte man durch zusätzlichem Einsatz der Ersatzbrennstoffe ausgeglichen werden. Eine genaue Aufstellung über Bezugsort und Qualitäten der einzusetzenden Ersatzbrennstoffe fehlt in den Unterlagen. Dies ist umso bedeutender als es "für die Auslegung und Betrieb der Anlage wesentlich ist, dass sich die max. Schadstoffgehalte (...) nur auf einzelne, relativ geringe Brennstoff-Teilmengen beziehen". Ich zweifle vor diesem Hintergrund an, dass die Grenzwerte der 17. BImSchV im Normalbetrieb eingehalten werden können. Von der Inbetriebnahme bzw. bei Anfahrtssituationen des Ofens nach Revisionsarbeiten ganz zu schweigen. @Eine Beeinträchtigung der Gesundheit der Bürger ist auf Grund der Luftbelastung zu erwarten. Deshalb wäre es künftig nahezu unmöglich, mindestens jedoch schwierig, weitere Planungen zur Ausweisung von Wohngebieten in diesen bereichen vorzunehmen, weil in diesen Gebieten keine bzw. kaum noch Nachfrage für Wohnnutzungen besteht. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass deshalb ein Planungserfordernis zur Umplanung bestehender Wohngebiete, z.B. zu minderwertigen gewerblichen Nachnutzungen, auftreten wird, was den Planungszielen der Gemeinde ... (FNP und BPs) entgegensteht. JFBD: Ein Bebauungszusammenhang ist ebenfalls gegeben. Hierfür ist maßgebend, inwieweit die aufeinander folgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und und die zur Bebauung vorgesehen Fläche diesem Zusammenhang angehört. Grundlage dieser Beurteilung sind die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten, also insbesondere die vorhandenen baulichen Anlagen, sowie darüber hinaus auch andere topographische Verhältnisse, wie zum Beispiel Geländehindernisse, Erhebungen oder Einschnitte (wie Flüsse) und Straßen. Bei der Grenzziehung zum Außenbereich geht es dabei darum, inwieweit ein Grundstück zur Bebauung ansteht und sich aus dem tatsächlich Vorhandenen ein hinreichend verlässlicher Maßstab für die Zulassung weiterer Bebauung gewinnen lässt. =Es gilt die 17. BImSchV, zuletzt am 27. Januar 2009 geändert.Es gilt die 17. BImSchV.Brennstoffmix: Im Antrag auf Genehmigung einer Anlage nach BImSchG wird als Zweck der Anlage aufgeführt: a) Energiebereitstellung (Wärme und Strom) für die Papierherstellung, b) Verwertung von Reststoffen der Papierherstellung. Laut Aussage (...) soll Klärschlamm verbrannt werden, weil die bayrische Staatsregierung mittelfristig aus der landwirtschaftlichen Verwertung des Klärschlammes aussteigen möchte. Tatsache ist, dass die derzeit laufende Novellierung der Klärschlammverordnung als Bundesverordnung letztlich von den Ländern mehrheitlich entscheiden wird. Bayern ist an einem mittelfristigen Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung interessiert. Sollte sich die Mehrheit der Länder jedoch weiterhin auch für eine landwirtschaftliche Verwertung aussprechen, wird Bayern keinen Einzelweg gehen. Die Begründung für die thermische Verwertung von kommunalem Klärschlamm in Ettringen ist damit haltlos. Die Abnahme von bis zu 40.000 t dieses "Brennstoffes" pro Jahr mit einer derzeitigen Vergütung von ca. 2 Millionen EUR/Jahr (...) stellt allerdings eine entscheidende Säule in der Wirtschaftlichkeit der Anlage dar! Neben diesen rein wirtschaftlichen Aspekt steht der Heizwert von kommunalem Klärschlamm mit lediglich 1.000 kJ/kg allerdings vollkommen dem "Zweck" der Anlage entgegen. Ich zweifle an, dass mit dem Einsatz dieses Stoffes die Zielsetzung des Antrages erreicht wird. Sollte Klärschlamm thermisch verwertet werden, so kommt dies nur in sog. Monoverbrennungsanlagen mit entsprechender Filtertechnik in Betracht. Der überwiegende Teil der entstehenden Reaktionsprodukte im Rauchgas der geplanten Anlage sind weder vorhersagbar noch quantifizierbar. Eine weitere uneingeschränkte Forderung ... ist es, dass der Betrieb der Anlage kontinuierlich zu überwachen, entsprechende Messungen regelmäßig durchzuführen und festgelegten Grenzwerte in Abhängigkeit mit der Menge des verbrannten Mülls permanent einzuhalten wären. ‘Durch das geplante Projekt der Papierfabrik Lang befürchten der ... langfristig eine Verschlechterung der neu erschlossenen Brunnen. besonders durch die Vermischung verschiedener Ausgangsstoffe aus dem Kamin wie Staub, Schwefeldioxid und Stickoxide, welche durch Vermischung in eine Form von Nebel übergehen können, kann bei vorherrschendem Westwind eine Beeinflussung der Brunnen, auch bei einer größeren Entfernung, nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt ferner bei einer Fehlfunktion der Verbrennungsanlage oder gar bei einem Schadensfall wie einer Verpufferung, bei der Giftstoffe, wie z.B. Dioxine und Furane, in die Atmosphäre abgegeben werden. (...) %Wie den unterlagen zu entnehmen ist, will die Fa. Lang eine Selbstverpflichtung bei der Rauchgasreinigung eingehen. Allerdings besteht diese ausschließlich auf der Jahreschadstofffracht. Der Markt Türkheim fordert die Konzentrationswerte (Halbstundenwerte) der Rauchgasreinigung gegenüber der 17. BImSchV zu verschärfen. Durch niedrigere Kontrollwerte bei Gesamtstaub / So2 und NO2 wird die Selbstverpflichtung zum Unterschreiten des Grenzwertes nach 17. BImSchV zuverlässig fixiert. Kontrollwerte: Gesamtstaub 5 mg/m³; NO2 100 mg/m³; SO2 40 mg/m³æ(...) fordern wir zwei Filterlinien für den Gewebefilter sowie zur verlässlichen Rauchgasreinigung zusätzlich einen Abgaswäscher bzw. Elektrofilter; damit wäre ein Störfall besser abgesichert. (bei MVA bereits Stand der Technik). àZur Überprüfung der Abgasreinigung wird ein Umweltmonitoring als Nachweis der Einhaltung von Grenzwerten abgelehnt. Diese gemessenen Werte stellen keinen Beleg für die ordnungsgemäße Betriebsweise der Rauchgasreinigung dar. ðWir fordern ... Vom betreiber die Entsorgungspfade der Reststoffe kesselasche (ca. 73.000 t/a und Filterstäube (ca. 40.500 t/a) offen zuu legen. Die verkehrsbelastung bzw. die gesundheitlichen Risiken bei verbleib sind nicht kalkulierbar. !Die bisher festgestellten Schadstoffemissionen/-immissionen wurden unter den (politisch und nicht medizinischen) Grenzwerten begutachtet/prognostiziert, können aber dennoch und insbesondere aufgrund der mehr als unzureichender Rauchgasreinigung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. (...) ýIch bestreite die Richtigkeit der prognostizierten Schadstoffemissionen/-immissionen und beantrage daher die Fa. Gebr. Lang GmbH Papierfabrik zu verpflichten, alle bisher angestellten Gutachten und evtl. weitere durch z.B. die LfU und/oder einwendende Personen/Behörden etc. erstellte oder noch zu erstellende Gutachten heranzuziehen, zu vergleichen, auf Plausibilität zu prüfen, evtl. neue Gutachten zu erstellen (mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Einbeziehung der Vor-Ort-Wetterdaten und Vorbelastungsmessungen), erst dann die tatsächlich auftretenden Schadstoffemissionen/-immissionen festzustellen und unter der Prämisse der Nachhaltigkeit, der regionalen Zielen (...) neu zu prognostizieren und die Genehmigungsfähigkeit der Anlage zu beurteilen. ¡Es ist völlig unklar, welche genauen Abfälle mit welchen Schadstoffgehalten in welchen Mengen / Zusammensetzungen / Kombinationen in die Anlage gelangen sollen. ùDie angeblichen Abfallanalysen sind völlig ungeeignet. Es ist nicht ersichtlich, wer, wann, welchen Abfall analysiert hat, ob die Probenahme korrekt war und weshalb sich die dortigen Werte irgendwie auf die hiesige Anlage übertragen lassen sollen. Die Abfälle enthalten zu hohe Schadstoffgehalte, gerade in Bezug auf krebserregende, fruchtschädigende und erbgutverändernde Substanzen. Diesbezüglich gilt aber ein Minimierungsgebot. Sie muss also nachweisen, weshalb sie welche Inputgrenzwerte beantragt. sinngemäß Nr. 458 < nIch befürchte, dass durch den Betrieb der Anlage in der vorgesehenen Art und Weise u.a. schädliche Luft- und Bodenverunreinigungen auftreten (z.B. Sox, Nox, Schwermetalle, Dioxine, Furane etc.) die zusätzlich zu den ohnehin schon vorhandenen Vorbelastungen, meine/unsere Gesundheit maßgeblich gefährdet bzw. bereits vorhandene Erkrankungen sich verschlimmern (...). iIch beantrage auch alternative Konzepte (z.B. Geothermie ...) zu prüfen und in Erwägung zu ziehen. (...) ¾Das Unternehmen ist damit finanziell auf der Benefit-Seite. (...). Was bedeutet, dass die Anlage schätzungsweise nach einer Amortisationszeit von 8 Jahren mit Gewinn betrieben werden kann. Das kann bei einer Gegenrechnung nicht akzeptiert werden. Ich beantrage daher die Offenlegung der Amortisationsrechnung, da daraus ersichtlich wird, wie schnell und mit welcher Härte gegenüber den Belastungen und Risiken der Bevölkerung agiert werden soll. ñNoch dazu kommt, dass eine bereits genehmigte Anlage relativ schnell und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung vergrößert werden kann und die Bemühungen des Landrates (...) die Region als Gesundheitsregion auszubauen dadurch konterkariert werden. Des weiteren beantrage ich das bisherige Schwerölkraftwerk sofort abzuschalten, da die Grenzwerte für dieses Kraftwerk bereits überschritten wurden und welche Schädigungen und/oder Auswirkungen an Leben, Gesundheit und Eigentum das für uns bereits bedeutet. (...) Ich beantrage für alle uns entstandenen und entstehenden Schäden eine umfangreiche Beweissicherung zu Lasten und auf Kosten von Lang für Gesundheit und Eigentum bzgl. Des Ist-Zustandes unserer Gesundheit und unseres Wohneigentums und Grundstück und regelmäßiger Wiederholung in Zukunft (...), da uns nicht zugemutet werden kann, zur Beweissicherung mehrere Gutachten zu beauftragen. °Im Übrigen bezweifle ich, dass die Dimensionen der Rauchgasreinigung auf die beantragte Menge an Schadstoffen in den Brennstoffen ausreichend ausgerichtet ist. Der Chlorgehalt in den beantragten Abfällen liegt bei über 1%. Deshalb ist eine Feuerraumtemperatur von mindestens 1.100°C bei einer Verweilzeit von mindestens 2 Sekunden erforderlich, um zu verhindern, dass Schwermetalle im Rauchgas aggressiver reagieren, was zu erhöhten Werten im Rauchgas führt. Die beantragte Anlage sieht eine Feuerraumtemperatur von 850°C vor. Gerade bei niedertemperaturigen Verbrennungsprozessen entstehen Dioxine und Furane. Klärschlamm wirkt wegen des Phosphatgehaltes ebenfalls als Katalysatorgift. ŸVorbelastungen der Menschen aus der Region, d.h. toxikologische Belastungen, wie Quecksilber und auch Blutuntersuchungen, um z.B. PCB-Belastungen zu erkennen. ÞDes Weiteren fordere ich ein Krebskataster für den Ort Apfeltrach und die VWG Dirlewand, da ich in den neun Jahren, die ich hier tätig bin, im Vergleich zu anderen Regionen von einer relativ hohen Krebsrate erfahren habe. vgl. Nr. 1114 vgl. Nr. 1115 vgl. Nr. 1116 StellungnahmeÅIch fordere die Genehmigungsbehörde auf, detaillierte Auflagen für die LKW-Transportströme wie folgt verbindlich festzusetzen: - Transporte von und zu der Anlage nur an Werktagen von Montags bis Freitag in dem Zeitraum von 6:00 bis 18:00 Uhr zuzulassen - Transportwege über die Umgehungsstraße Ettringen und Türkheim Richtung A 96 festzulegen - Die Transportwege über die Staatsstraße durch die Gemeinde Hiltenfingen sind für diese Transporte zu sperren¤In dem lufttechnischen Gutachten ist nicht ausgeführt, welche Schadstoffe die einzelnen Verbrennungsstoffe/-fraktionen (Deinkingschlämme, Faserstoffe, Spuckstoffe, Ersatzbrennstoffe, Bioschlamm, kommunaler Klärschlamm etc.) aufweisen. Diese müssen jedoch diesem Gutachten zu Grunde liegen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dieses Im Gutachten nicht offengelegt werden. Ich fordere diese Analysen offenzulegen und zu prüfen, ob sie von unabhängigen Untersuchungsbüros stammen. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Analysen, die aus Quellen der Fa. Lang Papier stammen nicht glaubwürdig und nicht als repräsentativ anzusehen sind. Es ist hier insbesondere auf den Umstand zu verweisen, dass nicht nur mit Mittelwerten an Schadstoffen in den verschiedenen Verbrennungsstoffen/-fraktionen gerechnet werden kann, sondern dass auch eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt wird, in die auch die Maximalwerte eingehen. (...) GEs wurde als repräsentatives Jahr das Jahr 2001 gewählt. Der Antrag enthält keine Begründung nach welchen Kriterien das Jahr 2001 als "repräsentativ ausgewählt wurde. Zudem ist das Verfahren, ein Jahr auszuwählen, aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar. Es wäre eine Zeitreihe von mindestens 10 besser 0 Jahren zu wählen. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum der Antrag sich auf Daten bezieht, die lediglich bis in das Jahr 2002 reichen. Das ist unhaltbar, zumal auch gerade in den letzten Jahren es in Folge des Klimawandels zu Veränderungen gekommen ist, die somit überhaupt nicht berücksichtigt sind. Es ist zu fordern, dass die meteorologischen Parameter zeitnah gewählt werden, um hier entsprechend repräsentativ sein zu können. ÝBesondere Wetterlagen, z.B. Inversionswetterlagen oder Wetterlagen bei denen es in der unmittelbaren, bebauten Umgebung der Anlage zu Niederschlag in Form von Industrieschnee kommen wird, sind nicht berücksichtigt. (...) %vgl. Nr. 1107, 1108,1109, 1117, 1055 UDie Ermittlung der Anzahl der zusätzlichen Lkw-Fahrten in TZ 4-88 des Antrages ist unklar und kann keine Genehmigungsgrundlage bilden. Es ist nicht eindeutig klargestelllt, ob der Abtransport der verbrauchten Betriebsstoffe im vollem Umfang berücksichtigt wurde. Darüber hinaus trifft es nicht zu, dass alle Verbrennungsrückstände mit den Fahrzeugen abtransportiert werden können, welche die Brennstoffe anliefern. Die Rückstände bestehen zu mehreren zu erheblichen Anteilen aus solchen Stoffen die Gegenstand von Gefahrgut-Transporten sind. Hierfür müssen besondere Fahrzeuge eingesetzt werden. WDie UVP ist im Denkansatz und im Ergebnis unbrauchbar. Der Gutachter setzt Begriffe und Anforderungen aus dem Immissionsschutzrecht mit dem Untersuchungsgegenstand der UVP gleich. So beruft er sich bspw. Wiederholt für die Bewertung der Beeinträchtigungen der Schutzgüter auf die vorliegenden (teilweise ebenfalls unbrauchbaren) Fachgutachten. Weder hat er offensichtlich die Unvollständigkeiten und Fehler in diesen Fachgutachten bemerkt, noch nimmt er entsprechend seiner Aufgabe eine eigenständige Wertung im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge vor. Darüber hinaus missachtet die UVP den Grundsatz, dass für das Schutzgut "Mensch" nach herrschender Meinung eine human-toxikologische Prüfung vorzunehmen ist. Eine solche Prüfung, z.B. nach dem sog. Belastungspfadmodell wurde (mit Ausnahme der Dioxine und Furane) nicht angestellt. Die (...) getroffene Feststellung, es sei sichergestellt, dass durch den Betrieb der Anlage, keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden, ist keinesfalls als Ergebnis einer sorgfältigen und verantwortungsbewussten human-toxikologischen Prüfung anzusehen. ÄDie Belastung der Region mit zusätzlichem Schwerlastverkehr überschreitet zumutbare Grenzen, auch für die Tierwelt. Die Wertachauen werden zusätzlich in ihrem biologischen Gleichgewicht gestört. vgl. Nr. 438 REine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung fehlt bzw. ist nicht nachvollziehbar. §Bereits heute sind starke Geruchsbelästigungen, aufgrund de Freilagerflächen von Abfallstoffen der Papierfabrik ... Zu verzeichnen. Auf der Freiland-Zwischendeponie werden Spuckstoffe und Deinkingschlämme in einer Größenordnung von 20.000-320.000 m³ gelagert. (...) Diese Stoffe zählen auch zu den geruchsrelevanten Stoffen, die im vorliegenden Antrag jedoch keine Erwähnung finden. Es wird zwar erwähnt, dass ein Großteil der bisherigen Zwischenlagerung entfällt, jedoch das es sich dabei um eine Freiland-Zwischenlagerung handelt, mit keinem Wort. Bei der Prüfung der Genehmigung ist es daher zwingend erforderlich, dass die Freiland-Zwischenlagerung dieser Stoffe in dem vorliegenden Antrag neu definiert wird im Bezug auf Matieralbezeichnung, Lagermengen, Geruchsemissionen und Wassergefährdung. Laut den Antragsunterlagen stehen fü< r die betriebsinternen geruchsintensiven Stoffe ausreichend Lagerstätten (Bunker) mit entsprechender Be- und Entlüftung zur Verfügung. Die Freiland-Zwischenlager werden somit nicht mehr benötigt und die bestehenden Genehmigungen könnten von der zuständigen Behörde entzogen werden. Die Antragsunterlagen sind im Bezug auf die o.g. Punkte unvollständig. Da die mit eingereichte UVS diesbezüglich sehr spärlich ausgefallen ist, fordere ich vor der Genehmigung eines solchen Vorhabens eine genaue Bestandsaufnahme, d.h. - Bodenproben mit den zu erwartenden anorganischen Verbindungen, also Schwermetallen und den relevanten organischen Emissionen, z.B. PCB und sonstige Verunreinigungen und Eutrophierungen - Messungen umliegender Gewässer und des Grundwassers - Messungen der Luft - Untersuchung unserer landw. Produkte auf Quecksilbergehalt, Cadmium, bekannte Dioxine, Furane und andere Elemente ´Das im lufthygienischen Gutachten ermittelte Gebiet zählt zu den Grundwasserschutzgebieten der Stadt Schwabmünchen, dem Wasserzweckverband Lechfeld und vieler betroffenen Bürgern dieser Region. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass zum Schutz des Trinkwasserreservoirs für spätere Generationen auf einen Eintrag durch Schadstoffe verzichtet werden muss. Der Bodenaufbau in unserer Region besitzt eine kaum schützende Überdeckung, auch deshalb kann das Risiko für einen Schadstoffeintrag nicht toleriert und akzeptiert werden. Der Schutz des Grundwassers ist daher bei Anlagenplanung in besonderer Art und Weise zu berücksichtigen. Dies ist nicht in ausreichendem Maße erfolgt. ôAuch die öffentliche Trinkwasserversorgung (...) wären durch die geplante Maßnahme beeinträchtigt. Bereits bei der ersten öffentlichen Auslegung zeigten die Karten eindeutig, dass alle relevanten Stoffe in Richtung Ostnordost, d.h. in den Bereich Gennach, abströmen. In direkter Verlängerung dieser Linie liegen die neu erschlossenen Brunnen des Wasserzweckverbandes ... auf dem gebiet der Gemeinde Prittriching. Aus diesen bereichen beziehen der Wasserzweckverband (...) rd. 90 % des Trinkwassers. ‹Bei näherer Prüfung zeigt sich, dass durch das geplante Vorhaben ein erheblicher Anstieg der Stickoxid (Nox)-Gehalte gegenüber dem bisherigen Zustand eintreten würde. Durch die beantragte Maßnahme würde sich der Anteil an Stickoxiden deutlich erhöhen. Der zu erwartende gesteigerte Eintrag von Stickoxiden führte zu einer Erhöhung der Nitrat (Stickoxid)-Gehalte im oberflächennahen Grundwasser. ¡(...) Von der Firma wird angedeutet, dass Ersatzbrennstoffe aus dem Norden angeliefert werden sollen und die Asche nach Hessen verbracht werden soll. D.h. aus meiner Sicht, dass der Verkehr an meinem Haus vorbei deutlich zunehmen wird. Deshalb wird die Belastung durch Abgase und Lärm, Tag und Nacht, so zunehmen, dass meine Gesundheit ernsthaft geschädigt wird. Außerdem werde ich nachts nicht mehr schlafen können. ODie in der 17. BImSchV festgelegten Grenzwerte für den Ausstoß von Abgasen stellen meines Erachtens aufgrund des hohen Volumenstromes keine adäquaten Richtwerte dar und spiegeln nicht die Möglichkeiten des Stands der Luftreinhaltetechnik wieder, um eine Gefährdung meiner Gesundheit in Form von Atemwegserkrankungen, Allergien, erhöhtes Krebsrisiko ausreichend entgegen zu wirken. In kommunal betriebenen Anlagen, die bereits seit Jahren in Betrieb sind und eine weit umfangreichere Abgasreinigung vorweisen, wie es dem Stand der Technik entspricht, werden weit geringe Schadstoffe emittiert. Somit ist es nicht verständlich, dass ein privater Betreiber einer Anlage in Betrieb nehmen kann, die auf Grenzwerte aus dem Jahr 1990 abzielen, dadurch als überholt gelten müssen und nur der unzureichenden Flexibilität der Gesetzgebung geschuldet ist. óDie durch den nicht genau definierten Brennstoffmix bestehenden Kumulgefahren einhergehnd mit den bisher nur unzureichend dargestellten Auswirkungen wurden bisher meines Erachtens ebenfalls nur unzureichend von toxikologischer Seite geprüft. êIm weiteren sehe ich bisher keine ausreichende Behandlung eines Anlagenstörfalls in Zusammenhang mit dem Ausfall der Rauchgasreinigung und dem vermehrten Ausstoß von Abgasen für diesen Fall. Die zwischenzeitlich geplante kontinuierliche Eigenüberwachung des Schadstoffausstoßes stellt meines Erachtens kein adäquates Mittel dar, um eine Einhaltung von behördlich festgesetzten Grenzwerten kontinuierlich zu überwachen, da hier ein ausreichender Spielraum für Manipulationen bestehen kann. õIch befürchte, dass die Umwelt durch das alte Schwerölkraftwerk und die vorhandene Deponie bereits so sehr geschädigt ist, dass sie keine weiteren Belastungen mehr verkraften kann. Die Vorbelastungen sind im Umweltverträglichkeitsgutachten und sonst im Antrag nicht ausreichend oder gar nicht begutachtet oder berücksichtigt. Ich beantrage daher eine detaillierte Begutachtung/Bewertung der Vorbelastungen zur umfangreichen Beweissicherung der entstandenen Schäden an Leben, Gesundheit und Eigentum. !Es ist nicht erkennbar, dass, wie zwingend vorgeschrieben, technische Verfahrensalternativen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor sonstigen Gefahren und erheblichen Belästigungen geprüft wurden. Eine Begründung der wesentlichen Auswahlgrüne für die gewählte Verfahrenstechnik fehlt ebenfalls in der Kurzbeschreibung. Zur Beschreibung von Natur und Landschaft und der Auswirkung des Vorhabens wird lediglich der eigentliche Baugrund betrachtet, auch für die ... aufgeführten Schutzgüter ist die Beschreibung unzureichend. (...) —Ich weise zudem darauf hin, dass mit der geplanten Anlage gemäß Antragsunterlagen im günstigen Fall mit einem bis zu 15 % höheren LKW-Aufkommen zu rechnen ist. Da jedoch die Deinkingschlämme so lange in der Ziegelindustrie entsorgt werden sollen, so lange dies noch möglich ist, ist mit der Einsparung von Transporten in diesem Segment nicht in dem angenommenen Ausmaß zu rechnen. Zudem sind die in den Antragsunterlegen gemachten Annahmen bzgl. der LKW-Transporte zu optimistisch und bedürfen dringend einer Überprüfung. Ich fordere die Genehmigungsbehörde auf, die LKW-Transporte und deren Auswirkungen von einem unabhängigen Gutachter untersuchen zu lassen. k Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich Der Außenbereich ist negativ definiert. Er umfasst die Gesamtheit der von §§ 30 bis 34 BauGB nicht erfassten Flächen. Demzufolge sind Außenbereich diejenigen Gebiete, die weder innerhalb eines räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) liegen (vgl. Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, § 35, Rn. 2). Wenn ein Bebauungsplan  wie im vorliegenden Fall  nicht existiert, ist in Abgrenzung zum Außenbereich zu untersuchen, ob das Gebiet, in dem ein Vorhaben verwirklicht werden soll, als Innenbereich zu qualifizieren ist: Unter Innenbereich versteht man Gebiete, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen (§ 34 Abs. 1 BauGB). (Verweise auf Gesetzeskommentare zur Definition nicht beigefügt. Hierzu wird auf die entsprechende Stellungnahme verwiesen) '111a111b111c111d111e111f111g111h112a112b112c112d112e112f112g Um eine Nachhaltigkeit der ... Vorgeschlagenen kontinuierlichen Quecksilbermessung zu erreichen fordern wir eine - kontinuierliche Mess< ungen von Quecksilber an allen Betriebstagen - eine Tauglichkeitsprüfung der Messanlage - kurze Wartungsintervalle der Messanlage während des Betriebs. Das Rechenergebnis für die tägliche Abscheidungswerte pro m² und Tag für Quecksilber und Thallium ist Irrelevanzgrenzen angegeben. (...) Der Irrelevanzwert von Quecksilber mit 0,053 überschreitet den grenzwert von 0,05. Im Gutachten wird diese deutliche Überschreitung lediglich als knapp eingehalten bezeichnet. (...) Ich halte das verfahren für nicht genehmigungsfähig, da in dem vorliegenden Gutachten die errechnete Überschreitung der Irrelevanzgrenzen mathematisch abgerundet wurde. 770a818a847a1095a1123a1917a1917b›Die beantragte Rauchgasreinigungstechnik entspricht nicht dem Stand der Technik (...). Die Feuerraumtemperatur ist für Gehalte an Chlor von > 1% im Abfallinput unzureichend. Der Gehhalt von > 1% Chlor/Chlorverbindungen im Input der Feuerungsanlage wird laut den Antragsunterlagen überschritten. Die Rostfeuerung mit lediglich 850 °C Temperatur im Feuerraum ist unzureichend. Anhand des Abfallkatalogs und der jeweiligen Schadstoffgehaltsspezifikation der einzelnen Altholzsortimente ist eine sichere Unterschreitung des Chlorgehaltes von 1% nicht gewährleistet, folglich eine Feuerraumtemperatur von mindestens 1100°C bei 2s Verweilzeit einzufordern. bei Einhaltung dieser Vorgaben verbreitet sich allerdings die primäre feuerungstechnische Stickoxidreduzierung mit Ammoniakwasser oder Harnstofflösung, da Feuerraumtemperatur außerhalb des um den bereich von 900°C eng begrenzten wirksamen SNCR-Temperaturfensters liegt. Auch nach der Selbstverpflichtung der Firma Lang, können die Ersatzbrennstoffe noch einen Chlorgehalt von 1,5 % haben (...). Bei den spuckstoffen darf der Chlorgehalt sogar bei 2 % Lt. § 4 Abs. 2 der 17. BImSchV wird vorgeschrieben: "Bei der Verbrennung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen mit einem Halogengehalt aus halogenorganischen Stoffen von mehr als 1% des Gewichts, berechnet als CHlor, hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass eine Mindesttemperatur von 1100°C eingehalten wird". Lt. Genehmigungsantrag (...) wird nur eine Verbrennungstemperatur von 850°C garantiert. Lt. Stoffregister wird zwar nicht die Verbrennung von "besonders überwachungsbedürftigen Abfällen" beantragt, aber alleine dadurch, dass der für die Verbrennung und die emittierten Schadstoffe sehr kritische Chlorwert noch bei 1,5 % liegen kann, ist die Bedingung "besonders überwachungsbedürftig" gegeben. Die Gefährlichkeit und Überwachungsbedürftigkeit der Brennstoffe wird ja durch den Schadstoffgehalt des Brennstoffes definiert. Da lt. Genehmigungsantrag (...) brennbare Abfälle und sonstige Abfälle verbrannt werden dürfen und sich aus der AVV Nummer keine Begrenzung des Schadstoffgehaltes ergibt, sind die beantragten Brennstoffe mit einem Chlorgehalt von 1,5 % eindeutig als " besonders überwachungsbedürftig" einzustufen. Entweder wird also der Chlorgehalt auf den in der 17. BImSchV bei einer Verbrennungstemperatur von 850°C vorgeschriebenen Wert von 1 % reduziert oder es wird eine Verbrennungstemperatur von 1100°C vorgeschrieben. 11 Abfallwirtschaft12 Natur- und Landschaftsschutz13 Umweltverträglichkeit01 Verfahrensfragen02 Baurecht und Landesplanung03 Brennstoffeinsatz04 Anlagentechnik05 Anlagensicherheit06 Luftreinhaltung07 Boden- und Gewässerschutz*08 Anlagenbezogener Lärm / Erschütterungen 09 VerkehrEingangs-datum-- noch zu bestimmenöDie Realisierung des Vorhabens gefährdet meine Gesundheit, durch - Schadstoffemissionen bei Transport, Lagerung und Verbrennung der vorgesehenen Brennstoffe sowohl als auch bei der Zwischenlagerung und Transport von Filterstäuben und anderen Verbrennungsrückständen - die vom erheblichen Verkehrsaufkommen selbst ausgehenden Schadstoff- und Lärmemissionen ebenso wie durch die deutlich gesteigerte Unfallgefahr - die Verstärkung bestehender Vorerkrankungen - durch die bisher nicht geprüften Kumulgefahren der Emissionen aus der Realisierung des Vorhabens und der bereits jetzt durch den nahe gelegenen Rundfunksender Wertachtal verursachten Belastungen - durch die Beeinträchtigung der Erholungsfunktion der nahe gelegenen Landschaftsschutzgebiete und Fauna Flora Habitat Flächen - da ich mich nicht mehr unbedenklich von landwirtschaftlichen Produkten der Region ernähren kann - durch besondere Risiken aus der ungenügenden Sicherung vor gesundheitlichen Folgen und Störfällen wegen der fehlenden mehrstufigen Rauchgasreinigung - durch bereits bei Transport der Abfälle von den Ursprungsorten zu den Sortierstandorten entstehende Unfallgefahr und Schadstoffbelastungen durch Schwerlastverkehr - durch die Risiken von besonders schadstoffhaltigen Material aus Ländern, in denen Abfälle nicht getrennt werden  bereits jetzt werden ca. 18 Millionen Tonnen Abfälle zur Verwertung aus dem Ausland importiert, da die inländisch verfügbaren Mengen nicht mehr für den Betrieb der bestehenden Müllverbrennungsanlagen ausreichen ÒDurch den zunehmenden Lkw-Verkehr und die damit verbundene Steigerung der Lärmbelastung würde sich mein Gesundheitszustand und Wohlbefinden verschlechtern (Schlafstörungen, Unruhezustände, Unwohlbefinden) usw. žinterne und externe Klärschlämmen werden entsprechend den Vorgaben der KS-VO untersucht. Konstante Qualität, daher keine ständige Kontrolle erforderlich.!siehe Qualitätssicherungskonzept.1Brennstoffe und Schadstoffgehalte sind definiert.Siehe Tab 17+18 Seite 4-22,Siehe Tab 17+18 Seite 4-22 sowie QSKvvgl. 60vgl. 31 vgl. Nr. 1581vgl. Nr. 1123a vgl. Nr. 649 vgl. Nr. 52 vgl. Nr. 16898FBD: Das Vorhaben liegt im Innenbereich gem. § 34 BauGB.óSchornsteine Es wird gerügt, dass die Effektivität der Ableitung der Abgasströme des Reststoffkessels und der GuD-Anlage nicht gewährleistet ist. Die für diese beiden neuen Emissionsquellen vorgesehenen Schornsteine stehen nur ca. 18 m voneinander entfernt. Dies ist fachlich unzureichend, da zu besorgen ist, dass eine Vermischung der durch die jeweiligen Schornsteine abgeleiteten Abgasströme stattfindet. Diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur erwartende Überlagerung der Abgasfahnen wurde nicht berücksichtigt, insbesondere wurden entgegen Nummer 5.5.2 Abs. 2 TA Luft die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für die Bestimmung der Höhe und Anordnung der Schornsteine nicht berücksichtigt. Insbesondere wurden Überlagerungseffekte bei den Abgasfahnen im Rahmen der Ausbreitungsrechnung mit der Schornsteinmindesthöhe gemäß TA Luft von 55 m für den Reststoffkessel-Kamin und von 53 m für die GuD-Anlage nicht berücks< ichtigt. Eine Berücksichtigung dieses Umstandes hätte dazu geführt, dass zusätzlich zu den ohnehin festgestellten Überschreitungen bei den Bagatellmassenströmen eine in Wahrheit höhere Zusatzbelastung festgestellt worden wäre, die jenseits der Irrelevanzgrenze liegt. Vor der simplen Erhöhung der Schornsteine hätten Emissionsminderungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, die den Stand der Technik ausschöpfen. Auch insofern ist die Immissionsprognose fehlerhaft. Letztlich wird angezweifelt, dass sie Schornsteinhöhe nach den Vorschriften der TA-Luft korrekt berechnet wurde. ©Die Ausbreitungsrechnung wurde gemäß Anhang 3 der TA Luft erstellt. Die Orographie wurde bei der Berechnung des Windfeldes berücksichtigt (Höhendaten in Form eines DGM).BEs wurde eine Immissionsprognose erstellt, in der die Immissions-Zusatzbelastung prognostiziert wurde. Im Ergebnis werden alle Immissionswerte eingehalten. In einer Akkumulationsprognose wurden die Auswirkungen durch Schadstoffanreicherung im Boden untersucht. Dies berücksichtigt u.a. den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze.ÓUnklarheit: Im Lufthygienischen Gutachten wird in Abschnitt 6.4.1 erwähnt, dass bei der Berechnung der Emissionsmassenströme "zusätzlich gegenüber der maximalen Ausschöpfung der Summengrenzwerte für Schwermetalle und für Benzo(a)pyren durch die einzelnen Komponenten verminderte Emissionskonzentrationen" angesetzt worden seien. Dies betrifft die Schadstoffe Queckssilber, Cadmium, Benzo(a)pyren, Vanadium, Zinn, Nickel und Arsen. Es besteht dabei ein Widerspruch zu Tabelle 11 (Emissionsmassnströme), in der mit Ausnahme von Benzo(a)pyren (10% des Summengrenzwertes) die vollle Ausschöpfung der Summengrenzwerte nach 17. BImSchV, § 5 Abs. 1 Nr. 3 angesetzt ist. Eine derartige Verminderung der Ansätze entspricht zwar eher der Realität als das Ausschöpfen der Grenzwerte durch jede einzelne Komponente, wenn diese Daten jedoch Grundlage der Ausbreitungsberechnung werden, würde das auf die einzelnen Komponenten bezogen nicht mehr eine echte worst-case-Betrachtung darstellen. fDies ist eine worst-case-Betrachtung, da beantragt wird, die entsprechenden Schadstoffe zu reduzieren.:Die Emissionsmassenströme sind in Kapitel 5.4 dargestellt.kAuf Seite 5 des Umweltberichtes 2007 bestätigt Fa. Lang, dass sie insbesondere eng mit den Behörden und Überwachungsorganen zusammen arbeitet. Ich befürchte, dass diese Zusammenarbeit vorwiegend dem Schutz der Fa. Lang dient und nicht dem Wohl der Allgemeinheit. Die Arbeit der Behörde im Rahmen der beiden Genehmigungsverfahren im Laufe der letzten 13. Monate, hat mir den Eindruck vermittelt, dass die Informationspolitik insbesondere zum Wohle der Fa. Lang ausgerichtet ist. So ist für mich die Geheimhaltung der Anzahl 8.000 der Unterzeichner der Einwendungen des Genehmigungsverfahrens vom letzten Jahr durch das Landratsamt Unterallgäu nicht nachvollziehbar sondern, im Gegenteil, wird von mir als vorsätzlich gewertet. Durch die Geheimhaltung ist die Öffentlichkeit, aber auch die lokale Politik, nicht ausreichend objektiv und umfassend informiert worden. Die Zahl 8.000 gegenüber der Zahl 3.500 stellt eindrucksvoll dar, dass das Vorhaben der Fa. Lang bereits im letzten Jahr einen sehr breiten Widerstand in der gesamten Bevölkerung erfahren hat. Mit Sicherheit hätte dies auch einen anderen Stellenwert des Vorhabens in der lokalen Politik zur Folge gehabt. Diese bewusste Zurückhaltung dieser Information durch das Landratsamt hat also die öffentliche Meinung und die dadurch ausgelösten Aktionen und Reaktionen massiv manipuliert und zwar zugunsten der Fa. Lang. Ich fühle mich dadurch in meinen Bürgerrechten massiv verletzt. Das Landratsamt kann sich nicht darauf herausreden, dass einem Bürger die eigenartige Zählweise von Einwendungen bekannt sein müsste. Im Gegenteil: Das Landratsamt ist  zumindest moralisch  verpflichtet, den Durchschnittsbürger über derartige Regeln zu informieren. Dieser Verpflichtung ist es bewusst nicht nachgekommen. Dadurch fühle ich mich vom Landratsamt Unterallgäu, als Einwender des letzten Jahres, als falsch und irreführend informiert. ÀDie Filtertechnik ist völlig unzureichend - es darf nur die beste Filtertechnik genehmigt werden - mindestens Standard wie bei Augsburger Anlage im Minimum - die Anlage ist viel zu gefährlich, da nur eine Filterstufe geplant ist (...) - mögliche Brandgefahr im Filterbereich ist nicht hinnehmbar - genaues Entsorgungskonzept über Kesselasche und Filterstaub fehlt (...) - die geplante Abgasmessungen und die Überwachung der Anlage ist unzureichend ÅZuschläge für Impuls- oder Tonhaltigkeit sind nicht erforderlich. Der nach Ziffer A.1.4 TA Lärm zu berechnende Beurteilungpegel dient der Beurteilung der Geräuschimmissionen am Immissionsort nach Ziffer 2.3 TA Lärm. Eine Anforderung, wonach Isophonen zu berechnen sind, findet sich in der TA Lärm nicht. Die Gesamtbelastung unterschreitet die Immissionsrichtwerte der TA Lärm nicht, da bei der Prognose stets von konservativen Daten ausgegangen wurde./Die im Gutachten für die Bauphase angegebenen Auswirkungen liegen auf der sicheren Seite. Höhere Schallimmissionen sind nicht zu erwarten. Sowohl die für die Berechnung des An- und Abfahrtverkehrs berücksichtigte Anzahl an Lkw, als auch deren Schallemissionsverhalten basiert auf konservativen Ansätzen.eUnserer Erfahrung nach bilden die in der Prognose berücksichtigten Geräusche der Bauphase die Realtiät gut ab bzw. liegen auf der sicheren Seite. Aktuelle Messungen an Kraftwerksvorhaben bestätigen dies. Hinsichtlich der tatsächlichen Geräuschbelastung sind die Beiträge des öffentlichen Straßenverkehrs sicherlich relevanter, als die betriebsbedingten.©Die gewählten Schutzansprüche wurden auch in vergangenen Verfahren zur Beruteilung der Geräusche herangezogen. Sie entsprechen im Übrigen der tatsächlichen Nutzung. Alle relevanten Schallemissionen wurden konservativ bei der Berechnung zugrunde gelegt. Bei den Verkehrsgeräuschen wurden ebenfalls konservative Schallemissionen und maximale Fahrzeugfrequenzen berücksichtigt. Derartige Zuschläge sind nicht zu berücksichtigen.OIm Anhang sind lediglich die Eingabedaten angegeben, die dem Programm AUSTAL2000 nicht zugeordnet werden können und darauf schließen lassen, dass die Immissionsprognose grob fehlerhaft du< rchgeführt wurde. In Ermangelung einer korrekt übermittelten AUSTAL2000.log Datei entzieht sich der Antragssteller (...) der Überprüfung der Antragsunterlagen. Eingegeben wurde (...) lediglich der Emissionsmassenstrom für NOx (...) sowie gasförmiger Quecksilber und Ammoniak. Für Staub wurde in 4 Kategorien (...) jeweils 1,0 g/s eingegeben. Wie dies mit den tatsächlich beantragten Emissionsmassenströmen in Einklang zu bringen ist, geht aus den Angaben (...) nicht hervor. Für Schwermetalle (...) führen die zu Grunde gelegten Eingabendaten für Parameter mit strengeren grenzwerten zu unzutreffenden Ergebnissen der Ausbreitungsberechnung. Es ist aber konservativ zu verfahren, also für jeden Einzelstoff unter Annahme der Ausschöpfung des Summengrenzwertes eine Ausbreitungsberechnung durchzuführen. Aus diesen Eingabedaten kann keine korrekt durchgeführte Ausbreitungsberechnung nachvollzogen werden. (...). Der Antrag ist völlig unbestimmt, was den Reservebetrieb angeht. Werden die anderen Kessel nur beim Ausfall der neuen Anlage genutzt oder auch, wenn es bei der Papierproduktion zur extremen Auslastung kommt und weiter Dampf benötigt wird? Nachzuweisen ist, dass von der Gesamtanlage keine schädlichen Auswirkungen angehen. Das hier vorgelegte Konzept, nur auf einen Teil der Anlage abzustellen, ist daher bereits vom Ansatz völlig verfehlt. Der Antrag lässt nicht erkennen, welche Betriebssituation insgesamt den Worst-Case darstellen wird. BEs ist nicht ersichtlich, dass irgendeine Eingangskontrolle der Abfälle im Sinne eines Qualitätsmanagements geplant ist. Chargen, die Stoffe enthalten, die z.B. aufgrund ihres Schadstoffgehaltes nicht zur Verbrennung zugelassen sind sowie Stoffe, die zu Betriebsstörungen führen können oder zur Verbrennung ungeeignet sind, können daher nicht erkannt und aussortiert werden. Insbesondere die Verbrennung von Abfällen die hohe Schadstoffkonzentrationen aufweisen, kann zu Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte führen bzw. das Risiko von Störungsfällen deutlich erhöhen. (...) sinngemäß Nr. 26 0sinngemäß vorherige Punkte anderer Einwendungen 1Die Bewertung der ermittelten Zusatzbelastungen erfolgte nicht anhand von Kriterien zur Ermittlung einer wirksamen Umweltvorsorge sondern nahezu ausschließlich anhand von administrativen Werten oder anderen Bewertungskriterien, die nicht einer wirksamen Umweltvorsorge entsprechen. Dies ist unzureichend. ½Die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung von Geruchsemissionen bei der Anlieferung sind nicht ausreichend. Es wird daher befürchtet, dass aus dem Bunker unkontrolliert Geruchsemissionen entweichen, die zu erheblichen Geruchsbelastungen im Umfeld der Anlage führen werden. Die den ausgelegten Unterlagen zu entnehmenden Maßnahmen zur Reinigung und Ableitung der aus dem Bunker abgesaugten und normalerweise der Feuerung zurückzuführenden Luft für den Fall, dass die Feuerung nicht in Betrieb ist (vgl. § 3 Abs. 1 S. 2 der 17. BImSchV), sind unzureichend. Die besondere Relevanz des Abfallbunkers in Bezug auf die Belastung der Umgebung mit Luftschadstoffen wird anhand der vorgelegten Immissionsprognose offensichtlich. Der Immissionsprognose kann insoweit entnommen werden, dass allein die Ableitung des Emissionsmassenstromes von Staub aus der Bunkerabsaugung während der Bunkerstillstandszeiten, welche mit maximal 1000 h/a angenommen wurden, den Bagatellemassenstrom der TA Luft um fast 50 % ausschöpft. Gleichzeitig kann der Darstellung in Tab. 14 der Immissionsprognose entnommen werden, dass während der Bunkerstillstandszeiten mit einer maximalen Staubkonzentration von 10 mg/m3 gerechnet werden muss. ©Die Vorbelastungswerte wurden nicht vor Ort erstellt, sondern wurden von Depositionswerten abgeleitet. Somit sind diese für unsere Region nicht gültig. Dadurch bedingt kann das genaue Maß der zusätzlichen Zusatzbelastungen nicht ausreichend genau bestimmt werden. Vorbelastung hier vor Ort sind: - Firma Salamander - Wertachfunkanlagen - Mobilfunkanlagen - Atomreaktorunfall von Tschernobyl - Schwerölkraftwerk der Firma LangÅDIE VERBLEIBENDEN INHALTEN DER EINWENDUNG ENTSPRECHEN DER EINWENDUNG NR. A 7170 ! Hierbei wurden lediglich leichte Veränderungen in der Anordnung der Abschnitte und Kapitel vorgenommen. Relevanten Änderungen in Bezug auf die Inhalte und Aussagen der Einwendungen und damit der Beurteilung im Genehmigungsverfahren und der Berücksichtigung im Erörterungstermin ergeben sich hier nicht. Insofern wird auf eine erneute Aufführung dieser Punkte verzichtet. vgl. Nr. 391 vgl. Nr. 354 vgl. Nr. 1344 ›Müll enthält wertvolle Rohstoffe die durch bereits bestehende Verfahren gewonnen werden können. Dies ist in Brasilien durchführbar. Warum nicht in Europa? !sinngemäß Nr. 123, 124, 596, 742 ÝDurch mein Hobby Kanusport, bin ich oft in meiner Freizeit auf der Wertach unterwegs. Auch diese Touren, meine Erholung vom Arbeitsleben, auf denen ich auch oft meinem Sohn mit dabei habe, kann ich nicht mehr wahrnehmen. vgl. Nr. 443 vgl. Nr. 444 vgl. Nr. 413 vgl. Nr. 1184 vgl. Nr. 35 ÄDie bisher gemachten Vorbelastungsuntersuchungen sind nicht ausreichend. ... Nachdem hier praktisch keine Untersuchungen gemacht wurden bzw. im Genehmigungsantrag dazu nichts zu lesen ist, muss zuerst eine aussagekräftige Vorbelastungsuntersuchung gemacht werden. Erst danach kann der hinzuziehende Toxikologe berechnen, ob die Zusatzbelastung, die durch das geplante Kraftwerk hervorgerufen wird, überhaupt als nur irrelevant bezeichnet werden kann. ùDer Ansatz für die Korngrößenverteilung der Feinstäube aus dem Reststoffkessel von 60 % der PM 2,5-Fraktion und 40 % der PM 10-Fraktion erscheint unplausibel. Neuere Erkenntnisse zu Korngrößenverteilungen und Antragsdaten aus aktuellen Genehmigungsverfahren zeigen eine abweichende Kornklassencharakteristik und in der Folge ist auch die Immissionsprognose mit abweichenden Resultaten zu erwarten. Entsprechend aktueller Erkenntnisse wäre eher eine Verteilung von 75 % PM 2,5 und 25 % PM 10 realistisch. Die Schornsteine der GuD-Anlage und der Reststoffkessel liegen örtlich sehr nahe zusammen. Die Einschätzung, dass sich beide Abgasströme nicht gegenseitig beeinflussen ist auch strömungsmechanischer Sicht unter Berücksichtigung der vorliegenden Wärmeinhalte der Abgase und des kleinen Abstand der beiden Schornsteine als unhaltbar zu bezeichnen. Die Abgasfahnenüberhöhungen wird dadurch massiv beeinflusst, dies ist in den Berechnungen nicht berücksichtigt. Daraus resultieren in der Immissionsprognose nicht repräsentative Ergebnisse. ŸDie qualifizierte Prüfung der Anwendung ortsferner meteorologischer Daten durch den DWD ist unplausibel (...). Es ist nicht geeignet, eine Plausibilität der Übertragbarkeit von Wetterdaten der DWD-Station Penzig auf den Vorhabensstandort nachzuweisen. Die in der Immissionsprognose verwendete Ausbreitungsklassenstatistik bildet die Verhältnisse am Anlagenstandort nicht ab. Die Anemometerhöhe der DWD-Station Landsberg Penzig beträgt 10 m. Eine Umrechnung auf verschiedene Anemometerhöhen bzw. verschiedene Quellhöhen von Emissionsquellen des Vorhabens von 0 bis 75 m über Grund beinhaltet eine erhebliche Fehlerrate bzgl. der Windgeschwindigkeiten und Windrichtungen. VIm Abschnitt 8 (Eingangsdaten der Ausbreitungsberechnung) wurde nicht darauf eingegangen, welche Emissionsmassenströme für die Rechnung angesetzt wurden. Quecksilber ist der einzige der genannten Stoffe, für den der Emissionsmassenstrom im Protokoll der Ausbreitungsberechngung im Anhang an das Lufthygienische Gutachten aufgeführt ist, damit ist für die übrigen Stoffe nicht eindeutig, dass eine echte worst-case-Betrachtung durchgeführt wurde. Auch wenn es sich möglicherweise um einen redaktionellen Fehler handelt, sollte Klarheit über die angesetzten Emissionsmassenströme geschaffen werden. entspricht sinngemäß Nr. 15 ÎWir fühlen uns auch bedroht von den Abgasen die die vielen LKW, die die Firma Lang täglich beliefern und Ware abholen, erzeugen. Ebenso ist der Lärm den die Gefahrguttransporte verursachen sehr erheblich. vgl. Nr. 142 vgl. Nr. 917 Wir haben in den vergangenen 11 Jahren südlich von Ettringen im Landkreis Unterallgäu einen Bioland< betrieb (Scharnagel GbR) aufgebaut. Auf ca. 20 ha bauen wir nach den Richtlinien von Bioland Obst, Gemüse und Getreide an. Im einzelnen sind wir Eigentümer bzw. bewirtschaften wir folgende Flächen (...) im nahen Umkreis der geplanten Anlage. (...) Wir haben in unserem Betrieb fünf feste Vollzeitarbeitsstellen und mehrere Saisonarbeitskräfte beschäftigt und ernähren uns auch selbst hauptsächlich von unserem Gemüse. Wir haben in den letzten Jahren ca. 1,5 Mio. ¬ investiert. Unsere Produkte unterliegen einer weit strengeren Qualitätskontrolle als herkömmliche Lebensmittel. Dies liegt daran, dass sowohl die Abnehmer als auch der Biolandverband an die Belastung der Lebensmittel mit möglichen Schadstoffen weit aus höhere Maßstäbe ansetzt. Zum weiteren lebt unser Betrieb maßgeblich vom Vertrauen der Kunden an ökologisch angebaute Lebensmittel. Dies setzt voraus, dass die Lebensmittel mit keinen Schadstoffen belastet werden. (...) Unser Betrieb befindet sich überwiegend mit seinen Anbauflächen und Gewächshäusern ca. 2 bis 2,5 km (innerhalb der 30-fachen Schornsteinhöhe) von der Anlage entfernt und damit im unmittelbaren Einwirkungsbereich der geplanten Anlage. . Sollten die Anbauflächen innerhalb dieses Radiusus von uns nicht mehr genutzt werden können, ist die Betriebswirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben und somit die gesamte Existenz des Betriebs ernsthaft bedroht. Das für unseren Betrieb erforderliche Wasser zur Pflanzenbewässerung beziehen wir aus dem oberflächennahen Grundwasser. Die Entnahme erfolgt auf unserem Gelände, im unmittelbaren Einwirkungsbereich der geplanten Anlage. äWie ausgeführt wohnen und arbeiten wir mit unserem Biolandbetrieb im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Anlage. Die Schadstoffe werden in höchster Konzentration auf unseren Böden eingetragen. Dies führt mit Sicherheit zu einer Schadstoffanreicherung (insbesondere Schwermetallen und Dioxine) in unseren Lebensmitteln, die strengen Kontrollen unterliegen. Eine Vermarktung unserer Produkte als Biolandprodukte wird deshalb aller Voraussicht nach bei Betrieb der Anlage nicht mehr möglich sein. Damit verletzt die Anlage unmittelbar unser Eigentum und zerstört den ausgeübten Gewerbebetrieb. Zum einen ist damit zu rechnen, dass die schadstoffbelasteten Lebensmittel im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen aufgrund von Belastungen vom Biolandverband abgelehnt werden. Insbesondere aber ist damit zu rechnen, dass unsere Kunden, die den Kauf davon abhängig machen, dass der Anbau der Produkte nach streng ökologischen Gründen ohne Eintrag von Schadstoffen erfolgt, den Kauf der Produkte ablehnen. entspricht sinngemäß: Stand der Technik (BREF-Dokumente, BAT-Arbeitsblätter). Auch den Vorgaben dieser Merkblätter entspricht die Anlage nicht dem Stand der Technik. Dies betrifft insbesondere die Feuerungstechnik, die Rauchgasreinigung und die Eingangskontrolle. :Für die Reststoffverbrennungslinie wird ein max. jährlicher Abgasvolumenstrom beantragt, jedoch keine direkte Beschränkung der Betriebsstunden. Deshalb ist aber grundsätzlich von einem kontinuierlichem Betrieb der Reststoffanlage auszugehen. Die Ausbreitungsberechnung ist deshalb nicht den beantragten Betriebsbedingungen der Reststoffanlage zuzuordnen und in Bezug auf die beantragten Verhältnisse ungültig. Die Restriktion auf einen maximalen jährlichen Abgasvolumenstrom ist hierbei irrelevant und repräsentiert nicht den beantragten unbeschränkten Anlagenbetrieb. RDer Genehmigungsantrag enthält keine Angaben zu einem Qualitätssicherungssystem, mit dem sichergestellt werden kann, dass der eingesetzte Brennstoff der im Antrag beschriebenen Qualität entspricht. Da bei gegebener Leistungsfähigkeit der Abgasreinigungsanlage die Abgasqualität von der Qualität der einzusetzenden Brennstoffe ebenso wie das Verhältnis von hoch zu weniger hoch belasteten Brennstoffen beeinflusst wird, ist es zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte erforderlich, dass die Schadstoffgehalte der Brennstoffe begrenzt werden. Rechtzeitig vor Inbetriebnahme muss daher ein detailliertes Konzept zur Qualitätssicherung der Genehmigungsbehörde zur Zustimmung vorgelegt werden. Dieses Konzept muss in den Annahmekriterien u.a. Höchstwerte für die Schadstoffgehalte der einzelnen Brennstoffe enthalten und die Maßnahmen beschrieben, die ergriffen werden, wenn Zweifel an der Einhaltung der Annahmekriterien bestehen. Daneben muss das Konzept einen Probenahmenplan enthalten, in dem der Imhomogenität der verschiedenen Brennstoffe angepasste Probenahmenintervalle und Probengrößen festgelegt sind. fAusfall der Abgasreinigung und Freisetzung ungereinigtem Abgases: - Hier wird angenommen, dass der Ausfall der Abgasreinigung sofort erkannt werden würde und das umgehend die Verbrennungsluft abgeschaltet und die Brennstoffzufuhr unterbunden wird. Dies sind Annahmen, die für Störfallszenarien in keinster Weise konservativ genug sind. Diese Annahmen müssen dringend überarbeitet werden und sich an den Erfahrungswerten von tatsächlich eingetretenen Störfällen orientieren. - Aufgrund der o.g. Annahme werden die max. Emissionsdauer und die max. Immissionskonzentration deutlich unterschätzt. - Hier wird angenommen, dass der Ausfall der Abgasreinigung sofort erkannt werden würde und das umgehend die Verbrennungsluft abgeschaltet und die Brennstoffzufuhr unterbunden wird. Dies sind Annahmen, die für Störfallszenarien in keinster Weise konservativ genug sind. Diese Annahmen müssen dringend überarbeitet werden und sich an den Erfahrungswerten von tatsächlich eingetretenen Störfällen orientieren. - Aufgrund der o.g. Annahme werden die max. Emissionsdauer und die max. Immissionskonzentration deutlich unterschätzt. Es muss festgestellt werden, dass die Annahmen, die bei dieser Prüfung zugrunde gelegt werden, zu wenig konservativ sind. Folgende Annahmen werden getroffen: Brand im Brennstoffbunker: - Es wird angenommen, dass sich im Brennstoffbunker ausschließlich Ersatzbrennstoffe entzünden können. Diese Annahme ist unzutreffend, da sich auch die Spuckstoffe, die einen vergleichbaren Brennwert wie der EBS haben, entzünden können. - Hier ist zu lesen: "Es ist davon auszugehen, dass es zu einer langsamen Verbrennung mit längerer Schwelphase kommt. Es für die die Ermittlung des Immissionsprofils eine Emissionsdauer von 30 Minuten zu Grunde gelegt. Betrachtet man die in derartigen Anlagen bereits auftretenden Bunkerbrände (...), so wird deutlich, dass diese Annahme schlichtweg unzulässig ist. Es werden alle in der 17. BImSchV gesetzlich begrenzten Luftschadstoffe betrachtet und den Immissionswerten gegenübergestellt. Gemäß TA Luft Nr. 4.1 gelten die Immissionswerte auch bei gleichzeitigem Auftreten sowie chemischer oder physikalischer Umwandlung der Schadstoffe.SDer Genehmigungsantrag enthält keine Angaben zu einem Qualitätssicherungssystem, mit dem sichergestellt werden kann, dass der eingesetzte Brennstoff der im Antrag beschriebenen Qualität entspricht. Da bei gegebener Leistungsfähigkeit der Abgasreinigungsanlage die Abgasqualität von der Qualität der einzusetzenden Brennstoffe ebenso wie das Verhältnis von hoch zu weniger hoch belasteten Brennstoffen beeinflusst wird, ist es zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte erforderlich, dass die Schadstoffgehalte der Brennstof< fe begrenzt werden. Rechtzeitig vor Inbetriebnahme muss daher ein detailliertes Konzept zur Qualitätssicherung der Genehmigungsbehörde zur Zustimmung vorgelegt werden. Dieses Konzept muss in den Annahmekriterien u.a. Höchstwerte für die Schadstoffgehalte der einzelnen Brennstoffe enthalten und die Maßnahmen beschrieben, die ergriffen werden, wenn Zweifel an der Einhaltung der Annahmekriterien bestehen. Daneben muss das Konzept einen Probenahmenplan enthalten, in dem der Imhomogenität der verschiedenen Brennstoffe angepasste Probenahmenintervalle und Probengrößen festgelegt sind. jFBD: S.o. Antwort zu Regionalplan (diese Einwendung bezieht sich auf die Festsetzungen des Regionalplans).FBD: S.o. Antwort zu Regionalplan der Region Donau-Iller (diese Einwendung bezieht sich auf die Festsetzungen des Regionalplans). vgl. 109aÔFBD: Ein Raumordnungsverfahren ist nicht durchzuführen. Das Vorhaben liegt nicht im Außenbereich, so dass schon die Voraussetzungen des § 1 S. 3 Nr. 1 RoV nicht gegeben sind. Zudem kann gem. Art. 21 Abs. 3 Nr. 1 von einem Raumordnungsverfahren abgesehen werden, wenn das Vorhaben den Zielen der Raumordnung offensichtlich nicht widerspricht. Das ist hier nach den Feststellungen der Landesplanerischen Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom 5.3.2009 der Fall.(...) Die Emissionsberechnungen inden Planunterlagen gehen von einer Betriebsdauer von 30 Jahren und einem ganzjährigem Betrieb rund um die Uhr aus. Die energetische Verwertung enthält eine Reihe unterschiedlicher Brennstoffarten. Es wird nicht festgelegt, in welchen Mengenanteilen sie zum Einsatz kommen. Auch wenn,(...) die Irrelevanzkriterien der TA Luft und die Unbeachtlichkeitskriterien der UVP-Verwaltungsvorschrfiten unterschritten werden, ist deshalb nicht vorhersagbar, dass dies bei verschiedenen Mischungsverhältnissen und über die gesamte Laufzeit der Anlage gilt. Es ist zu befürchten, dass über die Jahre hinweg eine Akkumulation in den Böden stattfindet (...). Auch wenn,(...) die Irrelevanzkriterien der TA Luft und die Unbeachtlichkeitskriterien der UVP-Verwaltungsvorschrfiten unterschritten werden, ist deshalb nicht vorhersagbar, dass dies bei verschiedenen Mischungsverhältnissen und über die gesamte Laufzeit der Anlage gilt. Es ist zu befürchten, dass über die Jahre hinweg eine Akkumulation in den Böden stattfindet (...). \Gemäß QPR des DWD sind die Daten der Station Landsberg-Penzing auf den Standort übertragbar. vgl. 1108 vgl. Nr. 1262Der LAI (2004) hat für Dioxine Zielwerte für die langfristige Luftreinhalteplanung definiert. Bei einer Zusatzbelastung von 1% besteht gem. LAI kein kausaler Beitrag zur Immissionsbelastung (Bagatellgrenze). Gemäß Nr. 5.2.3.3 LAI ist eine Irrelevanzschwelle von 3 % heranzuziehen., FBD: Dem Minimierungsgebot kommt bei Erfüllung der Vorsorgeanforderungen nach der 17. BImSchV keine eigene Wirkung zu. Dies folgt unmittelbar aus Nr. 1 Abs. 3 TA Luft, wonach die Anforderungen der Nr. 5.2.7 (Minimierungsgebot) nicht gelten, soweit in Rechtsverordnungen Vorsorgeanforderungen getroffen werden. Der VGH Kassel (Urt. v. 7.8.2007 - 2 A 690/06) hat hierzu mit Blick auf die 17. BImSchV ausgeführt: "Vielmehr konkretisiert die 17. BImSchV mit ihren baulichen und betrieblichen Anforderungen an die zu genehmigende Anlage sowie mit der Festlegung der Emissionsgrenzwerte insoweit die Vorsorgepflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG abschließend. [...] durch diese verschärften umfassenden Anforderungen (der 17. BImSchV) werden die in der TA Luft enthaltenen Minimierungsgebote ausgefüllt. Ebenso VGH München (Urt. v. 31. 1. 2000 - 22 A 99. 40009):  Die in § 5 der 17. BImSchV festgelegten Emissionsgrenzwerte sollen nach dem Zweck dieser Verordnung und der erklärten Absicht des Verordnungsgebers das Minimierungsgebot der TA Luft grundsätzlich erfüllen."– ^ *zFBD: Die Erlaubnis nach BetriebssicherheitsVO ist nicht Gegenstand dieses Teilgenehmigungsverfahrens, sondern wird laut Antrag (s. dort 1.4) in einer 2. Teilgenehmigung beantragt. Diese Vorgehensweise ist in der Praxis üblich, da die betreffenden herstellerspezifischen Anlagenteile aus wirtschaftlichen Gründen erst mit Vorliegen der 1. Teilgenehmigung bestellt werden können. rFBD: Das Interesse des Antragstellers auf Erteilung einer Teilgenehmigung ist mit dem Hinweis auf das wirtschaftliche Risiko hinreichend qualifziert. Dieses Risiko besteht darin, dass der Antragsteller wegen der hohen technischen Spezifikation einzelner Anlagenteile bereits jetzt eine verbindliche Bestellung abgeben müsste, ohne die Sicherheit einer vorhandenen Genehmigung zu haben. Ein gestuftes Genehmigungsverfahren führt zudem insoweit zu einer Verfahrensbschleunigung, als nicht sämtliche Angaben bereits zu Beginn des Verfahrens vorliegen müssen, sondern in späteren Verfahrensabschnitten vorgelegt werden können. uAuswirkungen durch Baulärm wurden im Gutachten beschrieben. Die Schallemissionsansätze liegen auf der sicheren Seite. Der Beitrag der Bestandsanlage wurde aus Messungen ermittelt, die Prognose berücksichtigt alle relevanten Schallquellen mit konservativen Ansätzen. Somit sind nach Imbetriebnahme des neuen HKW keine höheren Schallimmissionen zu erwarten, als im Gutachten ausgewiesen.ŠDie Schallemissionen der Bauphase liegen auf der sicheren Seite. Eine Überschreitung der Richtwerte der AVV Baulärm ist nicht zu erwarten.¹Bei derart großen Abständen von einigen hundert Metern zwischen der Wohnbebauung und dem Baufeld können Schäden an Gebäuden sowie Unwohlsein durch Erschütterungen ausgeschlossen werden.²Die Bewertung von einzelnen kurzzeitigen Geräuschspitzen ist u.a. in Kap. 10 des Gutachtens dargestellt. Seltene Ereignisse im Sinne von Ziffer 7.2 TA Lärm sind nicht vorgesehen.›Wie Kap. 3.1 des Gutachtens entnommen werden kann, werden bereits derzeit die Immissionsrichtwerte durch den Bestand eingehalten. Bei der vorliegenden Beurteilung wurde eben gerade nicht allein die Erweiterung anhand der Irrelevanz beurteilt, sondern gemeinsam mit dem sonstigen Werk beurteilt. Schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche können damit nach Inbetriebnahme des neuen HKW ausgeschlossen werden. ŠSchädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche sind nicht zu erwarten, da die schalltechnischen Anforderung der TA Lärm eingehalten werden. Das Gutachten entspricht vollständig den Anforderungen der TA Lärm. Diese Norm wird in der TA Lärm zur Berechnung der Schallimmissionen vorgegeben. Zuschläge für Impuls- und Tonhaltigkeit sind nicht zu vergeben, da die Geräusche nicht impuls- oder tonhaltig sind.ÞDie Lkw-Fahrten finden ausschließlich während der Tagzeit statt. Nach Kap. 10 des Gutachtens werden mit einem kurzzeitigen Geräusch mit einem Schallleistungspegel von 105 dB(A) die Immissionsrichtwerte hierfür tags um mindestens 36 dB(A) unterschritten. Insofern ist auch bei einem Schallleistungspegel von 120 dB(A) dies sichergestellt. Bei den vorliegenden Abständen kann auch das auftreten von sekundärem Luftschall, der Erschütterungen voraussetzt, ausgeschlossen werden. ñDie in Kap. 11 angegebenen Pegel sind vor dem am stärksten betroffenen G< ebäude zu erwarten. Hier ist ein Vergleich mit der Hörschwelle entbehrlich und nicht beurteilungsrelevant. Eine Beurteilung auf tieffrequente Geräusche ist nach TA Lärm in Verbindung mit DIN 45680 vorzunehmen. Nach dieser Norm ist bei der Prüfung auf tieffrequente Geräusche im Sinne der TA Lärm auf geschlossene Räume abzustellen. Den Schutz bei offenen Fenstern stellen die Richtwerte der TA Lärm sicher. Schädliche Erschütterungseinwirkungen während der Bauphase können bei derartigen Abständen ausgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um relative Oktavpegel-Spektren, deren Summe 0 dB ergibt. Die eigentlichen Emissionen finden sich in den anderen Tabellen im Anhang.ÜDie Ansätze entsprechen unseren messtechnischen Erfahrungen an vergleichbaren Anlagen. Schalltechnisch relevante Daten der Bauausführung wurden durch die Genehmigungsplanung beschrieben und im Gutachten berücksichtigt.oVon der Anlage gehen auch nach Inbetriebnahme des HKW keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche aus.qSchädliche Erschütterungseinwirkungen während der Bauphase können bei derartigen Abständen ausgeschlossen werden.gSchädliche Erschütterungseinwirkungen auf die Deponie sind auch während der Bauphase nicht zu erwarten.óGesundheitsgefahren sind durch den Betrieb der Anlage nicht zu erwarten, da die schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm eingehalten werden. Durch Schallschutzmaßnahmen am Bestand werden zukünftig keine höheren Schallimmissionen verursacht.=Die Schallimmissionsprognose entspricht den Vorgaben der TA Lärm. Alle relevanten Schallquellen wurden berücksichtigt. In der Schallimmissionsprognose wurde konservativ vom gleichzeitigen Volllastbetrieb aller Anlagen ausgeganen. Die Emissionswerte entsprechen der messtechnischen Erfahrung. Alle Immissionspunkte werden seit langem zur Beurteilung der Werksanlagen herangezogen, die Schutzansprüche entsprechen der tatsächlichen Nutzung. Andere Immissionsorte im Sinne der Ziffer 2.3 TA Lärm sind nicht vorhanden. Der Anlagenverkehr wurde mit maximalen Verkehrszahlen berücksichtigt. Die Vergabe von Zuschlägen bei der Beurteilung ist nicht erforderlich. Seltene Ereignisse im Sinne der Ziffer 7.2 TA Lärm sind nicht vorgesehen. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen überschreiten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm nicht.Wie dem Gutachten entnommen werden kann, werden nach Erweiterung die Immissionsrichtwerte zur Nachtzeit unterschritten, am IP 5 beispielsweise um 3 dB. Damit ist die Nutzung des Café Kellerberg noch möglich. Die Schallimmissionssituation verbessert sich insgesamt ohnehin.Das Beurteilungsgebiet wurde gemäß TA Luft Nr. 4.6.2.5 festgelegt. Die maximale Zusatzbelastung durch Luftschadstoffe liegt innerhalb des Beurteilungsgebietes. Im lufthygienischen Gutachten wird die maximale Zusatzbelastung beurteilt. Hierbei werden die Immissionswerte eingehalten. wDas Gutachten entspricht den Vorgaben der TA Lärm. Die Schallemissionen wurden konservativ angegeben, so dass in Realität geringere Schallimmissionen zu erwarten sind. Die Immissionsorte wurden nach den Vorgaben der Ziffer 2.3 TA Lärm ermittelt. Weitere Nutzungen sind nicht zu berücksichtigen. Es treten an anderen Orten keine höheren Schallimmissionen auf. Alle Schutzansprüche entsprechen der langjährigen Beurteilungspraxis des Standortes durch die Behörde. Zudem sind nach der tatsächlichen Art der Nutzung keine höheren Schutzansprüche abzuleiten. Die Geräuschemissionen wurden umfassend und konservativ berücksichtigt.gDie Vorbelastungsdaten wurden mit dem LfU abgestimmt und können der Beurteilung zugrunde gelegt werden.rDie Vorbelastung an Luftschadstoffen in Ettringen ist gering und entspricht einer ländlichen Hintergrundbelastung.Die Daten der Vorbelastungswerte setzen sich zusammen aus Messdaten des Lufthygienischen Überwachungssystems Bayern, aus Messdaten orientierender Immissionsmessungen und weiteren Schätzwerten. Die Daten wurden mit dem LfU abgestimmt und können der Beurteilung zugrunde gelegt werden.SEs wurden orientierende Immissionsmessungen in Abstimmung mit den LfU durchgeführt.4Gemäß TA Luft Nr. 4.6.2.1 ist die Ermittlung der Vorbelastung nicht erforderlich, wenn aufgrund orientierender Messungen festgestellt werden kann, dass für den jeweiligen Schadstoff am Ort der höchsten Vorbelastung der Jahresmittelwert weniger als 85 vom Hundert beträgt. Dies trifft im vorliegenden Fall zu.Für die Einstufung des Geländes als Innenbereich ist schließlich unerheblich, dass auf den nördlichen Teilen des Betriebsgeländes ein Landschaftsschutzgebiet liegt. Denn bei dem Landschaftsschutzgebiet handelt es sich um eine ausschließlich naturschutzrechtliche Regelung, die für die Einordnung des Betriebsgeländes als Innenbereich irrelevant ist. Hierzu VGH München (Urt. v. 27.9.1991): "Die Lage eines Grundstücks im Innenbereich schließt dessen Einbeziehung in ein Landschaftsschutzgebiet nicht grundsätzlich aus."BFBD: Das Vorhaben fügt sich auch nach seiner Art in die nähere Bebauung ein. Das Betriebsgelände entspricht hier nach Art seiner Bebauung einem Industriegelände i.S.d. § 9 BauNVO. In Industriegebieten sind alle Arten von Gewerbe und insbesondere besonders intensive bodenrechtliche Nutzungen wie z.B. Kraftwerke zulässig. ÙIn den Erläuterungen zur Schadstofftabelle der Reststoffe wird von langfristigen Mittelwerten gesprochen, wobei einzelne Analysen deutlich die Werte überschreiten. Darüber hinaus existieren für viele Schwermetalle besonders bei Spuckstoffen und Rinden überhaupt keine Werte. Der Dioxingehalt wurde bei keinem der eingesetzten Reststoffe ermittelt, obwohl beim Altpapier noch erhebliche Mengen chlorgebleichtes Papier vorkommt. (...) Da in der geplanten Anlage kein Aktivkohlefilter eingesetzt wird, ist eine sichere und dauerhafte Vermeidung von Dioxin im Abgas nicht gegeben. Die einmalige Dioxinmessung nach 17. BImSchV stellt keinen sicheren Schutz vor Grenzwertüberschreitungen unterjährig dar. Die Überschreitungen der Schadstoffgehalte der Reststoffe können die Emissions- und Immissionsberechnungen deutlich beeinflussen, sodass man im Gegensatz zum Gutachten zur Luftqualität in der Umgebung der Anlage Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung nicht sicher ausschließen kann. MDie Berechnung des Schornsteins erfolgte nach rein politischen Maßgaben. Kleiner gleich 75m, um das Wasserschutzgebiet Schwabmünchens aus dem Beurteilungsradius von 50 * 75 m heraus zu nehmen. Andererseits noch hoch genug, um weitere Untersuchungen der Zusatzbelastung zu vermeiden. Die Berechnungsgrundlage nach TA Luft wurde ignoriert (ergäbe 58m). Gerade deshalb kommt der Auswahl der Windstärkerosen eine besondere Bedeutung zu. Wir wollen hier nicht von Manipulation sprechen. Landsberg unterscheidet sich geographisch vom geplanten Aufstellungsort (Höhenzug im Westen, Kanalwirkung des Wertachtals,...) deutlich. Es sind exakte meteorologische Messungen notwendig - v.a. auch, weil die sog. Irrelevanzgrenzen aufgrund der verringerten Schornsteinhöhe teilweise sogar exakt erreicht und nicht deutlich unterschritten werden. Erreicht werden die Immissionswerte nur, weil zusätzlich die Bezugssauerstoffmenge von 11% auf 8% reduziert wurde. Dadurch verringert sich Abluftmenge um mehr als 27%. Die Emissionen ebenso. 8% Bezugssauerstoffgehalt sind mit der Brennstoffzusammensetzung nicht zu erreichen. Die Wechselwirkung zwischen den bereits bestehenden Anlagen ist nicht ausreichend beschrieben, die Mindestabstände werden nicht eingehalten. Die Rauchgasrückführung ist im Antrag nicht näher beschrieben und wird nur als "ist möglich" bezeichnet. Da die Gemeinde Ettringen im Talgrund der Wertach liegt, ist mit winterlichen Inversionswetterlagen zu rechnen. Diese Betrachtung fehlt im amtlichen Gutachten komplett, obwohl gerade diese Inversionswetterlagen den großflächigen Abtransport der Abgase verhindern und es bei der Berechnung der Immissionen zu fehlerhaften Annahmen führt. Inversionswetterlagen können zu tagelangen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte führen. Auch die festgestellten häufigen Schwachwindphasen verhindern den Abtransport und Verteilung der Abgase. ßDurch die Kaminhöhe von 75m werden bei Windstärke > 4m/s waagerechte< Rauchgasfahnen erzeugt. Da Ettringen im Wertachtal liegt und mehrere Gemeinden auf dem angrenzenden Wertachrain liegen, liegen diese direkt in der Rauchgasfahne der reststoffverbrennung. Deshalb ist die Kaminhöhe wesentlichj zu erhöhen, um die benachbarte Bevölkerung auch vor den Geruchsbelästigungen der Abgasfahne zu schützen und um insgesdamt die Immissionswerte in der direkten Umgebung zu senken. (...) eBei der Ausbreitungsberechnung und der Immissionsprognose werden die Emissionen aus der Papierproduktion nicht betrachtet. Trotzdem wird von organioschen Kohlenwasserstoffen berichtet. Dies ist nicht begründet. (...) Eine Untersuchung der Vorbelastung der Schadstoffe aus der Papierproduktion, der Schleiferei und der Altpapieraufbereitung wird gefordert. ªZur Absicherung dass keine gefahren und Beeinträchtigungen (...) in der Umgebung der Anlage eintreten, ist ein Biomonitoring mit Bodenuntersuchungen zwingend im Genehmigungsbescheid für das Beurteilungsgebiet nach TA Luft einzufordern. Um die Verschlechterung zu dokumentieren sind O-proben vor Inbetriebnahme der Anlage und dann alle 5 Jahre wiederkehrend auf folgende Stoffe zu untersuchen (Stoffe der Einwendung entnehmen) ˆ/sinngemäß Nr. 10, 12, 253, 280, 552, 802, 870 ãIch fordere die Umkehrung der Beweislast, sodass die Gebr. Lang GmbH papierfabrik oder deren Rechtsnachfolgerin während des Betriebes der Anlage fortlaufen nachweisen muss, dass die Emissionen der Anlage nicht zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Flora und Fauna des Untersuchungsgebietes führen. Die Antragsstellerin soll dies durch eine Bodenbeobachtung nach dem "Merkblatt für die Anlage von Bodenmessnetzen zur Bodenbeobachtung und Beweissicherung von Problemstoffemittenten" darlegen, wobei die messpunkte der Probenahmem mit GPS eingemessen und dokumentiert sowie auf Dauergrünland und Forstflächen ausgeweitet werden müssen. Ich betreibe im Untersuchungsgebiet ebenso eine Teichanlage zur Erzeugung von Speisefischen (Forellen und Karpfen). Die Einträge von Schadstoffen in offene Gewässer müssen ebenfalls auf Kosten der Antragsstellerin gemessen und dokumentiert werden, da ein Produktverkauf nach Akkumulation der Schwermetalle wie beim Getreide nicht mehr möglich sein wird. ‘Die Langzeitfolgen der zu erwartenden Emissionen, die aus dem Kamin der obigen geplanten Anlage auf Mensch und Natur vor Ort, sind für mich nicht berücksichtigt. Dabei sind für sie Vorsorgewerte zwingend erforderlich. Die geltenden Grenzwerte gewähren für mich keine ausreichende Sicherheit. Grenzwerte werden zur Bewertung der Technik geschaffen, nicht um den Menschen von Schadstoffen zu schützen. ~Durch die Kaminhöhe der Anlage wird versucht Irrelevanzwerte zu erreichen, um damit die Grenzwerte unterschreiten zu können. EIm Zeitraum vom 04.08.2008 bis 31.08.2008 wurde das Schwerölkraftwerk der Firma Lang außer Betrieb gesetzt, während zu dieser Zeit Messungen vor Ort über die Auswirkungen der laufenden Anlage auf die Umgebung gemacht. Deshalb handelt es sich hier um keine repräsentativen Vorbelastungswerte, die hier ermittelt wurden. (...) îDie Abschaltung der beiden mit Schweröl betriebenen Kessel stellt zwar bzgl. dem Schadstoff Schwefeldioxid eine Verbesserung dar, dies wird jedoch mit zusätzlichen neuen Schadstoffewn, besonders durch die Verbrennung von EBS, teuer erkauft. Besonders die Schadstoffe Quecksilber, Blei, Cadmium, Arsen, Nickel, Chrom und PCB (...) werden zusätzlich zu den bisherigen Schadstoffen dazukommen. Der gesamte Schadstoffausstß verschlechtert die Lufthygiene in einem größen Umkreis der Anlage (...). [Meine Familie und ich werden diese Region nicht mehr als Naherholungsgebiet nutzen können. [Im Genehmigungsverfahren sind die geplanten Eingangskontrollen nicht näher beschrieben. Es ist daher davon auszugehen, dass hierfür keine Festlegung vorhanden ist. Eine wirksame Kontrolle des Abfallinputs in der Anlage findet demnach offensichtlich nicht statt. Eine Sichtkontrolle an der Waage ist bei geschlossenen Fahrzeugen, wie sie im Abfalltransport überlicherweise eingesetzt werden, jedoch nicht möglich und für die geplante Anlagen offensichtlich nicht vorgesehen. Darüber hinaus ist auch eine optische Überwachung zur Kontrolle des angelieferten Abfallinputs völlig unzureichend. Insbesondere Schwermetalle lassen sich mit Hilfe optischer Kontrollen nicht erkennen. Daher sind Kontrollen und Analysen der angelieferten Abfälle erforderlich. Des weiteren kann eine Verschleppung von Inhaltsstoffen bis in den Straßenraum nicht ausgeschlossen werden. fDie Lärmimmissionsprognose ist in wesentlichen Punkten fehlerhaft und nicht nachvollziehbar. - Es wurden wesentliche Schallquellen der Anlage nicht in die Untersuchungen mit einbezogen. (...) - Das Betriebsregime ist völlig unklar. Das gilt für die Tag- wie auch für die Nachtzeit. Die jeweils berücksichtigten Quellen sind fehlerhaft, andere fehlen ganz. Die berücksichtigten Zeiten/Dauer der einzelnen Quellen ist nicht nachvollziehbar. - Benannte Emissionswerte sind nicht nachvollziehbar und auch nicht ausreichend wissenschaftlich belegt - Die Auswahl und Einstufung der Beurteilungspunktee erfolgte fehlerhaft - Entfernungen wurden vermutlich falsch bestimmt - Wichtige Beurteilungspunkte wurden übersehen, es wurden nicht die am stärksten belasteten Orte gewählt - Die Einbeziehung des Anlagenverkehrs erfolgte unzureichend und fehlerhaft (z.B. Anzahl der LKW-Fahrten zu gering abgeschätzt) - Die Berechnungsvorschriften der TA Lärm wurden nicht vollständig eingehalten. Das gilt z.B. hinsichtlich von Zuschlägen - der Nachweis bei seltenen Ereignissen ist nicht erbracht - die Spitzenpegel sind nicht nachvollziehbar æEs fehlen folgende Unterlagen nach 9. BImSchV - Angaben über mögliche Freisetzungen und Reaktionen von Stoffen bei Störungen im Verfahrensablauf - Zuordnung der Mengen der einzelnen beantragten Abfallarten - Angaben zu den kleinsten und größten Massenströme der zur Verbrennung vorgesehenen Abfälle, angegeben als stündliche Einsatzmengen - Der größte Gehalt an Schadstoffen in den zur Verbrennung vorgesehenen Abfällen, insbesondere an PCB, PCP, Chlor, Fluor, Schwefel, Schwermetalle. ŒDer Antrag gibt, je nach Fraktion des RHKW-Brennstoffs Mischheizwerte zwischen ca. 4000 - ca. 9000 kJ/kg an. Betrachtet man den angegebenen Volumenstrom von 109100 m³/h = 30,3 m³/s und die Feuerungswärmeleistung des RHKW von 55 MW, so erhält man daraus ein spezifisches Abgasvolumen von 0,55 m³/MJ. Dieser Wert ist jedoch fast gleich dem vom Hausmüll mir rd. 0,57 m³/MJ bei einem Heizwert von 8400 kJ/kg (U.Fritsche et al., Öko-Institut 1989). D.h. die im Antrag vorliegende Berechnung des Volumenstromes geht offensichtlich von einem Heizwert im obersten Bereich der Mischheizwerte aus. Dies ist im klaren Widerspruch zur Aussage im Antrag, dass der untere Heizwert von 4000 kJ/kg in der Immissionsprognose verwendet worden ist. Offensichtlich will man mit dieser Aussage die Betrachtung eines ungünstigen Betriebs vortäuschen. Aufgrund dieser Mängel wird die gesamte Immissionsprognose angezweifelt. (...) vgl. Nr. 1111, 1112, 1113 iOrientierungswerte für Sonderfallprüfung Es werden für PCDD/F Werte des LAI 2004 verwendet, die zweifelhaft sind. Für PCDD/F hat das LAI keinen Wert festgelegt (...). Weiterhin ist anzumerken, dass für Werte nach LAI 2004 eine Irrelevanz bei 3 % des Vorsorgewertes nicht zwingend gegeben ist, sondern zunächst bei 1 % des Vorsorgewertes anzusetzen ist. (....) *vgl. Nr. 1114, 1115, 1116 vgl. Nr. 41, 652, 653, 654 vgl. Nr. 1187 vgl. Nr. 1195 vgl. Nr. 32, 35 1196 vgl. Nr. 42, 74, 75 vgl. Nr. 1121 ’Nichtbeachtung der Vorgaben der BayBO Für den Brandabschnitt BA 3 (Sozialgebäude), der dem Aufenthalt von Menschen dient, sind die Anforderungen der BayBO einzuhalten. Das Brandschutzgutachten enthält Ausführungen im Hinblick auf tragende und aussteifende Wände und Stützen des Gebäudes. Darüber hinaus enthält die BayBO jedoch auch Anforderungen an Baustoffe und Bauteile, an Außenwände, Trennwände, Brandwände, Decken, Dächer (Art. 24 ff. BayBO). Ausführungen hierzu enthält der Brandschutznachweis jedoch nicht. Dem Brandschutznachweis ist nicht zu entnehmen,< ob die Anforderungen des Art. 33 BayBO im Hinblick auf die notwendigen Treppenräume erfüllt sind. Das Gutachten enthält hierzu lediglich Ausführungen im Hinblick auf die Bauart von Brandwänden und Öffnungen in notwendigen Treppenräumen. Die weiteren Anforderungen des Art. 33 BayBO im Hinblick auf die Anordnung und Ausbildung der Treppenräume, Ausgänge von Treppenräumen und Beleuchtung und Belüftung von notwendigen Treppenräumen wurden offenbar außer acht gelassen. Gleiches gilt im Hinblick auf Art. 34 BayBO zu den not-wendigen Fluren. In dieser Hinsicht fehlen Ausführungen beispielsweise zur notwendigen Breite und zur Einteilung in Rauchabschnitte. Die Ausführungen des Brandschutzgutachtens im Hinblick auf die Rettungswege und deren Länge sind nicht nach-vollziehbar. Es ist nicht ersichtlich, ob sich die jeweiligen Entfernungen an der Luftlinie orientieren und ob die maximale Lauflänge eingehalten wird. Die Voraussetzungen des Art. 31 Abs. 2 BayBO ist im Bereich des Sozialgebäudes nicht erfüllt, da dieser Aufenthaltsraum nicht über zwei voneinander unabhängige Rettungswege verfügt. Ob die Anforderungen an einen zweiten Rettungsweg dadurch kompensiert wurden, dass ein Sicherheitstreppenraum existiert, wurde in den Brand Schutzkonzept zwar behauptet, jedoch in keiner Weise begründet. Eine Überprüfung in dieser Hinsicht ist nicht möglich. '108a108b108c108d108e108f108g108h108i108j108k108l108maVerstoß gegen Vorgaben des Regionalplans der Region Augsburg (1)Im Regionalplan der Region Augsburg wurde das Wertachtal mit Auwald ebenfalls als landschaftliches Vorbehaltsgebiet festgelegt. (2)In der Region soll auf eine Reduzierung der Luftschadstoffe und auf die Verbesserung der lufthygienischen Situation hingewirkt werden. Das geplante Vorhaben der Firma Lang ist nicht geeignet, dieses Ziel zu verwirklichen. Die Luftqualität wird durch das Vorhaben eher noch verschlechtert. (3)Als Ziel ist im Landschaftsplan festgehalten, dass keine weitere Siedlungsentwicklung in landschaftlich empfindliche Bereiche stattfindet. Eine Hereinführung von Grünstrukturen in den besiedelten Bereichen entlang der Wertach vom Norden (Firma Lang) wird vorgeschlagen. Dieses Ziel würde vereitelt, würde man die Fläche im Norden des Betriebsgeländes der Firma Lang bebauen. =109a109b110a110b110c110d110e110f110gJRaumordnungsrechtliche Vorgaben Schließlich ist zu rügen, dass für das Vorhaben bisher kein Raumordnungsverfahren durchgeführt wurde. Der geplante Standort auf dem Werksgelände der Vorhabensträgerin ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen, da ein Bebauungsplan bisher nicht existiert und aufgrund des sichtbaren Abstandes zur sonstigen Umgebungsbebauung davon ausgegangen werden muss, dass das Vorhaben sich nicht mehr innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB befindet. Eine Behandlung als Innenbereichsvorhaben wäre damit rechtlich fehlerhaft.  Die UVU ist bereits methodisch zu beanstanden. Die Bewertung der potentiellen Beeinträchtigungen nach der Zuweisung von Wertstufen ist nicht nachvollziehbar. Insbesondere ist unverständlich, wieso ausschließlich solche Auswirkungen, die einen hohen bis sehr hohen Grad der Erheblichkeit durch die Zuweisung der Wertstufen 8 bis 16 aufweisen, letztlich als erhebliche Auswirkungen eingeordnet werden, womit gleichzeitig solche Beeinträchtigungen, die auf Ebene der Wertstufen eine mittlere Erheblichkeit erreicht haben, als unerhebliche Auswirkungen angesehen werden sollen. Die UVU geht bereits grundsätzlich von einem fehlerhaften Begriff der Erheblichkeit von umweltrelevanten Auswirkungen aus, so dass deren Ergebnisse ganz grundlegend infrage gestellt werden müssen. Die UVU meint, der Begriff der Erheblichkeit sei im Zusammenhang mit umweltrelevanten Auswirkungen nicht eindeutig definiert, so dass auf den Begriff der schädlichen Umwelteinwirkungen des § 3 Abs. 1 BImSchG zurückzugreifen sei. Dies widerspricht zum einen der Eigenständigkeit des UVPG, das im Übrigen aufgrund des gemeinschaftsrechtlichen Ursprungs andere Begrifflichkeiten verwendet als das BImSchG. Zum anderen missachtet dies auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das von einer Erheblichkeit nachteiliger Umweltauswirkungen ausgeht, wenn die Umweltauswirkungen nach § 12 UVPG bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen wären. Mehr als geringfügige Auswirkungen sind damit im UVP-rechtlichen Sinne auch erheblich. Dies wird von der vorgelegten UVU ganz grundsätzlich verkannt. Generell scheint die UVU fehlerhaft davon auszugehen, dass Umweltauswirkungen erst dann erheblich sind, wenn sie letztlich zur Versagung der Genehmigung führen würden. Dies ist unzutreffend. 5Weiterhin ist hinlänglich bekannt, dass viele Schadstoffe (Metalle wie Hg, Pb, Cd, As, u.a. und Halogen-Verbindungen wie Cl, Br, F, J sowie Phosphor, Stickstoff, Schwefel u.a.) durch das gemeinsame Verbrennen chemisch neu zusammengefügt und dadurch zu chemischen Halogen-Metallverbindungen werden, die gasförmig sind (HgCl2, CdCl2, HgBr2, CdRr2, ZnC12, ZnBr2, u.a.) und einfach so durch die Filter hinaustreten. Diese unkontrollierte Bildung neuer chemischer Verbindungen wird dadurch begünstigt, dass eine Homogenität in der Zusammensetzung und dem damit verbundenen Schadstoffgehalt des Brennstoffmixes nicht gewährleistet werden kann (vor allem im Hinblick auf zukünftig zu erwartende Knappheit der erforderlichen Brennstoffe). Im Gegensatz zu den Ausgangsteilen bei der Verbrennung sind diese Metall-Halogen-Verbindungen deutlich kanzerogener. Dies trifft auch auf die Toxizität der im Verbrennungsprozess (vornehmlich von Kunststoff) entstehenden Dioxine und Furane zu, bei denen es nicht die Mittelwerte sind, die zur Schädigung führen, sondern die Spitzenwerte. Hier ist mit Sicherheit zu erwarten, dass diese die im Gutachten angegebenen Emissionsgrenzwerte deutlich übersteigen werden. Des Weiteren bilden sich in der nachgeschalteten Aktivkohlefilterung in der Abkühlzone im Bereich von ca. 300°C neue Dioxine, chlorierte Kohlenwasserstoffe und anorganische Dioxine, die durch den Aktivkoks als Katalysator hergestellt werden, sowie andere Gifte, die vorher noch nicht vorhanden waren, die bisher nur zu 20% bekannt sind und deshalb ohne Filterung in die Umluft gelangen. 2Es ist die 13. Bzw. 17. BImSchV zugrunde zu legen.(Die Immissionsprognose wurde fachgerecht angefertigt und berücksichtigt die Vorgaben der geltenden Vorschriften, insbesondere der TA Luft. Bei der Immissionsprognose wurde im Sinne einer theoretischen Grenzfallbetrachtung der für die Luftreinhaltung ungünstigsten Betriebszustand zugrunde gelegt.3exteren Brennstoffmengen siehe Tab 17+18 Seite 4-22íIn der UVU wurden die Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere untersucht. Ebenso untersucht wurden die möglichen Auswirkungen auf das westlich des Standortes gelegene FFH-Gebiet "Angelberger Forst", obgleich sich dieses bereits außerhalb des Untersuchungsgebietes befindet. Im Ergebnis sind durch den Betrieb der Anlage keine schädlichen Immissionen, die sich negativ auf die Tier- und Pflanzenwelt - insbesondere auch besonders und streng geschützter Arten - auswirken, zu erwarten.„In der UVU wurden die Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere untersucht. Im Ergebnis sind durch den Betrieb der Anlage keine schädlichen Immissionen, die sich negativ auf die Tier- und Pflanzenwelt - insbesondere auch besonders und streng geschützter Arten - auswirken, zu erwarten. Diese Bewertung der Auswirkungen ist unabhängigkeit von der Einstufung der Biotop-Lebensräume.ËGemäß TA Luft Nr. 5.5.2 ist eine Überlagerung der Abgasfahnen zu berücksichtigen, wenn sich mehrere etwa gleich hohe Schornsteine ergeben. Im vorliegenden Fall jedoch ist davon auszugehen, dass keine Überlagerung stattfindet, da die Schornsteine des RSK und der GuD-Anlage große Höhenunterschiede (18 m) aufweisen. Sofern sich dennoch bei bestimmten meteorologischen Bedingungen Überlagerungen ergeben würden, würde dies im Ausbreitungsmodell berücksichtigt. vgl. Nr. 652#Ein Bodenmonitoring ist vorgesehen.tDie orientierend< en Messungen wurden bei Betrieb der Schwerölkessel und ohne Betrieb der Schwerölkessel durchgeführt.ºDie orientierenden Messungen wurden in Abstimmung mit dem LfU durchgeführt. Dies schließt auch die Festlegung der Messpunkte mit ein. Gemäß TA Luft Nr. 4.6.2.1 ist die Ermittlung der Vorbelastung nicht erforderlich, wenn aufgrund orientierender Messungen festgestellt werden kann, dass für den jeweiligen Schadstoff am Ort der höchsten Vorbelastung der Jahresmittelwert weniger als 85 vom Hundert beträgt. Dies trifft im vorliegenden Fall zu. vgl. 1257HTabelle 33,34,35 auf S 4-88 bis 4-90 Hinzukommender Verkehr: Tab 33 entfallend: Schweröl + ReststoffeVerkehr erhöht sich nur im ungünstigsten Fall geringfügig um max 21 LKW / Tag. IM günstigsten Fall nimmt der Verkehr sogar ab. Keine relevante Veränderung bei Lärm, Abgase und Feinstaub aus LKW Verkehr. Gefahrgut ist nur die Filterasche, dafür entfallen SchweröltransporteÊVerkehr erhöht sich nur im ungünstigsten Fall geringfügig um max 21 LKW / Tag. Im günstigsten Fall nimmt der Verkehr sogar ab. Keine relevante Veränderung bei Lärm, Abgase und Feinstaub aus LKW Verkehr.šVerkehr erhöht sich nur im ungünstigsten Fall geringfügig um max 21 LKW / Tag. Keine relevante Veränderung bei Lärm, Abgase und Feinstaub aus LKW Verkehr.«FBD: Hinsichtlich der Anlagenteile, die noch nicht unmittelbar Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind, muss eine positive vorläufige Gesamtbeurteilung ergeben, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Anlagen keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen, § 8 S. 1 Nr. 3 BImSchG. Insoweit hat der TÜV Süd bzgl. der Dampfkesselanlagen in seinem Konzeptgutachten vom 13.1.2009 festgestellt: " Die Prüfung der vorgenommenen Änderungen am Heizkraftwerk lassen - auch mit Blick auf das Gesamtkonzept - erkennen, dass die Montage, die Installatino und die Betriebsweise der Dampfkesselanlage den Anforderungen der BetriebssicherheitsVO entsprechen werden." Ich bestreite das Ergebnis der UVU in den Antragsunterlagen, das besagt, dass bei allen Schadstoffen die Irrelevanzkriterien eingehalten werden. Ich beantrage daher eine UVP zu Lasten und auf Kosten der Fa. Lang durch einen unabhängigen Gutachter neu begutachten/bewerten zu lassen. ODie Anlage bewegt sich nach Angaben des Antragsstellers im Rahmen der Grenzwerte der 17. BImSchV. Allerdings darf nach einem aktuellen höchstrichterlichen Urteil die Genehmigungsbehörde für eine Verbrennungsanlage Kontrollwerte (keine Grenzwerte!) festsetzen, die deutlich schärfer als die Werte der 17. BImSchV sind. (...). Es wird beantragt, die Kontrollwerte der Anlage auf das Niveau der bekannten Messwerte der MVA Augsburg festzulegen. Dies wird i.S.d. Gleichberechtigung aller Bürger hinsichtlich der Vorsorgepflicht der Genehmigungsbehörden innerhalb des Landes Bayern eingefordert. sinngemäß Nr. 38 âDie geplante Anlage unterliegt der Arbeitsstättenverordnung, für deren einzelne Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeschreibung erfolgen muss. Vom Antragssteller wurde ... Nicht aber aufgezeigt, wie dieser Schutz im Besonderen für das Arbeitspersonal im Umgang mit den besonders überwachungsbedürftigen Abfällen gewährleistet werden soll. Dazu sind insbesondere auch die hochkontaminierten Filterstäube aus der Rauchgasreinigung zu sehen, welche mit die gefährlichsten Abfälle überhaupt darstellen. Gerade dieser Umstand ... sollte über eine gesondert vorgenommene Gefährdungsabschätzung Rechnung getragen werden. ... Im besonderen hat der Antragsteller auszuweisen, ob er dem Gefährdungspotenzial entsprechendes Fachpersonal entgegenstellt. *FBD: Zu Umfang Antragsunterlagen (Anstoßfunktion). Für die noch nicht mit beantragten Anlagenteile, die Gegenstand der 2. Teilgenehmigung sein werden, reichen gem. § 22 Abs. 1 der 9. BImSchV solche Unterlagen aus, die ein ausreichendes Urteil darüber ermöglichen, ob die Genehmigungsvoraussetzungen im Hinblick auf die gesamte Anlage erfüllt sind. Das Bundesverwaltungsgericht geht insoweit davon aus, dass das vorläufige Gesamturteil nur auf  auf vorläufigen, wenn auch hinreichend aussagekräf-tigen Unterlagen zu beruhen (Urt. v. 11 B 46/97) braucht. FBD: FBD: Die Erlaubnis nach BetriebssicherheitsVO ist nicht Gegenstand dieses Teilgenehmigungsverfahrens, sondern wird laut Antrag (s. dort 1.4) in einer 2. Teilgenehmigung beantragt. Diese Vorgehensweise ist in der Praxis üblich, da die betreffenden herstellerspezifischen Anlagenteile aus wirtschaftlichen Gründen erst mit Vorliegen der 1. Teilgenehmigung bestellt werden können. ¬FBD: Die Frage, ob die gemeindliche Planungshoheit verletzt ist, ist in diesem Verfahren nicht zu behandeln. Im Übrigen geht die Gemeinde selbst nicht von einer Verletzung ihrer Planungshoheit aus. Hinsichtlich der Einwirkungen der des Vorhabens auf seine Umgebung ergibt sich in bauplanungsrechtlicher Hinsicht keine andere Bewertung als für die Zulässigkeit des Vorhabens nach den immissionsschutzrechtlichen Vorschriften. Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt (Beschl. v. 9.4.2008 - 7 B 2/08): "Davon abgesehen begründen Immissionen, die das nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSChG zulässige Maß nicht überschreiten, weder einen schweren und unerträglichen Eingriff in das Eigentum noch ein Verletzung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz bestimmt die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme auch mit Wirkung für das Baurecht."~Ein Bodenmonitoring ist geplant. Orientierende Immissionsmessungen wurden in Abstimmung mit dem LfU durchgeführt. Vgl. Nr. 918QPR des DWD liegt vor.MEmissionsgrenzwerte werden überwacht. Die Immissionswerte werden eingehalten.Der zulässige Emissionswert für Staub wird eingehalten. Der Gewebefilter scheidet alle Partikelgrößen ab - auch Feinstaub. Die größeren Partikel werden weitgehend qualitativ abgeschieden. Die Zusatzbelastung durch PM-10 wurde in der Immissionsprognose ermittelt und ist irrelevant.ŠDie Korngrößenverteilung des Feinstaubes aus dem Reststoffkessel wurde nach dem aktuellen Stand des Wissens und der Forschung vorgenommen.MNicht relevant, da ein maximaler jährlicher Abgasvolumenstrom beantragt wird.Die Korngrößenverteilung des Feinstaubes aus dem Reststoffkessel wurde nach dem aktuellen Stand des Wissens und der Forschung vorgenommen und entspricht den Vorgaben der TA Luft. Die Ausbreitungsrechnung für Stäube wurde gemäß TA Luft Anhang 3 Nr. 4 durchgeführt.+Die 17. BImSchV entspricht dem Stand der Technik. Dies gilt auch für die Überwachung der Emissionen. Die Verbrennungsbedingungen werden kontinuierlich überwacht (CO als Maß für den Ausbrand), so dass auch bei den nicht kontinuierlich gemessenen Luftschadstoffen eine indirekte Kontrolle stattfindet.BDie Überwachung der Emissionsgrenzwerte erfolgt gemäß 17. BImSchV.ÑIn der Immissionsprognose wurde nachgewiesen, dass bei Ableitung der Emissionen bei Schornsteinmindesthöhe die Immissionswerte eingehalten werden. Somit wäre im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes theoretisch die Ableitung der Abgase bei der Mindesthöhe gemäß TA Luft ausreichend. In e< iner weiteren Ausbreitungsrechnung für den Schornstein mit einer aus Vorsorgegründen geplanten Höhe von 75 m für den RSK und 57 m für die GuD-Anlage wurde die Einhaltung sämtlicher Irrelevanzkriterien der TA Luft, der LAI-Werte und weiterer Beurteilungswerte nachgewiesen. Die Ableitung der Emissionen in diesen Höhen führt zu einer geringeren Immissionszusatzbelastung an den relevanten Immissionsorten (z.B. Wohnbebauungen).'Die Immissionswerte werden eingehalten.¬In einer Ausbreitungsrechnung für den Schornstein mit einer aus Vorsorgegründen geplanten Höhe von 75 m für den RSK und 57 m für die GuD-Anlage wurde die Einhaltung sämtlicher Irrelevanzkriterien der TA Luft, der LAI-Werte und weiterer Beurteilungswerte nachgewiesen. Das diagnostische Windfeld berücksichtigt neben Windgeschwindigkeit und Windrichtung auch die atmosphärische Turbulenz in Form von Ausbreitungsklassen (AKTerm).hQuecksilber wird kontinuierlich ermittelt. Wert scheint aus altem Gutachten zu sein. Im lufthygienischen Gutachten wurden gemäß TA Luft Nr. 2.9 die Rundungsregeln nach der DIN 1222 Nr. 5.4.1 angewendet (Das Endergebnis ist in der letzten Dezimalstelle zu runden sowie in der gleichen Einheit und mit der gleichen Stellenzahl wie der Zahlenwert anzugeben).UÜberwachung der Emissionsgrenzwerte entspricht den Vorgaben der 13. Bzw. 17. BImSchV.kDie Beurteilung wurde sowohl bei Schornsteinmindesthöhe als auch bei Planhöhe der Schornsteine vorgenommen.JDie Überwachung der Emissionsgrenzwerte erfolgt gemäß 13. Und 17. BImSchV.nDie Überwachung der Emissionsgrenzwerte erfolgt gemäß 13. Und 17. BImSchV. Ein Bodenmonitoring ist vorgesehen. siehe QSK‚Der Verkehr wird auch im ungünstigsten Fall nur geringfügig zunehmen. Je nach Brennstoffmix kann die Zahl der LKW's auch abnehmen.siehe A1002 Zeile 397Grobkonzept liegt nun vor.“Emissionen/Immissionen in der Umgebung nach TA Luft: Im angegebenen Untersuchungsgebiet betreibe ich einen landwirtschaftlichen Marktfruchtbetrieb. Zahlreiche meiner Flächen sind direkt von den Immissionen der Anlage betroffen. Mit dem Schadstoffeintrag in meine Böden und der Aufnahme der Stoffe durch die Pflanzen ist die Vermarktung meiner Getreidepartien in die Konsumverwendung unmöglich (...). Die getreideabnehmenden Mühlen haben in ihren Spezifikationen zur Annahme von Getreidepartien die Verwendung von Klärschlamm mit dem Gedanken des Eintrages und der Akkumulation von Schwermetallen untersagt. Ich stelle fest, dass meine Flächen durch die Immissionen der geplanten Anlage (egal ob diese unter den sog. Irrelevanzgrenzen liegen oder nicht!) weitaus stärker mit Schwermetallen kontaminiert werden würde als bei Aufbringen von kommunalem Klärschlamm. Auch unter der günstigsten Annahme einer Normalverteilung der Schadstoffe im Untersuchungsgebiet (...) ist der Schadstoffeintrag (mg/m² und Jahr) z.B. für Quecksilber bis zu sechsfach höher als bei der Ausbringung von kommunalem, für die landwirtschaftliche Verwertung zugelassenem Klärschlamm (...). Die Partien sind aufgrund dieser Situation und dem neuerdings verschärften Produkthaftungsgesetz von mir nicht mehr verkäuflich. Ein Totalausfall der Einnahmen meines Marktfruchtbaus von diesen Flächen ist die Folge und neben der Wertminderung meiner landwirtschaftlichen Flächen vollkommen inakzeptabel. Entgegen den Landwirten, welche sich zu einer Beaufschlagung ihrer Flächen durch Klärschlamm entschließen (...) habe ich keine Möglichkeit, meine Flächen den Auswirkungen des geplanten Vorhabens (...) zu entziehen. ÃAuf S. 61 wird ausgeführt, dass Immissionsbelastungen nicht beurteilungsrelevant sind, wenn diese auf dem Betriebsgelände auftreten. Dies ist eine Missachtung der Gesundheit der Mitarbeiter der Fa. Lang und eine kritische Würdigung dieser Immissionen muss ebenfalls erfolgen. Dass die Ermittlung der max. Zusatzbelastung dann bei der nächstgelegenen Wohnbebauung im Süden erfolgte, ist unlogisch, da diese nicht in der Hauptwindrichtung liegt. Es ist daher eine Neuberechnung zu fordern. Eine professionelle und weiträumige Messung der Vorbelastung (u.a. durch Bodenproben) muss erfolgen. Die im Gutachten dargestellten Messergebnisse sind zweifelhaft, v.a. dadurch, dass ein gravierend hoher Wert einfach als Ausreißer deklariert wird (s. 72). Es wurde nicht untersucht, wie sich die Immissionen entwickeln, wenn bei den Kriterien die für die Summe von verschiedenen Stoffen gelten angenommen wird, dass ein Stoff allein die gesamte Schadstofffracht verursacht. ´Zusätzliche Verkehrsbelastung durch LKW-Verkehr (Feinstaubbelastung) - UVS ist erforderlich wg. Feinstaubbelastung durch zus. LKW-Verkehr - Überprüfung des wirklichen Verkehrsaufkommens und ob die Straßenanbindung ausreichend ist für so eine Großanlage (Mülltransport LKW-Anlieferung u. Asche u. Filterstaub, Abfuhr (Sonderfahrzeuge) - Überprüfung der Lärmbelästigung durch den LKW-Verkehr# - Verkehrssicherheit der Anwohner und Kinder MUnser Umfeld ist zudem bereits hoch belastet durch - die elektromagnetischen Wellen Rundfunksendestelle Wertachtal - 12.000 LKW/Jahr, die den V-Markt Türkheim Tag und Nacht beliefern - Ruß / Feinstaub / Lärm - hier sollen zusätzlich 15.000 LKW/Jahr die nahe Umgehungsstraße nutzen um den Ersatzbrennstoff heranzufahren, Ruß / Feinstaub / Stickoxide - 200.000 PKW/Jahr, die unmittelbar (15m) vor unserer Haustür bei V-Markt an- und abfahren, Schadstoffe sind bekannt - Tankstelle V-Markt - Benzoldämpfe - Futtertrocknungsanlage Mindelheim, Feinstaubbelastung (zahlreiche Wochentage / Jahr) ;Die Angaben zum Abscheidegrad der Rauchgasreinigung sind unplausibel und resultieren aus der Rückrechnung der Grenzwerte der 17. BImSchV i.V.m. der Annahme des Antragsstellers zu den Rohgasdaten. Die angegebenen Abscheidegrade haben keinerlei Bezug zu der beantragten Rauchgasreinigungstechnik. Offensichtlich werden die falschen Angaben (...) bei der Berücksichtigung staubgebundener Schwermetalle im Kontrast zu der angegebenen Abscheideleistung für gesamtstaub und dem vergleich der unterschiedlichen Angaben zum Abscheidegrad. Kausal ist der Abscheidegrad staubgebundener Schwermetalle identisch mit der Abscheideleistung für den gesamtstaub, da diese Schwermetalle an den Gesamtstaub gebunden sind. Damit ergibt sich, sofern die Abscheideleistung für gesamtstaub mit 99,3% korrekt angegeben wurde, auch für die staubgebundenen Schwermetalle eine Abscheideleistung von 99,3 %, entsprechend einer Durchlassrate von 0,7%. Die Durchlassrate für Sb, As, Pb, Cr, Co, Cu, Mn, Ni, V, Sn sowie Cd wird mit 99,8% angegeben, entsprechend einer Durchlassrate von 0,2%. Für Cd+Tl wird ein Abscheidegrad von 99,6% entsprechend einer Durchlassrate von 0,4% angegeben. Ausgehend von einem Staubabscheidegrad von 99,3% und einer Rohgaskonzentration von 210 mg/Nm³ für Sb, As .... sowie Cd ergibt sich im Reingas eine Konzentration von 1,3125 mg/Nm3 für die mit 0,5 mg/Nm³ begrenzte Summe dieser Schwermetalle. Auch die Abscheidegrade für HCl und SO2 sind unplausibel. Der Abscheidegrad von Ca(OH)2 ist für SO2 größer als für HCl, während die genau umgekehrte Angabe zum Abscheidegrad angeführt wird. ˆIch bestreite das Ergebnis des Luftgutachtens (...), die Vor-Ort-Wetterdaten von Penzing herangezogen wurde, die in keinster Weise die hiesigen Verhältnisse wiederspiegeln. Ich beantrage daher die hiesigen Vor-Ort-Wetterdaten heranzuziehen und das Luftgutachten zu Lasten und auf Kosten der Fa. Lang durch einen unabhängigen Gutachter mit diesen Daten neu zu begutachten/bewerten zu lassen. ßDie unter der AVV-Nummer 19 12 10 (brennbare Abfälle, Brennstoffe auf Abfällen) und 19 12 12 (sonstige Abfälle einschl. Materialmaischungen aus der mechanischen Behandlung von Abfällen ...) werden nicht näher bezeichnet, auf die konkrete Art der Schlämme und eine geeignete Qualitätssicherung wird im GA nicht weiter eingegangen. Die Herkunft sowie deren Zusammensetzung und Schadstoffgehalt sind exakt zu bezeichnen, für problematische Stoffe sind Obergrenzen festzulegen. Es ist genau zu beschreiben, wie sichergestellt wird, dass die Zusammensetzung der angelieferten Schlämme der festzulegenden Spezifikation entspricht und wie verfahren wird, wenn die Spezifikation nicht eingehalten wird.< Ferner ist darzulegen, wie die Öffentlichkeit permanent über den Qualitätssicherungsprozess und dessen Ergebnisse informiert wird. Darüber hinaus muss ersichtlich sein, von welchen Zulieferern/ Kommunen die entsprechenden Schlämme bezogen werden, um eine Beurteilung zu ermöglichen, u.a. hinsichtlich der Zuverlässigkeit, der Art der Aufbereitung des Haus- und Gewerbemülls und der umweltschädlichen Auswirkungen durch Anfahren der Abfälle über große Entfernungen. Die Art und Herkunft der Abfälle ist durch Zertifikate der Zulieferer zu belegen. ™Es ist weiterhin inakzeptabel, dass als Zweck des Vorhabens die Energiegewinnung angegeben wird, in dazu kontraproduktiverweise aber äußerst ineffiziente Stoffe der Verbrennung zugeführt werden (v.a. kommunaler Klärschlamm), die nur durch Zuführung von Stoffen mit sehr hohem Brennwert überhaupt verbrannt werden können. Dies zeigt, dass der eigentliche Zweck des Vorhabens die Profitmaximierung mittels Müllverbrennung und nicht die Energiegewinnung und Entsorgung eigener Reststoffe aus der Papierherstellung ist. Das VGH Mannheim und das BVerwG in Leipzig haben hierzu ausgeführt, dass es sich, wenn EBS mit Abfall niedrigem Brennwerts vermischt wird und so ein neues Abfallgemisch mit mittleren Heizwert entsteht, um nichts anderes handle als den Normalfall der Verbrennung von zur Beseitigung bestimmten Abfall. Vor diesem Grund sollte ein vollständiger Verzicht auf die Verbrennung kommunalen Klärschlamms verfügt werden. Einer Stellungnahme des "Besseren Müllkonzepts" zufolge ist der stofflichen Verwertung ein Vorrang vor der Verbrennung einzuräumen, vor diesem Hintergrund ist sowohl die Verbrennung von Klärschlämmen als auch die Verbrennung von EBS abzulehnen. 7.27.2.47.2.6»Die Grundwasserabsenkung wurde in ihren Auswirkungen auf die Natur nicht untersucht. Vor das erforderliche Wasserrechtsverfahren abgeschlossen ist, darf keine Teilgenehmigung erfolgen. 7.3.107.3.97.3.77.3.67.3.87.3.57.37.3.37.3.413.2.913.2.813.2.113.2.213.2.513.213.1.213.113.4.213.3.613.3.813.3.212.1.412.1.212.1.712.1.112.1.612.1.512.2.712.2.5 2.1.6, 12.2.712.212.1 6.3.2, 6.3.66.3.96.3.26.3 14 Sonstiges14.2.114.1.914.1.114.1.2Unterste Gliederungs- ebene LRANr. der Einwendung5.3.15.3.75.3.85.3.35.1.25.15.2.55.3.55.35.2.35.5.65.5.35.5.7­Die projektierte Rauchgasreinigung entspricht nicht dem Stand der Technik. Zudem ist die Rauchgasreinigungsanlage aus technischer Sicht fehlkonzipiert. Die Temperatur des Rauchgases am Abgaskamin wird mit 120°C angegeben, die Temporatuhr beim Verlassen des Dampfkessels (...) mit ca. 200-240°C und nach Kalkmilcheindüsung mit 140°C. (...) Bei diesen Temperatur ist ein Gewebefilter zum Rückhalten der Reaktionsprodukte des Kalkhydrates nicht sinnvoll betreizbar. In der vorgesehenen Konzeption verstopfen die Gewebefilter regelmäßig und machen einen Bypassbetrieb mit ungereinigtem Rauchgas erforderlich, der in der vorgesehenen Konzeption häufig stattfindet. Es ist (...) nicht möglich, die Vorgaben der 17. BImSchV einzuhalten, da wegen unzureichender Planung der Rauchgasreinigung i.S. vorsorgenden Umweltschutzes häufigen Bypassbetriebes die jährliche Maximalzeit von 96 Stunden mit Umgehung der Rauchgasreinigung überschritten wird. iBei beantragten 2,5% Chlor maximal im Input sind mindestens 1100°C bei mind. 2s Verweilzeit erforderlich, während der Antragssteller mit ungeeigneter Verbrennungstechnik die 850°C für Abfälle unter 1% Chlorgehalt erforderliche Temperatur zeitweise nur mit Hilfe von fossil befeuerten Stützbrennern erreicht. Der beantragte Chlorgehalt von 2,5% ist unzulässig. PZusammenfassung: Inversionswetterlagen am Standort wurden nicht berücksichtigt. ¾Das für die Anlage prognostizierte Verkehrsaufkommen, insbesondere das LKW-Aufkommen ist nicht in ausreichendem Maße konservativ abgeschätzt worden. Tatsächlich sind in Spitzenzeiten wesentlich mehr LKW-Fahrten zu erwarten. Die aus den Anlieferungen ermittelten Schadstoffbelastungen werden daher unterschätzt, eine Aufteilung zwischen Schiene und Rad für den Transport von Müll, eigene Schlämme und Klärschlamm, der Abtransport von Filterstaub, Asche und restlicher Müll bleibt völlig ungeklärt. Auch der Abtransport der fertigen Produkte wurde nicht berücksichtigt. Völlig unverständlich ist, dass für den gefährlichen Transport der Filterstäube die vorhandene Schienenanbindung nicht genutzt wird. ÒBei der Sammlung und Sortierung werden stofflich wirtschaftlich verwertbare Kunststoff-Fraktionen abgetrennt und einer stofflichen Verwertung zugeführt. Es bleibt aber immer ein Rest an Verbundstoffen oder wirtschaftlich nicht stofflich verwertbaren REststoffen, der einer thermischen Verwertung zugeführt werden sollten. Dies spart fossile Energieträger wie Erdgas. Metalle werden in der Sortieranlage aussortiert und dem Recycling zugeführt. Auch die internen Spuckstoffe durchlaufen eine Metallabscheidung. FBD: Im Genehmigungsverfahren sind ausschließlich Fragen zu klären, die einen direkten Anlagenbezug aufweisen. Abfallrechtliche Fragestellungen gehören nicht hierzu (Beckmann, Berliner Abfallrechtstag 2007, 31).FBD: Die sechswöchige Einwendungsfrist ist gesetzlich in § 10 Abs. 3 BImSchG festgelegt, eine Verlängerungsmöglichkeit ist nicht vorgesehen. ÆFBD: Die Frage, ob die gemeindliche Planungshoheit verletzt ist, ist in diesem Verfahren nicht zu behandeln. Im Übrigen geht die Gemeinde selbst nicht von einer Verletzung ihrer Planungshoheit aus. òFBD: Die Genehmigung nach BImSchG ist eine reine Sachkonzession, die sich ausschließlich auf die Anlage bezieht und daher nicht personenbezogen ist (Dietlein, in: L/R, § 6 BImSchG, Rn. 7). Daher ist es unerheblich, wer Betreiber des HKW wird.3FBD: Bei der Einstufung einer Anlage als Mitverbrennungsanlage kommt es auf deren Hauptzweck an. Liegt der Hauptzweck einer Anlage in der Energiebereitstellung, ist sie gem. § 2 Nr. 7 der 17. BImSchV eine Mitverbrennungsanlage einzustufen, und zwar unabhängig davon, wieviel Abfall dort verbrannt wird. Gleiches ergibt sich aus Artikel 3 Nr. 5 der AbfallverbrennungsRL. Zudem ist dieses Verständnis vom EuGH in einer Entscheidung vom 11.9.2008 (C-251/07 - "Gävle Kraftvärme AB") bestätigt worden, worin der EuGH ebenfalls auf den Hauptzweck der Anlage abstellt. 5.5.7 5.5.15.5.86.2.96.1.26.1.2.76.1.2.16.1.5.4 6.1.5.26.2.1.8, 6.2.1.36.2.1.96.2.2.26.2.26.2.2.76.1.3.3, 6.2.2.56.2.2.56.1.1.86.2.46.2.2.86.2.3.66.2.3.16.2.3.26.2.36.2.3.56.1.6.56.1.6.8; 6.1.66.2.2.66.1.3.4 6.1.3.5 6.1.3.66.2.56.1.36.1.5.2, 6.1.5.46.2.4.86.2.9.2 6.2.9.36.1.46.1.5.2; 6.1.5.36.1.16.2.16.1.56.2.7.36.2.2.96.2.3.36.2.1.76.1.5.5, 6.1.5.6+6.1.5.2, 6.1.5.3, 6.1.5.4, 6.1.5.5, 6.1.5.66.2.5.26.2.1.106.1.6.36.2.1.26.2.2.166.2.3, 6.2.3.36.1.1.76.2.76.2.86.1.5.56.2.4.96.2.2.106.1.3.106.1.3.116.1.6.86.2.3.86.2.2.156.1.2.96.2.3.6 6.2.3.86.2.2.146.2.3.8, 6.2.36.1.2, 6.1.2.16.2.1.46.2.66.2.2.6 6.2.4.86.1.1.46.1.2.36.1.3.26.1.66.2.3.9 6.1.6 6.2.3 6.2.2.116.2.9.1 6.2.9.46.1.6.1 6.1.2, 6.2.56.2.1.3, 6.2.1.86.2.196.2.9.36.1.5.1, 6.1.5.26.2.2.16.1.1.16.1.1.26.2.2.176.1.1.36.2.1.65.3.1, 6.1.1.45.2.5, 6.1.4.56.1.3.7 vgl. Nr. 1580 vgl. Nr. 1570 vgl. Nr. 32 vgl. Nr. 1119 vgl. Nr. 843 vgl. Nr. 1259 vgl. Nr. 1112 vgl. Nr. 152 vgl. Nr. 1113 vgl. Nr. 796¬Die höchsten fiktiven mengenspezifischen Abgasvolumenströme ergeben sich gemäß Antragsunterlagen für den Lastpunkt G (vgl. Antragsunterlagen Kap. 4.7.1.1). Dieser ist bei einem geringst möglichen Heizwert in höhe von 4 MJ/kg ausgelegt (je niedriger der Heizwert, desto höher der Rauchgas-Volumenstrom). Unabhängig davon wird ein maximaler Abgasvolumenstrom/Jahr beantragt. Dieser wurde in der Immissionsprognose berücksichtigt. ŠDie 17. BImSchV mit Ausfertigungsdatum 23.11.1990 wurde mit Bekanntgabe vom 14.08.2003 neug< efasst und zuletzt am 27. Januar 2009 geändert.rDie Einhaltung der Grenzwerte der 17. BImSchV ist sichergestellt. Dies wird durch Emissionmessungen nachgewiesen. âIn der Immissionsprognose wurden neben dem neuen RSK und der GuD-Anlage auch die bestehenden Kessel betrachtet. Es wird dabei im Sinne einer theoretischen Grenzfallbetrachtung die maximal benötigte Dampfmenge zu Grunde gelegt.>Gemäß TA Luft Anhang 3 Nr. 2 sind die Emissionsparameter (z.B. Emissionsmassenstrom) als Stundenmittelwerde anzugeben. Das Ausbreitungsmodell liefert gemäß TA Luft Anhang 3 Nr. 1 die entsprechenden Jahresmittelwerte. Die Irrelevanz ist gemäß TA Luft Nr. 4.2.2 bzw. 4.3.2 auf Basis des Imissions-Jahreswertes zu prüfen. vgl. Nr. 1260¢Die höchsten fiktiven mengenspezifischen Abgasvolumenströme ergeben sich gemäß Antragsunterlagen für den Lastpunkt G (vgl. Antragsunterlagen Kap. 4.7.1.1). Dieser ist bei einem geringst möglichen Heizwert in höhe von 4 MJ/kg ausgelegt (je niedriger der Heizwert, desto höher der Rauchgas-Volumenstrom). Die Einhaltung der Grenzwerte der 17. BImSchV ist sichergestetllt. Dies wird durch Emissionsmessungen nachgewiesen.Die Einhaltung der Grenzwerte der 17. BImSchV ist sichergestellt. Dies wird durch Emissionmessungen nachgewiesen. Die Immissions-Zusatzbelastung bei Planhöhe ist irrelevant, so dass schädliche Umwelteinwirkungen durch die Anlage nicht hervorgerufen werden.RBeantragt wird der Grenzwert der 17. BImSchV und nicht ein Betriebserwartungswert.rDie Überwachung der Emissionsgrenzwerte erfolgt gemäß 13. Und 17. BImSchV. Diese definieren den Stand der Technik.€Die Immissionsprognose wurde fachgerecht angefertigt und berücksichtigt die Vorgaben der geltenden Vorschriften, insbesondere der TA Luft. Für die Immissionsbetrachtung bei Schornsteinmindesthöhe wurden für diejenigen Schadstoffe, die oberhalb der Irrelevanzschwelle liegen, die Gesamtbelastung ermittelt. Die Vorbelastungsdaten wurden in Abstimmung mit dem LfU für die Immissionsprognose herangezogen. Des weiteren wurden orientierende Immissionsmessungen durchgeführt, die dem lufthygienischen Gutachten zugrunde liegen. Eine Betrachtung der Gesamtbelastung ergab, dass die Immissionswerte aller relevanten Schadstoffe eingehalten werden.ãDie Eingangsdaten der Ausbreitungsrechnung können der austal2000.log-Datei entnommen werden. Die angesetzten Emissionsmassenströme sind in Kapitel 5.4 dargestellt. Die Emissionsmassenströme wurden in einer Zeitreihe abgebildet.unklar, was damit gemeint istzEs besteht kein kumulativer Zusammenhang zwischen den Emissionen der Papierfabrik und den Emissionen der geplanten Anlage.HDie Gutachten wurden durch die Genehmigungsbehörde bzw. das LfU geprüft.%Im Genehmigungsantrag werden die Grenzwerte der 17. BImSchV beantragt. Um eine permanente Unterschreitung der Werte (...) zu gewährleisten, sollten folgende geringe Grenzwerte analog zum Genehmigungsbescheid der Anlage in Neumünster im Genehmigungsbescheid festgeschrieben werden: Emissionsgrenzwerte (Luft): - Tagesmittelwert Gesamtstaub: 5 mg/m³ - Tagesmittelwert Schwefeldioxid und Schwefeltrioxid: 25 mg/m³ - Mittelwert über Probenahme von Cadmium und seinen Verbindungen: 0,02 mg/m³ - Mittelwert über Probenahme von Sb, As, Pb, Cr, Co, Cu, Mn, Ni, V, Sn und den jeweiligen Verbindungen: 0,2 mg/m³ Freiwillige Selbstverpflichtung: - Jahresmittelwert Gesamtstaub: 1 mg/m³ - Jahresmittelwert Quecksilber und seine Verbindungen, angegeben als Quecksilber: 0,03 ng/m³ - Mittelwert über Probenahme von Cadmium sowie Thallium und den jeweiligen Verbindungen: 0,005 mg/m³ - Mittelwert über Probenahme von Sb, As, Pb, Cr, Co, Cu, Mn, Ni, V, Sn und den jeweiligen Verbindungen: 0,05 mg/m³ - Mittelwert über Probenahme von Dioxinen und Furanen (PCDD/PCDF): 0,01 ng/m³òDie von der Anlage ausgestoßenen Abgasmengen sind gigantisch, selbst bei normalen, problemlosen Regelbetrieb dar. Bei Störfällen wird der Schadstoffausstoß an sich um hohe Faktoren höher sein wie der beantragte Wert. D.h. bei einem Störfall ist die Belastung der Region nochmals um diesen Faktor nach oben zu korrigieren. Ich bin nicht bereit, dieses Risikopotenzial zu Ungunsten meiner Gesundheit zu akzeptieren und fühle mich in meinem Recht auf körperliche Unversehrtheit massiv eingeschränkt. Außerdem bedarf es eines gesonderten toxikologischen Gutachtens, das nicht nur die Vorbelastung des Schutzgutes Boden, Wasser, Luft, Tiere und Pflanzen mit einbezieht, sondern auch den Immunstatus der hier lebenden Menschen (humantoxikologische Beurteilung). Dies gilt überhaupt in Verbindung mit den zu erwartenden Emissionen, deren Grenzen eben nicht, wie in der 17. BImSchV festgeschrieben, starre Linien darstellen, wobei diesseits der Grenzen eine volle Unbedenklichkeit anzunehmen ist, und erst die Überschreitung der Grenzen als Risiko angesehen werden muss. Fakt ist, dass sich die Risiken nicht eindeutig abschätzen lassen, und dass die Trennung von Schutz und Vorsorge (wie es das BImSchG praktiziert) in der konkreten Anwendung nicht aufrecht zu erhalten ist. Dieser vorbeugende Schutz vor Gefahren gilt zum einen für die vorsorgliche Erhebung des augenblicklichen Ist-Zustandes, zum anderen auch bezüglich des Verzichtes auf Verbrennung von Stoffen, deren Gefahrenpotenzial nämlich in keinster Weise abzuschätzen ist, vor allem was das Zusammenwirken mehrerer Stoffe betrifft (sog. Synergieeffekte). Während im vorliegenden lufthygienischen Gutachten bei den klassischen Schadstoffen wie Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Chlorwasserstoff, Fluorwasserstoff und Kohlenmonoxid lediglich die Einzelwirkung der Substanzen untersucht wird, finden die synergetischen Effekte keine Behandlung. ?Es widerspricht nicht nur den Vorgaben der 17. BImSchV sondern auch dem Stand der Technik, dass während des Anlagenstillstandes keinerlei Bunkerentlüftung mit Abgasreinigung stattfinden soll. Das gilt wohl sogar für die Klär- und Bioschlämme! Hierdurch wird es zu hohen und leicht vermeidbaren Belastungen kommen (...) œDie Aussagen in den Antragsunterlagen, dass auf die geplante Verbrennungsahnlage die Anforderungen der 12. BImSchV nicht zutreffen, wird stark angezweifelt. Die diesbezügliche Untersuchung läuft schon deshalb ins Leere, weil sie ausdrücklich die bestehenden Kessel nicht mitbetrachtet, wie auch nicht die Papierproduktion. Der Begriff des Betriebsbereichs ist aber weiter und nicht enger als der Anlagenbegriff. ¹Es ist nicht auszuschließen, dass sich auf dem geplanten Baufeld Altlasten befinden. Ausreichende Untersuchungen hierzu und zu möglichen Belastungen durch Bauarbeiten liegen nicht vor. œDie Inputliste enthält keinerlei Angaben zum Schadstoffinventar der beantragten Abfälle. Es sind lediglich Abfallschlüsselnummern nach AVV angegeben. (...) 0In den zur öffentlichen Auslegung zur Verfügung gestellten Antragsunterlagen fehlen die zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit von Dampfkesselanlage, Druckbehälteranlagen, Rohrleitungen und Aufzugsanlage erforderlichen Unterlagen insbesondere die Nachweise der Betriebssicherheit gemäß BetrSichV und Druckbehälterverordnung. (...) Da die beantragten eingeschlossenen Genehmigungen gemäß § 13 BImSchG nach der BetrSichV unselbstständiger Bestandteil einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind, ist der Genehmigungsantrag somit unvollständig. (...) %Montageflächen sind nicht beantragt? /Der Eintrag der aufgeführten Schwermetalle (Quecksilber, Kupfer, Mangan, Cadmium) über den Ersatzbrennstoff ist auch den genanten Gründen wirkungsvoll zu begrenzen. Dies ist nur durch Ausschluss belasteter Abfallarten für die Ersatzbrennstoffgewinnung sicherzustellen. Ein gleichzeitiger Chlor-Eintrag in den Verbrennungsraum und damit in das Rauchgas und die Flammgase führt zum einen zur vermehrten Mobilisierung einiger Schwermetalle in das Rauchgas und verschiebt daher die (...) ermittelten Transfer-Faktoren Richtung Erhöhung der Werte in das Rauchgas. ,Q1Diffuse Emissionen: In den Antragsunterlagen nicht angegeben. (...)Die Diffusen Emissionen können nur schwer quantifiziert werden und (...) sind mitentscheidend darüber, ob eine Immissionsprognose durchgeführt werden muss oder nicht. Außerdem sind sie für die Höhe der< durch die Anlage verursachten Immissionen in der direkten Umgebung maßgeblich, da sie weniger weit transportiert und damit verdünnt werden, als die über Schornsteine abgeleiteten Emissionen. Es sollte also darauf gedrängt werden, dass die Angaben über die diffusen Emissionen gemacht werden. 'vgl. Nr. 56, 59, 417, 1114, 1115, 1116 vgl. Nr. 1580 vgl. Nr. 1581 vgl. Nr. 309 ÀDie unter der AVV-Nummer 19 08 05 (Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser) Schlämme werden nicht näher bezeichnet, auf die konkrete Art der Schlämme und eine geeignete Qualitätssicherung wird im GA nicht weiter eingegangen. Die Herkunft sowie deren Schadstoffgehalt sind exakt zu bezeichnen, für problematische Stoffe (v.a Schwermetalle z.B. Quecksilber, Cadmium, Blei) sind Obergrenzen festzulegen (...) um (...) deren Anteil am Rauchgas zu vermindern. Um Gesundheitsrisiken auszuschließen dürfen max. die Grenzwerte der Klärschlammverordnung festgelegt werden. Es ist genau zu beschreiben, wie sichergestellt wird, dass die Zusammensetzung der angelieferten Schlämme der festzulegenden Spezifikation entspricht und wie verfahren wird, wenn die Spezifikation nicht eingehalten wird. Ferner ist darzulegen, wie die Öffentlichkeit permanent über den Qualitätssicherungsprozess und dessen Ergebnisse informiert wird. Darüber hinaus muss ersichtlich sein, von welchen Zulieferern/Kommunen die entsprechenden Schlämme bezogen werden, um eine Beurteilung zu ermöglichen, u.a. hinsichtlich des Schwermetallgehalts und der umweltschädlichen Auswirkungen durch Anfahren der Abfälle über große Entfernungen. ãDas Qualitätskonzept für die Ersatzbrennstoffe ist vollkommen unzureichend. So wird unter "Vollanalysen" ausgeführt, dass auf Vollanalysen verzichtet werden kann, wenn sog. Mindermengen (es ist verständlich, wie bei einer Größenordnung von ca. 1.000 Tonnen von Mindermengen gesprochen werden kann - eine grobe Verharmlosung) zum Einsatz kommen. Dies kann dazu führen, dass Grenzwerte deutlich überschritten werden und ist daher abzulehnen. Eine Probenahme nur durch "qualifiziertes Personal" ist abzulehnen, da hier Neutralität nicht gewährleistet ist. Weiterhin ist nicht akzeptabel, dass der Stichprobenumfang reduziert werden kann, wenn Konzentrationen nur geringen Schwankungen unterliegen. Bei der Eignungsprüfung kommunalen Klärschlamms ist unklar, was unter "signifikanten Überschreitungen" zu verstehen ist. Jegliche Überschreitungen von Grenzwerten ist abzulehnen. In 4.6.5. Wird ausgeführt, dass wegen der heterogenen Zusammensetzungen des EBS Überschreitungen als nicht signifikant angesehen werden, wenn von 5 analysierten Proben 4 kleiner sind als der festgelegte Maximalwert. Diese Vorgehensweise ist klar abzulehnen. (...). Keinesfalls reicht es aus, dass bei Überschreitung eines Grenzwertes lediglich die Behörde informiert wird und der Brennstoff-Hersteller nur aufgefordert wird, diesen Mangel abzustellen. Hier sind deutlich einschneidernde Maßnahmen vorzusehen (z.B. Abmahnung ...). Das gezielte Verbrennen einzelner Anlieferungschargen kommt einen post-mortem Untersuchung gleich und setzt die Bevölkerung enormen gesundheitlichen Gefahren aus. Die Kontrolle durch die Überwachungsbehörde ist auszuweiten. Es bleibt unklar, inwieweit gefährliche Stoffe tatsächlich ausgeschieden werden und in welchen Anteilen solche Stoffe noch enthalten sein werden. Es fehlt zudem eine Beschreibung, wie Informationen über die Ergebnisse von Prüfungen an die Öffentlichkeit weitergeben werden. Die Verpflichtung der Lieferanten auf genaue Spezifikationen muss Bestandteil der Lieferverträge sein. ¤In den Antragsunterlagen wurde (...) auf die Notwendigkeit des Heizkraftwerkes als Standortsicherungsfaktor hingewiesen. Aufgrund der Zusammensetzung des Brennstoffmixes, (...), besitzen nur etwa 1/3 der Brennstofffraktionen einen hohen Heizwert. Die restlichen Stoffe sind aufgrund des Feuchtegehaltes nur schwer bis gar nicht brennbar. Das zur Genehmigung vorliegende Kraftwerk dient m.E. in erster Linie dafür, Abfälle möglichst günstig zu entsorgen, zu einem möglichst niedrigem technischen Standard. Die Geschäftleitung hat sich bei der Entscheidung für diese Abfallverbrennungsanlage unternehmensstrategisch in erster Linie für das Anbieten der Dienstleistung Abfallentsorgung entschieden. Die Sicherung des Standortes, der Arbeitsplätze und die sichere Versorgung der Papierproduktion mit Energie kann (...) langfristig sicherer, wirtschaftlicher und risikominimierter mit vielen anderen Energiekonzepten betrieben werden. æDass bei einer solch sensiblen Anlage, wo mit lebensgefährlichen hochtoxischen Stoffen umgegangen werden muss, die Qualitätssicherung und die Sicherheit überhaupt nur als Grobkonzept vorliegen sollen, ist mir als Bürger nicht zu erklären. Die Antragsunterlagen sind in diesem Punkt, aber auch vielen weiteren Abschnitten nur vage und absolut mangelhaft und erfüllen in keinster Weise die Würdigung einer Genehmigung. Das Vorgehen der Firma ist und verleitet zur groben Fahrlässigkeit. vgl. Nr. 1910 SANMERKUNG: ES HANDELT SICH UM EINWENDUNG NR A 5924 (IDENTISCH IN WORT UND SCHRIFT) ·Das zu Grunde gelegte Windrosemodell (Flugplatz Penzberg) ist in keiner Weise aussagekräftig. Der Flugplatz liegt ca. 70 m höher und kann von allen Seiten ungestört angeströmt werden. Auf die in den Depositionskreisen und Landkarten eingezeichnete Funk-Station Wertachtal wird in keiner Weise eingegangen, werden in der direkten Beeinflussung des Wetters (...) noch im Umweltverträglichkeitsgutachten zur Vorbelastung der Bevölkerung EMV) Der Schadstoffgehalt von zu verbrennender Rinde wurde nicht berücksichtigt. Windbruchholz und Käferholz wird zur längeren Lagerung mit Pestiziden und Funghiziden behandelt. Diese Schadstoffmengen sind in der Emissions- und Immissionsberechnung nicht berücksichtigt. NDie Qualitätssicherungsmaßnahmen, insbesondere die Überprüfung der Schadstoffgehalte der angelieferten Reststoffe und EBS und der intern angelieferten Reste aus der Papierproduktion müssen mehrmals jährlich stichprobenartig und unangekündigt vom Landratsamt für Umweltschutz im Auftrag der Regierung von Schwaben durchgeführt werden. ÿSchließlich werden auch nicht alle schützenswerten Nutzungen erkannt bzw. hinreichend genau untersucht. Hierzu zählt zum Beispiel der Kindergarten in Gennach und andere Kindergärten wie in Ettringen innerhalb des Untersuchungsgebiets. Der Kindergarten in Gennach liegt rund 2,9 km vom Anlagenstandort entfernt, in der Hauptwindrichtung und nahe der Immissionsmaxima. Kinder reagieren ganz besonders empfindlich auf Luftschadstoffe (insbesondere Dioxine / Furane, die im Regelbetrieb, besonders aber auch beim An- bzw. Abfahren der Anlage entstehen können, aber auch Stäube und Schwermetalle). Die Kinder halten sich die überwiegende Zeit des Jahres dort und damit im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Anlage auf. Eine negative gesundheitliche Auswirkung der genannten Schadstoffe, die bereits in minimalsten Dosen gefährliche Wirkungen auf Erwachsene haben, sowie Feinstäube, die bei Kindern bereits in geringeren Mengen als bei Erwachsenen zu Atemwegserkrankungen führen können, ist somit zu erwarten. Gleiches gilt für ältere und kranke Menschen. Hier sind zusätzlich jene zu zählen, welche sich im Altenheim Langerringen bzw. Krankenhaus Schwabmünchen aufhalten. Insbesondere ist die Neugeborenenstation im Krankenhaus Schwabmünchen zu erwähnen. Die Bewertung von Immissionen der im Antrag enthaltenen krebserzeugenden Stoffe Arsen, Cadmium, Benzol und Benzo[a]pyren ist problematisch, da aus medizinischer Sicht eine Unbedenklichkeitsschwelle für derartige Stoffe nicht angegeben werden kann. Hexachlorbenzole und Trichlorbenzole erregen Tumore, Nitroverbindungen (entstehen aus NO2) sind krebserregend. Ebenso Benzol, das Leukämie verursacht und stark allergisierend wirkt. In Verbindung mit Nickel ist eine Verstärkung der Allergien in der Umgebung der Anlage zu erwarten.xWeiterhin wurde die Zusatzbelastung fehlerhaft zu gering abgeschätzt. Die Berechnung entspricht nicht der TA Luft. Entgegen den Aussagen der Immissionsprognose liegt eine Überschreitung sog. Irrelevanzgrenzen vor, wenn die k< orrekte Schornsteinhöhe (58m) angesetzt würde. Daher müssen Aussagen zur Gesamtbelastung gemacht und eine korrekte Immissionsprognose ermittelt werden. Dennerst die notwendige kleinräumige Betrachtung der Gesamtbelastung kann Aussagen über die Genehmigungsfähigkeit treffen. u sind Vorbelastungsuntersuchungen entsprechend den Anforderungen der TA Luft notwendig. Schätzwerte sind hierbei nicht ausreichend. NDer Schornstein wurde unzulässigerweise erhöht. Durch den hohen Schornstein werden die von der Anlage freigesetzten Schadstoffe weiträumig verteilt und verdünnt. (...) Die Erhöhung auf aktuell 75m wird dazu missbraucht, eine rechtlich nicht vorhandene Irrelevant der Zusatzbelastung bei einigen Schadstoffen herbeizurechnen und zudem die Anforderungen an die Rauchgasreinigung zu senken. Bei Verwendung der Schornsteinhöhe von 58m nach TA Luft sind die Irrelevanzschwellen für Thallium und Quecksilber um ein mehrfaches überschritten. Die geplante Anlage verstößt somit gegen die TA Luft. vgl. Nr. 56 ïDie Verpflichtung des Antragsstellers zur Leistungsreduzierung und zur Mengenreduzierung der von extern angenommenen Brennstoffen ist zeitlich nicht festgelegt. Die zeitliche Festlegung bis zum Ende des Betriebs der Anlage wird gefordert. µEs gibt keine Angaben zur Abwasserbehandlung. Es liegt den Planunterlagen keine Entsorgungsbestätigung bei. Der Sicherheitsbericht gemäß § 9 der Störfallverordnung liegt nicht vor. ¾(...) Die mengen der externen Anlieferungen sind nicht genannt und haben einen erheblichen Einfluss auf das Lkw-Transport-Aufkommen mit den zugehörigen Schadstoff- und Lärmemissionen. (...) ÙDer ungünstigste Fall ist so gerechnet, dass viel eigene Reststoffe extern verwertet und zusätzlich die max. Menge externe Brennstoffe antransportiert werden (=Hoher Heizwert). Brennstofflieferanten (Sortieranlagen + Kläranlagen) haben keinen Bahnanschluß, daher LKW Transport für ext. Brennstoffe vorgesehen. LP wird weiterhin daran arbeiten, den Bahnanteil bei Fertigwarentransport und Reststoffverwertung zu steigern.QVerkehrsdaten wurden im Lufthygienischen Gutachten und in der UVP berücksichtigt..keine Bahnanlieferung für Kraftwerk vorgesehenyVerkehrsdaten wurden im Lufthygienischen Gutachten und in der UVP berücksichtigt.Ebenso Lagerung und Emissionen des HKW. ±Der ungünstigste Fall ist so gerechnet, dass viel eigene Reststoffe extern verwertet und zusätzlich die max. Menge externe Brennstoffe antransportiert werden (=Hoher Heizwert). âVerkehr erhöht sich nur im ungünstigsten Fall geringfügig um max 21 LKW / Tag. Keine relevante Veränderung bei Lärm, Abgase und Feinstaub aus LKW Verkehr. Bei Lärm- und Luftgutachten wurde der ungünstigste Fall berücksichtigt.gIn den Berechnungen für Luft- und Schallgutachten wurde berücksichtigt, das die LKW'S an- und abfahren.ßLP wird die Spediteurre nochmals darauf hinweisen, dass die Umgehungsstrasse zu nutzen ist. Die überwiegende Mehrzahl nutzt allerdings heute schon die Umgehungsstrasse. Dies hat die Verkehrszählung im Frühjahr 2008 gezeigt.?Sortieranlagen nicht bei LP und nicht Gegenstand des VerfahrensóBrennstofflieferanten (Sortieranlagen + Kläranlagen) haben keinen Bahnanschluß, daher LKW Transport für ext. Brennstoffe vorgesehen. LP wird weiterhin daran arbeiten, den Bahnanteil bei Fertigwarentransport und Reststoffverwertung zu steigern.›Verbrauchte Betriebsstoffe fallen als Asche an und sind in Tab. 33 berücksichtigt. Es wurde lediglich ein geringer Rundlauf Anteil von 20% angesetzt. Gefahrguttransporte wurden als nicht rundlauffähig eingestuft. Nur die Filterstäube sind Gefahrgut.FDie Verkehrszahlen sind für die volle Auslastung der Anlage gerechnet.LP wird die Spediteurre nochmals darauf hinweisen, dass die Umgehungsstrasse zu nutzen ist. Die überwiegende Mehrzahl nutzt allerdings heute schon die Umgehungsstrasse. Dies hat die Verkehrszählung im Frühjahr 2008 gezeigt. Alle LKW's zahlen Maut, MIneralölsteuer und sonstige Steuern vgl A1567ÄAnlieferzeiten werktags 6-22:00 Uhr öffentliche Strassen können nicht gesperrt werdenÕVerkehr erhöht sich nur im ungünstigsten Fall geringfügig um max 21 LKW / Tag = max 6%. Im günstigsten Fall nimmt der Verkehr sogar ab. Keine relevante Veränderung bei Lärm, Abgase und Feinstaub aus LKW Verkehr. £Die Anlage entspricht hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes in weiten Teilen nicht dem Stand der Technik. Die Anforderungen des Standes der Technik an Brandabschnitte und an das Feuerwiderstandsverhalten von Türen und Wänden werden nicht eingehalten. Es wird weiterhin angezweifelt, ob die vorgesehenen Löscheinrichtungen, die Einrichtungen zur Branderkennung, die vorgehaltenen Löschwassermengen und das erforderliche Löschwasserrückhaltevolumen dem Stand der Technik entsprechen. Auch die Anforderungen an die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen werden nicht eingehalten. Es bleibt weiterhin unklar, ob die Rettungswege ausreichend gekennzeichnet sind. Das Gut-achten zum Brandschutz ist daher zu überarbeiten und neu auszulegen. Auch die Angaben hinsichtlich des Explosionsschutzes sind unzureichend. Durch die Bildung von Wasserstoff kann es bspw. zu Explosionen in den Reststoffsilos kommen. Die Anforderungen des Standes der Technik an Brandabschnitte und an das Feuerwiderstandsverhalten von Türen und Wänden werden nicht eingehalten. Es wird weiterhin angezweifelt, ob die vorgesehenen Löscheinrichtungen, die Einrichtungen zur Branderkennung, die vorgehaltenen Löschwassermengen und das erforderliche Löschwasserrückhaltevolumen dem Stand der Technik entsprechen. Auch die Anforderungen an die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen werden nicht eingehalten. Es bleibt weiterhin unklar, ob die Rettungswege ausreichend gekennzeichnet sind. Das Gut-achten zum Brandschutz ist daher zu überarbeiten und neu auszulegen. Auch die Angaben hinsichtlich des Explosionsschutzes sind unzureichend. Durch die Bildung von Wasserstoff kann es bspw. zu Explosionen in den Reststoffsilos kommen. ÀNach § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) sind bei raumbedeutsamen Vorhaben Raumordnungsverfahren durchzuführen. Raumbedeutsam ist eine Maßnahme, wenn durch sie Raum in Anspruch genommen wird oder die räumliche Entwicklung und Funktion eines Gebietes beeinflusst wird. Beides ist hier der Fall: DIe Anlage west enorme Dimensionen auf, vgl. nur Gebäudehöhen, die erheblich über das bisherige Maß hinausgehen sowie die Flächeninanspruchnahme. Auch die Menge der zu verbrennenden Abfälle und der hierdurch entstehende Verkehr zeigt die Dimension des Vorhabens. Die geplante Anlage führt zu einer massiven Beeinflussung des gesamten Gebietes. Die Gebäude werden weithin sichtbar als Verbrennungsanlage erkennbar sein. Der Bau von Abfallverbrennungsanlagen beeinflusst den Wert der Grundstücke der Umgebung negativ. Zudem wird der Freizeit- und Erholungswert einer ganzen Region nachteilig verändert. Daher wird die Anlage erheblichen Einfluss auf die Bevölkerungs- und Tourismus- und Investionsentwicklung haben. Dies wird die gemeindliche Entwicklung insgesamt beeinflussen. Einflüsse gibt es möglicherweise auf die Nutzbarkeit des landwirtschaftlichen Flächen - insbesondere für den Bio-Anbau. Der Umsatz hiervor betroffener Landwirte und Firmen wird erheblich zurückgehen, die Unmöglichkeit des Direktvertriebs und Existenzgefährdungen sind zu befürchten. Hinzu kommt der Transportverkehr. Die Anlage wird demnach die Entwicklung und die Funktion des gesamten Gebietes über Jahrzehnte hinweg stark beeinflussen. Da es einen Bebauungsplan bisher nicht gibt und es jedenfalls zweifelhaft ist, ob es sich bei dem Betriebsgelände der Firma Lang um einen Ortsteil handelt, spricht auch § 1 ROV nicht gegen ein Raumordnungsverfahren. yZusammenfassung: späte Bekanntmachung und Informationspolitik des Unternehmens, sah sich nicht in der Lage alle Einwendungen aufzuführen wegen kurzer Zeit, daher < wird beantragt alle Einwendungen und Begründungen anzunehmen und Gesetze zu prüfen und anzuwenden. Sollte dies nicht geschehen, wird beantragt die entsprechenden Gesetze bzw. die 9. BImSchV entsprechend anzupassen. vgl. Nr. 13 Ich beantrage die Benennung des Betreibers und der möglichen und feststehenden Lieferanten und gleichzeitige Erklärung, wo diese Lieferanten die EBS beziehen, da ausgeschlossen werden muss, das Mülltourismus betrieben wird, also die EBS aus anderen Ländern bezogen werden. vgl. Nr. 1579 cgl. Nr. 1584 vgl. Nr. 1585 Die angenommenen Vorbelastungsdaten sind für die kleinteilig zu betrachtende Region völlig unbrauchbar. Die örtlichen Belastungen sind viel höher. Seitens der Fa. Lang werden heute schon weit über 200.000 t/a CO2 in die Umwelt abgegeben. Das Schwerölheizkraftwerk muss 2012 laut Gesetz abgeschaltet werden. Seitens der Fa. Lang wurde jahrelang nichts unternommen, um diesen Missstand zu beseitigen. …Klarzustellen ist, dass die Bewertung anhand der Prognose 59 m / 59 m durchzuführen ist (...). Die 85 m für den Abfallverbrennungsschornstein sind willkürlich und nur so gewählt worden, um möglichst die Irrelevanzgrenzen einzuhalten. (...). Es sind zunächst die Belastungen zu reduzieren und nur, wenn das nicht möglich ist, über höhere Schornsteine für eine bessere Verteilung zu sorgen. 5Für die Immissionsbetrachtung bei Schornsteinmindesthöhe wurden für diejenigen Schadstoffe, die oberhalb der Irrelevanzschwelle liegen, die Gesamtbelastung ermittelt. Die Vorbelastungsdaten wurden in Abstimmung mit dem LfU für die Immissionsprognose herangezogen. Des weiteren wurden orientierende Immissionsmessungen durchgeführt, die dem lufthygienischen Gutachten zugrunde liegen. Eine Betrachtung der Gesamtbelastung ergab, dass die Immissionswerte aller relevanten Schadstoffe eingehalten werden. Somit wäre im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes theoretisch die Ableitung der Abgase bei der Mindesthöhe gemäß TA Luft ausreichend. In einer weiteren Ausbreitungsrechnung für den Schornstein mit einer aus Vorsorgegründen geplanten Höhe von 75 m für den RSK und 57 m für die GuD-Anlage wurde die Einhaltung sämtlicher Irrelevanzkriterien der TA Luft, der LAI-Werte und weiterer Beurteilungswerte nachgewiesen. Die Ableitung der Emissionen in diesen Höhen führt zu einer geringeren Immissionszusatzbelastung an den relevanten Immissionsorten (z.B. Wohnbebauungen). vgl. Nr. 1660#Abgasfahnenüberhöhung in der Ausbreitungsrechnung gemäß VDI-Richtlinie 3782 Blatt 3 (Ausgabe Juni 1985) berücksichtigt. Die Richtigkeit der Angaben wird im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch die Genehmigungsbehörden genauestens geprüft. Immissionsbelastung vgl. Nr. 1660ÍImmissionszusatzbelastung auf dem Anlagengelände ist Bestandteil des Arbeitsschutzes. Es wurde die maximale Zusatzbelastung an einem Immissionsort außerhalb des Betriebsgeländes genannt. Dies ist im vorliegenden Fall die südlich des Betriebsgeländes liegende Wohnbebauung. Eine orientierende Immissionsmessung wurde in Abstimmung mit dem LfU durchgeführt. Die Ausschöpfung des Summengrenzwertes durch einen Einzelstoff stellt eine worst-case-Betrachtung dar.nicht Teil der GenehmigungDnicht Teil der Genehmigung, die Deponie wird nicht verändert. Das neue HKW wird innerhalb des Betriebsgeländes auf Flächen errichtet, bei denen es sich nicht um Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen handelt. Sollten während der Baumaßnahmen Altlasten zu Tage treten, werden umgehend alle relevanten Maßnahmen eingeleitet..Im Jahr 2008 wurden in Abstimmung mit dem LfU orientierende Immissionsmessungen durchgeführt. Die Vorbelastung durch die gemessenen Schadstoffe im Staubniederschlag (As, Cd, Cr, Ni, Pb, Tl, Hg) kann als gering bezeichnet werden und liegt für alle Komponenten im Bereich ländlicher Hintergrundbelastung.ÜDie Zusatzbelastung durch Luftschadstoffe ist im Immissionsmaximum bzw. an den nächstgelegenen Immissionsorten irrelevant gem. TA Luft. Ebenso die Akkumulationsprognose ergab Zusatzbelastungen, die weit unterhalb der Orientierungswerte der UVPVwV bzw. der Vorsorgewerte der BBodSchV liegen (maximal 0,2%). Aufgrund der weiten Entfernung des Anlagenstandortes zum nächstgelegenen FFH-Gebiet (Angelberger Forst 4,3 km westlich des Standortes), das bereits außerhalb des Untersuchungsgebietes liegt, ist sichergestellt, dass auch im Bereich des FFH-Gebietes die Zusatzbelastung irrelevant gemäß TA Luft bzw. unbeachtlich gemäß UVPVwV ist uns somit keine nachteiligen Auswirkungen durch Schadstoffdeposition bzw. Akkumulation vorliegen.`Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen wurde in der UVU untersucht.%In der UVU wurden die Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere untersucht. Im Ergebnis sind durch den Betrieb der Anlage keine schädlichen Immissionen, die sich negativ auf die Tier- und Pflanzenwelt - insbesondere auch besonders und streng geschützter Arten - auswirken, zu erwarten.èEine Überlagerung der Abgasfahnenüberhöhung ist aufgrund der unterschiedlichen Höhen der Schornsteine (75 m und 57 m) nicht zu erwarten. In der Immissionsprognose werden vom Ausbreitungsmodell mögliche Überlagerungen berücksichtigt.þ Mindesttemperatur und Mindestverweilzeit Angaben zur Einhaltung der Mindesttemperatur und Mindestverweilzeit nach den Anforderungen der 17. BImSchV sind der Ziffer 4.8.6.2 des Genehmigungsantrages zu entnehmen. Der Feuerraum der Reststofflinie wird so geplant, dass die Abgase über der oberen Sekundärluftebene eine Nachbrennzone bei Temperaturen von über 850 °C und einer Verweilzeit von mindestens zwei Sekunden durchströmen. Diese Planung wird auch in den Verträgen mit den Anlagenlieferanten festgeschrieben, die für die richtige Umsetzung Gewähr leisten müssen. Im Zuge der Errichtung und der weiteren Genehmigungsschritte ist weiterhin ein Nachweis des Herstellers über die geeignete konstruktive Ausbildung des Feuerraums zu erstellen, der der Genehmigungsbehörde vorgelegt wird. Schließlich erfolgt vor der Immissionsschutzrechtlichen Inbetriebnahme im Rahmen der Messstellenkalibrierung eine Überprüfung der Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Feuerraumbedingungen durch eine zugelassene unabhängige Stelle. Über die Durchführung dieser Prüfung muss der Genehmigungsbehörde ein Nachweis vorgelegt werden. Maximale Feuerungswärmeleistung Angaben zur maximale Feuerungswärmeleistung der Anlagen sind unter Anderem der Ziffer 4.7.1 des Genehmigungsantrages zu entnehmen. Die Auslegung des Reststoffkessels ist ist dort als Kennfeld in einem Feuerungsleistungsdiagramm dargestellt. Die auf Dauer maximal mögliche Feuerungsleistung der Reststofflinie ist mit 55 Megawatt angegeben. Eine Übersicht der installierten Leistungen des Bestandes wie auch der neuen Anlagen enthält des Weiteren Kapitel 4.4, aber auch die Kurzbeschreibung des Vorhabens unter Ziffer 2 des Antrages. Abgasvolumenstrom Seitens der Antragstellerin wird ein maximaler jährlicher Abgasvolumenstrom der Reststofflinie beantragt. Dieser wurde auf Grundlage einer Verbrennungsrechnung unter Ansatz von sicher über den Erwartungswerten liegenden Rechenansätzen so gewählt, dass dem Antragsteller im eigenen Interesse der notwendige Spielraum für einen geregelten Betrieb der Anlage innerhalb der Auslegungsgrenzen der Anlage möglich sein wird. Die Immissionsbetrachtungen im Lufthygienischen Gutachten und die Umweltverträglichkeitsuntersuchung sind auf Basis dieses maximalen jährlichen Abgasvolumenstroms erfolgt und unter Berücksichtigung der höchst zulässigen Schadstoffkonzentrationen im Abgas (Grenzwerte). Die Einhaltung dieser Maximalmenge und Konzentrationen obliegt der ständigen Überwachung durch die Behörde. Höhere Abgasemissionen sind daher nicht zu befürchten. (b š «»In Deutschland befindet sich bereits eine Vielzahl solcher Anlagen mit z.T. wesentlich höherer Feuerungswärmeleistung in Betrieb. Beispielhaft zu nennen sind die EBS-Kraftwerke Stevenhagen in Mecklenburg-Vorpommern, Witzenhausen in Hessen, Rüdersdorf und Großräschen in Brandenburg, Knapsack und Andernach in Nordrheinwestfalen. Hinzu kommen Jahrzehntelange Erfahrungen mit Müllverbrennungsanlagen, zu< sammen mit den EBS-Kraftwerken über 70 Anlagen alleine in Deutschland. Die Erfahrungen mit diesen Anlagen zeigen, dass die eingesetzten Technologien für eine zuverlässige und umweltverträglichen Energieerzeugung bzw. Abfallbehandlung bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte bestens geignet sind.Wvgl. lfd.Nr. 107 Die Ermittlung der Auswirkungen eines Brands im Brennstoffbunker sowie die Freisetzung von ungereinigtem Rauchgas wurden im Rahmen der Prüfung auf Anwendbarkeit der StörfallV (Kapitel 8) bewertet. Eine weitreichende Auswirkung konnte hierbei unter Berücksichtigung von kontinuierlichen Emissionsquellen ausgeschlossen werden.ÔEine umfassende Darstellung von Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb erfolgt im Rahmen der Prüfung auf Anwenbarkeit der StörfallV. Die Einwendung kann im Rahmen des EÖT spezifiziert und beantwortet werden.¹Es wurde eine ausführliche Betrachtung der Auswirkungen von Emmissionen im Rahmen der vorliegenden Gutachten vorgenommen. Spezifiziert