Neueste Meldungen allgemein



Infoveranstaltung in Gennach zur Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

am Montag den 04.07.11 findet um 20 Uhr in Gennach im Feuerwehrheim eine Infoveranstaltung...

Infoveranstaltung zur Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Kopie 1)

am Do. 19. Mai 2011 im Bürgerhaus Kleinkitzighofen. Beginn 20 Uhr.

Alle Bürger sind eingeladen!

Montag 04.04.2011, 18 Uhr, Bad Wörishofen - Mahnwache gegen Atomenergie Fukushima ist überall!

 am Montag den 04.04.2011 von 18:00 – 18:30 Uhr ist in Bad Wörishofen wieder eine...

Mahnwache gegen Atomenergie

Montag 18 Uhr: Bad Wörishofen; Mahnwachen gegen AtomenergieFukushima ist überall!am Montag den...

Energiewende jetzt! Atom- und Klimagefahren verhindern

ein Vortrag mit Raimund Kamm

am Mittwoch den 16. März um 20:00 Uhrim Gasthaus Rosenbräu in Türkheim

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Nur wer kämpft kann gewinnen – die Bürgerinitiative „Gesundes Wertachtal“ hat gekämpft. Wir freuen uns über unseren Erfolg und danken allen Mitstreitern für ihre Solidarität!


Bericht mit den Warnungen des Umweltbundesamtes zum Quecksilber in Energiesparlampen.

17.12.2010

Dazu folgende belastbare Zahlen aus der Genehmigung der Müllverbrennungsanlage der Firma Lang in Ettringen, von jedem nachzulesen unter folgenden Punkten:
-6.2.31.2:  maximaler Volumenstrom 927.350.000 m³ pro Jahr
-6.2.3.4.1: maximaler Emmissionsgrenzwert für Quecksilber: 0,03 mg pro m³

Genehmigung der Müllverbrennung der Firma Lang Papier aus Ettringen als PDF ansehen >>

In Ihrem Bericht gibt die Fa. Osram die vom Gesetzgeber erlaubte Menge Quecksilber je Energiesparlampe mit 5 mg an.

Mit einem Taschenrechner kann man sich nun sehr leicht ausrechnen, dass die Firma Lang jährlich über 27 kg (!) Quecksilber auf seine Anwohner rieseln lassen darf, das sind stündlich 635 zerbrochene Energiesparlampen.
Umgerechnet auf die laut Ihrem Bericht weniger quecksilberhaltigen Energiesparlampen der Firma Osram ("nur" 1,5 bis 3 mg Quecksilber) sind das stündlich 1058 bis 2116 zerbrochene Energiesparlampen.

In Ihrem Bericht sprechen Sie die besondere Gefahr für Kinder und schwangere Frauen an. Ist nun das Lüften bei qualmender Müllverbrennungsanlage in Ettringen hilfreich?  Gibt es in Ettringen keine Kinder oder schwangere Frauen?

Hoffentlich sind sich die Befürworter und Weggucker dieser Monster-Anlage jetzt bewusst, was da auf sie zukommt. Quecksilber ist ja nur ein kleiner Teil der gesamten Giftmenge.

Hier können Sie den Bericht zum Quecksilber lesen als PDF >>


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Zeitung Augsburger Allgemeine schreibt: "Alles unbegründet?"

25.11.2010

Landkreis/Ettringen Für die Bürgerinitiative (BI) Gesundes Wertachtal war es ein „deutliches Nein aus der Region“: Viele Privatleute, aber auch Kommunen aus dem südlichen Landkreis hatten Einwendungen gegen das geplante Heizkraftwerk der Firma Lang in Ettringen erhoben. Sie befürchteten Auswirkungen auf Wasser, Luft und Verkehr.

Inzwischen hat das Landratsamt in Mindelheim die Kritikpunkte abgewogen - und grünes Licht für den Bau des Kraftwerks gegeben. Noch bis kommenden Montag, 29. November, können Einsprüche gegen diese Genehmigung eingelegt werden. In einigen Rathäusern hatte man zuletzt genau überlegt, wie man mit dem Bescheid umgehen soll.

Orginal Artikel lesen auf der Schwabmünchner Allgemeinen >>


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Video von der Demo gegen die Müllverbrennung in Ettringen von Lang Papier

25.11.2010

Auf unserer Seite Multimedia>Filme finden Sie ein Video der Demonstration in Ettringen gegen die Müllverbrennung von Lang Papier. 

In diesem Video sind die Ansprache des Vorstandes sowie der Demonstrationszug zu sehen.


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Demo vom 13. Nov. 2010 in Ettringen

19.11.2010

Etwa 500 engagierte Bürger aus den umliegenden Gemeinden waren dem Aufruf der BI gefolgt und hatten sich in Ettringen zu einer Demonstration eingefunden, um gegen die Genehmigung der geplanten Müllverbrennung der Firma Lang zu protestieren. Insbesondere viele junge Familien waren mit ihren Sprösslingen erschienen um ihrem Unmut gegen den Beschluß des Landratsamt Unterallgäu Luft zu machen.

Der Demozug nahm seinen Ausgang am Osttor der Papierfabrik und setzte sich mit Trommeln an der Spitze auf der Hauptstraße bis zum Rathaus fort. Auf zahlreichen Plakten und Transparenten machten die Demonstranten klar was sie von der Entscheidung des Landratsamtes hielten. Als besondere Attraktion erwies sich ein 40-Tonnen Sattelzug, auf dessen Auflieger große Protestplakate platziert waren.

Die Kundgebungsredner kritisierten nicht nur die Genehmigungserteilung, sie setzten sich auch mit dem eindeutig bürgerfeindlichen Inhalt des Beschlusses auseinander.

Mit einem stürmischen und anhaltenden Beifall für die Mitstreiter, welche sich für den Klageweg entschlossen haben, ging die eindrucksvolle Demo zu Ende.

Vielen Dank an die zahlreichen Besucher unserer FotosDemo gegen die genehmigte Müllverbrennung in Ettringen. Hier finden Sie einige Fotos >>


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Wir danken den Unterzeichnern des offenen Briefes

16.11.2010

An dieser Stelle möchten wir den Unterzeichnern des offenen Briefes danken, der Ende Oktober in den regionalen Medien veröffentlicht wurde. 

Hier können Sie den offenen Brief der Bürgerinitiative Gesundes Wertachtal e. V. lesen/downloaden

ganz besonders möchten wir auch der UBI danken. Durch wiederholtes Engagement setzen sich Bürger und Kommunalpolitiker gleichermaßen für eine gesunde Umwelt ein.

 

zur Homepage der UBI-Buchloe (Unabhängige Bürger-Initiative)

Die Unterzeichner des offenen Briefes sind: Bernhard Braunmüller Landw. BDM, Dr. med Thomas Colombo SMÜ, Robert Grieb Stadtrat UBI Buchl., Dr. Joachim Herzog Vors. UBI Buchl., Josef Kreuzer BN Kreisvors. OAL, Paul Reisbacher BN Kreisvors. A, Gerhard Ringler BBV Kreisobm., Albert Schmid Buchhändler SMÜ

 

 


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Demo am 13. November 2010 um 10.00 Uhr

16.11.2010

Gegen die Errichtung der Müllverbrennungsanlage in Ettringen.

Zeigen Sie Lang-Papier was Sie von der geplanten Müllverbrennungsanlage halten und kommen Sie zur Demo!

Am Samstag den 13. November um 10.00 Uhr vor dem Haupttor der Firma Lang.


Die Genehmigung erfolgte:

  • gegen alle Warnungen vieler Mediziner vor den Gesundheitsrisikener Anlage für die Bevölkerung
  • gegen den geballten Sachverstand namhafter Experten weltweit über die klimaschädigende Wirkung und die Ressourcenvernichtung derartiger Anlagen
  • gegen die schriftlichen Einwendungen von mehr als 10.000 besorgten Bürgern in den Landkreisen Augsburg, Unterallgäu, Ostallgäu und Landsberg am Lech.

 

Hier können sie den Flyer für die Demo ansehen/herunterladen

Ebenso können sie uns finanziell bei den Klagen unterstützen:

Spenden Sie auf unser Konto:

Raiba Hiltenfingen,

BLZ 720 691 05,

Kto-Nr. 0200745111.


Auch durch einen  Anruf auf der nachstehenden Spendenhotline
unterstützen Sie das Engagement der Kläger mit einem Beitrag
von 5 Euro pro Anruf:

Tel:  0900-1-300 112


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Müllverbrennung Ludwigshafen brennt in der Stadt!!!

28.10.2010 Brand Müllverbrennung Ludwigshafen 2010

Müllkraftwerk noch lange außer Betrieb

Der Bunker, der erst vor etwa eineinhalb Jahren in Betrieb genommen wurde, weise schwere Schäden an den Stahlträgern und an den Betonwänden auf. Weil auch der zweite Müllbunker schwer beschädigt sei, dürfte es noch bis ins kommende Jahr dauern, bis das Müllheizkraftwerk in Ludwigshafen wieder vollständig seinen Betrieb aufnehmen könne..

Orginal weiterlesen auf:

www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=7006136/49ieep/index.html


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Auszug aus der Genehmigung zum Thema "Gesundheit"

19.10.2010

ab Seite 72 wird folgendes in der Genehmigung geschrieben:

4. Gesundheitsgefahren / Toxikologie

 

In den Einwendungen wurden folgende Hauptargumente angeführt:

 

a) Durch den Betrieb des neuen Heizkraftwerkes werden erhöhte Gefahren für die menschliche Gesundheit befürchtet. Angeführt werden unter anderem die Zunahme der Häufigkeit von Krebs-, Asthma- und Hauterkrankungen, Allergien, hormonellen sowie psychischen Beeinträchtigungen, verminderter Abwehrkräfte sowie eine Verringerung der Lebenserwartung, hauptsächlich bei Risikogruppen wie Kindern, älteren oder be- reits vorgeschädigten Menschen. Die Gefahr von genetischen Schädigungen des Erb- gutes, Unfruchtbarkeit sowie Missbildungen und Entwicklungsstörungen bei Kindern würde ansteigen. Auch Komplikationen während einer Schwangerschaft sowie Konta- minationen der Muttermilch durch Schadstoffe könnten nicht ausgeschlossen werden. In den Antragsunterlagen sei nicht auf die vom Anlagenbetrieb ausgehenden verschie- denen Gesundheitsrisiken durch Rauchgase, insbesondere Feinstäube, Schlacke und andere Verbrennungsrückstände eingegangen worden. Es wird bemängelt, dass in dem lufthygienische Gutachten, welches Bestandteil der Antragsunterlagen ist, nur auf die Einzelwirkungen der klassischen Schadstoffe wie Schwermetalle, Stickstoffdioxid, Chlorwasserstoff, Fluorwasserstoff und Kohlenmonoxid, nicht aber auf das Zusam- menwirken mehrer Schadstoffe (sog. Synergieeffekte) eingegangen wird.

 

b) Zur Untersuchung von Wechselwirkungen beim Schutzgut Mensch wird die Ermittlung der maximalen Zusatzbelastung durch kanzerogene und toxische Schadstoffe mittels eines Belastungspfadmodells gefordert.

 

c) In den Antragsunterlagen werden für die PCDD/F Werte des LAI 2004 verwendet, die zweifelhaft sind. Für PCDD/F hat der LAI keinen Wert festgelegt, da PCDD/F und coplanare PCB unter einem gemeinsamen Beurteilungsmaßstab von 150 fg/m3 nach WHO-TEQ festgelegt wurden. Weiterhin ist anzumerken, dass für Werte nach LAI 2004 eine Irrelevanz bei 3 % des Vorsorgewertes nicht zwingend gegeben, sondern zu- nächst bei 1 % des Vorsorgewertes anzusetzen ist. Für nicht kanzerogene Luftschad- stoffe beträgt nach Nr. 5.2.2 LAI 2004 - Prüfung hinreichender Anhaltspunkte - eine Bagatellgrenze von 1 %. Für kanzerogene Luftschadstoffe ist nach Nr. 5.2.2 LAI 2004, festgelegt, dass eine Sonderfallprüfung ausgeschlossen werden kann, wenn die Sum- me der Risiken das Krebsrisiko für keine im Einwirkungsbereich der Anlage lebende Person um mehr als 1:1.000.000 pro Lebenszeit erhöht. Als kanzerogene Luftschad- stoffe gemäß LAI 2004 sind beim beantragten Vorhaben Benzol, As, Cd, Ni, BAP, PCDD/F und coplanare PCB, Cr und Cr(Vl) zu betrachten. Unter dieser Prämisse ist die Angabe der 3 %-Irrelevanz unzutreffend. Vielmehr ist das summarische zusätzliche Risiko durch die von der beantragten Anlage ausgehenden Emissionen und Immissio- nen zu bewerten. Mit der Angabe von 3%-Werten vom LAI-Vorsorgewert als lrrelevanzkriterium führt der Antrag bereits den ersten Schritt einer Sonderfallprüfung nach LAI durch, ohne diese dann aber tatsächlich vollständig durchzuführen.

 

Die Einwendungen sind unbegründet.

 

zu a) Eine Erhöhung des gegenwärtigen Gesundheitsrisikos durch den Betrieb des neuen Heizkraftwerkes, insbesondere auch für Risikogruppen wie Kinder, Schwangere sowie alte und kranke Menschen, kann ausgeschlossen werden. Es ist keine signifikante Er- höhung des Krebsrisikos der Bevölkerung durch den Betrieb des neuen Heizkraftwer- kes zu erwarten. Gleiches gilt für gesundheitliche Spätfolgen. Dies ist das Ergebnis ei- ner umfassenden humantoxikologisch-umweltmedizinischen Bewertung der Emissio- nen der geplanten Anlage in dem von der Genehmigungsbehörde in Auftrag gegebe- nen Gutachten der GUK Gesellschaft für Umwelttoxikologie und Krankenhaushygiene mbH, Wetzlar, vom 30.03.2009. Demnach liegen die Zusatzbelastungen durch Schad-Seite 73

 

stoffe aus dem Betrieb des neuen Heizkraftwerks alle unterhalb der Irrelevanzschwelle nach TA Luft, sie sind als vernachlässigbar einzustufen. Die schon vorhandenen Im- missionskonzentrationen verändern sich praktisch nicht. Die Gesamtexposition liegt weit unterhalb der entsprechenden Richt- oder Grenzwerte.

 

zu b) Das so genannte Belastungspfadmodell ist nur dann sinnvoll anwendbar, wenn eine erhebliche Änderung der vorhandenen Exposition durch Umweltschadstoffe anzuneh- men ist. Die (Zusatz-) Konzentrationen der prognostizierten Schadstoffe sind so gering, dass eine „Referenzperson“, die sich während bzw. nach der gesamten Betriebszeit des Heizkraftwerkes (30 Jahre) ein Leben lang an der ungünstigsten Einwirkungsstelle aufhält und sich ausschließlich durch die pflanzliche und tierische Nahrung aus diesem Gebiet (ungünstigste Einwirkungsstelle) ernährt, nicht messbar zusätzlich belastet wür- de.

 

zu c) Es ist richtig, dass der LAI (2004) einen Zielwert für die langfristige Luftreinhaltung von 150 fg/m3 für Dioxine/Furane und dioxinähnliche Substanzen festgelegt hat. Nach An- gaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (www.lanuv.nrw.de/home.htm) wird in Ermangelung eines speziell für Genehmi- gungsverfahren nach BImSchG und TA Luft abgeleiteten Beurteilungsmaßstabes in der Praxis dieser LAI-Zielwert bei Bedarf zum Vergleich mit Immissionskonzentrationen im Rahmen der Anhaltspunkteprüfung für eine Sonderfallprüfung und bei der Sonderfall- prüfung nach Nr. 4.8 TA Luft herangezogen. Fachlich ist dies nicht zu beanstanden.

 

Im vorliegenden Fall beträgt die Zusatzbelastung der PCDD/F 0,33 fg/m3 (0,22 % des Zielwertes von 150 fg/m3). Diese Konzentration liegt deutlich unterhalb sowohl von ei- ner angenommenen Irrelevanzgrenze von 1 % (entsprechend 1,5 fg/m3) als auch von einer angenommenen Irrelevanzgrenze von 3 % (entsprechend 4,5 fg/m3).

 

Weiterhin ergibt die Sonderfallprüfung, dass das zusätzliche Krebsrisiko von Dioxinen und Furanen bei 4,6 x 10-10 liegt, das sind 5 zusätzliche Krebsfälle auf 10 Milliarden Menschen. Dieses zusätzliche Krebsrisiko ist extrem niedrig und aus umweltmedizi- nisch-humantoxikologischer Sicht als vernachlässigbar einzustufen.

 

Der gesamte Genehmigungstext kann im Internet unter http://www.landratsamt-unterallgaeu.de/aktuelles/genehmigungsverfahren-papierfabrik-lang.html abgerufen werden.


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Was lange währt…

15.10.2010

Nachdem die in vieler Hinsicht herausragende und deshalb auch zu privilegierende Firma Lang bereits vor mehr als einer Woche den Text der Genehmigung für die Müllverbrennung zur Verfügung hatte, haben sich nun die Feudalherren im Landratsamt dazu herabgelassen, auch den gemeinen republikanischen Untertanen Einblick in die Genehmigungsunterlagen zu gewähren.

Die Ursache der skandalösen Bevorzugung der Antragsstellerin könnte in der Dringlichkeit der laufenden Übernahmeverhandlungen von Myllykoski und UPM ihre Ursache haben. Auch die überraschende Ankündigung der Entlassungen von Mitarbeitern von Lang deutet auf diesen Umstand hin.

Seit heute liegt nun der Genehmigungstext zur Einsicht vor. Die BI wird zusammen mit ihren bewährten Rechts-  und Fachbeiständen die Überprüfung und Bewertung vornehmen und die Vorbereitungen  für die notwendige Klagebegründung einleiten.

Der Genehmigungstext kann im Internet unter http://www.landratsamt-unterallgaeu.de/aktuelles/genehmigungsverfahren-papierfabrik-lang.html abgerufen werden.


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Kraftwerksgenehmigung liegt vor

08.10.2010

Nach monatelangem Gezerre und diverser Terminverschiebungen wurde bekannt, dass das Landratsamt Unterallgäu die Erteilung der Genehmigung für den Bau der Müllverbrennung beschlossen hat.

Der Text der Genehmigung soll am Donnerstag den 14. Oktober veröffentlicht werden und dann 14 Tage für die Allgemeinheit zur Einsicht ausliegen.

Während andere Verfahrensbeteiligte und die Öffentlichkeit auf den genannten Termin zu warten haben, hat die Antragstellerin, Firma Lang Papier, den gesamten Text schon seit einigen Tagen zur Verfügung. Offensichtlich um die Schlussredaktion vorzunehmen und um noch einige Sonderwünsche geltend zu machen, die dann bis zum 14. Oktober in den Genehmigungstext eingearbeitet werden können.

Wir halten diese parteiliche Vorgehensweise des Landratsamtes für skandalös und protestieren aufs Schärfste gegen diese einseitige Bevorzugung der Firma Lang. Wie schon so oft in diesem Verfahren hat das Landratsamt Unterallgäu die demokratisch-rechtsstaatliche Maske fallen lassen und sein wahres bürgerfeindliches Gesicht gezeigt.


Voraussichtliche Termine für den weiteren Verfahrensablauf:

  • 14. Oktober 2010 - Veröffentlichung des Genehmigungsbeschlusses
  • 15. - 28. Oktober 2010 – öffentliche Auslegung des gesamten Genehmigungstextes beim Landratsamt und der Gemeinde Ettringen
  • 29. Oktober 2010 – Beginn der Einspruchsfrist gegen den Genehmigungsbeschluss
  • 28. November 2010 – Ende der Einspruchsfrist

Die Begründung der Klage muss bis Ende Januar erfolgen.


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